Eine Frauenbuchdruckerei vor 100 Jahren. Auf Grund wieder aufgefundener Dokumente macht Marie Louise Néron in dem Pariser Frauentageblatt„ Fronde" Mittheilung über die erste Buchdruckerei, in der Frauen thätig waren. Nach der Aufhebung der Privilegien durch die große französische Revolution am Ende des vorigen Jahrhunderts versuchten die alten Korporationen und Zünfte, sich in einer neuen Form wieder aufzuthun; vor Allen anderen wollten die Buchdrucker ihr Gewerbe abgeschlossen erhalten. Unter den Pariser Buchdruckern widersetzte sich indessen der Bürger Deltulfo" diesem Bestreben, er öffnete seine Werkstatt allen jungen Leuten, die das Handwerk erlernen wollten. So bildete er bald eine große Zahl geschickter junger Arbeiter heran. Aber er blieb dabei nicht stehen. Im Jahre 1794 richtete er eine originelle Petition an den Nationalkonvent, in der er die Errichtung einer Buchdruckerschule für Frauen vorschlug. Gegenüber der Behauptung, die Setzerkunst sei zu schwierig, als daß sie Jünglinge und Frauen erlernen könnten, weist er auf die Erfolge hin, die er mit seiner Buchdruckerschule gehabt habe.„ Ich verlange von den Schülern keine anderen Kenntnisse, als daß sie lesen und schreiben können. Das Komite des öffentlichen Unterrichtes hat schon Kenntniß von unseren Mitteln genommen, sie sind einfach und wir haben nur das Verdienst, die Wahrheit zu sagen, wenn wir Ihnen mittheilen, daß die Frauen noch geschickter für die Seherkunst sind; sie sind ferner weniger zerstreut, weniger Sklaven alter Gewohnheiten und in allem geeigneter für eine solche Verwendung. Einige haben uns bedeutet, die Frauen besäßen weniger Kenntniß der Orthographie. Diesen Mangel, eine Folge ihrer Erziehung, haben sie gemein mit vielen Setzern, und im Uebrigen würden ihre Saßfehler nicht schwerer zu korrigiren sein als die der Männer; aber eine Frau, die grammatikalische Kenntnisse mit Arbeitseifer verbindet, muß wenigstens einem männlichen Setzer gleichgeachtet werden. Die Buchdruckerschule für Frauen wäre ein um so fühneres Unternehmen, als ich auf alle möglichen Unannehmlichkeiten gefaßt sein mußte, auch darauf, mich lächerlich gemacht zu sehen vor denen, deren Interesse es ist, die Mißstände bestehen zu lassen; ich brauchte den hartnäckigen Muth, von dem ich beseelt bin, um alle Hindernisse zu überwinden."... Der Konvent schickte die Petition dem Komite des öffentlichen Unterrichtes, und dies beauftragte den Bischof von Blois , Gregoire, mit der weiteren Untersuchung. Der Letztere erstattete einen äußerst günstigen Bericht. Deltulfo kam, dadurch ermuthigt, mit weiteren Bitten: Der Prospekt sollte gedruckt und affichirt werden auf Kosten der Nation; er fordert Geldunterstützung und ein staatliches Gebäude für seine Schule, staatliche Aufträge für die Druckerei und anderes. Die Frauenbuchdruckerei wurde in der Folge wirklich mit Unterstützung des Nationalkonvents eingerichtet, und sie bestand auch mehrere Jahre hindurch. Es fehlt freilich an Dokumenten über ihre Entwicklung. Indessen hat sich eine Broschüre von 117 Seiten in Ottavformat, mit dem Titel„ Der Triumph der Philosophie oder die wahre Frauenpolitik" gefunden, die den Vermerk trägt: In der Buchdruckerei der Frauen, unter den Auspizien des Nationalkonvents. Der Druck ist recht gut und sorgfältiger als die entsprechenden Drucke jener Zeit.
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Frauenrechte im alten Babylonien . Das fürzlich erschienene Wert des berühmten englischen Assyrologen Sayce Babylonians and Assyrians, Life and Customs" enthält eine Fülle sehr interessanter Einzelheiten, aus denen hervorgeht, daß im alten Babylonien die Frau dem Manne rechtlich gleichgestellt war. In Folgendem einige Beispiele dafür. Schon die früheste Zeit kannte eine Königin EllatGula( abgesehen von der fabelhaften Semiramis) und auch auf den bekannten Assurbanipal - Reliefs sitzt die Königin dem liegenden König zur Seite beim Festmahl. Unter Sargon ( 3800 vor Chr.) läßt nach einer erhaltenen Liste die Königin durch ihr Sklavenpersonal Holzstämme einführen. Es fonnten bis in die spätere Zeit Frauen sich auf ihren eigenen Namen zu Handelsgeschäften assoziiren( mit Männern oder Frauen), kaufen und verkaufen, borgen und ausleihen, als Kläger und Zeugen vor Gericht erscheinen, nach Belieben über ihr Eigenthum testiren. War die Mitgift vom Vater der Frau gegeben, so hatte der Mann nur die vertragsmäßigen Rechte daran. In einem Kontrakt aus dem zweiten Jahre des Nabonidos( 555 vor Chr.) überträgt ein Vater seiner Tochter sein ganzes Vermögen, wogegen sich die Tochter verpflichtet, ihm, so lange er lebt, Nahrung, Del, Kleider und Wohnung zu gewähren. Einige Jahre nachher, unter Cyrus, vermiethete ein Weib Namens Nubtâ( die Biene) einen Sklaven auf fünf Jahre, damit er in der Webekunst unterrichtet werde. Sie verpflichtete sich, den Sklaven während dieser Zeit zu kleiden und zu nähren. Nubtâ hatte einen Wollhandel auf eigene Rechnung. Nubtâ war die Tochter von Ben- hadad- amara, dessen Adoptivvater Ben- hadad- nathan hieß( syrischer Name). Nach dem Tode des Letzteren mußte seine Witwe vor dem königlichen Gericht flagen, um einen Theil des Vermögens ihres Mannes zu erhalten.
Berantwortlich für die Rebaktion: Fr. Klara Bettin( 8undel) in Stuttgart .
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Sie wies nach, daß nach Eingehung der Ehe sie mit Ben- hadadnathan gemeinschaftlich Handelsgeschäfte gemacht habe, und daß ein Haus aus einem Theile ihrer Mitgift angeschafft war. Dieses Haus beanspruchte der Halbbruder des Verstorbenen; das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin. Ein Dokument aus den Zeiten Abrahams verzeichnet das Geschenk einer Sklavin durch den Mann an die Frau; diese sollte bei Scheidung sowohl als im Todesfalle des Mannes Eigenthum der Frau bleiben, wodurch das Sondergut der Frau, das die Erben des Mannes nichts anging, schon zwei Jahrtausende vor Christus anerkannt ist. Aus der späteren Zeit haben wir dafür noch zahlreiche Kontrakte, zum Beispiel aus dem elften vorchristlichen Jahrhundert ein Testament, welches ein Feld in erster Linie der Tochter, dann der Schwester vermacht; Bruder und Schwester erben gemeinschaftlich zu gleichen Theilen; unter Cyrus flagt sein Sohn Cambyses auf Rückerstattung einer Hypothekenschuld, wofür die Frau des Schuldners mitverpflichtet ist. Zahlreiche Dokumente zeigen die Frau als Separatschuldnerin und Bürge, als Eigenhändlerin und Betheiligte. Wenn auch Testamente von Frauen nicht vorliegen, so bezeugt das Testament eines Sohnes, der ausdrücklich mütterliches und großmütterliches Vermögen vermacht, daß die Frau testiren fonnte. Ein Sozietätsvertrag aus der Zeit Samſuilunás aus der ersten babylonischen Dynastie ersten babylonischen Dynastie ungefähr um Abraham- zwischen zwei Männern und einer gewissen Amat- Samas stipulirt den Modus der Rückzahlung einer aus dem Vermögen des Sonnengottes zum Zwecke gemeinschaftlicher Handelsgeschäfte entliehenen Summe, wobei die Frau in gleicher Weise behandelt ist wie die männlichen Theilhaber.
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Die ersten Veilchen waren schon Erwacht im stillen Thal;
Ein Bettelpack stellt seinen Thron Ins Feld zum ersten Mal. Der Alte auf dem Rücken lag Das Weib, das wusch am See; Beftaubt und unrein schmolz im Hag Das letzte Häuflein Schnee.
Der Vollmond warf den Silberschein Dem Bettler in die Hand, Bestreut der Frau mit Edelstein Die Lumpen, die sie wand;
sehet nur, ich werde toll, Die Glöcklein alle an! Ihr Duft, so fremd und wundervoll, Hat mir es angethan!
schlaget nicht mich armen Wicht, Laßt euren Stecken ruhn! Ich will ja nichts, mich hungert nicht, Ich will's nicht wieder thun!
wehe mir geschlagnem Tropf! Brach nun der Alte aus, Mein Kind kommt mit verrücktem Kopf Anstatt mit Brot nach Haus!
Ein linder West blies in die Gluth Du Taugenichts, du Tagedieb Von einem Dorngeflecht,
Drauf kocht in Bettelmannes Hut Ein sündengrauer Hecht.
Da kam der fleine Betteljung', Bor Hunger schwach und matt, Doch glühend in Begeisterung Sielt eine Hyazinthe dar Vom Streifen durch die Stadt,
In dunkelblauer Luft;
Und deiner Eltern Schmach! Und rüftig langt er Hieb auf Hieb Dem armen Jungen nach.
Im Zorn fraß er den Hecht, nach eh' Er gar gefotten war,
Schmiß weit die Gräte in den See Und stülpt den Filz aufs Haar. Die Mutter schmält mit sanftem Wort Den mißgerathnen Sohn,
Dicht drängte sich der Kelchlein Schaar Der warf die Blume zitternd fort Und selig war der Duft.
Der Vater rief: Wohl hast du mir Viel Pfennige gebracht?
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Der Knabe rief: O sehet hier Der Blume Zauberpracht! Ich schlich zum goldnen Gitterthor So oft ich ging zurück, Bedacht nur, aus dem Wunderflor Zu stehlen mir das Glück.
Und hinkte still davon.
Es perlte seiner Thränen Fluß, Er legte sich ins Gras
Und zog aus seinem wunden Fuß Ein Stücklein scharfes Glas. Der Gott der Taugenichtse rief Der guten Nachtigall, Daß sie dem Kind ein Liedchen pfiff Zum Schlaf mit süßem Schall.
Zur Beachtung.
Alle auf die Agitation unter den proletarischen Frauen bezüglichen Briefe und Sendungen sind zu richten an: Dttilie Baader,
Vertrauensperson.