die Arbeiterinnen vielfach genöthigt, wollen sie nicht entlassen werden, Arbeit für Feierabend und Sonntag mit in ihr Heim zu nehmen. Das Allerschlimmste: Kinder und Jugendliche dürfen im eigenen Heim ungehindert beschäftigt werden.

Die Nachtheile, welche die Heimarbeit mit sich bringt, werden durch das in fast allen Industrien vorhandene Zwischenmeistersystem in unglaublicher Weise gesteigert.

Wir ersuchen an erster Stelle, der Hohe Reichstag wolle be­schließen:

1. Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze auf die gesammten Heimarbeiter.

2. Verbot der Arbeit schulpflichtiger Kinder und der Arbeit der Kinder vor dem schulpflichtigen Alter in der Heimarbeit. 3. Unterstellung der gesammten Heimarbeit unter die Kontrolle durch Gewerbeinspektorinnen.

4. Erlaß strenger Vorschriften über die Einrichtung der Ar­beitsstätten in der Heimarbeit.

5. Verpflichtung der Arbeitgeber und der sogenannten Zwischen­meister, eine genaue Liste der von ihnen beschäftigten Per­sonen mit Wohnungsangabe zu führen, und diese jederzeit den Beamten der Gewerbeinspektion zur Einsicht vorzulegen. 6. Verbot der Heimarbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feier­tagen und der Nachtarbeit in der Zeit zwischen Abends 8 und Morgens 6 Uhr.

7. Verbot der Heimarbeit in Häusern und Arbeitsstätten, in denen eine ansteckende Krankheit ausgebrochen ist.

8. Unterstellung der Heimarbeiter unter die gewerblichen Schiedsgerichte bei Streitigkeiten zwischen ihnen und den Arbeitgebern resp. Zwischenmeistern, die aus dem Arbeits­verhältniß entsprungen sind.

9. Erlaß von Schutzbestimmungen und Spezialvorschriften nach der Natur der einzelnen Zweige der Heimarbeit. 10. Androhung strenger Strafen für Uebertretung der gesetzlichen Vorschriften, für deren Einhaltung Arbeitgeber und Zwischen­meister in erster Linie verantwortlich sind.

Die enorme Ausdehnung der Heimarbeit, die von Jahr zu Jahr zunimmt und die Gefahren, welche die Schutzlosigkeit der Heimarbeiter für diese wie für die Gesammtheit unbestreitbar im Gefolge haben, machen ein rasches und gründliches Vorgehen der gesetzgebenden Fat­toren zu einer dringenden Nothwendigkeit.

Für die Blumen- und Federbranche: Frau Emma Jhrer, Pankow  , Schönholzerstr. 8a. Frau Klara Rönsch, Berlin  , Blumenstr. 75.

Für die Buchdruck- Hilfsarbeiterinnen: Fräulein E. Heydemann, Alte Jakobstr. 118. Frau Paula Thiede  , Elbingerstr. 27.

Für die Metallbranche:

Frau Martha Tieß, Blumenstr. 63. Für die Posamentenbranche:

Frau Marie Hofmann, Kurfürstendamm 231. Für die Textilarbeiter:

Fräulein Jda Altmann, Wilmersdorf  , Pfalzburgerstr. 53. Frau Agnes Reinhold, Blumenstr. 73.

Für die Wäschebranche:

Frau Minna Rosenstengel, Blumenstr. 37. Frau Hahnhold, Oderbergerstr. 37.

Wie unabweisbar nöthig es ist, daß die Gesetzgebung endlich wirksam zum Schuße der Heimarbeit einschreitet, erweist das reiche Thatsachenmaterial, das die Gleichheit" über die Verhältnisse der hausindustriellen Arbeiterschaft in reicher Fülle enthält, erweist durch ein zusammenfassendes Bild der Leitartikel in unserer letzten Nummer.

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Sozialistische Frauenbewegung im Auslande.

Betheiligung der österreichischen Genossinnen an den Arbeiten des Parteitags. Unseren diesbezüglichen Mittheilungen in der vorigen Nummer des Blattes fügen wir noch hinzu, daß sich auch Genossin Boschek an den Debatten des österreichischen Partei­tags betheiligte. Sie befürwortete einen Antrag, welcher eine moderne Gewerbeordnung mit weitestgehendem Arbeiterschutz und Unterstellung der Dienstboten unter die Gewerbeordnung forderte. Die Postulate ihres Antrags wurden der Resolution einverleibt, welche der Partei­tag in Sachen der Gewerbeordnung und des Arbeiterschutzes annahm.

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Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara 8ettin( 8undel) in Stuttgart  .

Die Bedeutung der Antheilnahme der Frauen an der Arbeiterbewegung würdigte Genosse Ehrhardt- Ludwigshafen auf dem Parteitagsfommers der österreichischen Sozialdemokratie mit folgenden trefflichen Worten: Ich freue mich, daß ich hier wie auf dem Parteitag so viele Frauen sehe. Ich habe gefunden, daß Sie hier, wie wir in Deutschland  , die Frauen in die Bewegung ziehen und als Mitarbeiterinnen einspannen. Sind erst die Frauen mit uns, dann geht es unaufhaltsam vorwärts." Allgemeiner, stürmischer Beifall begrüßte diese Ausführungen. Genosse Ehrhardt wohnte dem österreichischen Parteitag zusammen mit Bebel als Vertreter der deutschen   Sozialdemokratie bei.

Das Organ der belgischen Sozialistinnen, Les Cahiers féministes", das seither nur monatlich im Umfang von 4 Seiten er­schien, hat seinen Umfang verdoppelt und erscheint alle 14 Tage. Wir beglückwünschen unsere Genossinnen herzlich zu diesem Fortschritt.

Frauenstimmrecht.

Die ersten Kommunalwahlen seit Zuerkennung des Stimm­rechts an die Frauen in Norwegen   haben kürzlich stattgefunden. Die Frauen machten in großer Zahl Gebrauch von ihrem Wahlrecht. In drei Gemeinden, Elverum, Osen und Eidsvold, wurden vier Frauen in die Kommunalvertretung gewählt.

Das Frauenstimmrecht in Neu- Süd- Wales( Australien  ) wurde vom Unterhause in dritter Lesung mit 56 gegen 18 Stimmen angenommen, vom Oberhause jedoch in zweiter Lesung mit 26 gegen 21 Stimmen abgelehnt. Der Premierminister der Kolonie will den Gefeßentwurf, welcher den Frauen das politische Bürgerrecht ver­leiht, jedoch bereits am Anfang der nächsten Session wieder ein­bringen.

Frauenbewegung.

Frauenstudium in den Vereinigten Staaten  . In der Harward   Universität zu Cambridge  , an welcher für Rechtswissenschaft im Jahre 1900 613 Studenten eingeschrieben waren, befindet sich seit 1879 das Radcliffe- College   für akademischen Frauenunterricht. 1900 betrug die Zahl der hier eingetragenen Studentinnen 421. Die den Studenten und Studentinnen zur Verfügung stehende Bibliothek um­faßt 529000 Bände und ist die drittgrößte der Vereinigten Staaten  von Nordamerika  . Die Harward  - Universität zu Cambridge  , welche bereits 1637 gegründet wurde, ist die bedeutendste Universität Nord­ amerikas  . a. br.

Als Rechtsanwalt wurde Miß Cowle in der Stadt Greene, im Staate New- York  , zur Praris zugelassen. Miß Cowle hat ihre Studien an der Harward  - Universität absolvirt.

a. br.

Eine Frau in der Forstverwaltung von Pennsylvanien  . Kürzlich wurde in die Forstverwaltung des Staates Pennsylvanien  eine Frau berufen, Miß Dock. Das Amt, das ihr anvertraut wurde, hatte bisher ein Mann inne. Es ist das erste Mal, daß in einem Staate der nordamerikanischen   Union   eine Frau in der Forstverwal­tung angestellt wird. Fräulein Dock hat ihre Studien in Deutschland  , besonders im Schwarzwald   gemacht und viel über Erhaltung der Wälder und Ausdehnung der Parkanlagen geschrieben.

Verschiedenes.

Unentgeltliche Geburtshilfe in Offenbach   a. M. Seit einiger Zeit schon besteht in Offenbach   unentgeltliche Geburtshilfe, für deren Kosten die Gemeinde einen bestimmten Posten. in ihr Budget ein­gestellt hat. Der Antrag des sozialdemokratischen Stadtverord neten Ulrich, statt der für 1901 zu diesem Zwecke bewilligten 2500 Mark eine Summe von 7500 Mark auszuwerfen, wurde von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung angenommen. Im letzten Jahre wurde bei etwa zwei Dritteln der Geburten die unentgeltliche Hebammenhilfe in Anspruch genommen. Das beweist, daß die Maß­regel einem vorhandenen Bedürfniß entspricht und der Arbeiterbevölke rung zum Nutzen gereicht. a. br.

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Aufforderung.

Alle neugewählten oder wiedergewählten Vertrauenspersonen. der Genossinnen werden aufgefordert, der Unterzeichneten mög­lichst bald ihre Wahl und die genaue Adresse mitzutheilen. Mit sozialdemokratischem Gruße

Ottilie Baader  , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands  , Berlin   W., Groß- Görschenstr. 38, II. Hof rechts, 3 Tr.

Drud und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart  .