Nr. 13.

Die Gleichheit.

10. Jahrgang.

Beitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.

Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.

Stuttgart

Mittwoch den 20. Juni 1900,

Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.

Inhalts- Verzeichniß.

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Was bringt die neueste Reform der Gewerbeordnung den Arbeiterinnen. I. Die Fabrifarbeit verheiratheter Frauen in Bayern . Von D. Zinner. Aus der Bewegung. Feuilleton: Medizinerinnen des Mittelalters. Von Melanie Lipinska. Aus dem Französischen übersetzt von Eugenie Jacobi.( Fortsetzung.)

Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin : Weibliche Fabrifinspektoren. -Gewerkschaftliche Arbeiterinnen- Organisation.- Sozialistische Frauen­bewegung im Auslande. Frauenstimmrecht. Frauenbewegung. - Kellnerinnenbewegung.

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Was bringt die neueste Reform der Gewerbe­Drdnung den Arbeiterinnen?

I.

Die jüngste Novelle zur Reichsgewerbeordnung ist nach mancherlei Ach und Krach seitens der bürgerlichen Reichstags­majorität in den drei Lesungen vor Pfingsten nun endlich erledigt worden und wird am 1. Oftober dieses Jahres in Kraft treten. Der Gesezentwurf der Regierung, der ihr zu Grunde liegt, wurde am 2. März 1899 eingebracht und also nicht mit jener Promptheit berathen, welche dem Reichstag zur Verfügung steht, wenn es sich um Forderungen zu Gunsten der befizenden Klassen handelt. Arme Leute fönnen warten, das ist in den meisten reichen Häusern so Sitte. Der Gesezentwurf ist, so unglaublich das Jedem klingen muß, der die geringe Befähigung und Willigkeit der gegenwärtigen Regierung zu gründlicher Reform­arbeit fennt, in wesentlichen Punkten vom Reichstag noch ver­schlechtert, bezw. abgeschwächt worden. Daß die bürgerlichen Reichs­boten es fertig gebracht haben, an Tiefstand des Reformverständnisses und des Reformeifers sogar die Regierung des Zuchthauskurses zu schlagen, zeigt finnenfällig deutlich, mit welchem Rechte weltfremde Träumer von der wunderwirkenden Kraft der steigenden Ethit" in den besißenden Klassen singen und sagen.

Die Novelle ist ein recht charakteristisches Denkmal jener stümperhaft unorganischen Art, in welcher man in Deutschland Sozialpolitik treibt, in welcher insbesondere der gesetzliche Arbeiter schutz geschaffen worden ist und weiter ausgebaut wird. Sie stellt sich als ein Sammelsurium von verbessernden und verbösernden Bestimmungen zu sehr verschiedenen Gebieten dar. Die erste Gruppe der Neuerungen bezieht sich auf das Gewerbe der Pfandvermittler, Gesindevermiether, Stellenvermittler und Auskunftsertheilungen, auf die Sonntagsruhe im Barbier- und Friseurgewerbe; die zweite Gruppe enthält Vorschriften über die Einführung von Lohnbüchern und Arbeitszetteln in manchen Gewerben, über den Lohntag, Lohn­bücher für Minderjährige, Kündigungsfristen 2c.; die dritte Gruppe endlich bringt den Anfang einer Regelung der Arbeitszeit im Han­delsgewerbe. Die einzelnen Abschnitte und Paragraphen der No­velle gleichen sozialpolitischen Lappen, welche da und dort aufgesetzt werden sollen und recht deutlich zeigen, welches Stück- und Flick­wert auf dem Gebiet der Arbeiterschutzgesetzgebung von Anfang an geleistet worden ist. Die Unübersichtlichkeit der Gewerbeordnung, die ohnehin schon Dank der Paragraphen a, b, c, d u. f. f. groß genug ist, wird durch die neuesten Flicken beträchtlich vermehrt. Sie bescheren uns glücklich unter Anderem die§§ 139 ee, 139hh, 139hhh 2c.! Dem Richter, dem Gewerbegerichtsbeisiger kostet es

Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" find zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart , Blumens Straße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.

Mühe, sich durch dieses Gestrüpp von Ziffern, Paragraphen und Buchstaben hindurchzufinden. Die meisten Arbeiterinnen, die ihr Recht kennen lernen wollen, werden sich beim Anblick dieses La­byrinths von Haupt- und Unterbestimmungen fassungslos an den Kopf greifen. Die Unübersichtlichkeit der Vorschriften über den Arbeiterschutz schlägt für sie in Tausenden von Fällen zur Recht­und Schußlosigkeit um. Es wäre eine sehr nüßliche und verdienst­volle Aufgabe, die in dieser Beziehung vorliegenden Begehungs­und Unterlassungssünden der Gesetzgeber wett zu machen durch eine Broschüre, die in leicht faßlicher Sprache eine flare, übersichtliche Zusammenstellung all der Vorschriften der Gewerbeordnung giebt, die sich auf den Schuß der Arbeiterinnen beziehen.

Nun zu den wichtigsten Bestimmungen der Novelle, welche die Interessen der lohnarbeitenden Frauenwelt betreffen. Sie be= ziehen sich auf die Stellen und Dienstvermittlung, die Einführung der Lohnbücher und Arbeitszettel und die Regelung der Arbeitszeit im Handelsgewerbe.

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Ueber die dringende Reformbedürftigkeit des Stellen- und Dienstvermittlungswesens ist kaum ein Wort zu verlieren. Das einschlägige Gebiet ist ein wahres Dorado der wucherischsten Aus­beutung des Menschen durch den Menschen. Zieht der kapitalistische Unternehmer seinen Profit aus der Arbeit der Proletarier, so der Stellen- und Dienstvermittler aus ihrer Arbeitslosigkeit, ihrem Hunger. Je bitterer und dringender die Sorge um das Stück Brot ist, das mit der Beschäftigung gesucht wird, um so mehr steigt für Agenten und Agentinnen die Möglichkeit, die Kunden auszubeuten. Die Profitgier gewiffenloser Stellen- und Dienst­vermittler begnügt sich nicht immer mit wucherischen Nachweis­gebühren. Es kommt vor, daß Stellenvermittler für Kellnerinnen in Verbindung mit Wirthen stehen und diese zu einem sehr häufigen Wechsel ihres weiblichen Personals bestimmen bei dem die Wirthe ihre Rechnung finden, wenn fescher Ersaz geliefert" wird so daß die unglücklichen Mädchen entsprechend oft dem Agenten ihren Tribut entrichten müssen. Nachgewiesenermaßen fungiren manche Inhaber und Inhaberinnen von Dienstnachweisebureaus in großen Städten geradezu als Lieferanten und zutreiberinnen für Bordelle. Ste locken unter Vorspiegelung guter Pläße junge, unerfahrene Mädchen vom Lande in die Stadt, beherbergen sie, berechnen hohe Spesen für Wohnung und Verköstigung und treiben schließlich die Verschuldeten der Prostitution in die Arme. In allen Fällen, auch wenn das Gewerbe der Arbeits- und Dienstvermittlung ohne berartige verbrecherische Auswüchse betrieben wird, ist die Be­schäftigungsuchende in der Regel noch mehr als ihr Schicksals­genoffe der Ausbeutung durch die Vermittler preisgegeben. In Folge ihrer Unkenntniß der Rechtsbestimmungen, mangelnder Ueber­ficht über den Arbeitsmarkt, oft auch über die lokalen Verhältnisse, in Folge mangelnden Zusammenhalts mit den Arbeits- und Dienst­genofsinnen, Entblößung von Mitteln, Schüchternheit, kurz in Folge ihrer sozialen Schwäche als Frau ist gerade sie sehr oft gezwungen, von ihrer Armuth die höchsten Prozente für den Nachweis einer Beschäftigung zu zahlen. Für das weibliche Proletariat ist mithin eine Reform des Arbeits- und Dienstvermittlungswesens von ganz hervorragender Bedeutung. Sind nun die neuen gefeßlichen Be­fimmungen geeignet, ihre diesbezüglichen Interessen zu wahren?

Die Novelle sett in der Hauptsache das Folgende fest. Die Arbeits und Dienstvermittlung wird wie das Gewerbe des Pfand­verleihers der Konzessionspflicht unterworfen. Vermittler und Ver­