einbarung, die den Gehilfen oder Lehrling nach Beendigung des Dienst­oder Lehrverhältnisses in seiner weiteren gewerblichen Tätigkeit be­schränkt. 3. Verbot jeder Vereinbarung, die die Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte ausschließt oder beeinträchtigt. 4. Ausnahmslose Vereinigung der Kaufmannsgerichte mit vorhandenen Gewerbegerichten durch Gemeinsamkeit der Vorsißenden und ihrer Stellvertreter sowie der Diensteinrichtungen. 5. Wahlrecht und Wählbarkeit bei der Wahl von Beisitzern für alle selbständigen Kaufleute und Gehilfen, die das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, ohne Unterschied des Geschlechts. Anwendung der Verhältniswahl. 6. Festsetzung der Berufungssumme auf 500 Mart. 7. Anwendung der§§ 62 bis 73 des Gewerbegerichtsgesetzes( Einigungsamt) auf die Kaufmannsgerichte.

-

Der Gesetzentwurf zum Schutze der gewerblichen Kinder­arbeit ist im Reichstag   in zweiter Lesung erledigt worden. Mit einer Standhaftigkeit, die einer guten Sache wert gewesen wäre, hat sich die bürgerliche Majorität jeder gründlichen Verbesserung des Entwurfs widersetzt, wie er aus den Beschlüssen der Kommission her­vorgegangen ist.( Siehe Nr. 26 der Gleichheit" von 1902.) Troz der trefflichen, sachkundigen und eindringlichen Begründung durch die Genossen Wurm und Reißhaus gelang es der Sozialdemokratie nicht, die drei wesentlichsten ihrer Forderungen durchzusetzen: Aus­dehnung des gesetzlichen Schutzes auf die in Landwirtschaft und Ge­sindedienst beschäftigten Kleinen; gleiches Ausmaß an Schutz für fremde und eigene Kinder; Erhöhung des Schuhalters auf das vier­zehnte Lebensjahr. Wenn sich im Prinzip auch die Freisinnigen Zwick, Ernst und Rösicke für diese Reformen erklärten, so waren es doch die Sozialdemokraten allein, die bei der Entscheidung für sie stimmten. Und nicht bloß der waschechte Agrarier Gamp, auch der freisinnige Volksparteiler Bräsicke entblödete sich nicht, unter Hinweis auf das idyllische Glück und die hohe geistige Entwicklung der Hütekinder für die unbeschränkte Kinderausbeutung in der Landwirtschaft einzutreten. Die Reichsboten, welche theoretisch die Notwendigkeit des geforderten höheren Schutzes der Kinderarbeit anerkannten, aber praktisch ihre Überzeugung feige im Stich ließen, verschanzten sich hinter zwei Vor­wände. Hinter das Unannehmbar", mit welchem die Regierung das Verlangen nach gründlicher Verbesserung ihres sozialpolitischen Flick­werts beantwortet hatte. Hinter die entdeckte Notwendigkeit einer Enquete über die Lage der Kinder in der Landwirtschaft und im das wurde ohne Erröten behauptet Gesindedienst, die trot Bergen von einwandsfreiem Tatsachenmaterial noch nicht genügend flar sein soll! Nur zwei kleine Verbesserungen fanden Gnade vor den Augen der Mehrheit. Einem Zentrumsantrag entsprechend sollen zur Fürsorge überwiesene Kinder nur dann als eigene Kleine gelten, wenn sie zugleich mit diesen beschäftigt werden. Wie der Frei­sinnige Zwick beantragte, wurde die Beschäftigung eigener Kinder über zehn Jahren in Werkstätten, in denen die Kinderarbeit über­haupt zulässig ist, im Handels- und Verkehrsgewerbe vor dem Vor­mittagsunterricht verboten. In der Schwebe bis zur dritten Lesung blieb ein Verschlechterungsantrag von konservativer Seite, betreffend die Durchbrechung des Kinderschutzes im Gast- und Schankwirtschafts­gewerbe. Er fordert, daß die unteren Verwaltungsbehörden nach Anhörung der Schulaufsichtsbehörden hier die Verwendung eigener Kinder unter zwölf Jahren in denjenigen Fällen zulassen können, wo der Betrieb in der Regel ohne fremde Hilfe stattfindet. Außer den drei bereits erwähnten Hauptforderungen der Sozialdemokraten wurden noch folgende von ihnen geheischte Verbesserungen abgelehnt: Strei­chung der Bestimmung, daß zur Fürsorge überwiesene Kinder als eigene gelten sollen. Verbot der Ausdehnung der Vorschriften über die Beschäftigung eigener Kinder für die Verwendung von Kindern, die in der Wohnung oder Werkstätte einer Person, im Verhältnis zu der sie als eigene Kinder gelten, und zu deren Hausstand sie ge­hören, für dritte beschäftigt werden. Verbot der Kinderbeschäftigung beim Rüben- und Pflanzenziehen, Hopfenpflücken und Kartoffelgraben gegen Entgelt, sowie bei Treibjagden. Erhöhung des Schuhalters im Betrieb von Werkstätten, im Handels- und Verkehrsgewerbe auf dreizehn Jahre, Verbot der Arbeit fremder Kinder über zwölf Jahre zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht und vor zwei Stunden nach beendetem Unterricht überhaupt. Aufhebung der verlängerten Beschäftigungsdauer während der Schulferien von drei auf vier Stunden täglich. Streichung der Bestimmung, daß den Kindern am Mittag eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren ist. Mit sehr großer Mehrheit wurde die von der Kommission beschlossene Resolution an­genommen, welche vom Reichskanzler in Verbindung mit den Landes­regierungen Erhebungen fordert über den Umfang und die Art der Lohnbeschäftigung von Kindern im Haushalt, sowie in der Landwirt­schaft und deren Nebenbetrieben, und die zweckmäßige Bekämpfung ihrer Gefahren. Damit ist der Schutz der betreffenden Kleinen wieder um Jahre verschleppt. Die Verhandlungen und Beschlüsse des Reichs­tags in Sachen der weiteren Ausgestaltung des Kinderschutzes spiegelte

Berantwortlich für die Redaktion: Fr. Klara Zetkin  ( Bundel) in Stuttgart  .

32

-

den ganzen Jammer der deutschen   Sozialpolitik von oben wieder. An dem Proletariat, vor allem aber an seinen Frauen, Reformfaul­heit und Reformfeindschaft zum Wohle der Kindheit weiter zu be kämpfen!

Eine Verböserung der Krankenversicherung zum Nachteil der Frauen bringt der Regierungsentwurf der Novelle zum Kranken­versicherungsgeseh. Er enthält Bestimmungen, durch welche die Frauen von der Vertretung im Vorstande ausgeschlossen wer­den. Diese Absicht zur Rechtlosmachung des ohnehin mit so tärg­lichen Rechten bedachten weiblichen Geschlechtes muß den schärfsten Protest herausfordern und unsere Genofsinnen allerorten zum Kampfe auf die Schanzen rufen. In nächster Nummer werden wir nach­weisen, wie unbegründet und ungerecht der reaktionäre Vorstoß der Regierung ist.

Sozialistische Frauenbewegung im Ausland.

Die erste Jahresversammlung des Frauenverbandes der norwegischen Arbeiterpartei hat am 25. Januar in Christiania  getagt. Sie beschloß am 17. Mai, dem Tage des norwegischen Ver­fassungsfestes, im ganzen Lande eine Demonstration für das all­gemeine Frauenwahlrecht zu veranstalten. Bekanntlich besigen in Norwegen   die Frauen zu den Kommunalvertretungen nur ein Zensuswahlrecht, das, wie jedes beschränkte Wahlrecht, die große Mehr­zahl der Proletarierinnen zu Rechtlosen macht. Einstimmig lehnte die Jahresversammlung die Aufforderung der frauen­rechtlerischen Organisation ab, dem Nationalen Frauen­rat" beizutreten, der norwegischen Sektion des internationalen Frauen­rats. Die Aufforderung wurde von allen Rednerinnen bekämpft, die zu der Frage das Wort ergriffen. Betont wurde dabei, daß die Auf­gabe der Proletarierinnen sei, ihre eigenen Klassengenossinnen zu organisieren und dem Befreiungskampfe des Proletariats zuzuführen. Sie müßten vor allem für die Ausbreitung des sozialistischen   Ge­dankens unter ihren Mitschwestern wirken und sie für die Organi­sation gewinnen, der sie als Proletarierinnen, als Lohnstlavinnen anzugehören hätten. Ein Anschluß an die frauenrechtlerische Organi­sation sei schädlich, denn die Ziele, die sie verfolge, stimmten nicht mit der Überzeugung und den Forderungen der sozialdemokratischen Frauen überein. Die Jahresversammlung beschloß ferner, energisch für den Achtstundentag und die Maidemonstration zu wirken und zu diesem Zwecke in allen Verbandsvereinen eine rege Agitation zu ent­falten. Als Verbandsvorsitzende wurde Frau Ziener, als Sekretärin Frau Tynäs gewählt. Dem Vorstand gehören außer den beiden ge­nannten Genossinnen, welche zugleich den Frauenverein der Arbeiterpartei vertreten, noch je eine Vertreterin der sieben Fachvereine an, welche dem Verband angeschlossen sind. Der Verband wurde im Dezember 1901 gegründet und zählt jetzt über 350 Mitglieder, die sich auf acht Einzel­organisationen verteilen: den Frauenverein der Arbeiterpartei und die Fachvereine der Zeitungsträgerinnen, Zündholzarbeiterinnen, Nähe­rinnen, Wäscherinnen und Putzfrauen, Handschuhnäherinnen, Schneide­rinnen und Tabakarbeiterinnen. Der Verband ließ 1902 durch Mit­glieder fünfzig Vorträge abhalten, nahm an der Maidemonstration teil und war auf dem Kongreß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei durch drei Delegierte vertreten. Seine Entwicklung zeugt von frischem, tlassenbewußtem Leben.

-

Quittung.

Für den Agitationsfonds der Genossinnen gingen vom 1. Novem ber 1902 bis Ende Januar 1903 bei der Unterzeichneten ein: aus Altona   durch Genossin von Hollen 5 Mark; aus Stralsund  durch Genossin Wulff 3,75 Mark; aus Görlig durch Genossin Gregor 20 Mart; aus Berlin   Genossin Dr. Srzf. 20 Mart; Berliner   Genossinnen 20 Mark; Genossin Hofmann 50 Mart; aus Stuttgart   durch Genossin Zetkin   eine stille Genossin 100 Mart; 2. D. Ke. 10 Mart; aus Chemnih durch Genossin Riemann 50 Mart; aus Reichenbach i. V. durch Genossin Gödkrig 5 Mart; aus Klein- Auheim   durch Genossin Klein 6 Mart; Summa 289,75 Mark.

Dantend quittiert

Ottilie Baader  , Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands  , Berlin   SW., Belle- Alliancestr. 95, Hof, 3 Tr.

Druckfehler- Berichtigung.

In dem Artikel Johanne Schackow"( Nummer 3) muß es heißen Cautius und nicht Carstens, ferner Zeile 6 von unten prole= tarischen Fraueninteressen und nicht politischen, endlich Seite 22, erste Spalte, Zeile 12 von oben sozialistische Überzeugung und Die Redaktion. nicht sozialpolitische.

Druck und Verlag von J. H. W. Die Nachf.( G. m. b. 5.) in Stuttgart  .