Nr. 20.
Die Gleichheit.
10. Jahrgang.
Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen.
Die„ Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post( eingetragen unter Nr. 3122) vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jahres- Abonnement Mt. 2.60.
Mittwoch den 26. September 1900.
Nachdruck ganzer Artikel nur mit Quellenangabe gestattet.
Inhalts- Verzeichniß.
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Die Frauenkonferenz zu Mainz . Aus der Bewegung. Beschlüsse und Resolutionen der Frauenkonferenz zu Mainz . Feuilleton: Ane- Mette. Von Henrik Pontoppidan. ( Schluß.)
Notizentheil von Lily Braun und Klara Zetkin : Weibliche Fabrifinspektoren. Sozialistische FrauenFrauenbewegung.- Verschiedenes.
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Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. bewegung im Auslande. Frauenbewegung.
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Die erste Konferenz der sozialdemokratischen Frauen Deutsch lands hat getagt und in drei Sizungen ihr Arbeitsprogramm erledigt, und zwar daß wir es gleich heraussagen unseres unseres Erachtens erfolgreich erledigt. Daß die Konferenz einem that sächlich vorhandenen und empfundenen Bedürfniß entsprach, daß sie in weiten Kreisen der Sozialdemokratie Interesse erweckt hatte, bewies die rege Betheiligung. Die Konferenz war mit zwanzig Delegirten beschickt, unter denen sich drei Genossen befanden. Genossen nahmen auch als Gäste an ihr Theil. Wir heben den Umstand besonders hervor. Er kennzeichnet, daß die Genossen immer mehr erkennen, wie nöthig es im Interesse der allgemeinen Bewegung ist, die Aufklärungs- und Organisirungsarbeit unter dem weiblichen Proletariat zu fördern. Es spricht aber auch finnenfällig dafür, wie fern der proletarischen Frauenbewegung jede frauenrechtlerische Eigenbrödelei liegt. Im Auftrage der hessischen Regierung wohnte die Assistentin der Fabrikinspektion für Mainz , Frl. Schumann, den Berathungen bei. Auch in Hessen , das kein Vereinsgesetz nach preußischem Muster hat, ließen es die Polizeibehörden an der üblichen Beachtung der proletarischen Frauenbewegung nicht fehlen. Sie hatten Stenographen entsendet, welche mit der Aufnahme der Verhandlungen beauftragt waren.
Von der Erkenntniß geleitet, daß die Zeit für die Berathungen furz bemessen, die zu erörternden Fragen aber viele und schwierige waren, wurden die auf Kongressen und Konferenzen üblichen Formalitäten auf ein Mindestmaß beschränkt. Die unumgänglichen Formalitäten aber wurden rasch und ohne viele gutgemeinte, jedoch überflüssige Worte erledigt. Auch die seltenen und stets sehr furzen Debatten zur Geschäftsordnung bekundeten, wie klar die Genossinnen sich der Nothwendigkeit bewußt waren, Zeit für die Berathung der Tagesordnung zu gewinnen, aber auch welche Gewandtheit und Disziplin sie für die Verhandlungen mitbrachten.
Genossin Baader, als Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands und Einberuferin der Konferenz, eröffnete dieselbe mit einigen herzlichen Worten der Begrüßung. Unter Hinweis auf die Entwicklung der Sozialdemokratie aus kleinen Anfängen zur stärksten Partei des Deutschen Reiches, forderte sie die Anwesenden auf, ihre ganze Energie dafür einzuseßen, daß auch die proletarische Frauenbewegung sich gesund und kraftvoll entfalte und zu einer achtunggebietenden Macht werde. Die Konferenz solle| dazu beitragen, der sozialdemokratischen Frauenbewegung größere Einheitlichkeit und Stärke zu geben, um sie in den Stand zu sezen, alle ihr zufallenden Aufgaben im Dienste des, weiblichen Proletariats und der Sozialdemokratie zu lösen. In das Bureau wurden gewählt: Die Genossinnen 3ettin und Baader als Vorfizende, die Genofsinnen Zieß und Ledebour als Schriftführe
Buschriften an die Redaktion der Gleichheit" sind zu richten an Frau Klara Bettin( 8undel), Stuttgart , BlumenStraße 34, III. Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furthbach- Straße 12.
rinnen. Die Konferenz nahm fast debattelos eine Geschäftsordnung an, welche die Redezeit für die Begründer von Anträgen auf fünfzehn, die für Diskussionsredner auf zehn Minuten festseßten und bestimmte, daß Niemand zu einem Punkte mehr als zwei Mal das Wort erhalten solle. Durch einstimmige Billigung der provisorischen Tagesordnung wurden alle vorliegenden Anträge auf Abänderung derselben erledigt.
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Die Verhandlungen zum ersten Punkte der Tagesordnung: Ausbau des Systems der Vertrauenspersonen, knüpften im Wesentlichen an die vorliegenden Anträge der Genossinnen Kähler und Zetkin an. Diese Anträge sezten den in Nr. 19 der„ Gleichheit" erörterten Gesichtspunkten entsprechend- in eingehender Weise die Aufgaben und Stellung der Vertrauenspersonen der Genossinnen fest. Ihre meisten Bestimmungen deckten sich inhaltlich vollkommen und wichen nur im Wortlaut von einander ab. Einen Hauptunterschied in den beiden Entwürfen ſtellten nur die Vorschläge dar, die Wahl der Vertrauensperson der Genossinnen von ganz Deutschland betreffend. Genossin Kähler wies diese Wahl einer Konferenz zu, deren jährlicher Zusammentritt statuarisch festgelegt werden sollte. Der Antrag der Genossin Zetkin überließ die Wahl der Vertrauensperson wie bisher den Berliner Genossinnen. In den Debatten zu der strittigen Frage wurde von den Genossinnen Kähler, Gothusen, Thiede u. A. betont, daß den Genossinnen aller Orte das Recht gesichert werden müsse, über die Wahl der Vertrauensperson für das ganze Reich mit entscheiden zu können. Des Weiteren, daß eine alljährliche Konferenz der Genossinnen wünschenswerth sei, schon um Klarheit über die geleistete Arbeit zu schaffen und die Durchführung gefaßter Beschlüsse zu überwachen. Andererseits wurde von den Genossinnen 3ieß, Baader, 3ettin, Wengels 2c. erklärt, daß die alljähr= liche Wiederkehr einer Konferenz sicher äußerst wünschenswerth, wahrscheinlich auch dringend nöthig sei, dagegen vielleicht leider nicht möglich. Man könne also nicht von vornherein festlegen, daß jedes Jahr eine Konferenz stattfinden müsse. Unter diesen Umständen also und da man Berlin als Siz der Vertrauensperson für ganz Deutschland bestimmt, müsse man bei Anerkennung des Rechtes der Genossinnen aller Orte die Wahl der Zentralvertrauensperson aus naheliegenden Zweckmäßigkeitsgründen den Berliner Genossinnen überlassen. Nach kurzen Debatten einigte man sich dahin, von der Festlegung einer alljährlich stattzufindenden Konferenz abzusehen, jedoch die Wahl der Vertrauensperson jedesmal auf einer Konferenz vorzunehmen. Ausdrücklich wurde erklärt, daß die Vertrauensperson der Genossinnen von ganz Deutsch land falls in dem einen oder anderen Jahre keine Konferenz tagen fönne ihr Amt bis zum Zusammentritt einer nächsten Tagung weiter zu führen habe. Die übrigen Bestimmungen, be= treffend die Pflichten und Stellung der Vertrauenspersonen wurden je nach der zweckmäßigeren und klareren Fassung bald dem einen, bald dem anderen Antrag entsprechend, fast stets einstimmig und in der Mehrzahl debattelos angenommen. Das Bureau erhielt den Auftrag, die einzelnen Bestimmungen in einheitlicher und übersichtlicher Form zusammen zu stellen. Die Zentralvertrauensperson hat dafür zu sorgen, daß den einzelnen Vertrauenspersonen die Anleitung für ihre Amtsführung zugeht.
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