Nr.lS Die Gleichheit 89 und Frauenarbeit, in der Praxis ebenfalls. In der Schweiz ist man auf dem besten Wege zu der Refdrm. Deutsch land freilich, das in der Sozialpolitik allezeit wie der Krähwinkelsche Landsturm„voran" ist, kommt aus den »Erwägungen" und„Erhebungen" nicht heraus, ob der Zehnstundentag ohne„Schädigung der Industrie" gesetzlich festgelegt werden kann. Wie die Situation für das Proletariat ist, fehlt dem Antrag der Franzosen , am l. Mai nächsten Jahres in allen Ländern den Achtstundentag durchzusetzen, jede reale Unterlage. Aus diesen Erwägungen heraus stimmten die Deutschen mit Recht gegen den Antrag in der vorliegendem Form. Zu der Forderung auf Freigabe des Sonnabendnachmittag wurde durchaus treffend bemerkt, daß in dem Maße, als die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe immer besser durchgeführt wird, den Arbeitern— wir betonen besonders: den Arbeiterinnen, vor allem, wenn sie Hausfrauen sind— Gelegenheit gegeben werden muß, die notwendigen Einkäufe Sonnabends erledigen zu können. In enger Beziehung zu der Forderung verkürzter Arbeitszeit steht die des Verbots der llberzeitarbeit. Der „Textil-Arbeiter" bemerkt zu ihr sehr treffend:„Die Begrenzung des Arbeitstages bleibt unwirksam, solange dieser ausnahmsweise— und solche Ausnahmen werden sehr oft zur Regel— überschatten werden kann." Bei der Forderung auf Abschaffung des Stücklohnes zeigten sich Meinungsdifferenzen, die besonders zwischen Deutschen und Engländern zum Ausdruck kamen. Die Deutschen verbinden mit der betreffenden Forderung noch den Zweck, das Vordringen in der deutschen Textilindustrie des nichtswürdigsten aller Lohnsysteme englisch -amerikanischer Herkunft, des Prämiensystems, zu verhindern. Die Engländer zeigten dafür kein Verständnis, so daß der„TextU-Arbeiter" ihre Haltung als egoistisch, inkonsequent und konservativ bezeichnet. Ahnliche Vorwürfe werden gegen die Engländer Und Belgier erhoben, die sich bei der Beratung über ein kinheitliches Garnnumerierungssystem der Abstimmung enthielten und somit nicht für das beantragte Metermaß, sondern für das alte Aardmaß votierten, was nicht im Interesse der Arbeiter und Arbeiterinnen liegt. Die Deutschen besonders waren ferner mit der bisherigen Tätigkeit des internationalen Sekretariats nicht zufrieden, das seinen Sitz in England hat. Der Sekretär hat ihrer Ansicht nach Zu wenig Initiative gezeigt und sogar die ihm vom letzten internationalen Kongreß überwiesenen Anträge und Anlegungen nicht ausgeführt. Die Deutschen wünschten deshalb, baß das Sekretariat nach Deutschland verlegt und ein besoldeter Sekretär angestellt würde. Zu dem entsprechenden Beschluß kam es noch nicht, das Sekretariat verblieb weiter in den Händen der Engländer. Wenn es jedoch bis zum uächsten Kongreß keine lebhafte Tätigkeit entfaltet, so wird ls zweifelsohne dem Verlangen der Deutschen gemäß von England verlegt werden. Die hervorgehobenen Meinungsunterschiede sind solcher Art, wie sie mehr oder minder auf allen internationalen Kongressen zutage treten. Sie erklären sich in der Hauptsache durch Unterschiede in den wirtschaft- lichen und politischen Verhältnissen der einzelnen Länder und durch den verschiedenen Grad der Erkenntnis und Schulung des Proletariats in ihnen. Sie vermögen nicht das Gesamtbild zu trüben und den Wert internationaler Arbeiterzusammen- künfte herabzudrücken. Es ist von großer Wichtigkeit, daß den Brbeiterforderungen dadurch verstärkter Nachdruck verliehen wird, daß sie nicht nur von einer fortgeschrittenen Arbeiter- lategorie in einem Staate erhoben werden, sondern inter - Uational, an die Gesetzgeber und Unternehmer aller Kulturländer! Diese geistige Gemeinsamkeit verleiht aber auch den einzelnen Landesorganisationen neue Werbekraft. Möchte das insbesondere für den deutschen Textilarbeiterverband zutreffen, im allgemeinen und für seine weiblichen Mitglieder insbesondere! Mit bewunderungswerter Ausdauer verharren die Berliner Teppichweber bei einer Firma im Ausstand. Ihnen haben sich die für dieselbe arbeitenden Hausweber in den einige Meilen von Berlin entfernten Orten Nowawes und Bernau ungeschlossen. Während nach zwölfwöchigem Streik zwei Berliner Firmen wesentliche Zugeständnisse machten, läßt diese eine Firma ihr Personal jetzt schon in der sechzehnten Bloche ausständig. Bleibt die Haltung der Streikenden nach wie vor so mustergültig wie bisher, so wird es dem Textil- urbeiterverband ein leichtes sein, den Ausstand zu einem rühmlichen Ende zu führen. Der an die deutsche Arbeiterschaft gerichtete Appell auf Fernhallung von Arbeitswilligen ist daher besonders zu beachten, auch von unseren Leserinnen. In Gera versandte eine Kammgarnspinnerei Rundschreiben an Arbeitsnachweise, um Ersatz für 30 Arbeiterinnen � bekommen, die in den Ausstand treten wollten. Die hier dekundete Ängstlichkeit der Firma soll im argen Gegensatz zu den Erfolgen ihres heißen Bemühens gestanden haben. Der Streik der Dresdener Zigarettenarbeiterinnen Hut auch die bekannten üblen Nachklänge, die jeden Streik �gleiten. Die Arbeitgeber halten, wie das immer ihre Brt ist, ihr gegebenes Versprechen nicht. Sie stellen die Ausständigen nicht wieder ein, sondern bevorzugen die Lehrmädchen; den Arbeitswilligen gewähren sie den größten Schutz und übersehen von diesen gegen die Ausständigen Uerübte persönliche Beschimpfungen und Belästigungen. Das Sleiche jst auch von der Firma Josetti in Berlin zu berichten, w vom Streik mitbetroffen wurde. Zahlreich sind die Anlagen gegen ausständige Arbeiterinnen, die die zartbesaitete >-hre der lieben Arbeitswilligen verletzt haben sollen. Da uut nun Rechtsanwalt Or. Oppermann, der mehrfach angeklagte Arbeiter und Arbeiterinnen vertreten hat, jüngst in solchen Prozeß den Anttag gestellt, überhaupt einmal prüfen, ob in den ganzen Prozessen gegen Angeklagte � dem Kampfe der Zigarettenindustrie der Z 1S3 der Gewerbeordnung Anwendung finden könnte. Dieser Kampf sei nicht um günsttgere Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern zur Abwehr einer Aussperrung geführt worden. Die Arbeitgeber hätten den Streik inszeniert, insofern sie alle die, die nicht aus der Organisation austreten wollten, zur Niederlegung der Arbeit zwangen und ihnen sämtlich kündigten. Hier sei also der Druck, etwas gegen ihren(der Arbeiter) Willen zu tun, von den Unternehmern ausgegangen. Deshalb könnten die Streikenden oder Ausgesperrten gar nicht auf Grund des Z 153 der Gewerbeordnung bestraft werden. Das Gericht, unter Vorsitz des Amtsgerichtsrat Or. Kühn, hielt diesen Gesichtspunkt für neu und gab dem Antrage des Verteidigers statt, zur Klärung der von ihm aufgerollten Frage den Vorsitzenden des Arbeitgeberverbandes und den Geschäftsführer der Dresdener organisierten Tabakarbeiter, Uhlig, als sachverständige Zeugen zu laden. Auf den Ausgang der Sache kann man sehr gespannt sein, wir werden darüber berichten. Wird in dem Sinne des Antragstellers entschieden, wäre eine ganze Reihe von Ausgesperrten bereits zu Unrecht verurteilt. Bis zur Erledigung der Frage müssen die noch ausstehenden Prozesse selbstverständlich ruhen. Wie wir nachttäglich erfahren, sind bei der Stellung von Forderungen in der Berliner Kürschnerbranche auch die Arbeiterinnen von ihrer Organisation mit bedacht worden- Es wurde eine Erhöhung des Minimallohns für Gehilfen von 25 auf 27 Mark, für Arbeiterinnen von 14 auf 15 Mark gefordert; außerdem sollen Arbeitsttäste nur vom Arbeitsnachweis der Gehilfenorganisatton verlangt werden. Die Arbeitgeber bewilligten nicht einmal diese doch gewiß recht bescheidenen Forderungen, sondern ließen es auf einen Kampf ankommen, an dem sich 35V Arbeiter und Arbeiterinnen beteiligen. Die Unternehmer geben sich die größte Mühe, Arbeitswillige zu erlangen. Ihr Streben wird schon deshalb erfolglos bleiben, weil nur gelernte und eingearbeitete Arbeitsttäste in dem Gewerbe verwendet werden können, und weil eine gute Organisation vorhanden ist, die auch materiell den Streik lange halten kann. Das Gewerkschaftsorgan der Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäschebranche meldet wieder erschreckende Zustände, unter denen die Arbeiterinnen leiden. Dringend verlangen diese einen geregelten Arbeiterschutz, besonders die Festsetzung eines Maximalarbeitstages. Die in dieser Branche hauptsächlich für die Plätterinnen herrschende lange Arbeitszeit von 12 bis 14 Stunden und dazu die äußerst niedrigen Löhne fügen sich zu einem tiefttaurigen Bild sozialen Elends zusammen. Das gleiche gilt von Mitteilungen im Verbandsorgan der in der Hut- und Filzwarenindustrie beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen. Sie dokumentieren ebenfalls besonders die Notwendigkeit einer gesetzlichen Einführung zum mindesten des Zehnstundentags. Nach amtlicher Statistik sind noch 46,7 Prozent Arbeiterinnen dieser Branche mehr als 10 Stunden, 42,7 Prozent 9 bis 10 Stunden und nur 10,6 Prozent weniger als 9 Stunden beschäftigt. Die Arbeitsbedingungen der weiblichen Erwerbstätigen in allen Industrien weisen wieder und wieder darauf hin, wie unendlich viel Arbeit zur Aufklärung und Organisierung der Lohnsklavinnen noch geleistet werden muß, eine Arbeit, an der die geschulten Proletanerinnen selbst eifrigen Anteil nehmen müssen._ G Notizenteil. Kommunale Fürsorge für Säuglinge. Die Pflicht der Gemeinde zur Fürsorge für die Säuglinge wird unter dem Druck der hohen Kindersterblichkeit bei den besitzlosen Klassen allmählich immer mehr erkannt. Das Vorgehen von Berlin in der Richtung dieser Pflichterfüllung findet Nachahmung. Der Magistrat von Breslau hat, wie die„Kommunale Praxis" mitteilt, bei der Stadtverordnetenversammlung die Errichtung einer Milchküche beanttagt, deren einmalige Kosten 6000 Mk. bettagen sollen. Für den Rest des Etatsjahrs — 1. Juli 1905 bis Ende März 1906— werden außerdem 10000 Mk. Betriebskosten gefordert. Die Anstalt soll, wie der Magisttat begründend anführt, ein erster Versuch sein. Sie soll von einer im hygienischen Institut der Universität ausgebildeten Dame geleitet werden und zunächst für die Herstellung von 100 Tagesportionen eingerichtet werden. Sowohl die Milchkühe selbst, als auch der Kuhstall, der die Milch liefert, sollen unter der ständigen Aufsicht des hygienischen Instituts und der Universitätskinderklinik stehen. Die Abgabe der Kindernahrung, die aus Milch und Zusätzen nach ärztlicher Verordnung bestehen wird, soll nur gegen ärztliche Verschreibung geschehen, in der ausdrücklich bescheinigt sein muß, daß„Brustnahrung nicht zu beschaffen" sei. Die tägliche Ausgabe der Kindermilchflaschen wird durch Apotheken erfolgen, die sich zu dieser Mühewaltung freiwillig gemeldet haben. Für die Tagesportion sind Flaschen vorgesehen, die in einem mit Leitungswasser gefüllten Blechgefäß und in einer Kiste mit Holzwolle verpackt abgegeben werden. Der Magiskat hat die Absicht, die neue Einrichtung zunächst für die städtischen Kostkinder zu verwenden und die Erfahrungen abzuwarten. Dann sollen Beschlüsse gefaßt werden, ob die Zahl der Milchkühe vermehrt und die Abgabe der Kindermilch an Private gegen Entgelt eingeführt werden kann. Eine ärztliche Beratungsanstatt mit der Milch- küche zu verbinden, beabsichtigte der Magisttat nicht, dagegen hat der Ausschuß der Stadtverordnetenversammlung dem Plenum empfohlen, den Magistrat um eine dahingehende Erweiterung seines Planes zu ersuchen, daß er eine ärztliche Beratt">as- und Kontrollstelle für arme Säuglinge einrichte. Dieser Äusschußanttag fand im Plenum eine große Mehrheit, so daß die Errichtung der städtischen Milchküche in Breslau in kurzem vor sich gehen kann. Eine Ausdehnung der Milchabgabe an sämtliche arme Säuglinge fand leider auch bei den Stadtverordneten vorläufig keinen Anklang. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Über die Tätigkeit der österreichischen Genossinnen äußert sich der letzte Bericht des Frauenreichskomitees wie folgt: „Die letzten Jahre hatten immer mehr dargetan, daß eine engere Verbindung der Genossinnen untereinander fehlt, daß in Orten, wo eine verhältnismäßig gute Organisation besteht, nicht das Notwendige getan wird, um die agitatorische Tätigkeit auf die umliegenden Orte auszudehnen. Eine Zusammenkunft der in der Partei und für die Partei tätigen Genossinnen wurde als notwendig empfunden, und so berief das Frauenreichskomitee für den S. November 1903 die zweite sozialdemokratische Frauenkonferenz ein. Die Beratung über die Organisation nahm fast den ganzen Tag in Anspruch und endete mit der Annahme eines Organisationsentwurfes, der die Anzahl der Genossinnen bestimmt, aus der das Frauenreichskomitee zu bestehen hat.(Acht als Mitglieder und zwei als Konttolle.) Das Komitee hat Plenarversammlungen der Wiener Genossinnen einzuberufen. Die Verbindung in der Provinz soll durch Korrespondentinnen aufrecht erhalten werden. In größeren Orten sollen Frauenagitationskomitees eingesetzt werden, welchen obliegt, die Organisation in ihren Bezirken zu fördern. Die Verhandlungen der Konferenz sind von der Wiener Volksbuchhandlung als Broschüre unter dem Titel:„Was fordern die Arbeiterinnen Österreichs ?" herausgegeben worden. Von den 5000 gedruckten Exemplaren wurden bis jetzt 3800 verkauft, und es wird nur ganz geringer Anstrengungen bedürfen, um die für die Arbeiterinnen sehr lesenswerte, unterrichtende Broschüre in der Gesamtzahl der Auflage zu verbreiten. Eine Umfrage, welche vom Frauenreichskomitee unternommen wurde, hat ergeben, daß in sonst sehr guten Organisationsorten die Broschüre noch nicht gesehen wurde. Wir hoffen, daß dieser Hinweis dazu beitragen wird, ihren Verttieb zu fördern. Agitationstouren wurden vom Frauenreichskomitee in der Berichtszeit sehr viele unternommen, allerdings nicht im eigenen Wirkungskreis, sondern auf Wunsch von politischen und Gewerkschafts- organisattonen. Die größte Tätigkeit haben die Komiteemitglieder in den Organisationen der Tabakarbeiterinnen, Heimarbeiterinnen und Textilarbeiterinnen entfaltet, also vornehmlich in Berufen, wo die Beschäftigten überwiegend Frauen sind. Auch in den Protestversammlungen gegen die Lasten des Militarismus haben Frauen referiert, ebenso oftmals in Versammlungen streikender Arbeiterinnen. Die„Arbeiterinnen-Zeitung" hat einen erfreulichen Aufschwung genommen; es werden pro Nummer 5300 Exemplare verkauft, womit das Blatt aktiv ist. Noch nicht durchgeführt ist die Bildung von Agitalions- komitees. Nur in Mährisch-Schönberg und im zweiten Wiener Wahlkreis besteht eines. Dort sind die Genossinnen nicht nur Mitglieder in der gewerkschaftlichen Organisation, sie nehmen auch an allen politischen Arbeiten teil. Dasselbe gilt für die meisten anderen Orte, wo nur halbwegs Ansätze einer Organisation vorhanden sind. Die Genossinnen beginnen überall ihre Tätigkeit auszudehnen, um den Organisationen weibliche Mitglieder zuzuführen. Beim EinHeben der Parteisteuer, bei allen Arbeiten, die die Häuserorganisation erfordert, nehmen die Genossinnen hervorragend Anteil. Nur zu klein ist die Zahl der tätigen Genossinnen, was aber nicht an der Lauheit oder Unlust der Frauen liegt, sondern ihre Begründung in der ltberbürdung mit häuslichen und Berufsarbeiten der Proletarierinnen hat. Dennoch berechtigt alles zur Erwartung, daß die nächste Zeit einen Aufschwung auch in der proletarischen Frauenbewegung bringen wird. Wo unter den Frauen die Versuche, sie der Organisation zuzuführen, mißglücken, sind die Ursachen im Daniederliegen der Gesamtorganisation des betreffenden Ortes zu suchen. Jedes Aufblühen und Aufleben der Organisation unter den Männern bringt auch einen Fortschritt der Arbeiterinnenbewegung mit sich, wenn man Wert darauf legt, die Frauen für die Betätigung in der Organisation zu gewinnen." Frauenbewegung. Frauenbewegung in Island . Ein Genoffe, der kürzlich die Insel Island besuchte, schreibt:„In Island gibt es keine proletarische Frauenbewegung, da das industtielle Proletariat noch in der Entstehung begriffen ist. Eine Tuchfabrik(Jdhunn) in Reykjavik beschäftigt einige Arbeiterinnen; dann gibt es eine kleine Anzahl Zigarettenarbeiterinnen, ferner Ladengehilfinnen und Kellnerinnen. Viele Frauen sind bei der Verarbeitung von Fischen beschäftigt. Eine gewerkschaftliche Organisation besteht in Island unter den Frauen ebensowenig wie unter den Männern. Letztere haben lediglich unter den Buchdruckern eine Art Organisation(Gutenberg) mit etwa 25 Mitgliedern. Unter den bürgerlichen Frauen gibt es dagegen eine gewisse, wenn auch natürlich bürgerlich zahme Bewegung, an deren Spitze bisher die jetzt fast achtzigjährige Frau Melstedh in Reykjavik stand. Eine isländische Frauen- zeitung„Kvennabladhidh" erscheint monatlich in der für isländische Verhältnisse(es gibt auf Island kaum im ganzen 40000 Frauen) außerordentlich hohen Auflage von zirka 2000 Exemplaren. Redakteurin ist Frau Briet Admundson, deren Tochter als erste weibliche Studentin das Gymnasium(Lateinschule) in Reykjavik besucht. Die isländischen Frauen über 25 Jahren, sofern sie selbständig und ledig oder Witwen sind, haben das kommunale und kirchliche Wahlrecht." Rosa Wolf.
Ausgabe
15 (26.7.1905) 15
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten