Nr. 6 Die Gleichheit 39 Stellungnahme der schwedischen Sozialdemokratie zur Forderung deS Frauenwahlrechts. Die schwedischen Frauenorganisationen suchen die jetzige Wahlrechtsbewegung ihrer Forderung des Frauenstimmrechtes nutzbar zu machen Sie haben unter anderem eine Petition in Umlauf gesetzt welche von der Regierung und dem Reichstag   die ent- sprechende Reform fordert. Die Petition war bis Anfang März bereits von IVEKXZ Personen unterzeichnet worden, ob- wohl in verschiedenen Bezirken des Landes mit dem Sammeln von Unterschriften erst Mitte Februar begonnen werden konnte. Von feiten bürgerlicher Wahlreformfreunde wird nun behauptet, daß die Bewegung für Einführung des Frauenstimmrechts das Zustandekommen der Wahlreform bedrohe, da sie der Ersten Kammer willkommenen Anlaß böte, die Einführung des allgemeinen Wahlrechts nochmals hinauszuschieben. Als Beweis dafür wird der Antrag des Reaktionärs Lithander in der Ersten Kammer angeführt, der die Regierung auffordert, einen neuen Entwurf auszu- arbeiten, der auch den Frauen das Wahlrecht zuerkennt. In der Begründung seines Antrags drückt Lithander seinen Abscheu gegen das allgemeine Wahlrecht aus und erklärt, daß er dessen Ausdehnung auf das weibliche Geschlecht wünsche, um einen Widerstand gegen die gefährlichen Ten- denzen der Wahlreform zu schaffen. Mit der oben an- gezogenen Begründung der Wahlreformfreunde hat der Staatsminister Staaf es abgelehnt, einen Vorschlag auf Einführung des Frauenstimmrechts einzubringen. Auch der Vorsitzende der sozialdemokratischen Reichstags- fraktion, Genosse Branting, hat sich damit einverstanden erklärt. Daraufhin hat sich in letzter Zeit eine Frauen- deputation an die gesamte sozialdemokratische Reichstags- fraktion gewandt, um sie aufzufordern, gleichzeitig mit dem allgemeinen, gleichen und direkten Männerwahlrecht auch ein ebensolches Frauenwahlrecht zu beantragen. Die Fraktion hat sich jedoch einstimmig der Anschauung Brantings an- geschlossen und unter anderem auf das Verlangen geant wortet:Für eine solche Politik wollen wir bei der gegen- wärtigen Lage der Wahlrechtsfrage nicht die Verantwortung auf uns nehmen, da nach unserer Überzeugung eine Wahl- rechtsreform, die den Arbeitern einen wesentlich größeren Einfluß auf das Staatswesen geben soll auch durch die Verbesserungen, die wir zum Regierungsentwurf noch vor schlagen werden, eine wirksame Vertretung der übrigen wichtigen Reformforderungen unseres Programms, darunter auch die des allgemeinen Wahlrechts der Frauen, wesentlich erleichtern wird." Wir beschränken uns für heute darauf, das wiederzugeben, was die Tagespresse meldet. Unsere Stellungnahme zu der Entscheidung unserer schwedischen Ge- Nossen   behalten wir uns vor, bis wir eine erwartete gründ- liche Darstellung des Sachverhalts aus Schweden   selbst er­halten haben. Daö Frauenwahlrecht und die italienische Sozial demokratie. Die Forderung des Frauenwahlrechtes wird in Italien   von der sozialistischen   Partei energisch vertreten. Nur Turati und einige andere Revisionisten sind, wie wir bereits mitteilten, Gegner der Forderung. In manchen Parteibezirken sucht man die Sache des Frauenstimmrechtes auch dadurch zu fördern, daß man den Versuch machen will, den Frauen durch Eintragung in die kommunale Wähler- liste das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit zu ver- schaffen. So hat zum Beispiel in Mantua   die aus Sozia- listen bestehende Wahlkommission der Stadt dem Antrag der Genossin Sacchi stattgegeben und sie in die kommunale Wählerliste aufgenommen. In der Begründung der Ent- scheidung heißt es,daß weder die italienische Verfassung noch das geltende Wahlgesetz die Ausschließung der Frauen vom Wahlrecht ausdrücklich formuliert." In der vorschrifts- mäßigen Zeit ist gegen die Eintragung kein Einspruch er- hoben worden, so daß dieselbe rechtskräftig geworden ist. Nach der Meldung einer Bologner Zeitung, die bis jetzt durch die Parteipresse nicht dementiert worden ist, hat nun Genosse Lurei vorgeschlagen, bei den nächsten Ersatzwahlen in Budrio   Genossin Sacchi als Parteikandidatin auszu- stellen, da jeder, der wahlberechtigt sei, auch gewählt werden könne. Budrio   ist für die sozialistische Partei ein sicherer Wahlkreis, der durch die Mandatniederlegung v. Chiusas vakant geworden ist. Dem Beispiel von Mantua   folgend, hat die sozialistische Stadtverwaltung von Jmola in die kommunale Wählerliste 50 Lehrerinnen eingetragen, welche die Vorbedingungen als Wähler erfüllen. In Mailand  haben gegen 500 Frauen ihre Eintragung in die kommunale Wählerliste beantragt. Allerorten, wo das Experiment ge- macht wird, beruft man sich darauf, daß das italienische Wahlgesetz bei Aufzählung der Vorbedingungen für die Wahlberechtigung das Geschlecht unerwähnt läßt. So gutgemeint und so charakteristisch die Versuche sind, glauben wir nicht, daß sie den Frauen das Wahlrecht sichern werden. Wahrscheinlich ist, daß sie Anlaß zur Kassierung von Wahlen geben, welche der empfohlenen Taktik entsprechend vor sich gehen. Wir erinnern, wie resultatlos die Versuche der eng- tischen Frauenrechtlerinnen geblieben sind, durch die Aus- legung des Wortespersvn"(Person), das sowohl Frauen wie Männer bezeichnet, den Frauen das Wahlrecht zu ver- schaffen. Sie führten nur dazu, daß in die Gesetzestexte vor das Wortperson" das Wortmale"(männlich) gestellt wurde. Jahrhundertealte gesetzlich festgelegte Rechtlosigkeit läßt sich unseres Erachtens nicht durch Ausdeutung der Geseyestexte umstoßen. Sie muß in einem energischen zähen Kampfe überwunden werden. Die Einführung des aktiven und passiven Frauen- Wahlrecht» in Finnland   ist vom Senat genehmigt wor- den; nach der neuen Landtagsverfassung sollen alle Staats- angehörigen beider Geschlechter, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, das Recht besitzen, in die gesetzgebende Körperschaft zu wählen und gewählt zu werden. Die Zu- erkennung des Wahlrechts vom 21. Jahre an hat der Senat abgelehnt. Das Wahlrecht besitzt nicht, wer Armenunter- stützung erhält, wer nicht in den Steuerlisten steht und wer insolvent ist. Vereinsrecht der Frauen. Die braunschweigische Regierung hat einer eng- brüstigen Reform des reaktionären Vereins- und Ver sammlungsrechtes ihre Zustimmung versagt. D-r   gut- reaktionäre Landtag war nicht etwa soverwegen", den Frauen die volle politische Gleichheit mit den Männern au' dem Gebiet des Vereins- und Versammlungsrechtes zuerkennen zu wollen. Bescheiden hatte er für sie nur die Vertretung der beruflichen Interessen gefordert. Aber auch diese gering fügige Abschlagszahlung an die Bedürfnisse der Frau, an die gewandelten Verhällnisse unserer Zeit waren der Re gierung des Ländchens noch zu viel. Sie wäre wohl geneigt, denverständnisvollen" Frauen der besitzenden Klassen das Recht zu geben, sich am Vereins- und Versammlungsleben zu beteiligen, nicht aber den Frauen des arbeitenden Volkes, die sie nach ihren eigenen Worten für zuungebildet und verständnislos" hält, um soziale Angelegenheiten mitberaten zu können. Im Herzogtum gibt es 60000 bis 65000 Frauen und Mädchen, die im Hauptberuf erwerbstätig sind. Ihnen gesellen sich noch Tausende hinzu, welche im Nebenberuf dem Verdienst nachgehen müssen. Sie alle sindgebildet" und verständnisvoll" genug, den Kampf mit den Härten des Lebens zu führen, um für sich selbst und recht oft noch für die Ihrigen Brot zu schaffen. Sie werden sozial einsichtig genug befunden, um dem Staate gegenüber Pflichten zu er füllen: sie müssen den Steuersäckel füllen helfen, aus dem die Regierenden bezahlt werden, welche reaktionäre und einsichtslose Beschlüsse fassen. Das Verständnis für soziale An- gelegenheiten sollden Proletarierinnen nur dann mangeln, wenn es sich um ihr Recht handelt, im öffentlichen Leben zusammen geschlossen ihre Interessen verteidigen zu können. Die braun- schweigische Regierung verdient ihrer Haltung wegen um so rücksichtsloser an den Pranger geschlagen zu werden, als sie duldet, daß in betreff des Vereins- und Versammlungs- rechtes in geradezu skandalöser Weise mit zweierlei Maß gemessen wird. Unsere Leserinnen wissen, daß in Braun- schweig wieder und wieder ausgesprochen gewerkschaftliche Versammlungen mit halsbrecherischer Logik zu politischen umgedeutelt worden sind, um den Arbeiterinnen das Recht der Beteiligung an ihnen zu nehmen. Selbstverständlich vonRechts wegen"! Dagegen durften Frauen, Pardon, verständnisvolle" Damen, der politischen Versammlung eines politischen Vereins beiwohnen, in der ein politischer Vortrag gehalten wurde. Am 24. Februar sprach in einer Versammlung des Flottenvereins der bekannte Flotten- agitator Hofrezitator Neander aus Hannover   über das Thema:Die deutsche   Kriegsflotte und die fremden See­mächte". In erheblicher Zahl waren Frauen bei dem Vor trag anwesend, und das im Beisein des Staatsministers Dr. v. Otto und des Wirklichen Geheimen Rats Hartwieg Wenn irgend jemals, so ist in diesem Falle das braun- chweigische Vereins- und Versammlungsrecht mit Füßen getreten worden, ist eine Gesetzesverletzung erfolgt, die wenn sie in einer Arbeiterversammlung vor sich gegangen wäre, zweifellos die Auflösung der Versammlung beziehungs- weise die sttaftechtliche Verfolgung der Versammlungsver anstalter zur Folge gehabt hätte. Unseres Wissens hat aber in Braunschweig   bis heute noch kein behördlicher Hahn darüber gekräht, daß Damen und Herren der besitzenden Klassen gegen die Bestimmungen des Vereinsgesetzes ver- toßen haben. In Braunschweig   huldigt man offenbar dem 'einerzeit von einem preußischen Justizminister verkündeten Grundsatz:Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht das- elbe." Wenn Damen der besitzenden Klassen einem flotten- kollerigen Vortrag zujubeln, so ist das eine sozial Verständnis- volle, pattiotische Tat, der die Bürgerkrone gebührt; wenn Arbeiterinnen darüber beraten, wie sie sich gegen eine blöd- abenteuerlustige Flottenpolitik verteidigen können, die ihnen den letzten Nickel aus der Tasche nimmt, so ist dies ein hoch- notpeinliches politisches Verbrechen, das Strafe verdient. Das Gewerkschaftskartell Braunschweig   hat in Gemeinschaft mit dem Vorstand der Gewerkschaften der Stadt Braunschweig  beschlossen, eine Eingabe an den Landtag und die Regierung zu richten, in welcher es völlige Gleichstellung beider Ge- chlechter in bezug auf das Vereins- und Versammlungs- recht fordert. Es fordert außerdem die gewerkschaftlich und politisch organisierten Arbeiter auf, unverzüglich überall Ver- ämmlungen der Organisattonen einzuberufen, welche Protest gegen die Haltung der Regierung einlegen und Stellung zu der erwähnten Eingabe nehmen. Wir werden die letztere in nächster Nummer mitteilen. Francnbewegung. Frauenrecht und bürgerlicher Liberalismus. Die Freisinnige Vereinigung hielt Mitte Februar in Berlin   ihren Delegiertentag ab. Zum erstenmal war auf einer Tagung dieser Partei eine der angeschlossenen Gruppen durch eine Delegierte vertreten. Fräulein Wönckhaus war von dem Hamburger Wahlverein der Liberalen delegiert worden, dem sie mit mehreren anderen Frauen angehört. Fräulein Wönck- haus trat bei Beratung des Programms für das Frauen- stimmrecht ein und bedauerte, daß dasselbe nicht mitgesordert würde. Dr. Breitscheid forderte ebenfalls das Frauen- stimmrecht. Ihm wurde jedoch von Dr. Barth entgegnet, daß ihm zwar für seine Person keine Forderung zu radikal wäre, doch müsse man sich bei der jetzigen Wahlrechts- bewegung auf nur eine Forderung beschränken. Das Eini- gungsprogramm der drei freisinnigen Fraktiönchen besagt rn punkto Frauenrecht:Erweiterungen der Rechte der Frau, insbesondere Gleichstellung mit den Männern für das Gebiet der gesamten sozialen Gesetzgebung, Mitwirkung der Frauen in der Kommunalverwaltung." Diese Programmforderung ist so verschwommen, daß sie nichtssagend wird. DieFrauen- beweg, mg" ist genügsam genug, in ihrem Leitartikel von dem niageren Ergebnis zu erklären:Das ist immerhin ein Fort- schritt gegen ftüher!" In der Parlamentarischen Beilage heißt es dagegen in der nämlichen Nummer:Als besonders fortschrittlich ist ja diese Fassung nicht zu bezeichnen, sie ist vielmehr besonders in bezug auf den letzten Punkt glücklicher- weise durch die Tatsachen bereits überholt." Es geht nichts über die Einheitlichkeit der radikalen Frauenrechtelei, welche im Leitartikel der gleichen Nummer besungen wird. Das Organ der gemäßigten Frauenrechtlerinnen behandelt das Frauenrechtswindei, das der Delegiertentag gelegt, etwas weniger wohlwollend. Es nennt den betreffenden Programm- puntt der Freisinnigenso wenig verpflichtend, so vage und so verwaschen wie möglich". Säuglingssterblichkeit. In der Gesellschaft für soziale Medizinhygiene und Medizinalstattstik(Berlin  ) hielt Dr. A. Gottstein vor kurzem einen Vortrag über Beiträge zur Geschichte der Kinder- sterblichkeit. Wie er ausführte, begann erst im 16. Jahr- hundert die Gleichgültigkeit abzunehmen, die im Mittelalter gegen die Seuchengefahr herrschte. In Frankreich   und England wurde durch Regierungs- erlaß und in Deutschland   von den städtischen Behörden an- geordnet, daß die Pfarrer nicht nur die Geburten und Sterbefälle, sondern auch die Todesursachen aufzuzeichnen hätten. Allerdings wurden diese Ergebnisse erst hundert Jahre später in statistischen Bearbeitungen verwertet. In London   erschien das erste medizinalstatistische Werk im Jahre 1662. Zweihundert Jahre später gab Grätzer Breslauer Listenaufzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung ihres statistischen Inhalts heraus. Der Breslauer Arzt Kundemann veröffentlichte 1737 Kranken- und Sterbelisten verschiedener deutscher   Städte. In allen diesen Listen sind Angaben über die Todesursachen unzuverlässig. Aber es steht fest, daß akute Infektionskrankheiten, Lungenschwindsucht und Säug- lingskrankheiten Hauptursache der Sterblichkeit waren. Die Säuglingssterblichkeit ist im 17. und 16. Jahrhundert annähernd so hoch gewesen wie heute, und auch damals hat der Tod unter den Knaben und unter den unehelich ge- borenen Kindern am furchtbarsten aufgeräumt. Auch in den Findelhäusern war eine erschreckend hohe Sterblichkeit zu ver- zeichnen. Die Sterblichkeit unter den Kindern, die das erste Lebensjahr überschritten haben, ist seit dem 17. Jahrhrnibert allmählich, seit dem 19. Jahrhundert rascher gesunken. Dagegen ist die Säuglingssterblichkeit im Verhältnis gestiegen. Heute ist die Kindersterblichkeit besonders in den Fabrik- zentren eine überaus große. Alljährlich werden Tausende kleiner Wesen im ersten Lebensjahr dahingerafft. Nicht nur körperlich unentwickelte und schwache, auch kräftig entwickelle bleiben nicht verschont. Dr. Gottstem kommt zu dem Er- gebnis, es sei eine der wichtigsten Ausgaben der modernen Hygiene, den Kampf gegen die Säuglingssterblichkett auf- zunehmen. Gewiß kann durch Reformen auf dem Gebiet der Säuglingshygiene vieles erreicht werden. Solange aber proletarische Mütter, durch elf- und mehrstündige Arbeitszeit entträftet, ihrem Heim und ihren Kindern entzogen werden. olange sie durch unzulängliche Entlohnung nicht in der Lage ind, für sich und ihre Kinder ausreichende kräftige Nahrung zu beschaffen: so lange wird der Kampf gegen die furchtbare Säuglingssterblichkett wenigstens in den Kreisen der am härte- 'ten betroffenen Proletariersamilien fast ergebnislos bleiben. Quittung. Bei der Unterzeichneten gingen für den Agitattonsfonds der Genossinnen vonBeginn des Jahres bis Anfang März folgende Beträge ein: Von den Genossinnen in Dockenhuden durch Frau Schröder 4, Gaarden durch Grün ig und Frau Lorenz 20, von Frauen ge- ammclt durch Frau Andraschke30, Breslau   durch Frau Kaiser 19,60, Chemnitz   durch Frau Riemann 100, von den Genossinnen in Magdeburg   durch Frau Chmielewski 20, Ottensen   durch Frau Warten- berg 15, Kalk-Köln durch Frau Bacher 5, Kamen in Westfalen   durch Frau P ä tz o l d zwei Beträge von zusammen 10,50, vom Frauenverein Reform in Mülhausen  im Elsaß   10, von den Genossinnen von Altona   durch Frau Baumann 50, Burgau   durch Frau Blumenstein 3, Bremen-Hastedt durch Frau Schäfer 10, Mül- heim a. Rh. durch Frau Hauer 41,66, Hamm   durch Frau Rudschitzka 11, Düsseldorf   durch Frau Wirts 20, Bant durch Frau Buchardt 10, Nienburg   a. S. durch Frau Steinhausen 5, Saarbrücken   durch Frau Stoffel 10, Solingen   durch Frau Behrendt 25, era durch Frau Weiser 5, von Dr.-Karlsruhe 10, aus Stuttgart  Schädliche Wahrheit" 5, von den Ge- nossinnen in Jena   durch Frau Steffens 15, Brom- e r g durch Frau Stößel 8, Dresden   4. Kreis durch Frau Lungwitz 30, Genossin Th  .... 1,60, Frank- urt a. M. durch Frau Tesch60, Oberstein durch Frau Gosert 10, Reichenbach i. V. durch Frau Göckritz 15, Crakau b. Magd, durch Frau Scharschuh 10, Brackel in Westfalen   durch Frau Schlisio 10, Luckenwalde   durch Frau Tabert 5, Neumünster   durch Frau Carstens ,45, Kieldurch FrauNiendorf20, Berlin   100, 4. Kreis durch gls. 75, von srr. 10 Mk. Summa 812,81 Mk. Dankend quittiert: Ottilie Baader  , Berlin   L 53, Blücherstr. 49, Hof II.