Nr. 6Die Gleichheit39Stellungnahme der schwedischen Sozialdemokratiezur Forderung deS Frauenwahlrechts. Die schwedischenFrauenorganisationen suchen die jetzige Wahlrechtsbewegungihrer Forderung des Frauenstimmrechtes nutzbar zu machenSie haben unter anderem eine Petition in Umlauf gesetztwelche von der Regierung und dem Reichstag die ent-sprechende Reform fordert. Die Petition war bis AnfangMärz bereits von IVEKXZ Personen unterzeichnet worden, ob-wohl in verschiedenen Bezirken des Landes mit dem Sammelnvon Unterschriften erst Mitte Februar begonnen werdenkonnte. Von feiten bürgerlicher Wahlreformfreunde wirdnun behauptet, daß die Bewegung für Einführung desFrauenstimmrechts das Zustandekommen der Wahlreformbedrohe, da sie der Ersten Kammer willkommenen Anlaßböte, die Einführung des allgemeinen Wahlrechts nochmalshinauszuschieben. Als Beweis dafür wird der Antrag desReaktionärs Lithander in der Ersten Kammer angeführt,der die Regierung auffordert, einen neuen Entwurf auszu-arbeiten, der auch den Frauen das Wahlrecht zuerkennt.In der Begründung seines Antrags drückt Lithander seinenAbscheu gegen das allgemeine Wahlrecht aus und erklärt,daß er dessen Ausdehnung auf das weibliche Geschlechtwünsche, um einen Widerstand gegen die gefährlichen Ten-denzen der Wahlreform zu schaffen. Mit der oben an-gezogenen Begründung der Wahlreformfreunde hat derStaatsminister Staaf es abgelehnt, einen Vorschlagauf Einführung des Frauenstimmrechts einzubringen.Auch der Vorsitzende der sozialdemokratischen Reichstags-fraktion, Genosse Branting, hat sich damit einverstandenerklärt. Daraufhin hat sich in letzter Zeit eine Frauen-deputation an die gesamte sozialdemokratische Reichstags-fraktion gewandt, um sie aufzufordern, gleichzeitig mit demallgemeinen, gleichen und direkten Männerwahlrecht auch einebensolches Frauenwahlrecht zu beantragen. Die Fraktionhat sich jedoch einstimmig der Anschauung Brantings an-geschlossen und unter anderem auf das Verlangen geantwortet:„Für eine solche Politik wollen wir bei der gegen-wärtigen Lage der Wahlrechtsfrage nicht die Verantwortungauf uns nehmen, da nach unserer Überzeugung eine Wahl-rechtsreform, die den Arbeitern einen wesentlich größerenEinfluß auf das Staatswesen geben soll— auch durch dieVerbesserungen, die wir zum Regierungsentwurf noch vorschlagen werden—, eine wirksame Vertretung der übrigenwichtigen Reformforderungen unseres Programms, darunterauch die des allgemeinen Wahlrechts der Frauen, wesentlicherleichtern wird." Wir beschränken uns für heute darauf,das wiederzugeben, was die Tagespresse meldet. UnsereStellungnahme zu der Entscheidung unserer schwedischen Ge-Nossen behalten wir uns vor, bis wir eine erwartete gründ-liche Darstellung des Sachverhalts aus Schweden selbst erhalten haben.Daö Frauenwahlrecht und die italienische Sozialdemokratie. Die Forderung des Frauenwahlrechtes wirdin Italien von der sozialistischen Partei energisch vertreten.Nur Turati und einige andere Revisionisten sind, wie wirbereits mitteilten, Gegner der Forderung. In manchenParteibezirken sucht man die Sache des Frauenstimmrechtesauch dadurch zu fördern, daß man den Versuch machen will,den Frauen durch Eintragung in die kommunale Wähler-liste das Wahlrecht und damit auch die Wählbarkeit zu ver-schaffen. So hat zum Beispiel in Mantua die aus Sozia-listen bestehende Wahlkommission der Stadt dem Antrag derGenossin Sacchi stattgegeben und sie in die kommunaleWählerliste aufgenommen. In der Begründung der Ent-scheidung heißt es,„daß weder die italienische Verfassungnoch das geltende Wahlgesetz die Ausschließung der Frauenvom Wahlrecht ausdrücklich formuliert." In der vorschrifts-mäßigen Zeit ist gegen die Eintragung kein Einspruch er-hoben worden, so daß dieselbe rechtskräftig geworden ist.Nach der Meldung einer Bologner Zeitung, die bis jetztdurch die Parteipresse nicht dementiert worden ist, hat nunGenosse Lurei vorgeschlagen, bei den nächsten Ersatzwahlenin Budrio Genossin Sacchi als Parteikandidatin auszu-stellen, da jeder, der wahlberechtigt sei, auch gewählt werdenkönne. Budrio ist für die sozialistische Partei ein sichererWahlkreis, der durch die Mandatniederlegung v. Chiusasvakant geworden ist. Dem Beispiel von Mantua folgend,hat die sozialistische Stadtverwaltung von Jmola indie kommunale Wählerliste 50 Lehrerinnen eingetragen, welchedie Vorbedingungen als Wähler erfüllen. In Mailandhaben gegen 500 Frauen ihre Eintragung in die kommunaleWählerliste beantragt. Allerorten, wo das Experiment ge-macht wird, beruft man sich darauf, daß das italienischeWahlgesetz bei Aufzählung der Vorbedingungen für dieWahlberechtigung das Geschlecht unerwähnt läßt.— Sogutgemeint und so charakteristisch die Versuche sind, glaubenwir nicht, daß sie den Frauen das Wahlrecht sichern werden.Wahrscheinlich ist, daß sie Anlaß zur Kassierung von Wahlengeben, welche der empfohlenen Taktik entsprechend vor sichgehen. Wir erinnern, wie resultatlos die Versuche der eng-tischen Frauenrechtlerinnen geblieben sind, durch die Aus-legung des Wortes„persvn"(Person), das sowohl Frauenwie Männer bezeichnet, den Frauen das Wahlrecht zu ver-schaffen. Sie führten nur dazu, daß in die Gesetzestexte vordas Wort„person" das Wort„male"(männlich) gestelltwurde. Jahrhundertealte gesetzlich festgelegte Rechtlosigkeitläßt sich unseres Erachtens nicht durch Ausdeutung derGeseyestexte umstoßen. Sie muß in einem energischen zähenKampfe überwunden werden.Die Einführung des aktiven und passiven Frauen-Wahlrecht» in Finnland ist vom Senat genehmigt wor-den; nach der neuen Landtagsverfassung sollen alle Staats-angehörigen beider Geschlechter, die das 24. Lebensjahrvollendet haben, das Recht besitzen, in die gesetzgebendeKörperschaft zu wählen und gewählt zu werden. Die Zu-erkennung des Wahlrechts vom 21. Jahre an hat der Senatabgelehnt. Das Wahlrecht besitzt nicht, wer Armenunter-stützung erhält, wer nicht in den Steuerlisten steht und werinsolvent ist.Vereinsrecht der Frauen.Die braunschweigische Regierung hat einer eng-brüstigen Reform des reaktionären Vereins- und Versammlungsrechtes ihre Zustimmung versagt. D-r gut-reaktionäre Landtag war nicht etwa so„verwegen", denFrauen die volle politische Gleichheit mit den Männern au'dem Gebiet des Vereins- und Versammlungsrechtes zuerkennenzu wollen. Bescheiden hatte er für sie nur die Vertretungder beruflichen Interessen gefordert. Aber auch diese geringfügige Abschlagszahlung an die Bedürfnisse der Frau, andie gewandelten Verhällnisse unserer Zeit waren der Regierung des Ländchens noch zu viel. Sie wäre wohl geneigt,den„verständnisvollen" Frauen der besitzenden Klassen dasRecht zu geben, sich am Vereins- und Versammlungslebenzu beteiligen, nicht aber den Frauen des arbeitenden Volkes,die sie nach ihren eigenen Worten für zu„ungebildet undverständnislos" hält, um soziale Angelegenheiten mitberatenzu können. Im Herzogtum gibt es 60000 bis 65000 Frauenund Mädchen, die im Hauptberuf erwerbstätig sind. Ihnengesellen sich noch Tausende hinzu, welche im Nebenberuf demVerdienst nachgehen müssen. Sie alle sind„gebildet" und„verständnisvoll" genug, den Kampf mit den Härten desLebens zu führen, um für sich selbst und recht oft noch fürdie Ihrigen Brot zu schaffen. Sie werden sozial einsichtiggenug befunden, um dem Staate gegenüber Pflichten zu erfüllen: sie müssen den Steuersäckel füllen helfen, aus demdie Regierenden bezahlt werden, welche reaktionäre undeinsichtslose Beschlüsse fassen. Das Verständnis für soziale An-gelegenheiten sollden Proletarierinnen nur dann mangeln, wennes sich um ihr Recht handelt, im öffentlichen Leben zusammengeschlossen ihre Interessen verteidigen zu können. Die braun-schweigische Regierung verdient ihrer Haltung wegen um sorücksichtsloser an den Pranger geschlagen zu werden, als sieduldet, daß in betreff des Vereins- und Versammlungs-rechtes in geradezu skandalöser Weise mit zweierlei Maßgemessen wird. Unsere Leserinnen wissen, daß in Braun-schweig wieder und wieder ausgesprochen gewerkschaftlicheVersammlungen mit halsbrecherischer Logik zu politischenumgedeutelt worden sind, um den Arbeiterinnen das Rechtder Beteiligung an ihnen zu nehmen. Selbstverständlichvon„Rechts wegen"! Dagegen durften Frauen, Pardon,„verständnisvolle" Damen, der politischen Versammlungeines politischen Vereins beiwohnen, in der ein politischerVortrag gehalten wurde. Am 24. Februar sprach in einerVersammlung des Flottenvereins der bekannte Flotten-agitator Hofrezitator Neander aus Hannover über dasThema:„Die deutsche Kriegsflotte und die fremden Seemächte". In erheblicher Zahl waren Frauen bei dem Vortrag anwesend, und das im Beisein des StaatsministersDr. v. Otto und des Wirklichen Geheimen Rats HartwiegWenn irgend jemals, so ist in diesem Falle das braun-chweigische Vereins- und Versammlungsrecht mit Füßengetreten worden, ist eine Gesetzesverletzung erfolgt, diewenn sie in einer Arbeiterversammlung vor sich gegangenwäre, zweifellos die Auflösung der Versammlung beziehungs-weise die sttaftechtliche Verfolgung der Versammlungsveranstalter zur Folge gehabt hätte. Unseres Wissens hat aberin Braunschweig bis heute noch kein behördlicher Hahndarüber gekräht, daß Damen und Herren der besitzendenKlassen gegen die Bestimmungen des Vereinsgesetzes ver-toßen haben. In Braunschweig huldigt man offenbar dem'einerzeit von einem preußischen Justizminister verkündetenGrundsatz:„Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht das-elbe." Wenn Damen der besitzenden Klassen einem flotten-kollerigen Vortrag zujubeln, so ist das eine sozial Verständnis-volle, pattiotische Tat, der die Bürgerkrone gebührt; wennArbeiterinnen darüber beraten, wie sie sich gegen eine blöd-abenteuerlustige Flottenpolitik verteidigen können, die ihnenden letzten Nickel aus der Tasche nimmt, so ist dies ein hoch-notpeinliches politisches Verbrechen, das Strafe verdient. DasGewerkschaftskartell Braunschweig hat in Gemeinschaft mitdem Vorstand der Gewerkschaften der Stadt Braunschweigbeschlossen, eine Eingabe an den Landtag und die Regierungzu richten, in welcher es völlige Gleichstellung beider Ge-chlechter in bezug auf das Vereins- und Versammlungs-recht fordert. Es fordert außerdem die gewerkschaftlich undpolitisch organisierten Arbeiter auf, unverzüglich überall Ver-ämmlungen der Organisattonen einzuberufen, welche Protestgegen die Haltung der Regierung einlegen und Stellung zuder erwähnten Eingabe nehmen. Wir werden die letztere innächster Nummer mitteilen.Francnbewegung.Frauenrecht und bürgerlicher Liberalismus. DieFreisinnige Vereinigung hielt Mitte Februar in Berlin ihrenDelegiertentag ab. Zum erstenmal war auf einer Tagungdieser Partei eine der angeschlossenen Gruppen durch eineDelegierte vertreten. Fräulein Wönckhaus war von demHamburger Wahlverein der Liberalen delegiert worden, demsie mit mehreren anderen Frauen angehört. Fräulein Wönck-haus trat bei Beratung des Programms für das Frauen-stimmrecht ein und bedauerte, daß dasselbe nicht mitgesordertwürde. Dr. Breitscheid forderte ebenfalls das Frauen-stimmrecht. Ihm wurde jedoch von Dr. Barth entgegnet,daß ihm zwar für seine Person keine Forderung zu radikalwäre, doch müsse man sich bei der jetzigen Wahlrechts-bewegung auf nur eine Forderung beschränken. Das Eini-gungsprogramm der drei freisinnigen Fraktiönchen besagt rnpunkto Frauenrecht:„Erweiterungen der Rechte der Frau,insbesondere Gleichstellung mit den Männern für das Gebietder gesamten sozialen Gesetzgebung, Mitwirkung der Frauenin der Kommunalverwaltung." Diese Programmforderungist so verschwommen, daß sie nichtssagend wird. Die„Frauen-beweg, mg" ist genügsam genug, in ihrem Leitartikel von demniageren Ergebnis zu erklären:„Das ist immerhin ein Fort-schritt gegen ftüher!" In der Parlamentarischen Beilageheißt es dagegen in der nämlichen Nummer:„Als besondersfortschrittlich ist ja diese Fassung nicht zu bezeichnen, sie istvielmehr besonders in bezug auf den letzten Punkt glücklicher-weise durch die Tatsachen bereits überholt." Es geht nichtsüber die Einheitlichkeit der radikalen Frauenrechtelei, welcheim Leitartikel der gleichen Nummer besungen wird. DasOrgan der gemäßigten Frauenrechtlerinnen behandelt dasFrauenrechtswindei, das der Delegiertentag gelegt, etwasweniger wohlwollend. Es nennt den betreffenden Programm-puntt der Freisinnigen„so wenig verpflichtend, so vage undso verwaschen wie möglich".Säuglingssterblichkeit.In der Gesellschaft für soziale Medizinhygiene undMedizinalstattstik(Berlin) hielt Dr. A. Gottstein vor kurzemeinen Vortrag über Beiträge zur Geschichte der Kinder-sterblichkeit. Wie er ausführte, begann erst im 16. Jahr-hundert die Gleichgültigkeit abzunehmen, die im Mittelaltergegen die Seuchengefahr herrschte.In Frankreich und England wurde durch Regierungs-erlaß und in Deutschland von den städtischen Behörden an-geordnet, daß die Pfarrer nicht nur die Geburten undSterbefälle, sondern auch die Todesursachen aufzuzeichnenhätten. Allerdings wurden diese Ergebnisse erst hundertJahre später in statistischen Bearbeitungen verwertet. InLondon erschien das erste medizinalstatistische Werk im Jahre1662. Zweihundert Jahre später gab Grätzer BreslauerListenaufzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung ihresstatistischen Inhalts heraus. Der Breslauer Arzt Kundemannveröffentlichte 1737 Kranken- und Sterbelisten verschiedenerdeutscher Städte. In allen diesen Listen sind Angaben überdie Todesursachen unzuverlässig. Aber es steht fest, daßakute Infektionskrankheiten, Lungenschwindsucht und Säug-lingskrankheiten Hauptursache der Sterblichkeit waren.Die Säuglingssterblichkeit ist im 17. und 16. Jahrhundertannähernd so hoch gewesen wie heute, und auch damals hatder Tod unter den Knaben und unter den unehelich ge-borenen Kindern am furchtbarsten aufgeräumt. Auch in denFindelhäusern war eine erschreckend hohe Sterblichkeit zu ver-zeichnen. Die Sterblichkeit unter den Kindern, die das ersteLebensjahr überschritten haben, ist seit dem 17. Jahrhrnibertallmählich, seit dem 19. Jahrhundert rascher gesunken. Dagegenist die Säuglingssterblichkeit im Verhältnis gestiegen.Heute ist die Kindersterblichkeit besonders in den Fabrik-zentren eine überaus große. Alljährlich werden Tausendekleiner Wesen im ersten Lebensjahr dahingerafft. Nicht nurkörperlich unentwickelte und schwache, auch kräftig entwickellebleiben nicht verschont. Dr. Gottstem kommt zu dem Er-gebnis, es sei eine der wichtigsten Ausgaben der modernenHygiene, den Kampf gegen die Säuglingssterblichkett auf-zunehmen. Gewiß kann durch Reformen auf dem Gebietder Säuglingshygiene vieles erreicht werden. Solange aberproletarische Mütter, durch elf- und mehrstündige Arbeitszeitentträftet, ihrem Heim und ihren Kindern entzogen werden.olange sie durch unzulängliche Entlohnung nicht in der Lageind, für sich und ihre Kinder ausreichende kräftige Nahrungzu beschaffen: so lange wird der Kampf gegen die furchtbareSäuglingssterblichkett wenigstens in den Kreisen der am härte-'ten betroffenen Proletariersamilien fast ergebnislos bleiben.Quittung.Bei der Unterzeichneten gingen für den Agitattonsfondsder Genossinnen vonBeginn des Jahres bis AnfangMärz folgende Beträge ein: Von den Genossinnen inDockenhuden durch Frau Schröder 4, Gaardendurch Grün ig und Frau Lorenz 20, von Frauen ge-ammclt durch Frau Andraschke30, Breslau durchFrau Kaiser 19,60, Chemnitz durch Frau Riemann100, von den Genossinnen in Magdeburg durch FrauChmielewski 20, Ottensen durch Frau Warten-berg 15, Kalk-Köln durch Frau Bacher 5, Kamen inWestfalen durch Frau P ä tz o l d zwei Beträge von zusammen10,50, vom Frauenverein Reform in Mülhausenim Elsaß 10, von den Genossinnen von Altona durch FrauBaumann 50, Burgau durch Frau Blumenstein 3,Bremen-Hastedt durch Frau Schäfer 10, Mül-heim a. Rh. durch Frau Hauer 41,66, Hamm durchFrau Rudschitzka 11, Düsseldorf durch Frau Wirts20, Bant durch Frau Buchardt 10, Nienburg a. S.durch Frau Steinhausen 5, Saarbrücken durch FrauStoffel 10, Solingen durch Frau Behrendt 25,era durch Frau Weiser 5, von Dr.-Karlsruhe 10,aus Stuttgart„Schädliche Wahrheit" 5, von den Ge-nossinnen in Jena durch Frau Steffens 15, Brom-e r g durch Frau Stößel 8, Dresden 4. Kreis durchFrau Lungwitz 30, Genossin Th.... 1,60, Frank-urt a. M. durch Frau Tesch60, Oberstein durch FrauGosert 10, Reichenbach i. V. durch Frau Göckritz 15,Crakau b. Magd, durch Frau Scharschuh 10, Brackelin Westfalen durch Frau Schlisio 10, Luckenwalde durchFrau Tabert 5, Neumünster durch Frau Carstens,45, Kieldurch FrauNiendorf20, Berlin 100, 4. Kreisdurch gls. 75, von srr. 10 Mk. Summa 812,81 Mk.Dankend quittiert:Ottilie Baader, Berlin L 53, Blücherstr. 49, Hof II.