und Gemeindegewalten lassen nicht die Rücksicht auf die gefährdeten Menschen, sondern die auf den bedrohten Profit an erster Stelle maß gebend sein. Ein Wandel zum Besseren wird nur in dem Maße eintreten, als die Arbeiterinnen und Arbeiter der Bürsten- und Pinselindustrie mit Nachdruck für wirksame Desinfektion alles zu ver arbeitenden Materials weiter fämpfen. Der Unterstützung ihres Kampfes durch die gesammte aufgeklärte und organisirte Arbeiterschaft fönnen sie gewiß sein. Nachfolgend die einstimmig angenommene Resolution, welche die Forderungen der Nürnberger Arbeiterinnen und Arbeiter der Bürsten- und Pinselindustrie enthält:
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Die erste Juristin im Staate New Jersey ( Vereinigte Staaten ) erschien im März vor dem Appellationsgericht. Miß Mary Philbrook, dies ihr Name, führte in einer Scheidungsklage die Sache der Ehefrau. Muhamedanerinnen als Studentinnen. Der Jahresbericht der Universität Bombay theilt mit, daß 53 muhamedanische Frauen die Prüfung für die Immatrikulation bestanden haben.
Frauenstimmrecht.
Das kommunale Frauenwahlrecht in Norwegen wird von dem norwegischen Frauenstimmrechtsverein in einer Eingabe an das Storthing in dem gleichen Umfange gefordert, als es allem Anschein nach demnächst für die Männer zur Einführung gelangt.
Freunde und Gegner des Frauenwahlrechts im englischen Parlament. Im englischen Unterhaus ſizen gegenwärtig 267 wiedergewählte Mitglieder, die bereits einmal oder mehrmals in der Frage des Frauenwahlrechts abgestimmt haben. 171 dieser Abgeordneten sind Freunde, 96 Gegner des Frauenstimmrechts.
vom 8. Januar bis 18. Mai 1901.
„ Nachdem trotz der Bundesrathsvorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenzurichtereien, sowie der Bürsten- und Pinselmachereien vom 1. Juli 1899 fortgesetzt neue Erkrankungen und Todesfälle an Milzbrandvergiftung eintreten, liegt der Beweis klar zu Tage, daß diese bestehenden Schutzvorschriften zur Abwendung der Milzbrandgefahr unzureichend sind. Die in der Bürsten- und Pinselindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen fühlen sich durch neuerdings in Schopfloch und Nürn berg vorgekommenen Erkrankungen, in Nürnberg mit tödtlichem Ausgang, als deren Ursache zweifellos Milzbrandvergiftung festgestellt ist, sehr beunruhigt und fordern dringend Abhilfe. Die Versammlung Abrechnung der Vertrauensperson der Genoffinnen hält die Ausdehnung des Desinfektionszwanges, welcher jetzt nur für ausländisches Material besteht, auf das inländische Material für unerläßlich, um so mehr, da die Desinfektion auch dieses inländischen Materials ohne nennenswerthe Schädigung möglich ist. Insbesondere ist der Desinfektionszwang auch auf Ziegenhaare auszudehnen, nachdem oben erwähnte Erkrankungen Arbeiterinnen betroffen haben, welche Ziegenhaare verarbeiteten, somit die Gefahr der Milzbrandvergiftung auch durch dieses Material festgestellt ist. Die Versammlung erwartet eine völlige Beseitigung der Milzbrandgefahr nur von einer wirksamen Desinfektion des gesammten Rohmaterials, der Borsten mit inbegriffen, und wünscht, daß neuerdings Versuche in dieser Richtung unternommen werden, eventuell Fachleute durch Preisausschreiben veranlaßt werden, geeignete Desinfektionsmittel für Borsten zu erforschen. Die Milzbrandkommission wird daher beauftragt, von diesem Beschluß dem Herrn Reichskanzler, dem bayerischen Ministerium und dem Stadtmagistrat Nürnberg in geeigneter Weise Kenntniß zu geben und Abhilfe zu erbitten."
Sozialistische Frauenbewegung im Auslande.
d. t.
Anschluß der proletarischen Frauenbewegung in Nor wegen an die sozialdemokratische Arbeiterpartei. In einer Massenversammlung der Frauen Christianias sprach Genossin Tynäs fürzlich über„ Die Stellung der Frauen und ihre Aufgaben in der Kommune" und erörterte dabei auch die Frage, ob die proletarischen Frauen sich einer allgemeinen„ Frauenpartei" anschließen sollten, deren Konstituirung von Seiten der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen erstrebt wird. Genossin Tynäs wies nach, daß die Proletarierinnen durch den Anschluß an die sozialdemokratische Arbeiterpartei ihre Interessen am wirksamsten vertreten und ihre Aufgaben in der Gemeinde am besten erfüllen könnten. Wie wenig sie von ihrem Anschluß an eine Mischmasch- Frauenpartei zu erwarten hätten, begründete sie u. A. auch mit dem Hinweis auf den Protest der Frauenrechtlerinnen gegen die Erweiterung des Männerstimmrechts zu einem allgemeinen.( Siehe Nr. 12 der„ Gleichheit".) Nach lebhafter Diskussion wurde eine Resolution angenommen, welche sich mit dem furz gekennzeichneten Standpunkt deckt.
Frauenbewegung.
Ein Hospital für Frauen und Kinder, das unter Leitung einer Aerztin steht, ist neulich in Zürich eröffnet worden. Die Behandlung der Kranken liegt ebenfalls in den Händen weiblicher Aerzte. Mit dem Hospital ist eine Schule zur Ausbildung von Krankenpflegerinnen verbunden.
Aerztinnen in Frankreich . In Paris giebt es gegenwärtig 77 Aerztinnen, je zwei praktiziren in Marseille und Bordeaux , je ein weiblicher Arzt ist thätig in Lyon , Nizza , Cannes , Vichy, Lille , Rennes , Grenoble und Angers , in Algier und in Tonking. In Frank reich studiren jetzt gegen 200 Frauen Medizin und Pharmazie. Seit 1882 werden die weiblichen Studenten der Medizin in den Spitälern als Externe, seit 1885 als Interne( Art Assistenzärzte) zugelassen.
-
Die Zulassung der Frauen zum Studium der technischen Wissenschaften gestatten die Universitäten in Japan . Die Frauen können sich dort in den polytechnischen Fächern ausbilden und dann als Ingenieure thätig sein.
Einnahmen:
Bestand am 8. Januar
Summa
39,73 Mt. 158,20 292,20 490,13 Mt.
M
M
Ausgaben:
45,00 Mt.
Porto und kleine Ausgaben Für Agitationstouren nach Schlesien , Thü ringen , sächsischem Voigtlande, Köln , Ostpreußen als Beihilfe gezahlt
Einnahmen
Ausgaben.
Summa
340,60 385,60 Mt.
M
490,13 Mt.
385,60=
Bestand 104,53 Mt.
Revidirt und richtig befunden:
Frau Mailing. Frau Seering. Frl. Jda Baar.
Adressen der weiblichen Vertrauenspersonen. Altona : Frau Bauman, Vorderreihe 1 part.
Frau v. Hollen, Stuhlmannstraße 8 I r.( Kreisvertrauensperson.)
Berlin IV: Frau Wengels, Gr. Frankfurterstr. 133. Berlin VI: Frau Mesch, Lychenerstr. 3 IV. Bremen : Frau Bosse, Kornstr. 152. Charlottenburg : Frln. A. Vogel, Kirchstr. 13 III. Dresden A.: Frau Witwe Lehmann, Ostra- Allee 19 IV. Düsseldorf: Frau A. Grapp, Lorettostr. 47. Elbing : Frau Stamm, Leichnamſtr. 43 a. Grünhof Tesperhude i. Lauenburg : Frau E. Appelt. Halberstadt : Frau Voges, Hohenweg 18 II. Hamburg : Frau Louise Zieh, Schwabenstr. 56. Köln a. Rh.: Frau Zeise, Perlengraben 59 IV. Königsberg : Frau Nowogroßzki, Unter Laat 20. Leipzig Lindenau: Frau Frenzel, Gundorferstr. 19. Memel : Frau Treptau, Friedrich Wilhelmstr. 12/13. Neumünster i. Holst.: Frau Marie Leyband, Chriftianstr. 30. Ottensen : Frau Lichtenberg, Karl Theodorstr. 8. Pankow : Frau Werner, Berlinerstr. 78 III.
Preetz i. Holst.: Frau Elisabeth Flenker, Löbtinerstr. 18. Reichenbach i. V.: Frau P. Göckrizz, Liebaustr. 6.
Rixdorf: Frau Quitt, Hobrechtstr. 82.
Rostock : Frau Bugdahn, Margarethenstr. 31.
Schöneberg : Frau Mailing, Gothenstr. 50.
Tempelhof : Frau Thiel, Friedrich Wilhelmstr. 17.( Kreisvertrauens
person.)