32Kost und Behandlung so unter aller Kritik, daß sie serzweieinhalb Jahren das 36. Mädchen hat, seit letzte Weihnachten das fünfte. Eine noble Herrschaft hatte ihremMädchen für besonders schwere Arbeit während der Ferien-reise ein schönes Geschenk versprochen. Sie fand nach ihrerRückkehr die geleistete Arbeit sehr lobenswert. Als Belohnungdafür wurde dem Mädchen großmütig ein alter Sonnen-schirm und ein alter Hut überreicht, jedoch sollte es für denletzteren noch 7 Mk. zahlen,„da sie den Hut ja noch tragenkönne". Während ihrer Ferienreisen suchen sich die Herr-schasten der Ausgaben für ihr Mädchen gern zu ent-ledigen. Wenn dasselbe nicht freiwillig, ohne Kostgeldzu erhalten, irgendwohin geht, so wird ein Streit vomZaune gebrochen und ein Grund zur Entlassung ge-schaffen. Bei findigen Hausfrauen ist nicht ausgeschloffen,daß sie ab und zu Dienstpersonal halten, welches eineZeitlang tüchtig schanzen muß, aber für die geleisteteArbeit keinen Lohn bekommt. Mädchen, welche nicht„ord-nungsgemäß" aus dem Dienste treten, braucht nämlich keinLohn gezahlt zu werden, und dieser Umstand wird nichtselten in der angegebenen Weise ausgenutzt, da es einkräftiger Hausdrache mit gutem Willen schon fertigbringen kann, ein Mädchen so zu behandeln, daß es ohneordnungsmäßige Kündigung fortgeht. Der Vortrag brachtenoch viel krasse Einzelheiten, welche zum großen Teil ausdem Stoß Briefe von Dienstmädchen stammten, welcher imArbeitersekretariat eingelaufen war. In der Diskussion be-reicherten Dienstmädchen das vorgeführte Material durch dieMitteilung ihrer eigenen Erfahrungen. Was zur Brandmarkungdes Dienstbotenjanuuers gesagt wurde, fand stürmische Zustim-mung der Versammlungsbesucherinnen, ebenso die Aufforde-rung der Referentin, einen Verein für Dienstmädchen zugründen. Aufgabe dieser Organisation müsse sein, auch inNürnberg bessere und würdigere Zustände für das Haus-personal zu schaffen. Die Organisation werde bewirken, daßHerrschaften, die nicht verstünden, ihre Mädchen als Menschenzu behandeln, keine Mädchen mehr bekämen. Die Damenkönnten dann zeigen, ob sie selbst imstande wären, einenTopf sauber zu machen oder eine Suppe zu kochen. EineVersammlungsbesucherin forderte alle Wasch- und Putz-ftauen wie Zugeherinnen(Aufwartefrauen) auf, dem zugründenden Verein beizutreten.— Aus der Mitte der Ver-sammlung ward eine Kommission gewählt, welche die Vor-arbeiten für die Vereinsgründung erledigen und daraufhineine weitere Versammlung einberufen soll. Als Mitglieds-beitrag sind 20 oder 25 Pf. pro Monat vorgeschlagen. Der Vereinsoll bezwecken: die Hebung der sozialen Lage der Dienst-mädchen, die Beseitigung des Zeugnisunwesens und dieSchaffung eines eigenen Stellennachweises. Weit über hundertMädchen haben sich sofort in die zirkulierenden Listen eingezeichnet. Weitere Veitrittserklärungen können im Arbeiter-sekretariat, Egidienplatz 22, erfolgen, wo Einzeichnungsliftenausliegen.Auf die Versammlung hin regt sich das schlechteGewissen der Herrschaften. Das wird aus den Glossen er-sichtlich, welche die Versammlung der bürgerlichen„Nürn-berger Stadtzeitung" abgepreßt hat. Süß-säuerlich gibt siezu, daß„es genug Fälle gibt, die begreiflich und berechtigterscheinen lassen, daß auch die Dienstmädchen wie alleanderen Menschen heutzutage sich um eine Besserung ihrerLage bemühen". Dann aber warnt sie mit erhobenem Schul-Meistersinger davor, die erstrebte Besserung der Dinge„nachsozialdemokratischen Rezepten" herbeiführen zu wollen. Daserscheint ihr bedenklich, und zwar nicht nur für die Dienst-mädchen selber, sondern auch für die Herrschaften. Daß diebiedere„Stadtzeitung" in Wirklichkeit nur aus Rücksicht aufdie Herrschaften Bedenken schwitzt, zeigen die weiteren Aus-führungen. Das Blatt fürchtet„die Gefahr, daß halbver-standen« Schlagwörter oft die unreifen Köpfe der Mädchenverdrehen und sie zu widerwilligen, scheelblickenden, unleid-lichen Hausgenossen machen, deren Leistungen nicht im Ver-hältnis zu ihren Forderungen stehen, die dem mit begrenztenMitteln rechnenden bürgerlichen Haushalt ohnehin, fast darfman sagen verhängnisvoll werden". Es regt sich darüberauf, daß in der Dienstbotenversammlung in„einseitiger"Weise„gegen die notleidenden Hausftauen" gehetzt wordensei. Das ist einfach nicht wahr. Jin Referat war schondarauf hingewiesen worden, daß die Mädchen nicht mit dengleichen rohen und niedrigen Redensarten reagieren sollten,welche die gebildeten Damen gelegentlich ihnen gegenüberanzuwenden belieben. Sie sollten sich vielmehr bei solchemLostoben ihrer Herrschaft ruhig verhalten, aber bei gegebenerGelegenheit ihr zeigen, daß sie nicht gewillt seien, sich einederartige Behandlung und die Niedertretung ihrer Menschen-würde gefallen zu lassen. In der Diskussion forderte desweiteren ein älteres Dienstmädchen ebenfalls dazu auf, den oftunverschämten und rohen Ausdrücken mancher„gebildeten"Damen nicht in gleichem Tone zu begegnen. Nebenbei:Diese Ausführungen zeigen, mit welchem Rechte die„Stadt-zeitung" die Mädchen ermahnt, sich ein gutes Beispiel an dem„guten Umgangston" in den Familien zu nehmen. Doch dieHauptsache! Die Dienstmädchen verlangen durchaus nichtdie Erfüllung von Forderungen, die für den„begrenztenbürgerlichen Haushalt" unannehmbar sind. Wenn es dein„mit begrenzten Mitteln rechnenden bürgerlichen Haushalt"nicht möglich ist, den„begreiflich und berechtigt erschemen-den" Wünschen der Dienstmädchen nach Besserung ihrerLage nachzukommen, dann müssen sich die Herrschaften mit„begrenzten Mitteln" eben versagen, ein Dienstmädchen zuhalten; sie mögen ihre Arbeit selber tun.— Kein Zweifel, denHerrschaften gruselt es beim Gedanken an die beschlosseneGründung des Vereins. Wie müßten sie nicht eine starkeOrganisation der Dienstmädchen und Arbeitsfrauen fürchten,die mit Energie auf die Besserung der Verhältnisse dringenDie Gleichheitkönnte! Es liegt an allen Mädchen und Frauen, welche inHaushaltungen bedienstet oder beschäftigt sind, eine solcheOrganisation zu schaffen. Für alle muß die Losung gelten:Hinein in den Verein! Helene Grünberg.Die britische Arbeiterpartei und das Frauen-Wahlrecht.England ist eine Demokratie. Die Macht, Gesetze zugeben, liegt beim Volke; die Regierung ist von der Zu-stimmung des Volkes abhängig und nicht von der Zustimmungdes Königs. Mit anderen Worten: das britische Volk istsouverän; es ist selbstherrlich; es hat keine höhere politischeMacht über sich.Die Selbstherrlichkeit des Volkes ist die Grund-läge und das Wesen der Demokratie, wie überhauptjeder freiheitlichen Verfassung. Wo die Volkssouveränitätanerkannt ist, da ist Freiheit der Rede, der Presse, der Ver-sammlung etwas ganz Selbstverständliches. Aus der Artder Versammlungsgesetze eines Landes kann man seine ganzeVerfassung erkennen. Wo zum Beispiel Volksversammlungennur unter polizeilicher Bewachung stattfinden können, da istes sofort klar, daß zwischen Regierung und Volk Reibungenbestehen, daß die Regierung von der Krone(vom Kaiser oderKönig) abhängt, daß somit das Volk machtlos ist, und daßes noch vor der politischen Revolution steht, die jedesmoderne Volk durchmachen muß, um sich die Souveränitätzu erobern und sich eine demokratische Verfassung zu geben.Die Souveränität des Volkes äußert sich imParlament. Da ist die Selbstherrlichkeit und die Majestätdes Volkes zu finden. In einem solchen Parlament wirddie Regierung aus der Mehrheitspartei genommen; sie istder Vorstand, das ausführende Organ der parlamentarischenMehrheit, der sich die Minderheit freiwillig unterwirft. Ver-nachlässigt die Regierung ihre Pflichten, macht sie sich derHerrschsucht, der Willkür schuldig, so muß sie bald abtreten.Das Wahlrecht ist der Schlüssel zur Ausübungder Volkssouveränität. Jeder Bürger und jede Bürgerin,die das Wahlrecht haben, nehmen an der demokratischenMacht teil. Sie regieren mit; sie bestimmen mit über dasSchicksal des Landes. Daraus folgt, daß der Schlüsselum so wertvoller ist, je größer die Macht, zu der er denZutritt verschafft. Das Wahlrecht zu einem machtlosenParlament ist wie ein Schlüssel zu einem leeren Schranke;das Wahlrecht zu einem souveränen Parlament ist politischeMacht. Und das englische Parlament ist allmächtig.„Eskann alles machen," sagt ein Sprichwort,„nur nicht einWeib in einen Mann verwandeln." Gewiß nicht— aberes kann Frauen und Männer gleich behandeln.Das englische Wahlrecht wurde im letzten Jahrhundertdreimal verbessert. Bis zum Jahre 1832 war das Parlamentvon den aristokratischen und großkapitalistischen Familien be-herrscht. Aber in jenem Jahre kam die erste Reformbill:die Ausdehnung des Wahlrechtes auf die Mittelklassen(Bour-geoisie), und die Periode des Liberalismus begann. ImJahre 1868 erhielten die städtischen Arbeiter das Wahl-recht, und seitdem spricht man von dem Aufstieg der Demo-kratie, obwohl dieser Aufstieg bis jetzt ziemlich unsicher undzaghaft war. Im Jahre 1884 wurde das Wahlrecht auf dieländlichen Arbeiter ausgedehnt. Trotz alledem ist das eng-tische Wahlrecht noch nicht auf alle erwachsenen Männerausgedehnt. Um wahlberechtigt zu sein, muß man vor allemmindestens eine Wohnung innehaben, die unmöbliert 4 Mk.die Woche an Miete wert ist; auch die Aufstellung derWählerlisten ist kompliziert; dann sind parlamentarischeKandidaturen recht kostspielig, 0000 Mk. ist das Minimum,das ein Kandidat ausgibt, um zur Abstimmung gelangen zukönnen. Es gibt indes verhältnismäßig nur wenige er-wachsen« Briten, die nicht wahlberechtigt wären. Die Ar-beiter könnten schon heute die Mehrheit haben, wenn sie nurwollten. Aber die fortschreitende Demokratisierung des parla-mentarischen Wahlrechtes ist bis jetzt auf die Männer be-schränkt geblieben. Die Hälfte der erwachsenen Personendes Landes ist in der Folge noch ohne parlamentarischesWahlrecht— nämlich die Frauen.Die Agitation der englischen Frauen um das Wahlrechtbegann im Jahre 1832, aus Anlaß der ersten Reformbill.Damals sandte Fräulein Mary Stuart aus Staninore beiJork eine Petition an das Parlament, ihr einen Anteil ander Vertretung des Landes zu gewähren. Ein Abgeordneterlas die Petition vor,„die von allen Seiten des Hauses mitHeiterkeitsausbrüchen aufgenommen wurde". Ohne Wirkungcheint die Petition doch nicht geblieben zu sein. Die Wahl-gesetze vom Jahre 1832 sind die einzigen Gesetze Englands,wo man dem in ihnen vorkommenden Worte„Personen"das Bestimmungswort„männliche" vorsetzte, um jedes Miß-Verständnis über die Ausschließung der Frauen unmöglichzu machen.Bei der Beratung der zweiten Reformbill im Jahre 1867stellte der bekannte englische Philosoph John Stuart Millden Antrag, den Frauen das Wahlrecht zu gewähren. DerAntrag wurde indes abgelehnt. Nicht besser war das Schick-sal eines ähnlichen Antrags bei der Beratung der drittenReformbill im Jahre 1384. Gladstone meinte, er würdelieber auf die ganze Reformbill verzichten, wenn die Ab-geordneten auf einer Annahme des Antrags bestehen sollten.Inzwischen ist die Agitation nicht stillgestanden. Es gibtzahlreiche konservative und liberale Abgeordnete, die für dasFrauenwahlrecht sind. Es hatte sogar eine Majorität imletzten, ziemlich reaktionären Parlament. Die Frage ist spruch-reif. Man lacht nicht mehr über Petitionen für das Frauen-Wahlrecht; man nimmt sie sogar sehr ernst, denn das Wahl-recht in England gibt seinem Inhaber einen Anteil an derNr. 6Regierung und sogar die Möglichkeit, Minister zu werden.,Aber es sind doch hauptsächlich sozialistische Frauen, welchedie Agitation im Lande betreiben, und es ist besonders dieArbeiterpartei, die als eine organisierte Macht für dasFrauenwahlrecht eintritt. Von den Radikalen(entschieden;Liberalen) sind Sir Charles Dilke und seine Gruppe zunennen, die ebenfalls für das Frauenwahlrecht sind.In der Arbeiterparlei herrscht indes über den Umfang-des zu fordernden Wahlrechtes Meinungsverschiedenheit.Em Teil der Partei, geführt von Keir Hardie, FrauPankhurst und Fräulein Pankhurst, verlangt die Ausdehnungdes geltenden Wahlrechtes auf die Frauen. Frau Pank-hurst ist die Witwe des vor mehreren Jahren verstorbenenOr. Pankhurst aus Manchester, der noch während der zweiten!Reformbill(1868) für das Frauenwahlrecht eintrat; Fräu->lein Pankhurst ist ihre Tochter; sie studierte Jura, hat aberals weibliche Person keine Aussicht, zur Rcchtspraxis zu-gelassen zu werden. Mutter und Tochter sind sehr eiftigeVerfechterinnen des Frauenwahlrechtes. Der andere Teil'der Partei, geführt von Queich und Fräulein Bondfield,verlangt ein Gesetz, das das allgemeine Wahlrecht für:Männer und Frauen einführt. Queich ist Redakteur der'sozialdemokratischen„Justice" und ein tüchtiger Gewerk- ischafter; Fräulein Bondfield ist Ladengehilfin und Beamteihrer Gewerkschaft; sie ist eine der besten Rednerinnen Eng-lands, ein fähiger Kopf und eine überzeugte Sozialistin.|Sowohl Queich wie Genossin Bondfield sind in ärmlichenVerhältnissen aufgewachsen und haben ihre Ausbildung dem ieigenen Eifer zu verdanken. Die Argumente, die diese Gruppenfür die Ansichten ins Feld führen, lassen sich wie folgtzusammenfassen. Queich und Fräulein Bondfield sagen:Wir können die Vorlage Keir Hardies nicht annehmen.Denn sie bezieht sich auf das geltende Wahlrecht, das immer-hin ein beschränktes ist und zuungunsten der arbeitendenFrauen ausfallen muß. Auf Grund des geltenden Wahl-rechtes sind zum Wählen berechtigt: 1. Eigentumsbesitzer;2. Hausstandsbesitzer oder Mieter eines Geschäftslokals, das200 Mk. an Jahresmiete wert ist; 3. Aftermieter eines Zim-!mers, das unmöbliert 4 Mk. an Wochenmiete wert ist; �4. Bedienstete, die auf Grund ihres Dienstverhältnisses einbesonderes Haus bewohnen, für welches sie keine Miete!zahlen; 5. Graduierte von Universitäten, die einen Wahlkreisfür sich bilden. Nun, arbeitende Frauen besitzen kein Eigen-tum und haben auch keine Universität besucht— Punkt 1 und 5 ifallen also für sie ganz weg. Unter Punkt 2 und 4 kommtim besten Falle nur ein ganz geringer Prozentsatz von ar-bettenden Frauen in Betracht. Punkt 3 ist also der wichtigste.Gibt es aber viele Arbeiterinnen, die allein ein Zimmer be-wohnen, das unmöbliert 4 Mk. pro Woche an Miete wertist? Sogar unter den besser bezahlten Frauen, die inBanken, Kontors, Post-, Telegraphen- und Telephonämtern usw.tätig sind, mieten sich selten allein ein Zimmer, da sie meistensbei ihren Eltern oder mit ihren Freundinnen wohnen. Dar-aus folgt, daß eine Ausdehnung des geltenden Rechtes auf dieFrauen nur den wohlhabenden Frauen zugute kommen, alsodie Reaktion stärken wird. Es ist deshalb das beste, dasallgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen zu verlangenund das geltende Wahlrecht zu beseitigen.Darauf antworten Keir Hardie und die Pankhursts:Unsere Vorlage sagt nichts über den Umfang des Wahl-rechtes aus. Sie sagt nur, Frauen sollen dasselbe Wahl-recht haben wie die Männer. Die Frau soll nicht deshalbleiden, weil sie Frau ist. Es ist auch nicht richtig, daß unsereVorlage nur den wohlhabenden Frauen zugute kommenwürde. Punkt 3 und 4 sind den arbeitenden Frauen nichtganz ungünstig, und zu Punkt 2 haben wir statistischeDaten, die für unsere Vorlage sprechen. Wie bekannt, ge-nießen bei Stadtwahlen diejenigen Frauen das aktive Wahl-recht, die einen eigenen Hausstand besitzen, also für Punkt 2in Betracht kommen. Als in der Partei die Meinungs-Verschiedenheit über unsere Vorlage ausbrach, ließen wir in50 Städten auf Grund der Gemeindewahlen Untersuchungenanstellen über den Anteil, den arbeitende Frauen an denWahlen nehmen können. Unter„arbeitende Frauen" ver-standen wir diejenigen, die für Lohn arbeiten oder von denLöhnen ihrer Kinder erhalten werden. Das Resultat war'olgendes:Gesamtzahl der Wähler auf den Stadtlisten. 372321Gesamtzahl der weiblichen Wähler.... 59920Davon arbeitende Frauen...... 49410Also über 82 Prozent der weiblichen Wähler gehörtenzur Kategorie der arbeitenden Frauen. Unsere Vorlage würdealso nicht nur ein für allemal den Grundsatz der Minder-Wertigkeit der Frauen breche», sondern könnte auch uns alsSozialisten befriedigen, da so viele Arbeiterinnen das par-lamentarische Wahlrecht erhalten würden. Schließlich wiffenwir ja alle, daß es in England viel leichter ist, ein bereitsbestehendes Gesetz zu amendieren, als eine ganz neue Billdurchzusetzen, deshalb vertreten wir die Vorlage.—Wie aus den Auseinandersetzungen des letzten LondonerKongresses der Arbeiterpartei hervorgeht, sind beide Gruppenziemlich gleich stark, obwohl die radikale etwas stärker ist.Wahrscheinlich werden ivir schon in den nächsten Monateneine Debatte im Parlament über die Einführung des all-gemeinen Wahlrechtes für Frauen und Männer haben.London, 1. März 1906. M. Beer.Von der Äeimarbeitausstellung in Berlin.IV. Konfektion und Wäsche.Im Gegensatz zu der hausindustriellen Textil- und Spiel-Warenfabrikation, die man gewissermaßen als deutsche Gelbirgsspezialität bezeichnen könnte, ist die Konfektionsarbeij.