Königsberg   14 und Marburg   8 Frauen. An den 3 bayerischen Universitäten studiren im Ganzen nur 6 Frauen, 5 in Erlangen  , 1 in Würzburg  . Die württembergische Universität Tübingen  zählt 5, die beiden badischen Universitäten 29( Freiburg   16, Heidel­ berg   13), die reichsländische Universität Straßburg 15 weibliche Studirende. An den Hochschulen Gießen, Jena   und Leipzig  . studiren keine Frauen, wenigstens enthalten die Verzeichnisse keine An­gaben über Hörerinnen. Von Jena   ist bekannt, daß es Frauen grundsätzlich nicht zu den Universitätsvorlesungen zuläßt: doch finden dort alljährlich während der Ferien besondere Kurse für Lehrerinnen statt, die sich eines sehr starken Besuchs erfreuen. Leider beschränken sich fast alle amtlichen Verzeichnisse auf die Angabe der Zahl der studirenden Frauen überhaupt, ohne deren Vertheilung auf die ein­zelnen Studienfächer beizufügen, was bei dem allgemeinen Interesse an der Frage sehr wünschenswerth wäre. Nur die Universitäten Heidelberg   und Straßburg   machen eine Ausnahme und geben die Fakultäten an, welche Hörerinnen aufweisen. In Heidelberg  studiren 12 Damen an der philosophischen und 1 an der theologischen Fakultät, während in Straßburg   von 15 Hörerinnen 11 philosophische, 3 medizinische und 1 naturwissenschaftliche Studien treiben.

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Betreffs der Stellung der deutschen   Sozialdemokratie zur Frage der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts enthalten die Wiener Dokumente der Frauen" einen durchaus unbegründeten Vorwurf. Sie behaupten, die deutschen  Sozialdemokraten hätten sich, im Gegensatz zu ihren holländischen Genossen, um das Eintreten für das Frauenwahlrecht immer mit dem Hinweis auf die im Programm enthaltene Erklärung von der Gleichberechtigung der Frauen herumgedrückt". Im Reichstag   ist Bebel seit langen Jahren wiederholt für das Frauenwahlrecht ein­getreten. So hat er es z. B. 1895 in einer längeren Rede glänzend und nachdrücklich befürwortet, und zwar erhob er seine Forderung nicht als Eingänger in der Partei, sondern in Uebereinstimmung mit dieser und im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion. Diese hatte einen Antrag eingebracht, welcher für die geseßgebenden Körperschaften in allen Bundesstaaten das allgemeine Wahlrecht für alle volljährigen Staatsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts verlangte. Im sächsischen Landtag, in den gesetzgebenden Körperschaften anderer Bundesstaaten, wo die Sozialdemokratie eine Reform des Wahl­rechts forderte, verlangte sie stets mit der Einführung des allge­meinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts auch das Stimm­recht für das weibliche Geschlecht. Das Gleiche war der Fall, wo die Sozialdemokratie für eine Reform des Gemeindewahlrechts eintrat. Der Gesetzentwurf, den die Sozialdemokratie vergangenes Jahr über die Gewerbegerichte einbrachte, enthielt die Forderung des aktiven und pas­siven Wahlrechts für die Frauen, und diese Forderung wurde von Ge­noffen Zubeil warm vertheidigt. Der kürzlich von der sozialdemokratischen Fraktion eingebrachte Antrag, die Errichtung von Arbeitskammern und eines Reichsarbeitsamts betreffend, fordert ebenfalls für Frauen und Männer die gleichen Rechte. Die Partei hat moralisch und materiell eine Agitation der Genossinnen unterstützt, deren Zweck war, Aufklärung über die Bedeutung der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts unter den werkthätigen Frauenmassen zu verbreiten. In Deutschland   haben es nicht die Sozialdemokraten, wohl aber die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen am energischen Ein­treten für das volle Bürgerrecht des weiblichen Geschlechts fehlen lassen. Der Kampf für das Frauenwahlrecht ist bis jetzt so gut wie ausschließlich von den ersteren und von der proletarischen Frauen­bewegung geführt worden. Die" Dokumente der Frauen" haben also ihren Vorwurf an die falsche Adresse gerichtet. Um die For­derung der vollen politischen Gleichberechtigung des weiblichen Ge­schlechts haben sich bis jetzt in Deutschland   die bürgerlichen Frauen= rechtlerinnen herumgedrückt", die noch nicht einmal auf einem all­gemeinen Kongreß die Forderung des Frauenwahlrechts ernstlich erörtert, geschweige denn zu einem Programmpunkt erhoben haben.

Als Untersuchungsärztin bei der Berliner   Sittenpolizei sollte Frl. Dr. Hacker angestellt werden. Das Kultusministerium versagte jedoch bis jetzt seine Zustimmung unter der Begründung, daß Frl. Hacker in der Schweiz   und nicht in Deutschland   als Aerztin approbirt sei.

Für Zulassung der Frauen zu den Gymnasien, Real­schulen, sowie zu den medizinischen Fakultäten in Oesterreich  ist dem Abgeordnetenhause eine Petition zugegangen, welche 12500 Unterschriften trägt. Ein mit der Petition gleichlautendes Gesuch soll dem Unterrichtsministerium zugehen.

Zum Doktor juris, und zwar magna cum laude, mit größtem Lob, ist in Bern   Frl. Marie Raschke   promovirt worden. Frl. Raschke ist eine der energischsten radikalen deutschen   Frauenrecht­lerinnen, zur Zeit der Verhandlung des neuen Bürgerlichen Gesetz­

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Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin  ( Bundel) in Stuttgart  .

buchs hat sie sehr rührig für die Reform der Stellung der Frau im Familienrecht gewirkt.

Als Apothekerinnen bilden sich gegenwärtig in Paris   an der Ecole de pharmacie 50 Frauen aus. 47 der Studentinnen sind Französinnen, 3 Ausländerinnen.

Eine Enquete über die Frauenbewegung in Italien   ver­anstaltet unter der Leitung von Frau Dr. Paola Schiff, Professorin an der Universität zu Mailand  , die Liga für den Schuß der Fraueninteressen". Die Enquete soll möglichst zuverlässigen Auf­schluß geben über die Lage der italienischen Frauen in den verschie­denen Provinzen, und zwar soll dieselbe mit Rücksicht auf die wirth­schaftlichen, moralischen, politischen, intellektuellen und gesundheitlichen 2c. Verhältnisse erörtert werden. Das Stoffgebiet der Erhebung ist in 16 Hauptrubrifen eingetheilt, die wiederum in Unterabtheilungen zerfallen.

Landwirthschaftliche Mittelschulen für Frauen und Mäd­chen beabsichtigt der russische Minister für Ackerbau und Landwirth schaft auf eigene Kosten nach einem neuen System auf einigen seiner Güter zu errichten. Dem Minister eignen große Besitzungen in Süd­ rußland   und auf der Halbinsel Krim  .

Die Ausübung des Wahlrechts durch die Frauen bei den bevorstehenden Schulwahlen in Boston   verspricht eine sehr umfassende zu werden. Dank der Agitation der Vereine für das Frauenstimmrecht" haben sich bis jetzt 10000 Frauen in die Wähler­listen eintragen lassen.

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Zehn weibliche Mitglieder der Schulbehörden des Staates New- York   sind bei den letzten Wahlen des vergangenen Jahres in verschiedenen Kreisen gewählt worden. Besonders eine der Damen, Mrs. Helen Montgomery, ist als eine eifrige Vorfämpferin für die soziale Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bekannt.

Ein neues Gesetz zur Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten tritt am 1. April 1900 im Staate Massa­chussets in Kraft. Das Gesetz verbessert in verschiedenen Einzel­heiten die Stellung der Frau gegen früher, legt aber feineswegs die Gleichberechtigung der Ehegatten auf vermögensrechtlichem Gebiete fest. Der Verein für Frauenstimmenrecht" hatte einen Gesetzent­wurf eingereicht, der die Gatten gleichstellte, derselbe wurde jedoch als zu radikal" abgelehnt.

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Dem Verbande der Frauenvereine von Kansas  ( Vereinigte Staaten  ) gehörten im laufenden Jahre 92 Einzelvereine mit 4000 Mit­gliedern an. Der Mitgliederstand ist seit 1898 um rund 1000 gewachsen.

Mit der Vizepräsidentschaft der medizinischen Gesellschaft von Wisconsin   wurde eine Aerztin betraut: Dr. Carrie Frost. In Deutschland   haben sich bekanntlich die Aerztevereine noch nicht einmal zur Zulassung weiblicher Mitglieder aufgeschwungen.

Luft und Licht.

Von Karl Gerok  .

Luft und Licht der jungen Pflanze, Wenn sie leis die Scholle tupft, Dürstend nach der Sonne   Glanze, Aus der dunklen Erde schlupft. Daß der Kelch mit Luft sich fülle, Daß die Blüthe sich enthülle, Wenn sie aus der Knospe bricht

Luft und Licht!

Luft und Licht der freien Seele, Wenn sie kühn die Schwingen hebt, Nach des innern Sinns Befehle Zu den höchsten Sternen strebt. Licht, die Fackel zu entzünden, Luft, die Wahrheit zu verkünden, Wehrt der freien Seele nicht Luft und Licht!

Luft und Licht dem armen Manne, Der verhüllt in Rauch und Dampf, In des Brotherrn strengem Banne, Kämpft des Daseins harten Kampf; Nach der Woche Last und Plage Gönnt ihm seine Feiertage Schafft ihm, weil es Menschenpflicht­Luft und Licht!

Luft und Licht den bleichen Kleinen, Die in Stuben dumpf und bang, Wo nicht Mond und Sonne scheinen, Sich gedrückt den Winter lang, Daß mit Faltern und mit Hummeln Sie in Wald und Flur sich tummeln Vor des Himmels Angesicht Luft und Licht!

Zur Beachtung.

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Alle auf die Agitation unter der proletarischen Frauen­welt bezüglichen Briefe und Sendungen sind zu richten an: Dttilie Baader,

Vertrauensperson.

Berlin   0, Straußbergerstraße 28, 4 Tr.

Drud und Verlag von J. H. W. Diet Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart  .