fammer als Zentrale beigetreten. Die Gewerkschaften von Berufen, in denen die Frauenarbeit eine große Rolle spielt, besitzen eigene Frauenfektionen für die weiblichen Mitglieder. Einige dieser Sektionen weisen eine verhältnißmäßig zahlreiche Mitgliederzahl auf. Besonders erfreulich ist der rege Eifer, mit dem die Mitglieder der Frauensektionen in Fabriken und Werkstätten ihre Kameradinnen der Drganisation zuzuführen streben. Die Sektionen der Schneiderinnen, Buchbinderinnen 2c. besitzen an den Genossinnen Kulischoff und Malnati, letztere eine frühere Lehrerin, treue Beratherinnen und Mitarbeiterinnen, sowohl was die agitatorische Thätigkeit in weiteren Kreisen anbelangt, wie das Wirken auf dem Gebiete der Kleinarbeit in den Organisationen selbst.
Die Frauengewerkschaften von Gent entfalten in jüngster Zeit eine rührige Thätigkeit. Besonders lassen sie sich angelegen sein, durch geeignete Vorträge und Diskussionen eine Reihe von gut unterrichteten, redegewandten Agitatorinnen heranzuziehen.
Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen.
Wohnungsverhältnisse der Ziegeleiarbeiterinnen. In einer Feldziegelei bei Friedberg ( Großherzogthum Hessen) mußten nach dem Bericht der Gewerbeinspektion drei Mädchen im Alter von 15 bis 19 Jahren in einem Raume schlafen, der 2,75 Meter Länge, 2,15 Meter Breite und 3 Meter mittlere Höhe, also einen Rauminhalt von etwa 17,75 Rubikmeter hatte. Das sind also pro Person 5,92 Rubikmeter Rauminhalt, während die Polizeiverordnung des Kreises 9 Kubikmeter als Minimum vorschreibt. Auf einer anderen Ziegelei wurde ein tistenartiger, vollständig geschlossener Bretterverschlag von der Größe eines gewöhnlichen Bettes und 1,50 Meter lichter Höhe als Schlafgelaß für zwei Arbeiterinnen benutzt. Der Rest ist Schweigen. An anderen Orten wird über ungenügende Absonderung der Schlafräume für beide Geschlechter gegeklagt. H. F.
Frauenstimmrecht.
Die Agitation für das Frauenstimmrecht in Belgien wird seitens der sozialistischen Arbeiterpartei gelegentlich ihres Kampfes für das allgemeine Wahlrecht mit allem Nachdruck geführt werden. Der Generalrath der Partei beschloß in einer neuerlichen Sigung, daß die Forderung überall mit der größten Energie zu vertreten sei. Eine besondere Broschüre soll weiteren Kreisen die Berechtigung und Nothwendigkeit des Frauenstimmrechts klar machen. Damit insbesondere auch die Frauen über die Frage aufgeklärt und zum Kampfe für ihr Recht begeistert werden, soll eine Frau diese Broschüre verfassen. Der Generalrath der belgischen Arbeiterpartei hat Genossin Gatti de Gamond mit der Arbeit betraut. Der Generalrath hat weiter die Gründung eines Landesausschusses für Eroberung des allgemeinen Wahlrechts in die Wege geleitet, in welchem alle Frauenorganisationen vertreten sein sollen, die für das Frauenstimmrecht eintreten. Am Sonntag vor der Wiedereröffnung der Kammer im November werden in allen Hauptorten der einzelnen Kreise große Manifestationen für das allgemeine Wahlrecht stattfinden. In Brüssel ist die Manifestation auf den Abend vor dem Zusammentritt des Parlaments festgesetzt. An ihr werden die Delegirten aller sozialistischen Provinzialorganisationen und sämmtliche sozialistische Abgeordnete theilnehmen. Bei allen Manifestationen soll, wie bei der eingeleiteten ständigen Agitation, das Frauenstimmrecht gefordert und vertheidigt werden.
Das Eintreten der Sozialisten für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts hat bewirkt, daß die bürgerliche Presse sich lebhaft mit der Frage beschäftigt. Die katholischen Zeitungen erklären sich für das Frauenstimmrecht. Sie bauen auf die Rückständigkeit der Frauenmassen und die Macht des Beichtstuhls, auf die Macht des politischen Agitators im Priestergewande. Daß diese Rückständigkeit und diese Macht auf die Dauer nicht vor der sozialistischen Aufklärungsarbeit Stand hält, beweist das Beispiel der Arbeitermassen und ihrer fortschreitenden politischen Schulung, ihres immer festeren Anschlusses an die Sozialdemokratie. Jedenfalls zeigt die Haltung der Klerikalen Presse wieder einmal die Anpassungsfähigkeit und das taktische Geschick des Klerikalismus, der in Belgien eine Auffassung über Bord wirft, welche er in Deutsch land als ,, unverrückbaren Grundsay" festhält: die Auffassung, daß die Frau im öffentlichen Leben nichts zu thun habe, und daß ihre soziale und politische Gleichberechtigung der Anfang vom Ende aller„ natürlichen und göttlichen Ordnung" sei. Die liberalen belgischen Blätter wenden sich dagegen mit aller Heftigkeit gegen die Forderung des Frauenwahlrechts. An Stelle ernster Gründe geben sie dabei läppische
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Witzchen und Mätzchen zum Besten, wie sie der Spießbürger am Stammtische liebt. So fragt z. B. eine liberale Zeitung:„ Was soll aus der Einigkeit der Familie werden, wenn der Marn im Gemeinderath dem Zentrum, die Frau der äußersten Linken angehört?" Als höchsten Trumpf spielt der„ Etoile Belge" die Behauptung aus, daß die Frauen selbst das Wahlrecht nicht begehrten und nicht ausnüßen würden. Genosse Vandervelde weist darauf hin, daß die Liberalen mit der gleichen Behauptung krebsen gingen, als es sich darum handelte, den Arbeitern das Stimmrecht zu verleihen. Diese haben seither einen so wirksamen Gebrauch von ihrem Rechte gemacht, daß die Besitzenden das Wahlrecht gefälscht haben, daß sie dem Proletariat das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht vorenthalten. Die Arbeiter haben gelernt, sich des Wahlrechts gegen ihre Herren zur Vertheidigung ihrer Interessen zu bedienen. Auch die Frauen werden das lernen, die Proletarierinnen, die zwei Herren über sich haben: den Mann und den Arbeitgeber. Die Frau hat außerdem gegen drei soziale Wunden zu kämpfen: gegen den Alkoholismus, der ihr den Mann entreißt, gegen den Militarismus, der ihr den Sohn raubt, gegen die Prostitution, die auf ihre Tochter lauert. Ihre eigenen Interessen wie die ihrer Lieben, die es zu schirmen gilt, werden auch die noch rückständige Frau zur bewußten politischen Kämpferin schulen."
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Die Forderung des Frauenstimmrechts schärfer als seither im Kampfe für das allgemeine Wahlrecht zu betonen, beschloß einstimmig der Parteitag der österreichischen Sozialdemokratie, der am 2. September in Graz zusammentrat. Der Beschluß wurde herbeigeführt durch einen Antrag der fünf Genoffinnen, welche am Parteitag als Delegirte theilnahmen. Die Genossinnen Schlesinger und Boschek begründeten die Forderung sehr wirkungsvoll.
Die Einführung des Frauenwahlrechts im Staate Oregon wurde bei einer allgemeinen Volksabstimmung mit 28298 gegen 26 265 Stimmen, also mit sehr geringer Majorität verworfen. Bei der letzten Volksabstimmung über die gleiche Forderung wurden nur 11 223 Stimmen für das Frauenwahlrecht abgegeben, 28 176 Stimmen aber dagegen. Der Gedanke der politischen Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts hat also einen ganz erheblichen Fortschritt gemacht.
Den Umschwung der Meinung zu Gunsten des Frauenstimmrechts in amerikanischen Einzelstaaten zeigen folgende Thatsachen. In Kolorado wurde im Jahre 1877 das Frauenstimm recht abgelehnt, 1893 wurde es eingeführt. In Washington sank die Zahl der Gegner des Frauenwahlrechts vom Jahre 1889 bis 1898 von 19386 auf 9882. In Kansas stieg die Zahl der Anhänger der Forderung binnen wenigen Jahren von 9100 auf 95302. In Süd- Dakota erklärte sich 1890 eine Majorität von 23610 Stimmen gegen das Frauenstimmrecht, 1898 dagegen nur noch eine solche von 3285 Stimmen. Die Aussichten für die Einführung des Frauenstimmrechts bessern sich allenthalben.
Frauenbewegung.
Studirende Frauen an der Universität Tübingen . Im laufenden Semester studiren an der Universität Tübingen fünf Damen.
Zahl der Studentinnen in der Schweiz und in Deutsch land . Die Zahl der Studentinnen an den Schweizer Universitäten beträgt 1026. Das ist ein Viertel der ganzen Studentenschaft.
In Zürich sind zur Zeit an Universitäten angestellt: Fräulein Dr. Rworostansty als vierter Assistent an der Geburtshilflich- gynäkologischen Klinik und Politlinit, Med. pratt. Fräulein Fitschen als zweiter Assistenzarzt an der Psychiatrischen Klinik. Als Sekretärin an der Stadtbibliothek fungirte die bekannte Dichterin und Darstellerin der Blüthezeit der Romantik" Ricarda Huch . Ihre Fachkollegin Fräulein Dr. Anna Tumartin liest an der Universität Bern über Aesthetik .
An den reichsdeutschen Universitäten hören in diesem Semester nach einer Zusammenstellung der Frankfurter Zeitung " 561 Frauen Vorlesungen, und zwar in Berlin 293, Bonn 61, Breslau 41, Er langen 2, Göttingen 31, Halle 47, Heidelberg 13, Kiel 8, Königs berg 15, Marburg 8, München und Straßburg je 11, Tübingen 5, Würzburg 15.
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Die Zulaffung der Frauen zum Studium der Rechtsund Staatswissenschaften beschloß das Professorenkollegium der tschechischen juristischen Fakultät zu Prag mit Stimmenmehrheit. Von Beginn des Semesters 1900/1901 fönnen nun Frauen an allen drei Fakultäten der Universität Prag studiren.
Als Zähler bei der letzten Volkszählung in Kuba wurden auch Frauen verwendet und sollen treffliche Arbeit geleistet haben. Drud und Berlag von J. H. W. Diez Nachf.( G. m. b. h.) in Stuttgart .