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Bestand Jahresdurchschnitt

Zugang

Abgang

1. Quartal.

504

362

2023

2.

=

671

363

2331

3045

3.

2183

454

4060

839

1132

3767

Zusammen 4197

2311

4.

Die im Laufe des Jahres dem Verband beigetretenen weiblichen Mitglieder entrichteten zusammen ein Eintrittsgeld von 873,40 Mt. 170 der betreffenden Arbeiterinnen hatten ein doppeltes Eintrittsgeld zu entrichten, weil sie bereits früher dem Verband angehört hatten, aber wegen rückständiger Beiträge gestrichen werden mußten. Die Organisation erhielt von ihren weiblichen Mitgliedern 1900 insge­sammt 114 388 Beiträge à 15 Pf. 17 158,20 Mt. Die durchschnitt­liche Leistung eines männlichen Mitglieds betrug nach dem mittleren Mitgliederstand des Berichtjahrs 45,05 Beiträge= 15,77 Mt. gegen 45,9 Beiträge= 16,08 Mt. im Vorjahr. Es ist dieselbe also um rund einen Beitrag geringer geworden. Bei den weiblichen Mit­gliedern ist die durchschnittliche Jahresleistung 1900 um rund 3% Bei­träge gesunken. Sie betrug im Berichtsjahr 37,5 Beiträge= 5,63 Mt., 1899 dagegen 40,9 Beiträge 6,13 Mt. Die Minderleistung an Bei­trägen ist ganz besonders darauf zurückzuführen, daß erst im Laufe des dritten und vierten Quartals ein starker Zugang von Mitgliedern erfolgte, und daß während der Dauer der Aussperrung gegen 2000 männliche und 1500 weibliche Mitglieder auf 2 bis 3 Wochen vom Beitrag befreit waren. Der Verband verausgabte 1900 für Arbeits­losenunterstützung 18391,75 Mt. Von dieser Summe entfielen 16 983,65 Mt. für 24174 Tage der Arbeitslosigkeit an 1219 organi­sirte Arbeiter und 553,25 Mk. für 992 Tage an 61 weibliche Ver­bandsmitglieder, die übrigen 854,85 Mt. an 104 Mitglieder aus­ländischer Vereine, mit denen der Verband im Gegenseitigkeitsver­hältniß steht. Im Durchschnitt bezog jedes arbeitslose weibliche Verbandsmitglied für 16,2 Tage 9,07 Mt. Unterstützung. Für Streit­unterstützung, an der in Folge der bekannten Aussperrung auch sehr viele Arbeiterinnen betheiligt waren, wurden 1900 aus der Verbands­fasse 83 952,94 Mt. verausgabt, für die Unterstützung Gemaßregelter wendete die Organisation 1570,96 Mt. auf, für Rechtsschutz 611,50 Mt. Diese Zahlen beweisen zur Genüge, welchen Rückhalt die Arbeite­rinnen an der Gewerkschaftsorganisation besigen, welche Vortheile sie ihnen bietet, und wie unerläßlich sie des Verbandes zur Wahrung ihrer Interessen bedürfen. Möchten die noch nicht organisirten Ar­beiterinnen aus den vorstehenden Angaben, wie aus dem Beispiel ihrer organisirten Kameradinnen lernen, daß es ihre Pflicht und ihr Interesse ist, sich dem Verband anzuschließen und mit Treue für ihn

zu wirken.

Gesundheitsschädliche Folgen gewerblicher Frauenarbeit.

Ueber die Gesundheitsverhältnisse der verheiratheten Fabrik arbeiterinnen in Bremen   sind ebenso lehrreiche als erschütternde Zahlen in der eingehenden Erhebung enthalten, welche die bremische Fabritinspektion aus Anlaß des befannten Reichstagsbeschlusses über die Verhältnisse der verheiratheten Fabrikarbeiterinnen vorgenommen und im Jahresbericht für 1899 veröffentlicht hat. Darnach sind unter 301 verheiratheten Frauen der bremischen Jutespinnerei und -Weberei 90 Frauen, gleich 30 Prozent, leidend. Die Krankheits­erscheinungen sind: Magenleiden, Brust- und Lungenleiden, Kopf­leiden, Rheumatismus  , Fußleiden, Augen- und Halsleiden außer geringen andern Uebeln. Vorwiegend in Betracht kommen: Magen­leiden, Brust- und Lungenleiden, Kopfleiden, Rheumatismus  , Fuß­leiden. Als Gründe der Erkrankungen werden angeführt: Schlechte, dicke Luft, Deldunst, Jutestaub, ungleiches Heizen, Steinfußboden, langes Stehen. In der Zigarrenindustrie sind von 120 in Fabriken beschäftigten verheiratheten Frauen 45 37,5 Prozent, von 143 in der Hausindustrie beschäftigten verheiratheten Frauen 91= 63,66 Pro­zent leidend. Im Ganzen genommen sind also bei 136 von 236 Frauen

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51,71 Prozent Frauenerkrankungen zu verzeichnen. Als Krant­heiten werden angeführt: Bruft- und Lungenleiden, Magenleiden, Blutarmuth und Bleichsucht, Kopfschmerz, Unterleibsleiden, Rheuma­ tismus  , Halskrankheiten und Augenleiden. Von diesen Erkrankungen treten besonders hervor: Lungen- und Brustleiden, Blutarmuth, Bleich­sucht, Rheumatismus  , Kopfleiden.

Beachtenswerth ist es, daß in der Zigarrenindustrie der Prozent­satz der erkrankten verheiratheten Fabrifarbeiterinnen um 7,5 Prozent höher ist als in der Jutespinnerei und-Weberei, vor Allem aber, daß in der Zigarren- Hausindustrie fast zwei Drittel der verheiratheten Arbeiterinnen leidend sind. Die einschlägigen Zahlen sind sicher nicht als Zufallsergebniß zu betrachten. Unserer Meinung nach kommt viel­mehr in ihnen zum Ausdruck, daß die Zigarrenindustrie überhaupt zu jenen Erwerbszweigen gehört, die mit besonderen gesundheitsschädlichen

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Folgen für die Arbeitenden verbunden sind, daß aber die Zigarren­Hausindustrie wie durch sehr beweiskräftiges Material längst fest­gestellt ist unter geradezu gesundheitsmörderischen Bedingungen stattfindet. Laut und nachdrücklich predigen die angeführten Zahlen die Nothwendigkeit des gesetzlichen Achtstundentags für die Arbeite­rinnen und eine strenge Reglementirung und Beaufsichtigung der Hausindustrie. Ob allerdings die Heimarbeit in der Zigarrenindustrie durch die Gesetzgebung sanirt werden kann oder vielmehr verboten werden muß, diese Frage müßte reiflich erwogen werden. D. Z.

Mit der Frage der Milzbranderkrankungen beschäftigte sich anläßlich der kürzlich vorgekommenen schweren Fälle in Schopfloch  und Nürnberg  ( siehe Nr. 11 der Gleichheit") eine öffentliche Ver­sammlung der Bürsten- und Pinselarbeiter und-Arbeiterinnen Nürn= bergs. Das sehr sachkundige Referat des Arbeitersekretärs Dorn enthielt eine lange Liste der That- und Unterlassungssünden des Unter­nehmerthums, der gesetzgebenden Gewalten, zum Theile auch der städtischen Behörden gegenüber den furchtbaren Gefahren, welche den Arbeitern und Arbeiterinnen der Bürsten- und Pinselindustrie drohen. Nach dem Redner haben die neuerdings vorgekommenen Milzbrand­erkrankungen den Nachweis erbracht, daß die durch Bundesrathsver­ordnung eingeführte Desinfektion des ausländischen Materials nicht ausreichende Sicherheit gegen Vergiftung bietet, daß vielmehr die Desinfektion des ganzen Materials erfolgen muß. Vor zehn Jahren waren selbst noch Aerzte darüber im Unklaren, ob der Milzbrand auf Menschen übertragbar sei. Im Jahre 1889 wurde der erste Todes­fall an Milzbrandvergiftung in Nürnberg   amtlich festgestellt. In den Jahren 1890 bis 1893 kamen dann noch mehrere Erkrankungen und Todesfälle vor. Nur schwer waren die Aerzte zu bewegen, der Arbeiter­schaft die nothwendigen Aufklärungen über die Krankheit zu geben. Durchgehends lehnten sie ab, in öffentlichen Versammlungen das Thema zu behandeln. Der Stadtmagistrat Nürnberg ordnete durch ortspolizeiliche Vorschrift vom Jahre 1894 die nothwendige Des­infektion durch strömenden Wasserdampf an. Die Arbeiter wußten aber, daß nur die reichsgesetzliche Regelung der Angelegenheit wirk­samen Schutz verspreche und wurden demgemäß bei der Reichs. regierung vorstellig. Von gegnerischer Seite ward daraufhin in Ein­gaben an das Reichsamt des Innern behauptet, die Desinfektion mittels strömenden Dampfes lasse sich nicht durchführen, weil das Material darunter leide. Und doch war in Nürnberg   diese Des­infektionsart, die allein wirklichen Schutz verspricht, durchgeführt. Das Reichsamt des Innern erklärte im Sinne der Unternehmer, auch zweistündiges Kochen und das sogenannte Bleichen  " tödte die Milz­brandsporen. Von den Arbeitervertretern wurde seinerzeit angeregt, wenn die Desinfektion mittels Dampf für unmöglich gehalten werde, dann ein Preisausschreiben für Angabe anderer zweckentsprechender Desinfektionsmethoden zu veranstalten. Die Arbeiterschaft wolle einen Theil der Kosten gern tragen. Das Anerbieten wurde abgelehnt. Nach der Aussage zweier Sachverständiger, eines Berliner und eines Züricher   Professors, müßten allerdings für genannten Zweck min­destens 12-15 000 Mark ausgeworfen werden, da die Desinfektions­versuche kostspielig und langwierig sind.

Im Reichsamt des Innern wurde bei der Konferenz den Arbeitervertretern erklärt, bei inländischem Vieh und Material biete das Reichsseuchengesetz ausreichende Gewähr, daß verseuchtes Material nicht zur Verwendung gelange. So ward nur ausländisches Material dem Desinfektionszwang unterworfen. Die Erfahrungen des Fabrik­inspektors von Frankfurt   a. M. bewiesen aber, daß diese Annahme irrig ist. Der Beamte hat 18 Milzbrandfälle festgestellt, die durch inländisches Material verursacht waren. Ferner, daß manche Händler so gewissenlos sind, die charakteristischen Milzbrandflecke an den Schaffellen durch Einreiben mit Kleie zu beseitigen. Von 2600 Fellen waren nicht weniger als 60 mit diesen Flecken behaftet, und das kam vor, als die Vorschrift des Bundesraths schon in Kraft war. Dieses Vorkommniß beweist, daß das Reichsseuchengesetz feine Gewähr gegen die Verwendung verseuchten Materials bietet. Nur die Ausdehnung des Desinfektionszwanges auch auf inländisches Material bietet wirk­lichen Schutz. Die Durchführung der Bundesrathsverordnung stößt außerdem nach den Berichten der Fabrikinspektoren überall auf Schwierigkeiten von Seiten der Unternehmer. Auch in Bayern  , so in Dinkelsbühl   und Fürth  , mußte der Fabrikinspektor um sein Ein­schreiten angegangen werden. Der Nürnberger   Stadtmagistrat fam in dieser Frage der Arbeiterschaft entgegen. Anders in Fürth  . Dort war in einem Betrieb anderthalb Jahre nach Erlaß der Bundes­rathsverordnung noch kein Kleiderschrank und auch kein Handtuch für die Arbeiter vorhanden. Die vorstehenden Angaben sind eine scharf­umrissene Illustration der Thatsache, daß in der kapitalistischen   Ord­nung" Arbeiterinnen- und Arbeiterleben billig sind wie Brombeeren. Kapitalistische Profitgier giebt Gesundheit und Leben der ausgebeuteten " Hände" den schwersten Gefahren preis, und kapitalistische Staats­

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