32 Kost und Behandlung so unter aller Kritik, daß sie ser zweieinhalb Jahren das 36. Mädchen hat, seit letzte Weih nachten das fünfte. Eine noble Herrschaft hatte ihrem Mädchen für besonders schwere Arbeit während der Ferien- reise ein schönes Geschenk versprochen. Sie fand nach ihrer Rückkehr die geleistete Arbeit sehr lobenswert. Als Belohnung dafür wurde dem Mädchen großmütig ein alter Sonnen- schirm und ein alter Hut überreicht, jedoch sollte es für den letzteren noch 7 Mk. zahlen,da sie den Hut ja noch tragen könne". Während ihrer Ferienreisen suchen sich die Herr- schasten der Ausgaben für ihr Mädchen gern zu ent- ledigen. Wenn dasselbe nicht freiwillig, ohne Kostgeld zu erhalten, irgendwohin geht, so wird ein Streit vom Zaune gebrochen und ein Grund zur Entlassung ge- schaffen. Bei findigen Hausfrauen ist nicht ausgeschloffen, daß sie ab und zu Dienstpersonal halten, welches eine Zeitlang tüchtig schanzen muß, aber für die geleistete Arbeit keinen Lohn bekommt. Mädchen, welche nichtord- nungsgemäß" aus dem Dienste treten, braucht nämlich kein Lohn gezahlt zu werden, und dieser Umstand wird nicht selten in der angegebenen Weise ausgenutzt, da es ein kräftiger Hausdrache mit gutem Willen schon fertig bringen kann, ein Mädchen so zu behandeln, daß es ohne ordnungsmäßige Kündigung fortgeht. Der Vortrag brachte noch viel krasse Einzelheiten, welche zum großen Teil aus dem Stoß Briefe von Dienstmädchen stammten, welcher im Arbeitersekretariat eingelaufen war. In der Diskussion be- reicherten Dienstmädchen das vorgeführte Material durch die Mitteilung ihrer eigenen Erfahrungen. Was zur Brandmarkung des Dienstbotenjanuuers gesagt wurde, fand stürmische Zustim- mung der Versammlungsbesucherinnen, ebenso die Aufforde- rung der Referentin, einen Verein für Dienstmädchen zu gründen. Aufgabe dieser Organisation müsse sein, auch in Nürnberg   bessere und würdigere Zustände für das Haus- personal zu schaffen. Die Organisation werde bewirken, daß Herrschaften, die nicht verstünden, ihre Mädchen als Menschen zu behandeln, keine Mädchen mehr bekämen. Die Damen könnten dann zeigen, ob sie selbst imstande wären, einen Topf sauber zu machen oder eine Suppe zu kochen. Eine Versammlungsbesucherin forderte alle Wasch- und Putz- ftauen wie Zugeherinnen(Aufwartefrauen) auf, dem zu gründenden Verein beizutreten. Aus der Mitte der Ver- sammlung ward eine Kommission gewählt, welche die Vor- arbeiten für die Vereinsgründung erledigen und daraufhin eine weitere Versammlung einberufen soll. Als Mitglieds- beitrag sind 20 oder 25 Pf. pro Monat vorgeschlagen. Der Verein soll bezwecken: die Hebung der sozialen Lage der Dienst- mädchen, die Beseitigung des Zeugnisunwesens und die Schaffung eines eigenen Stellennachweises. Weit über hundert Mädchen haben sich sofort in die zirkulierenden Listen ein­gezeichnet. Weitere Veitrittserklärungen können im Arbeiter- sekretariat, Egidienplatz 22, erfolgen, wo Einzeichnungsliften ausliegen. Auf die Versammlung hin regt sich das schlechte Gewissen der Herrschaften. Das wird aus den Glossen er- sichtlich, welche die Versammlung der bürgerlichenNürn- berger Stadtzeitung" abgepreßt hat. Süß-säuerlich gibt sie zu, daßes genug Fälle gibt, die begreiflich und berechtigt erscheinen lassen, daß auch die Dienstmädchen wie alle anderen Menschen heutzutage sich um eine Besserung ihrer Lage bemühen". Dann aber warnt sie mit erhobenem Schul- Meistersinger davor, die erstrebte Besserung der Dingenach sozialdemokratischen Rezepten" herbeiführen zu wollen. Das erscheint ihr bedenklich, und zwar nicht nur für die Dienst- mädchen selber, sondern auch für die Herrschaften. Daß die biedereStadtzeitung" in Wirklichkeit nur aus Rücksicht auf die Herrschaften Bedenken schwitzt, zeigen die weiteren Aus- führungen. Das Blatt fürchtetdie Gefahr, daß halbver- standen« Schlagwörter oft die unreifen Köpfe der Mädchen verdrehen und sie zu widerwilligen, scheelblickenden, unleid- lichen Hausgenossen machen, deren Leistungen nicht im Ver- hältnis zu ihren Forderungen stehen, die dem mit begrenzten Mitteln rechnenden bürgerlichen Haushalt ohnehin, fast darf man sagen verhängnisvoll werden". Es regt sich darüber auf, daß in der Dienstbotenversammlung ineinseitiger" Weisegegen die notleidenden Hausftauen" gehetzt worden sei. Das ist einfach nicht wahr. Jin Referat war schon darauf hingewiesen worden, daß die Mädchen nicht mit den gleichen rohen und niedrigen Redensarten reagieren sollten, welche die gebildeten Damen gelegentlich ihnen gegenüber anzuwenden belieben. Sie sollten sich vielmehr bei solchem Lostoben ihrer Herrschaft ruhig verhalten, aber bei gegebener Gelegenheit ihr zeigen, daß sie nicht gewillt seien, sich eine derartige Behandlung und die Niedertretung ihrer Menschen- würde gefallen zu lassen. In der Diskussion forderte des weiteren ein älteres Dienstmädchen ebenfalls dazu auf, den oft unverschämten und rohen Ausdrücken manchergebildeten" Damen nicht in gleichem Tone zu begegnen. Nebenbei: Diese Ausführungen zeigen, mit welchem Rechte dieStadt- zeitung" die Mädchen ermahnt, sich ein gutes Beispiel an dem guten Umgangston" in den Familien zu nehmen. Doch die Hauptsache! Die Dienstmädchen verlangen durchaus nicht die Erfüllung von Forderungen, die für denbegrenzten bürgerlichen Haushalt" unannehmbar sind. Wenn es dein mit begrenzten Mitteln rechnenden bürgerlichen Haushalt" nicht möglich ist, denbegreiflich und berechtigt erschemen- den" Wünschen der Dienstmädchen nach Besserung ihrer Lage nachzukommen, dann müssen sich die Herrschaften mit begrenzten Mitteln" eben versagen, ein Dienstmädchen zu halten; sie mögen ihre Arbeit selber tun. Kein Zweifel, den Herrschaften gruselt es beim Gedanken an die beschlossene Gründung des Vereins. Wie müßten sie nicht eine starke Organisation der Dienstmädchen und Arbeitsfrauen fürchten, die mit Energie auf die Besserung der Verhältnisse dringen Die Gleichheit könnte! Es liegt an allen Mädchen und Frauen, welche in Haushaltungen bedienstet oder beschäftigt sind, eine solche Organisation zu schaffen. Für alle muß die Losung gelten: Hinein in den Verein! Helene Grünberg  . Die britische Arbeiterpartei und das Frauen- Wahlrecht. England ist eine Demokratie. Die Macht, Gesetze zu geben, liegt beim Volke; die Regierung ist von der Zu- stimmung des Volkes abhängig und nicht von der Zustimmung des Königs. Mit anderen Worten: das britische Volk ist souverän; es ist selbstherrlich; es hat keine höhere politische Macht über sich. Die Selbstherrlichkeit des Volkes ist die Grund- läge und das Wesen der Demokratie, wie überhaupt jeder freiheitlichen Verfassung. Wo die Volkssouveränität anerkannt ist, da ist Freiheit der Rede, der Presse, der Ver- sammlung etwas ganz Selbstverständliches. Aus der Art der Versammlungsgesetze eines Landes kann man seine ganze Verfassung erkennen. Wo zum Beispiel Volksversammlungen nur unter polizeilicher Bewachung stattfinden können, da ist es sofort klar, daß zwischen Regierung und Volk Reibungen bestehen, daß die Regierung von der Krone(vom Kaiser oder König) abhängt, daß somit das Volk machtlos ist, und daß es noch vor der politischen Revolution steht, die jedes moderne Volk durchmachen muß, um sich die Souveränität zu erobern und sich eine demokratische Verfassung zu geben. Die Souveränität des Volkes äußert sich im Parlament. Da ist die Selbstherrlichkeit und die Majestät des Volkes zu finden. In einem solchen Parlament wird die Regierung aus der Mehrheitspartei genommen; sie ist der Vorstand, das ausführende Organ der parlamentarischen Mehrheit, der sich die Minderheit freiwillig unterwirft. Ver- nachlässigt die Regierung ihre Pflichten, macht sie sich der Herrschsucht, der Willkür schuldig, so muß sie bald abtreten. Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur Ausübung der Volkssouveränität. Jeder Bürger und jede Bürgerin, die das Wahlrecht haben, nehmen an der demokratischen Macht teil. Sie regieren mit; sie bestimmen mit über das Schicksal des Landes. Daraus folgt, daß der Schlüssel um so wertvoller ist, je größer die Macht, zu der er den Zutritt verschafft. Das Wahlrecht zu einem machtlosen Parlament ist wie ein Schlüssel zu einem leeren Schranke; das Wahlrecht zu einem souveränen Parlament ist politische Macht. Und das englische Parlament ist allmächtig.Es kann alles machen," sagt ein Sprichwort,nur nicht ein Weib in einen Mann verwandeln." Gewiß nicht aber es kann Frauen und Männer gleich behandeln. Das englische Wahlrecht wurde im letzten Jahrhundert dreimal verbessert. Bis zum Jahre 1832 war das Parlament von den aristokratischen und großkapitalistischen Familien be- herrscht. Aber in jenem Jahre kam die erste Reformbill: die Ausdehnung des Wahlrechtes auf die Mittelklassen(Bour- geoisie), und die Periode des Liberalismus begann. Im Jahre 1868 erhielten die städtischen Arbeiter das Wahl- recht, und seitdem spricht man von dem Aufstieg der Demo- kratie, obwohl dieser Aufstieg bis jetzt ziemlich unsicher und zaghaft war. Im Jahre 1884 wurde das Wahlrecht auf die ländlichen Arbeiter ausgedehnt. Trotz alledem ist das eng- tische Wahlrecht noch nicht auf alle erwachsenen Männer ausgedehnt. Um wahlberechtigt zu sein, muß man vor allem mindestens eine Wohnung innehaben, die unmöbliert 4 Mk. die Woche an Miete wert ist; auch die Aufstellung der Wählerlisten ist kompliziert; dann sind parlamentarische Kandidaturen recht kostspielig, 0000 Mk. ist das Minimum, das ein Kandidat ausgibt, um zur Abstimmung gelangen zu können. Es gibt indes verhältnismäßig nur wenige er- wachsen« Briten  , die nicht wahlberechtigt wären. Die Ar- beiter könnten schon heute die Mehrheit haben, wenn sie nur wollten. Aber die fortschreitende Demokratisierung des parla- mentarischen Wahlrechtes ist bis jetzt auf die Männer be- schränkt geblieben. Die Hälfte der erwachsenen Personen des Landes ist in der Folge noch ohne parlamentarisches Wahlrecht nämlich die Frauen. Die Agitation der englischen Frauen um das Wahlrecht begann im Jahre 1832, aus Anlaß der ersten Reformbill. Damals sandte Fräulein Mary Stuart   aus Staninore bei Jork   eine Petition an das Parlament, ihr einen Anteil an der Vertretung des Landes zu gewähren. Ein Abgeordneter las die Petition vor,die von allen Seiten des Hauses mit Heiterkeitsausbrüchen aufgenommen wurde". Ohne Wirkung cheint die Petition doch nicht geblieben zu sein. Die Wahl- gesetze vom Jahre 1832 sind die einzigen Gesetze Englands, wo man dem in ihnen vorkommenden WortePersonen" das Bestimmungswortmännliche" vorsetzte, um jedes Miß- Verständnis über die Ausschließung der Frauen unmöglich zu machen. Bei der Beratung der zweiten Reformbill im Jahre 1867 stellte der bekannte englische   Philosoph John Stuart Mill  den Antrag, den Frauen das Wahlrecht zu gewähren. Der Antrag wurde indes abgelehnt. Nicht besser war das Schick- sal eines ähnlichen Antrags bei der Beratung der dritten Reformbill im Jahre 1384. Gladstone meinte, er würde lieber auf die ganze Reformbill verzichten, wenn die Ab- geordneten auf einer Annahme des Antrags bestehen sollten. Inzwischen ist die Agitation nicht stillgestanden. Es gibt zahlreiche konservative und liberale Abgeordnete, die für das Frauenwahlrecht sind. Es hatte sogar eine Majorität im letzten, ziemlich reaktionären Parlament. Die Frage ist spruch- reif. Man lacht nicht mehr über Petitionen für das Frauen- Wahlrecht; man nimmt sie sogar sehr ernst, denn das Wahl- recht in England gibt seinem Inhaber einen Anteil an der Nr. 6 Regierung und sogar die Möglichkeit, Minister zu werden., Aber es sind doch hauptsächlich sozialistische Frauen, welche die Agitation im Lande betreiben, und es ist besonders die Arbeiterpartei, die als eine organisierte Macht für das Frauenwahlrecht eintritt. Von den Radikalen(entschieden; Liberalen  ) sind Sir Charles Dilke   und seine Gruppe zu nennen, die ebenfalls für das Frauenwahlrecht sind. In der Arbeiterparlei herrscht indes über den Umfang- des zu fordernden Wahlrechtes Meinungsverschiedenheit. Em Teil der Partei, geführt von Keir Hardie  , Frau Pankhurst   und Fräulein Pankhurst, verlangt die Ausdehnung des geltenden Wahlrechtes auf die Frauen. Frau Pank- hurst ist die Witwe des vor mehreren Jahren verstorbenen Or. Pankhurst   aus Manchester  , der noch während der zweiten! Reformbill(1868) für das Frauenwahlrecht eintrat; Fräu-> lein Pankhurst ist ihre Tochter; sie studierte Jura, hat aber als weibliche Person keine Aussicht, zur Rcchtspraxis zu- gelassen zu werden. Mutter und Tochter sind sehr eiftige Verfechterinnen des Frauenwahlrechtes. Der andere Teil' der Partei, geführt von Queich   und Fräulein Bondfield, verlangt ein Gesetz, das das allgemeine Wahlrecht für: Männer und Frauen einführt. Queich   ist Redakteur der' sozialdemokratischenJustice" und ein tüchtiger Gewerk- i schafter; Fräulein Bondfield ist Ladengehilfin und Beamte ihrer Gewerkschaft; sie ist eine der besten Rednerinnen Eng- lands, ein fähiger Kopf und eine überzeugte Sozialistin.  | Sowohl Queich   wie Genossin Bondfield sind in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen und haben ihre Ausbildung dem i eigenen Eifer zu verdanken. Die Argumente, die diese Gruppen für die Ansichten ins Feld führen, lassen sich wie folgt zusammenfassen. Queich   und Fräulein Bondfield sagen: Wir können die Vorlage Keir Hardies nicht annehmen. Denn sie bezieht sich auf das geltende Wahlrecht, das immer- hin ein beschränktes ist und zuungunsten der arbeitenden Frauen ausfallen muß. Auf Grund des geltenden Wahl- rechtes sind zum Wählen berechtigt: 1. Eigentumsbesitzer; 2. Hausstandsbesitzer oder Mieter eines Geschäftslokals, das 200 Mk. an Jahresmiete wert ist; 3. Aftermieter eines Zim-! mers, das unmöbliert 4 Mk. an Wochenmiete wert ist; 4. Bedienstete, die auf Grund ihres Dienstverhältnisses ein besonderes Haus bewohnen, für welches sie keine Miete! zahlen; 5. Graduierte von Universitäten, die einen Wahlkreis für sich bilden. Nun, arbeitende Frauen besitzen kein Eigen- tum und haben auch keine Universität besucht Punkt 1 und 5 i fallen also für sie ganz weg. Unter Punkt 2 und 4 kommt im besten Falle nur ein ganz geringer Prozentsatz von ar- bettenden Frauen in Betracht. Punkt 3 ist also der wichtigste. Gibt es aber viele Arbeiterinnen, die allein ein Zimmer be- wohnen, das unmöbliert 4 Mk. pro Woche an Miete wert ist? Sogar unter den besser bezahlten Frauen, die in Banken, Kontors, Post-, Telegraphen- und Telephonämtern usw. tätig sind, mieten sich selten allein ein Zimmer, da sie meistens bei ihren Eltern oder mit ihren Freundinnen wohnen. Dar- aus folgt, daß eine Ausdehnung des geltenden Rechtes auf die Frauen nur den wohlhabenden Frauen zugute kommen, also die Reaktion stärken wird. Es ist deshalb das beste, das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen zu verlangen und das geltende Wahlrecht zu beseitigen. Darauf antworten Keir Hardie   und die Pankhursts: Unsere Vorlage sagt nichts über den Umfang des Wahl- rechtes aus. Sie sagt nur, Frauen sollen dasselbe Wahl- recht haben wie die Männer. Die Frau soll nicht deshalb leiden, weil sie Frau ist. Es ist auch nicht richtig, daß unsere Vorlage nur den wohlhabenden Frauen zugute kommen würde. Punkt 3 und 4 sind den arbeitenden Frauen nicht ganz ungünstig, und zu Punkt 2 haben wir statistische Daten, die für unsere Vorlage sprechen. Wie bekannt, ge- nießen bei Stadtwahlen diejenigen Frauen das aktive Wahl- recht, die einen eigenen Hausstand besitzen, also für Punkt 2 in Betracht kommen. Als in der Partei die Meinungs- Verschiedenheit über unsere Vorlage ausbrach, ließen wir in 50 Städten auf Grund der Gemeindewahlen Untersuchungen anstellen über den Anteil, den arbeitende Frauen an den Wahlen nehmen können. Unterarbeitende Frauen" ver- standen wir diejenigen, die für Lohn arbeiten oder von den Löhnen ihrer Kinder erhalten werden. Das Resultat war 'olgendes: Gesamtzahl der Wähler auf den Stadtlisten. 372321 Gesamtzahl der weiblichen Wähler.... 59920 Davon arbeitende Frauen...... 49410 Also über 82 Prozent der weiblichen Wähler gehörten zur Kategorie der arbeitenden Frauen. Unsere Vorlage würde also nicht nur ein für allemal den Grundsatz der Minder- Wertigkeit der Frauen breche», sondern könnte auch uns als Sozialisten befriedigen, da so viele Arbeiterinnen das par- lamentarische Wahlrecht erhalten würden. Schließlich wiffen wir ja alle, daß es in England viel leichter ist, ein bereits bestehendes Gesetz zu amendieren, als eine ganz neue Bill durchzusetzen, deshalb vertreten wir die Vorlage. Wie aus den Auseinandersetzungen des letzten Londoner  Kongresses der Arbeiterpartei hervorgeht, sind beide Gruppen ziemlich gleich stark, obwohl die radikale etwas stärker ist. Wahrscheinlich werden ivir schon in den nächsten Monaten eine Debatte im Parlament über die Einführung des all- gemeinen Wahlrechtes für Frauen und Männer haben. London  , 1. März 1906. M. Beer. Von der Äeimarbeitausstellung in Berlin  . IV. Konfektion und Wäsche. Im Gegensatz zu der hausindustriellen Textil- und Spiel- Warenfabrikation, die man gewissermaßen als deutsche Gel birgsspezialität bezeichnen könnte, ist die Konfektionsarbeij.