86 Die Gleichheit Nr. 15 Einige andere schränken ihre Empfehlung der Verlängerung der Mittagspause für den Fall ein, daß die tägliche Arbeits­zeit der Arbeiterinnen verkürzt wird. Eine Reihe Aufsichts­beamter will den Zwang zur Festsetzung der anderthalb- stündigen Ruhezeit auf diejenigen Betriebe beschränkt wissen, für deren Arbeiterinnen eine längere Arbeitsunterbrechung nach den vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen erwünscht erscheint. Dies soll festgestellt werden durch die Abstimmung der Arbeiter und Arbeiterinnen. Einzelne Aufsichtsbeamte verlangen, daß die Feststellung der Mehrheit in geheimer Abstimmung geschehe. Andere Aufsichtsbeamte wünschen, daß die obere Verwaltungsbehörde die Befugnisse erhalte, für einzelne Betriebe nach Anhörung von Unternehmern und Arbeitern eine anderthalbstündige Pause festzusetzen. Wieder von anderen wird gewünscht, daß die Gewährung längerer Arbeitspausen nur für diejenigen Arbeiterinnen in Betracht kommen soll, die ein eigenes Hauswesen haben. Hier wird von einzelnen auch die Ausdehnung der Pause auf zwei Stunden gewünscht. Der Aufsichtsbeamtc für den Regierungs­bezirk Frankfurt a- O. erklärt es für nötig, daß die ver­heirateten Arbeiterinnen unbeschadet der Länge der Mittags­pause stets eine halbe Stunde früher aus der Arbeit ent­lassen werden. Dagegen wird in einem anderen Bericht ein­gewandt, daß eine Arbeiterin in der verhältnismäßig kurzen Zeit von anderthalb Stunden unmöglich einen Haushalt ordnungsgemäß bedienen kann. Aus dieser Erwägung wird eine Verlängerung der Arbeitspause für Arbeiterinnen über 16 Jahren von zwei Stunden gewünscht. Vom Standpunkt der Unternehmer wird gegen die Ver­längerung der Pause eingewandt, daß die Kosten für die Be­reithaltung der Betriebskraft, für die Heizung der Kessel, ferner im Winter die Ausgaben für Beleuchtung und Heizung sich steigern würden. Beachtenswert ist der für die Gesund­heit der Arbeiter und Arbeiterinnen nicht gleichgültige Ein­wand, daß eine Verlängerung der Mittagspause eine längere Arbeitszeit bei künstlicher Beleuchtung herbeiführen müßte, was für die Sehkraft der Beschäftigten, für die Unkosten der Unternehmer und für die Beschaffenheit der Waren nicht gleichgültig ist. Aus diesem Gesichtspunkt heraus verlangen einzelne Berichterstatter, daß die Verkürzung der Arbeitszeit nur für den Sommer und nicht für den Winter in Betracht kommen soll. Andererseits kann man freilich einwenden, daß eine kurze Arbeitspause im Winter die Arbeiterzwingen würde, dieselbe in einer ungeheizten Wohnung oder im Wirtshaus zu verbringen, was man auch nicht gerade für empfehlenswert halten kann. Für die kurze Mittagspause im Winter wird ins Feld geführt, daß einzelne Betriebe, so Ziegeleien und Fabriken zur Herstellung feuerfester Steine, bemüht sind, nur bei Tageslicht zu arbeiten, so daß eine Verlängerung der Pausen zu einer verhältnismäßig starken Verkürzung der Arbeitszeiten im Winter gegenüber der in den anderen Jahreszeiten üblichen führen müßte. Für andere Industrien wird behauptet, daß die Ausnutzung des Tageslichtes von besonderem Werte für das gelieferte Pro­dukt sei. Gegen besondere Bestimmungen über die Pausen für die Fabrikarbeiterinnen wird der nur vom Untcrnehmerstand- punkt begründete Einwand gemacht, daß die Regelung der Frauenarbeit auf die Arbeitsbedingungen des männlichen Personals zurückwirken müsse, daß somit die Einführung einer anderthalbstündigen Pause diese Regelung für die ge­samte Arbeiterschaft im Gefolge habe. Im Interesse der Arbeiter wird dies bedauert, weil eine längere Ausdehnung der Mittagsruhe eine entsprechend spätere Beendigung der Nachmittagsschicht zur Folge haben könnte. Die von uns eingangs gemachten allgemeinen Bemerkungen über die Nach­teile einer langen Arbeitspause für diejenigen Arbeiterinnen, welche sehr entfernt von der Arbeitsstätte wohnen, finden sich ebenso in den Berichten wie die Vermutung, daß die verlängerten Arbeitspausen Arbeiter und Arbeiterinnen zu gesteigertem und verlängertem Wirtshausbesuch veranlassen mühten. Vielfach wird angenommen, daß die Verlängerung von Mittagspausen zum Wegfall der kurzen Vormittags­und Nachmittagspause führen würde, die die Fabrikinspektoren einmütig als notwendig bezeichnen. Aus den zahlreichen Angaben der Aufsichtsbeamten wollen wir die für Berlin  hervorheben.Eine gesetzlich auf anderthalb Stunden zu erweiternde Mirtagspause kann den meist weit von der Ar­beitsstätte, oft in den Vororten wohnenden Arbeiterinnen nicht die gedachten Vorteile bringen, da es ihnen auch dann noch nicht möglich sein würde, mittags zu Hause zu sein und ein noch so bescheidenes warmes Mittagessen dort sorgfältig zu bereiten, zumal von dieser Zeit der Hin- und Hergang noch abgerechnet werden müßte. Außerdem unterbleibt der Heimgang während der Mittagspause oft notgedrungen wegen der Kosten für Hin- und Rückfahrt und sonstiger Um­ständlichkeiten, von welchen besonders das lästige und zeit­raubende Umkleiden in Frage kommt. Um allen diesen Un­annehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, ziehen es die Arbeiterinnen vor, mittags überhaupt in der Fabrik oder in deren Nähe zu verbleiben, und nehmen fast allgemein gegen eine Verlängerung der Mittagspause Stellung, die denn doch nur mit einer Verlängerung der'Arbeitszeit am Abend und späteren Heimkehr von der Arbeit gleichbedeutend sein würde." Der Aufsichtsbeamte ist deswegen für eine Einteilung der Arbeitszeit, welche eine möglichste Abkürzung derselben und die Rückkehr der Arbeiterinnen nach Hause zu dauerndem Aufenthalt ermöglicht. Er ist für jede Verkürzung der Pausen, solange gesundheitliche Bedenken nicht im Wege stehen. Ahnlich urteilt der Breslauer Gewerberat. Der Liegnitzer Aufsichtsbeamte teilt mit, daß ein Teil der seiner Aufsicht unterstellten Arbeiterinnen zum Teil in geringer Entfernung von der Arbeitsstätte, zum Teil in weiterer Um­gebung wohnt. Dieser Teil ist daraus angewiesen, sein Mit­tagsbrot in der Fabrik einzunehmen, wozu eine Stunde völlig ausreicht, während das Bestreben begreiflich ist, mög­lichst früh nach Hause zu kommen. Der Chemnitzer   Auf­sichtsbeamte stellt fest, daß in neuerer Zeit in Städten und größeren Jndustrieorten das Bestteben sich geltend macht, die Mittagspause auf anderthalb Stunden auszudehnen, er meint aber, daß in vielen Fällen dies den Wünschen der Beschäftigten durchaus nicht entspricht, denn viele Arbeite­rinnen benötigen je eine halbe Stunde zum Hin- und Her­gehen, so daß ihnen doch nur für Bereitung und Einnahme des Mittagessens eine halbe Stunde zur Verfügung stände. Auch diejenigen Inspektoren, die dem Neichsamt des Innern die Verlängerung der Mittagspausen nahelegen, sind mehr oder weniger zweifelnd zu ihren zustimmenden Schlußergeb- niffen gelangt. So entnehmen wir dem Gntachten der Darm­ städter  ' Assistentin nachstehendes:Eine Verlängerung der Mittagspause von einer auf anderthalb Stunden möchten wir nur bedingt befürworten, und zwar im Interesse der Arbeiterinnen selbst. In den meisten Fällen würde die Ver­längerung der Mittagspause dazu führen, den Schluß der Arbeitszeit hinauszuschieben. Dies ist jedoch durchaus nicht im Interesse der Arbeiterinnen gelegen. Soll die Einführung der anderthalbstündigen Mittagspause den beabsichttgten Zweck erreichen, so müßte ferner bestimmt werden, daß zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit einer Fabrik nur ein Zeitraum von zwölf Stunden zulässig ist. Außerdem ist eine verlängerte Mittagspause nur für solche Arbeiterinnen mit Vorteil verbunden, die am Orte des Betriebs wohnen. Von der anderthalbstündigen Mittagspause sollte in solchen Fabriken Abstand genommen werden können, in denen mehr als die Hälfte der Arbeiterinnen außerhalb des Ortes des Betriebs wohnhaft sind." Von den Berichten, die sich in entschiedenerer Weise für die Verlängerung der Mittagspause aussprechen, führen wir den unterelsässischen an:Das Bedürfnis einer mehr als einstündigen Mittagspause ist ein dringliches. Nicht nur das Familienintereffe, auch die Gesundheitspflege der einzelnen Arbeiterin fordert sie. In vielen Fällen wird die Mahlzeit zu Hause genommen werden können, wo es jetzt nicht ge­schieht, in anderen mit größerem Behagen gespeist werden. Der Zusammenhang mit dem Familienleben wird in beiden Fällen gefördert werden. Wo dies nicht möglich ist, da wird mindestens doch die Arbeiterin Zeit gewinnen, Schweiß und Arbeitsschmutz abzuwaschen, ehe sie speist, und sich aus­ruhen, nachdem sie gespeist hat. Beides ist gesundheitlich notivendig.... Einen stichhaltigen Einwand gegen die andert­halbstündige Pause vermag ich nur in den seltenen Fällen anzuerkennen, wo die von den Arbeiterinnen benutzten Eisen­bahnen ihre Zuglage dem heuttgen Arbeitsbeginn und-schluß der Betriebe angepaßt haben und die Betriebe oder die Eisenbahn vorerst nicht in der Lage sind, sich entsprechend neu einzurichten. Aber auch in solchen, wie gesagt, seltenen Fällen wird es erfahrungsgemäß bei gutem Willen ge­lingen, die notwendigen Änderungen herbeizuführen." Die überwiegende Mehrheit der Unternehmer, ebenso die Unternehmervereinigungen verhalten sich zumeist ablehnend gegen eine Verlängerung der Pausen. Die Wünsche der Arbeiterschaft richten sich nach den örtlichen Verhältnissen; vielfach wird dem früheren Schluß der Arbeit vor der Ver­längerung der Arbeitspausen der Vorzug gegeben. Ja in einzelnen Bezirken ist sogar das Bestreben hervorgetreten, auch die einstündige Mittagspause zugunsten einer verlängerten abendlichen Freizeit zu verkürzen. In Berlin   ist für 14 Pro­zent der Arbeiterinnen bei neunstündiger Arbeitszeit die Mit­tagspause schon auf eine halbe Stunde verringert worden. In den Kreisen der Arbeiterinnen ist nur in wenigen Be­zirken(Düffeldorf, Köln   a. Rh., Chemnitz  , Oldenburg   und Bremen  ) der Wunsch nach Einführung einer längeren Mit­tagspause rege. Über die Stellung der Arbeiterorganisationen liegen be» dauerlicherweise nur Berichte aus vier Bezirken, zwei rhein­preußischen und zwei sächsischen, vor. Der Aufsichtsbeamte zu Leipzig   berichtet, daß die Arbeiterschaft der Verlängerung der Mittagspause teilnahmlos gegenüberstehe, auch die Leipziger   Textilarbeiterorganisationen hätten keinen Wunsch nach Verlängerung der Pause vorgettagen. Nach den Be» richten aus Düsseldorf  , Aachen   und Zittau   wird dagegen von den Arbeiterverbänden übereinstimmend die Einführung der anderthalbstündigen Ruhezeit erstrebt. Die in Zittau   be» stehenden Verbände erklärten, sie würden dabei gerne den Wegfall der Frühstücks- und Vesperpause in Kauf nehmen. Zur Begründung ihres Verlangens führen sie aus, daß eine einmalige längere Arbeitsunterbrechung die Kräfte besser zusammenhält als mehrere kurze Pausen, und daß die vor­geschlagene Regelung einer größeren Anzahl von Arbeitern und Arbeiterinnen die Möglichkeit bieten würde, ihr Mittag­essen im Kreise der Familie zu verzehren. Man ersieht hieraus, daß eine einheitliche Feststellung der Wünsche der Arbeiterinnen wegen der sehr verschieden liegenden Verhältnisse nicht möglich ist, sicherlich würde eine Verlängerung der Mittagspause einem Bruchteil der Arbeite­rinnen bemerkenswerte Vorteile bringen, aber ein noch größerer Teil derselben dürfte dafür Nachteile mit in Kauf zu nehmen haben. Uns scheint ein früherer Arbeitsschluß am Abend von größerem, allen Arbeiterinnen zugute kom­mendem Vorteil zu sein. Hierauf scheint sich der Wille der Arbeiterinnen konzentrieren zu sollen. Sollte dies Urteil nicht berechtigt sein, so würde es sich empfehlen, in der Gleichheit" abweichende Anschauungen anzuführen und zu begründen. Wir empfehlen um so dringender eine Besprechung der hier erörterten Frage, weil die Gutachten der Arbeiter­organisationen in dieser Enquete, wie nur zu oft, zu kurz gekommen sind. Daß für die Gestaltung der Mittagspause noch andere Gesichtspuntte in Betracht kommen als die in vorstehender, gezwungenermaßen kurz geratenen Erörterung, beweisen schon die drei Artikel in den Nummern 17, 18 und 25 derGleichheit" vom Jahre 1903, deren Nachlesen wir warm empfehlen möchten. Da die Neugestaltung der Arbeitszeit der Frauen und der Mittagspause den Reichstag beschäfttgen wird, sobald Marine-, Steuer- und ähnliche Fragen ihm Zeit lassen, ist die Klarlegung der Interessen der Arbeiterinnen in derGleichheit" dringend nötig.. br. Delegiertenversammlung des Schweizerischen Arbeiterinnenverbandes. Die schweizerische Arbeiterinnenbewegung ist noch jung erheblich jünger als die allgemeine sozialdemokratische Ar­beiterbewegung in der Schweiz  , die sich ja ebenfalls noch in ihren Jugendjahren befindet. Hatte diese viele und schwere Hindernisse zu überwinden, bis sie da anlangen konnte, wo sie heute steht, und harren ihrer auch für die Zukunft noch immer Schwierigkeiten aller Art, so daß auch der kleinste Fortschritt im Kampfe mit feindlichen Gewalten errungen werden muß, so ist die Situatton für die Arbeiterinnen- bewegung keineswegs günstiger. Irren wir nicht, wurden die ersten Arbeiterinnenvereine in der Schweiz   in den acht­ziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet, aber mancher davon ist nach kürzerer oder längerer Lebensdauer wieder zugrunde gegangen. In den neunziger Jahren wurde der Arbeiterinnenverband gegründet, der abwechselnd io Basel  , St. Gallen   und Zürich   seinen Sitz hatte, und desse» Zentralkomitee gegenwärtig in Winterthur   ist. Dem Verband sind angegliedert die Arbeiterinnenvereine in Zürich  , Basel- Biel, Winterthur  , Schaffhausen  , Wik und Frauenfeld  , der Taglöhnerinnenverein Bern und der Stauffach erinnenv ereio Basel  , zusammen neun Sektionen. Ter Arbeiterinnenverei» St. Gallen, der früher die Verbandsleitung besorgte, gehört seltsamerrveise dem Verband nicht an. Zu dem Verbandstag hatten alle Sekttonen, mit Ausnahm« derjenigen in Biel   und Frauenfeld  , Delegierte gesandt, und zwar insgesamt achtzehn, wozu noch vier Mitglieder dei Zentralkomitees kamen. Das Bundeskomitee des Schweiz�  rischen Gewerkschaftsbundes in Bern   ließ sich durch sein« Sekretärin, Genossin vr. Faas, vertreten. Das Zentralkomitee berichtete, daß ihm in Wil   die Grün' dung einer neuen Sektton gelungen sei, und daß es den Tag' löhnerinnenverein Bern zum Anschluß an den Verband be wegen konnte. Ein vom Zentralkomitee herausgegeben� Maiflugblatt fand in den Sektionen Anklang und gute Vor breitung. In der Agitationskommission für die Revision de­schweizerischen Fabrikgeseyes hat der Verband eine Ver tretung, im Bundesvorstand des Schweizerischen   Arbeiten bundes ist er durch zwei Genossinnen vertreten. Der jüng? in Ölten abgehaltene schweizerische Arbeitertag beschloß av' Antrag der Vertteterin des Verbandes, auf die Aufnahm« der Wöchnerinnenversicherung in der projektierten schweiz  « rischen Krankenversicherung hinzuwirken. Daneben beschäftig«« sich das Zentralkomitee mit der Ausarbeitung neuer Statutes deren Beratung das Hauptgeschäft des Verbandstags bildet« Die Zenttalkassiererin, Frau Zinner, berichtete, daß die Ei» nahmen vom August 1994 bis Ende Juni 1905 6S6,3S Frc� betrugen, die Ausgaben 413,69 Frcs. und daß der Kasfenbestam sich auf 242,75 Frcs. beläuft. Das Verbandsvermögen stell« sich aus 347,25 Frcs., um 129 Frcs. mehr als bei der Übel nähme der Geschäfte. Was das beratene neue Statut anbelangt, so sei erwähM daß der Verband überall, wo Arbeiterinnen und Arbeite« frauen vorhanden sind, Sektionen gründen soll, ohne dadu� jedoch der Gewerkschaftsbewegung entgegenwirken zu wollet« Der Verband selbst ist dem Gewerkschaftsbund angeschloss«" und will daher dafür wirken, daß die Arbeiterinnen in erst«« Linie ihrer Berufsorganisation sich anschließen; es bleib«« dann imnier noch genug Frauen, die für den Arbeiterinn«« verband als Mitglieder gewonnen werden können. Zu dies««« Zwecke sollen Agitationsversammlungen veranstaltet, es soll«« in Mitglieder- und öffentlichen Vereinsversammlungen b« lehrende Vorttäge gehalten werden usw. Pro Mitglied um Monat haben die Sektionen an die Verbandskasse einen Ä«« trag von 19 Rappen(8 Pf.) zu leisten. Die Delegiert«« Versammlung soll jedes Jahr, und zwar jeweilen zu Ost««" abgehalten werden. Zum Schlüsse wurde folgende, von Genossin vr. Faas b« antragte Resolution ohne Diskussion einstimmig angenomm«« Die am 2. Juli 1995 in Winterthur   stattfindende Del« giertenversammlung des Schweizerischen Arbeiterinnenv«« bandes bringt der zuständigen Behörde folgende einstimmt gefaßte Resolutton zur Kenntnis:, Bei Anlaß der kommenden Revision des Fabrikgesetzes st" der Maximalarbeitstag auf zehn Stunden festgesetzt werd«« Es soll für vermehrte Schutzbestimmungen, namentlich a> für die Arbeiterinnen gesorgt werden, und zu diesem Zw«« sollen die Arbeiterinnen in der Expertenkommission du« weibliche Experten vertteten sein. Es soll danach getraäst werden, daß die gesetzliche Regelung der Arbeitsverhältw« auch auf Kleinbetriebe und namentlich auch auf die H« arbeit ausgedehnt wird, sei es durch vollständige Umwandln«« des Fabrikgeseyes, sei es durch Ergänzungsgesetze, damit allerärgsten Ausbeutung und namentlich der Kinderarb« wirksam gesteuert werden kann. Endlich sollen bei der Ausarbeitung eines neuen Krank«« und Unfallversicherungsgesetzes auch die Wöchnerinnen'« begriffen werden."« In inanchen schweizerischen Arbeiterinnenvereinen sp«, leider immer noch der Geist der bürgerlichen Frauenbewegv«« und so lag auch diesem Verbandstag wieder wie seinen V«