86Die GleichheitNr. 15Einige andere schränken ihre Empfehlung der Verlängerungder Mittagspause für den Fall ein, daß die tägliche Arbeitszeit der Arbeiterinnen verkürzt wird. Eine Reihe Aufsichtsbeamter will den Zwang zur Festsetzung der anderthalb-stündigen Ruhezeit auf diejenigen Betriebe beschränkt wissen,für deren Arbeiterinnen eine längere Arbeitsunterbrechungnach den vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen erwünschterscheint. Dies soll festgestellt werden durch die Abstimmungder Arbeiter und Arbeiterinnen. Einzelne Aufsichtsbeamteverlangen, daß die Feststellung der Mehrheit in geheimerAbstimmung geschehe. Andere Aufsichtsbeamte wünschen,daß die obere Verwaltungsbehörde die Befugnisse erhalte,für einzelne Betriebe nach Anhörung von Unternehmern undArbeitern eine anderthalbstündige Pause festzusetzen. Wiedervon anderen wird gewünscht, daß die Gewährung längererArbeitspausen nur für diejenigen Arbeiterinnen in Betrachtkommen soll, die ein eigenes Hauswesen haben. Hier wirdvon einzelnen auch die Ausdehnung der Pause auf zweiStunden gewünscht. Der Aufsichtsbeamtc für den Regierungsbezirk Frankfurt a- O. erklärt es für nötig, daß die verheirateten Arbeiterinnen unbeschadet der Länge der Mittagspause stets eine halbe Stunde früher aus der Arbeit entlassen werden. Dagegen wird in einem anderen Bericht eingewandt, daß eine Arbeiterin in der verhältnismäßig kurzenZeit von anderthalb Stunden unmöglich einen Haushaltordnungsgemäß bedienen kann. Aus dieser Erwägung wirdeine Verlängerung der Arbeitspause für Arbeiterinnen über16 Jahren von zwei Stunden gewünscht.Vom Standpunkt der Unternehmer wird gegen die Verlängerung der Pause eingewandt, daß die Kosten für die Bereithaltung der Betriebskraft, für die Heizung der Kessel,ferner im Winter die Ausgaben für Beleuchtung und Heizungsich steigern würden. Beachtenswert ist der für die Gesundheit der Arbeiter und Arbeiterinnen nicht gleichgültige Einwand, daß eine Verlängerung der Mittagspause eine längereArbeitszeit bei künstlicher Beleuchtung herbeiführen müßte,was für die Sehkraft der Beschäftigten, für die Unkosten derUnternehmer und für die Beschaffenheit der Waren nichtgleichgültig ist. Aus diesem Gesichtspunkt heraus verlangeneinzelne Berichterstatter, daß die Verkürzung der Arbeitszeitnur für den Sommer und nicht für den Winter in Betrachtkommen soll. Andererseits kann man freilich einwenden,daß eine kurze Arbeitspause im Winter die Arbeiterzwingenwürde, dieselbe in einer ungeheizten Wohnung oder imWirtshaus zu verbringen, was man auch nicht gerade fürempfehlenswert halten kann. Für die kurze Mittagspauseim Winter wird ins Feld geführt, daß einzelne Betriebe, soZiegeleien und Fabriken zur Herstellung feuerfester Steine,bemüht sind, nur bei Tageslicht zu arbeiten, so daß eineVerlängerung der Pausen zu einer verhältnismäßig starkenVerkürzung der Arbeitszeiten im Winter gegenüber der inden anderen Jahreszeiten üblichen führen müßte. Fürandere Industrien wird behauptet, daß die Ausnutzung desTageslichtes von besonderem Werte für das gelieferte Produkt sei.Gegen besondere Bestimmungen über die Pausen für dieFabrikarbeiterinnen wird der nur vom Untcrnehmerstand-punkt begründete Einwand gemacht, daß die Regelung derFrauenarbeit auf die Arbeitsbedingungen des männlichenPersonals zurückwirken müsse, daß somit die Einführungeiner anderthalbstündigen Pause diese Regelung für die gesamte Arbeiterschaft im Gefolge habe. Im Interesse derArbeiter wird dies bedauert, weil eine längere Ausdehnungder Mittagsruhe eine entsprechend spätere Beendigung derNachmittagsschicht zur Folge haben könnte. Die von unseingangs gemachten allgemeinen Bemerkungen über die Nachteile einer langen Arbeitspause für diejenigen Arbeiterinnen,welche sehr entfernt von der Arbeitsstätte wohnen, findensich ebenso in den Berichten wie die Vermutung, daß dieverlängerten Arbeitspausen Arbeiter und Arbeiterinnen zugesteigertem und verlängertem Wirtshausbesuch veranlassenmühten. Vielfach wird angenommen, daß die Verlängerungvon Mittagspausen zum Wegfall der kurzen Vormittagsund Nachmittagspause führen würde, die die Fabrikinspektoreneinmütig als notwendig bezeichnen. Aus den zahlreichenAngaben der Aufsichtsbeamten wollen wir die für Berlinhervorheben.„Eine gesetzlich auf anderthalb Stunden zuerweiternde Mirtagspause kann den meist weit von der Arbeitsstätte, oft in den Vororten wohnenden Arbeiterinnennicht die gedachten Vorteile bringen, da es ihnen auch dannnoch nicht möglich sein würde, mittags zu Hause zu sein undein noch so bescheidenes warmes Mittagessen dort sorgfältigzu bereiten, zumal von dieser Zeit der Hin- und Hergangnoch abgerechnet werden müßte. Außerdem unterbleibt derHeimgang während der Mittagspause oft notgedrungenwegen der Kosten für Hin- und Rückfahrt und sonstiger Umständlichkeiten, von welchen besonders das lästige und zeitraubende Umkleiden in Frage kommt. Um allen diesen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, ziehen es dieArbeiterinnen vor, mittags überhaupt in der Fabrik oder inderen Nähe zu verbleiben, und nehmen fast allgemein gegeneine Verlängerung der Mittagspause Stellung, die denn dochnur mit einer Verlängerung der'Arbeitszeit am Abend undspäteren Heimkehr von der Arbeit gleichbedeutend sein würde."Der Aufsichtsbeamte ist deswegen für eine Einteilung derArbeitszeit, welche eine möglichste Abkürzung derselben unddie Rückkehr der Arbeiterinnen nach Hause zu dauerndemAufenthalt ermöglicht. Er ist für jede Verkürzung derPausen, solange gesundheitliche Bedenken nicht im Wegestehen. Ahnlich urteilt der Breslauer Gewerberat. DerLiegnitzer Aufsichtsbeamte teilt mit, daß ein Teil der seinerAufsicht unterstellten Arbeiterinnen zum Teil in geringerEntfernung von der Arbeitsstätte, zum Teil in weiterer Umgebung wohnt. Dieser Teil ist daraus angewiesen, sein Mittagsbrot in der Fabrik einzunehmen, wozu eine Stundevöllig ausreicht, während das Bestreben begreiflich ist, möglichst früh nach Hause zu kommen. Der Chemnitzer Aufsichtsbeamte stellt fest, daß in neuerer Zeit in Städten undgrößeren Jndustrieorten das Bestteben sich geltend macht,die Mittagspause auf anderthalb Stunden auszudehnen, ermeint aber, daß in vielen Fällen dies den Wünschen derBeschäftigten durchaus nicht entspricht, denn viele Arbeiterinnen benötigen je eine halbe Stunde zum Hin- und Hergehen, so daß ihnen doch nur für Bereitung und Einnahmedes Mittagessens eine halbe Stunde zur Verfügung stände.Auch diejenigen Inspektoren, die dem Neichsamt des Innerndie Verlängerung der Mittagspausen nahelegen, sind mehroder weniger zweifelnd zu ihren zustimmenden Schlußergeb-niffen gelangt. So entnehmen wir dem Gntachten der Darmstädter' Assistentin nachstehendes:„Eine Verlängerung derMittagspause von einer auf anderthalb Stunden möchtenwir nur bedingt befürworten, und zwar im Interesse derArbeiterinnen selbst. In den meisten Fällen würde die Verlängerung der Mittagspause dazu führen, den Schluß derArbeitszeit hinauszuschieben. Dies ist jedoch durchaus nichtim Interesse der Arbeiterinnen gelegen. Soll die Einführungder anderthalbstündigen Mittagspause den beabsichttgtenZweck erreichen, so müßte ferner bestimmt werden, daßzwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit einer Fabrik nurein Zeitraum von zwölf Stunden zulässig ist. Außerdem isteine verlängerte Mittagspause nur für solche Arbeiterinnenmit Vorteil verbunden, die am Orte des Betriebs wohnen.Von der anderthalbstündigen Mittagspause sollte in solchenFabriken Abstand genommen werden können, in denen mehrals die Hälfte der Arbeiterinnen außerhalb des Ortes desBetriebs wohnhaft sind."Von den Berichten, die sich in entschiedenerer Weise fürdie Verlängerung der Mittagspause aussprechen, führen wirden unterelsässischen an:„Das Bedürfnis einer mehr alseinstündigen Mittagspause ist ein dringliches. Nicht nur dasFamilienintereffe, auch die Gesundheitspflege der einzelnenArbeiterin fordert sie. In vielen Fällen wird die Mahlzeitzu Hause genommen werden können, wo es jetzt nicht geschieht, in anderen mit größerem Behagen gespeist werden.Der Zusammenhang mit dem Familienleben wird in beidenFällen gefördert werden. Wo dies nicht möglich ist, dawird mindestens doch die Arbeiterin Zeit gewinnen, Schweißund Arbeitsschmutz abzuwaschen, ehe sie speist, und sich ausruhen, nachdem sie gespeist hat. Beides ist gesundheitlichnotivendig.... Einen stichhaltigen Einwand gegen die anderthalbstündige Pause vermag ich nur in den seltenen Fällenanzuerkennen, wo die von den Arbeiterinnen benutzten Eisenbahnen ihre Zuglage dem heuttgen Arbeitsbeginn und-schlußder Betriebe angepaßt haben und die Betriebe oder dieEisenbahn vorerst nicht in der Lage sind, sich entsprechendneu einzurichten. Aber auch in solchen, wie gesagt, seltenenFällen wird es erfahrungsgemäß bei gutem Willen gelingen, die notwendigen Änderungen herbeizuführen."Die überwiegende Mehrheit der Unternehmer, ebenso dieUnternehmervereinigungen verhalten sich zumeist ablehnendgegen eine Verlängerung der Pausen. Die Wünsche derArbeiterschaft richten sich nach den örtlichen Verhältnissen;vielfach wird dem früheren Schluß der Arbeit vor der Verlängerung der Arbeitspausen der Vorzug gegeben. Ja ineinzelnen Bezirken ist sogar das Bestreben hervorgetreten,auch die einstündige Mittagspause zugunsten einer verlängertenabendlichen Freizeit zu verkürzen. In Berlin ist für 14 Prozent der Arbeiterinnen bei neunstündiger Arbeitszeit die Mittagspause schon auf eine halbe Stunde verringert worden.In den Kreisen der Arbeiterinnen ist nur in wenigen Bezirken(Düffeldorf, Köln a. Rh., Chemnitz, Oldenburg undBremen) der Wunsch nach Einführung einer längeren Mittagspause rege.Über die Stellung der Arbeiterorganisationen liegen be»dauerlicherweise nur Berichte aus vier Bezirken, zwei rheinpreußischen und zwei sächsischen, vor. Der Aufsichtsbeamte zuLeipzig berichtet, daß die Arbeiterschaft der Verlängerungder Mittagspause teilnahmlos gegenüberstehe, auch dieLeipziger Textilarbeiterorganisationen hätten keinen Wunschnach Verlängerung der Pause vorgettagen. Nach den Be»richten aus Düsseldorf, Aachen und Zittau wird dagegen vonden Arbeiterverbänden übereinstimmend die Einführung deranderthalbstündigen Ruhezeit erstrebt. Die in Zittau be»stehenden Verbände erklärten, sie würden dabei gerne denWegfall der Frühstücks- und Vesperpause in Kauf nehmen.Zur Begründung ihres Verlangens führen sie aus, daß eineeinmalige längere Arbeitsunterbrechung die Kräfte besserzusammenhält als mehrere kurze Pausen, und daß die vorgeschlagene Regelung einer größeren Anzahl von Arbeiternund Arbeiterinnen die Möglichkeit bieten würde, ihr Mittagessen im Kreise der Familie zu verzehren.Man ersieht hieraus, daß eine einheitliche Feststellung derWünsche der Arbeiterinnen wegen der sehr verschiedenliegenden Verhältnisse nicht möglich ist, sicherlich würde eineVerlängerung der Mittagspause einem Bruchteil der Arbeiterinnen bemerkenswerte Vorteile bringen, aber ein nochgrößerer Teil derselben dürfte dafür Nachteile mit in Kaufzu nehmen haben. Uns scheint ein früherer Arbeitsschlußam Abend von größerem, allen Arbeiterinnen zugute kommendem Vorteil zu sein. Hierauf scheint sich der Wille derArbeiterinnen konzentrieren zu sollen. Sollte dies Urteilnicht berechtigt sein, so würde es sich empfehlen, in der„Gleichheit" abweichende Anschauungen anzuführen und zubegründen.Wir empfehlen um so dringender eine Besprechung derhier erörterten Frage, weil die Gutachten der Arbeiterorganisationen in dieser Enquete, wie nur zu oft, zu kurzgekommen sind. Daß für die Gestaltung der Mittagspausenoch andere Gesichtspuntte in Betracht kommen als die invorstehender, gezwungenermaßen kurz geratenen Erörterung,beweisen schon die drei Artikel in den Nummern 17, 18 und 25der„Gleichheit" vom Jahre 1903, deren Nachlesen wir warmempfehlen möchten. Da die Neugestaltung der Arbeitszeitder Frauen und der Mittagspause den Reichstag beschäfttgenwird, sobald Marine-, Steuer- und ähnliche Fragen ihmZeit lassen, ist die Klarlegung der Interessen der Arbeiterinnenin der„Gleichheit" dringend nötig. aä. br.Delegiertenversammlung des SchweizerischenArbeiterinnenverbandes.Die schweizerische Arbeiterinnenbewegung ist noch jungerheblich jünger als die allgemeine sozialdemokratische Arbeiterbewegung in der Schweiz, die sich ja ebenfalls noch inihren Jugendjahren befindet. Hatte diese viele und schwereHindernisse zu überwinden, bis sie da anlangen konnte, wosie heute steht, und harren ihrer auch für die Zukunft nochimmer Schwierigkeiten aller Art, so daß auch der kleinsteFortschritt im Kampfe mit feindlichen Gewalten errungenwerden muß, so ist die Situatton für die Arbeiterinnen-bewegung keineswegs günstiger. Irren wir nicht, wurdendie ersten Arbeiterinnenvereine in der Schweiz in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet, abermancher davon ist nach kürzerer oder längerer Lebensdauerwieder zugrunde gegangen. In den neunziger Jahren wurdeder Arbeiterinnenverband gegründet, der abwechselnd ioBasel, St. Gallen und Zürich seinen Sitz hatte, und desse»Zentralkomitee gegenwärtig in Winterthur ist. Dem Verbandsind angegliedert die Arbeiterinnenvereine in Zürich, Basel-Biel, Winterthur, Schaffhausen, Wik und Frauenfeld, derTaglöhnerinnenverein Bern und der Stauffach erinnenv ereioBasel, zusammen neun Sektionen. Ter Arbeiterinnenverei»St. Gallen, der früher die Verbandsleitung besorgte, gehörtseltsamerrveise dem Verband nicht an.Zu dem Verbandstag hatten alle Sekttonen, mit Ausnahm«derjenigen in Biel und Frauenfeld, Delegierte gesandt, undzwar insgesamt achtzehn, wozu noch vier Mitglieder deiZentralkomitees kamen. Das Bundeskomitee des Schweiz�rischen Gewerkschaftsbundes in Bern ließ sich durch sein«Sekretärin, Genossin vr. Faas, vertreten.Das Zentralkomitee berichtete, daß ihm in Wil die Grün'dung einer neuen Sektton gelungen sei, und daß es den Tag'löhnerinnenverein Bern zum Anschluß an den Verband bewegen konnte. Ein vom Zentralkomitee herausgegeben�Maiflugblatt fand in den Sektionen Anklang und gute Vorbreitung. In der Agitationskommission für die Revision deschweizerischen Fabrikgeseyes hat der Verband eine Vertretung, im Bundesvorstand des Schweizerischen Arbeitenbundes ist er durch zwei Genossinnen vertreten. Der jüng?in Ölten abgehaltene schweizerische Arbeitertag beschloß av'Antrag der Vertteterin des Verbandes, auf die Aufnahm«der Wöchnerinnenversicherung in der projektierten schweiz«rischen Krankenversicherung hinzuwirken. Daneben beschäftig««sich das Zentralkomitee mit der Ausarbeitung neuer Statutesderen Beratung das Hauptgeschäft des Verbandstags bildet«Die Zenttalkassiererin, Frau Zinner, berichtete, daß die Ei»nahmen vom August 1994 bis Ende Juni 1905 6S6,3S Frc�betrugen, die Ausgaben 413,69 Frcs. und daß der Kasfenbestamsich auf 242,75 Frcs. beläuft. Das Verbandsvermögen stell«sich aus 347,25 Frcs., um 129 Frcs. mehr als bei der Übelnähme der Geschäfte.Was das beratene neue Statut anbelangt, so sei erwähMdaß der Verband überall, wo Arbeiterinnen und Arbeite«frauen vorhanden sind, Sektionen gründen soll, ohne dadu�jedoch der Gewerkschaftsbewegung entgegenwirken zu wollet«Der Verband selbst ist dem Gewerkschaftsbund angeschloss«"und will daher dafür wirken, daß die Arbeiterinnen in erst««Linie ihrer Berufsorganisation sich anschließen; es bleib««dann imnier noch genug Frauen, die für den Arbeiterinn««verband als Mitglieder gewonnen werden können. Zu dies«««Zwecke sollen Agitationsversammlungen veranstaltet, es soll««in Mitglieder- und öffentlichen Vereinsversammlungen b«lehrende Vorttäge gehalten werden usw. Pro Mitglied umMonat haben die Sektionen an die Verbandskasse einen Ä««trag von 19 Rappen(8 Pf.) zu leisten. Die Delegiert««Versammlung soll jedes Jahr, und zwar jeweilen zu Ost««"abgehalten werden.Zum Schlüsse wurde folgende, von Genossin vr. Faas b«antragte Resolution ohne Diskussion einstimmig angenomm««„Die am 2. Juli 1995 in Winterthur stattfindende Del«giertenversammlung des Schweizerischen Arbeiterinnenv««bandes bringt der zuständigen Behörde folgende einstimmtgefaßte Resolutton zur Kenntnis:,Bei Anlaß der kommenden Revision des Fabrikgesetzes st"der Maximalarbeitstag auf zehn Stunden festgesetzt werd««Es soll für vermehrte Schutzbestimmungen, namentlich a>�für die Arbeiterinnen gesorgt werden, und zu diesem Zw««sollen die Arbeiterinnen in der Expertenkommission du«weibliche Experten vertteten sein. Es soll danach getraästwerden, daß die gesetzliche Regelung der Arbeitsverhältw«auch auf Kleinbetriebe und namentlich auch auf die H«�arbeit ausgedehnt wird, sei es durch vollständige Umwandln««des Fabrikgeseyes, sei es durch Ergänzungsgesetze, damitallerärgsten Ausbeutung und namentlich der Kinderarb«wirksam gesteuert werden kann. �Endlich sollen bei der Ausarbeitung eines neuen Krank««und Unfallversicherungsgesetzes auch die Wöchnerinnen'«begriffen werden."«In inanchen schweizerischen Arbeiterinnenvereinen sp«,leider immer noch der Geist der bürgerlichen Frauenbewegv««und so lag auch diesem Verbandstag wieder wie seinen V«