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Strumpfformerinnen 400 Mt., Posamentier- und Goldwaaren­handarbeiterinnen 462 Mt., Hand-( Phantasie-) Arbeiterinnen 660 Mt.  ;

4. in der Papier, Leder- und Gummiindustrie: Papier  -, Kontobuch und Kartonarbeiterinnen 508 Mt., Vorrichterinnen und Stepperinnen 650 Mt., Gummiarbeiterinnen 450 Mf.; 5. in der Holzindustrie und Drechslerei: Bilderrahmenarbei terinnen 575 Mt., Möbelpolirerinnen 504 Mf., Vergolderinnen, Versilberinnen und Belegerinnen 591 Mt.;

6. in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie: Laden­mädchen 806 Mt., Tabat- und Zigarrenarbeiterinnen aller Art 564 Mt.;

7. in der Bekleidungsindustrie: Schneiderinnen 457 Mt., Plätterinnen 686 Mt., Wäschenäherinnen 486 Mt., Wäsche­rinnen 558 Mt., Stickerinnen 650 mt, Stemplerinnen 665 Mt., Kleberinnen, Kartonirerinnen 575 Mt., Zuschneiderinnen 650 Mt., Knopflochhandarbeiterinnen 354 Mt., Knopfloch­maschinenarbeiterinnen 700 Mt., Handarbeiterinnen aller Art 664 Mt., Hutgarnirerinnen 700 Mt., Hutspinnerinnen 576 Mt., Hutstepperinnen 456 Mt., Müßenarbeiterinnen 476 Mt., Mamsel in der Pelzbranche 580 Mt., Handschuh- und Hosenträger­arbeiterinnen 354 Mt., Schuhstepperinnen 654 Mt.;

8. in Druckereien und photographischen Anstalten: An­legerinnen 780 Mt., Punttirerinnen 832 Mf., Bogenfänge­rinnen 442 Mt., Retoucheusen, Ropirerinnen und Empfangs­damen 780 Mf.;

9. ungelernte Arbeiterinnen aller Art 467 Mt.

Es ist eine Statistik des Elends in des Wortes buchstäblichster Bedeutung, die uns in den mitgetheilten Zahlen vor Augen tritt. Von 39 Arbeiterinnenkategorien hatten nur 25 einen durchschnittlichen Jahresverdienst von über 500 Mt. Unter diesen bessergestellten" Gruppen finden wir nur 5, deren Angehörige wir gewissermaßen als Aristokratinnen" unter den Arbeiterinnen ansprechen dürfen, weil sie aus ihrem Arbeitseinkommen pro Tag mehr als 2 Mt. zu ver­zehren haben. Es sind die Binderinnen mit 1043 Mt., die Punkti­rerinnen mit 832 Mt., die Ladenmädchen in der Nahrungs­und Genußmittelindustrie mit 806 Mt. und die Anlegerinnen, sowie die Retoucheusen, Kopirerinnen und Empfangsdamen in photographischen Anstalten mit je 780 Mt. durchschnittlichem Jahresverdienst. Ihnen reihen sich die beiden Kategorien der Knopf­lochmaschinenarbeiterinnen und Hutgarnirerinnen mit einem Durchschnittseinkommen von 700 Mt. pro Jahr an. Acht Gruppen von Arbeiterinnen verdienen jährlich im Durchschnitt 600-700 Mt. Es sind dies: Plätterinnen, Stemplerinnen, Handarbeiterinnen aller Art in der Bekleidungsindustrie, Handarbeiterinnen in Phantasie­artikeln, Zuschneiderinnen, Vorrichterinnen und Stepperinnen in der Papier, Leder- und Gummiindustrie, Stickerinnen und Schuhsteppe­rinnen. Den höchsten Verdienst von ihnen erzielen die Plätterinnen mit 686 Mt., mit dem niedrigsten müssen sich die Schuhstepperinnen begnügen, nämlich mit 654 Mt. Einen durchschnittlichen Jahres­verdienst von 500-600 Mt. haben 10 Arbeiterinnengruppen: Ver­golderinnen, Mamsells der Pelzbranche, Hutspinnerinnen, Kleberinnen und Kartonirerinnen in der Bekleidungsindustrie, Bilderrahmenmache­rinnen, Tabak-   und Zigarrenmacherinnen, Wäscherinnen, Gold- und Silberpolirerinnen, Papier  -, Kontobuch- und Kartonnagenarbeiterinnen und Möbelpolirerinnen. Das jährliche Arbeitseinkommen schwankt in dieser Gruppe zwischen 591 Mt. für die Vergolderinnen und 504 Mt. für die Möbelpolirerinnen. 14 Arbeiterinnenkate­gorien bleiben mit ihrem Jahreseinkommen unter 500 Mt. zurück, davon verdienen 14 von 400-500 Mt. und 4 sogar unter 400 Mk. Die verhältnißmäßig Glücklichen", welche es im Jahre auf 400 bis 500 Mt. bringen können, sind: Wäschenäherinnen, Mützenarbeiterinnen, Galvaniseurinnen und Balancierarbeiterinnen, ungelernte Arbeite­rinnen aller Art, Posamentier- und Goldwaarenhandarbeiterinnen, Schneiderinnen, Hutstepperinnen, Gummiarbeiterinnen, Bogenfänge­rinnen und Strumpfformerinnen. Den höchsten Verdienst haben von diesen 10 Kategorien die Wäschenäherinnen mit 486 Mt., den nie­drigsten die Strumpfformerinnen mit 400 Mt. Unter die angegebenen Löhne, die ohne jede Uebertreibung als Hungerlöhne bezeichnet wer­den müssen, sinkt noch der durchschnittliche Jahresverdienst der Spulerinnen und Hasplerinnen mit 399 Mt., der Handschuh­und Hosenträgerarbeiterinnen, sowie der Knopfloch hand­arbeiterinnen mit 354 Mt. und der Strickmaschinen- und Rundstuhlarbeiterinnen mit 338 Mt. Wenn man dem an­gegebenen Jahresverdienst der Arbeiterinnen in Berlin   den Preis der nothwendigsten Lebensbedürfnisse daselbst gegenüberstellt, so drängt sich mit unwiderstehlicher Gewalt die Ueberzeugung auf, daß die weitaus größte Mehrzahl der Lohnsklavinnen zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben erhält. Vorausgesetzt, daß man

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unter Sterben nur einen raschen Tod und nicht das langsame, vorzeitige Welken und Absterben in Folge der bittersten Entbehrungen versteht. Zehntausende von Berliner   Arbeiterinnen, soweit sie für ihre Eri­stenz ausschließlich auf ihren Verdienst angewiesen sind, leben nicht, sie vegetiren und kümmern dem Tode entgegen. Die Ausbeutung raubt ihnen alles, was das Leben lebenswerth macht und bebürdet sie mit den höchsten Sorgen, den bittersten Leiden. Die Ergebnisse der Enquete erheben eine furchtbare Anklage wider die heutige Ge­sellschaftsordnung und fällen ein vernichtendes Urtheil über sie.

Familienrecht.

Die Erforschung der Vaterschaft in Frankreich  , die be­kanntlich durch den Code civil verboten ist, soll durch ein Gesetz eingeführt werden. Der entsprechende Entwurf, der von der Kammer seinerzeit einer Kommission zur Prüfung überwiesen wurde, ist fürzlich von dieser berathen und angenommen worden. Der Entwurf spricht als allgemeinen Grundsatz aus, daß die Erforschung der Vaterschaft gestattet sein soll. Doch werden zwei Fälle unterschieden. Die Zu­erkennung der Vaterschaft soll obligatorisch sein, wenn das Kind die Frucht eines Menschenraubs, der Nothzucht, der Verführung einer Minderjährigen ist. Fakultativ ist die Feststellung der Vaterschaft im Falle der Verführung oder des Eheversprechens, vorausgesetzt, daß hier wenigstens zum Theil ein schriftlicher Beweis geführt wer­den kann. Weiter kann die Feststellung der Vaterschaft gefordert werden, wenn das Zusammenwohnen des Vaters und der Mutter notorisch ist, sowie wenn der Vater den Unterhalt oder die Erziehung des Kindes bestreitet. Untersagt ist die Erforschung der Vaterschaft, wenn der angebliche Vater jünger und die Mutter älter als 18 Jahre ist. Die Mutter hat die Klage in der Frist eines Jahres, gerechnet von der Geburt des Kindes, anzustrengen, und im Falle des Bruches eines Verhältnisses in der Frist eines Jahres nach diesem Bruche. Wenn die Mutter ohne triftigen Grund die Klage unterläßt, darf der Familienrath einen Vormund dazu berechtigen. Bei der Bera­thung des Antrags wurde in der Kommission auch die Anregung gegeben, eine besondere Bestimmung über die ehebrecherische Vater­schaft zu treffen. Doch wurde eine Einigung über diesen Punkt noch nicht erzielt. Der Entwurf des Gesetzes ist von dem Sozialisten Viviani abgefaßt und mit großer Wärme wie überzeugenden Gründen vor der Kommission vertheidigt worden. Wie ungeheuer wichtig die zu schaffende Reform ist, das zeigen folgende Ziffern. Von den 73785 unehelichen Kindern, die 1899 in Frankreich   das Licht der Welt erblickten, wurden nur 21821 anerkannt, 51957 aber nicht an­erkannt. Im Departement der Seine allein, zu dem Paris   gehört, zählte man auf 18919 uneheliche Geburten nur 5791 anerkannte und 13128 nicht anerkannte Kinder. Mit den jährlichen Geburtenziffern verglichen ergiebt sich, daß etwas über ein Zehntel der geborenen Kinder in ganz Frankreich   und mehr als ein Viertel im Departement der Seine uneheliche sind. Bekanntlich ist die Sterblichkeit der un­ehelichen Kinder eine besonders große und steigt im Allgemeinen um so mehr, je weniger Pflege und Fürsorge die ledige Mutter dem Säuglinge angedeihen lassen kann. Frankreich   aber leidet an einem sehr geringen Bevölkerungszuwachs, bezw. an einem Rückgang der Geburten. Die Erforschung der Vaterschaft, die zahlreichen unehe­lichen Kindern wenigstens ein Mindestmaß an Unterhaltsmitteln sichert, wird deshalb von Vielen als eines der Mittel ins Auge ge= faßt, um den Bevölkerungszuwachs Frankreichs   zu heben. In der Folge liegen die Aussichten für die Annahme des Entwurfs durch die Kammer und den Senat ziemlich günstig. Daß das jetzt geltende Verbot der Nachforschung nach der Vaterschaft eine Barbarei und Ungerechtigkeit ohnegleichen bedeutet, daß die schwerwiegendsten mo­ralischen Gründe für die beantragte Reform sprechen, darüber brauchen wir kein Wort zu verlieren.

Frauenstimmrecht.

Eine Massenversammlung der Anhänger des Frauen­stimmrechts fand Ende November in Washington  ( Vereinigte Staaten  ) statt. Diese Stadt, in der das oberste Parlament der nord­ amerikanischen   Union   seinen Sitz hat, war als Ort der Versammlung gewählt worden, weil mehrere Abgeordnete Vertreter der ver­schiedensten Parteien schiedensten Parteien über das Thema sprachen: Was hat meine Partei für das Frauenstimmrecht gethan?"

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Die Einführung des Frauenstimmrechts in Neu- Süd­Wales( Australien  ) will der Ministerpräsident beantragen. Die Stimmung weiter Bevölkerungskreise soll der Neuerung günstig sein.

Das Frauenstimmrecht für die Wahlen zum Oberhause in Süd- Australien   wollte die Regierung dieser englischen Kolonie einführen. Allerdings für den Anfang nur ein beschränktes Frauen­