64 Die Gleichheit tttr.10 Ehe und Sittlichkeit.* ii. Ist die geltende bürgerliche Ehe tatsächlich die höchste sittliche Norm der Vereinigung von Mann und Weib; ist sie kraft dieser ihrer Bedeutung dem Wandel der Zeiten und Menschen entzogen und darf ewigen Bestand beanspruchen? Wir meinen, nur Moralheuchelei und geschichtliche Einsichts- losigkeit können diese Fragen bejahen. Die Ehe schlechthin, das ist den Sittlichkeitswächtern mit und ohne Talar die heutige bürgerliche Einehe, die auf dem Vaterrecht, der Herrschaftsstellung des Mannes beruht. Die Geschichte dieser Ehe aber und die Analyse ihres Inhaltes erweisen klärlich eins: ihrem Ursprung wie ihrem Wesen nach ist die vaterrechtliche Ehe in der Hauptsache keine sitt- liche, sondern eine wirtschaftliche, eine vermögensrechtliche Institution. Ihre Grundlage ist das Privateigentum, ihr festester Kitt war die alte Naturalwirtschaft, welche die Familie als ökonomisches Ganze zusammenhielt. Nicht die individuelle Geschlechtsliebe, welche die Umarmung von Mann und Weib adelt und dem Geschlechtsleben seinen Sittlichkeitsbrief schreibt, ließ die Ehe entstehen. Sie entstand mit dem Privateigentum. Ihr Schöpfer war der egoistische Wunsch des Mannes nach legitimen Erben. Als Besitzer von Privateigentum wollte der Mann in seinen Leibeserbcn unsterblich sein, daher mußte eine Form der Geschlechts- beziehungen festgesetzt werden, welche ihmdas ewige Leben" seines persönlichen Besitzes durch die Legitimität der Nach- kommen möglichst sicherte. Die vaterrechtliche Einehe erfüllte diesen Zweck, soweit er bei der schweren Nachweisbarkeit der Vaterschaft erfüllt werden kann. Ein Umstand läßt die eigentumsrechtliche Aufgabe der Ehe klar hervortreten. Die gesunde, durch kein Vorurteil getrübte Logik erklärt: es kann nur eine Sittlichkeit für beide Geschlechter geben. Trotzdem wurde lediglich vom Weibe fleckenlose Keuschheit vor der Ehe, strengste Treue in der Ehe gefordert. Die Frau vermag sich den Folgen er- füllten sexuellen Trieblebens, der Mutterschaft, nicht so leicht zu entziehen, wie der Mann der Vaterschaft. Dieser be- anspruchte jungfräuliche Unberührtheit und weibliche Treue im Grunde nicht als Postulate geschlechtlicher Sittlichkeit man lasse sich nicht durch den poesiereichen Glanz des ideologischen Schleiers täuschen, vielmehr als physische Bürgschaften für die Legitimität seiner Erben. Er selbst fühlte sich daher auch im Hinblick auf dassittliche Institut der Ehe" weder als Lediger zur geschlechtlichen Enthaltsam- keit, noch alsEheherr" zur unbedingten Treue verpflichtet. Die Monogamie galt in Wirklichkeit nur für die Frau. Er- klärlich genug. Sie war in die Geschichte eingetreten als die Unterjochung des einen Geschlechtes durch das andere, um mit Engels zu reden. Sie brachte auch in dieser Beziehung nicht die Harmonie von Mann und Weib, sondern den Wider- streit der Geschlechter. Wie die Ehe als soziale Einrichtung eine Konsequenz des Privateigentunis ist, so haben von Anfang an bis heute materielle Verhältnisse, die Rücksichten auf Besitz und sozialen Vorteil eine hervorragende, ja die entscheidende Rolle bei der Verehelichung gespielt. Ganz besonders, logisch bedingt, in der Welt der Besitzenden und Herrschenden. Wo nichts ist, da hat auch der Kaiser, da hat das Eigentum das Recht auf legitime Vererbung verloren, womit keineswegs gesagt sein soll, daß nicht auch bei den Besitzlosen häufig genug der geschlechtlichen Sittlichkeit wesensfremde, materielle Rück- sichten Ehekuppler sind. Eine Tatsache illustriert unzwei- deutig, daß nicht das natürliche und sittliche Moment der individuellen Geschlechtsliebe den Kern der Ehe ausmacht, daß dieser Kern vielmehr ökonomischer Natur ist. Die Familien verlobten und verheirateten früher oft ihre Kinder im zartesten Alter, ja noch vor der Geburt. In scharfe», Umriß spiegelt auch das Familienrecht, spiegeln insbesondere die Bestimmungen über Eheschluß und Ehescheidung, über das Recht oder richtiger die Rechtlosigkeit der unehelichen Mutter und ihres Kindes das ökonomische, eigentuinsrecht- liche Wesen der bürgerlichen Ehe wider. Sie regeln in der Hauptsache materielle Verhältnisse und auch die nicht einmal vom Standpunkt eines höheren, lebendigen sozialen Rechtes aus, das den Umschwung der Zeiten respektiert, sondern entsprechend den gemeinsten Wesenszügen des bürgerlichen Eigentumsrechtes. Wo sie sich anmaßen, die persönlichen, die sittlichen Beziehungen von Mensch zu Mensch in feste Normen gießen zu wollen, da sind sie fast ausnahmslos so barbarisch, so roh, daß sie wie Faustschläge und Beschimp- fungen auf feinempfindende Naturen wirken. Man denke nur an die brutale, ja bestialische Vorschrift der sogenannten ehelichen Pflicht". Die elementarste persönliche Wesens- Äußerung, die ihre sittliche Weihe durch die freigewollte gegenseitige Hingabe erhält, die ein hohes Fest der Seele und der Sinne sein soll: die wird unter Umständenvon Rechts wegen" zu einem Zwangsakt entwürdigt, der die ehe- liche Umarmung noch unter die Stufe der tierischen Begattung hinabstößt. Das Eherecht, das Familienrecht ist eben, wie das bürgerliche Recht überhaupt, im letzten Grunde Sach- recht und nicht Personenrecht. Es hebt den toten Besitz auf den Thron und wirft den lebendigen Menschen gefesselt, ge- knechtet zu seinen Füßen. Die Liebe und damit die Sittlich­keit läßt es in den sexuellen Beziehungen von Mann und Weib nur so weit gelten, als dadurch nicht die höhere Majestät des Privateigentums verletzt wird, und da nach dem Prinzip der vaterrechtlichen Familie der Mann der offizielle Träger des Privateigentums ist, fügt das Eherecht anderer sittlicher Schmach konsequentenveise die hinzu, daß es die Gattin unter die Vormundschaft des Gatten beugt. * Siehe Nr. S derGleichheit". Indem die Ehe als soziale Institution das Privateigen- tum und nicht die Liebe zu ihrer Grundlage machte, indem sie in erster Linie eine ökonomische Einheit schuf: wurde sie ivohl die juristisch und sozial als legitim anerkannte Form des Geschlechtsverkehrs, allein sie mußte sich als ohnmächtig erweisen, die Norm der sexuellen Vereinigung von Mann und Weib überhaupt zu sein, ja auch nur innerhalb ihrer eigenen Schranken das mächtigste physisch-psychische Trieb- leben des Menschen zu versittlichen. Ihr folgen daher von ihrem Ursprung an bis auf unsere Tage zwei soziale Be- gleiterscheinungen, welche der in der Theorie proklamierten geschlechtlichen Moral ins Gesicht schlagen: der Hetärismus und der Ehebruch. Der Hetärismus, wie Morgan den neben der Einzelehe bestehenden außerehelichen geschlechtlichen Ver- kehr von Männern mit unverheirateten Frauen bezeichnet, hat in den verschiedenen Ländern und Zeiten die verschieden- sten Formen angenommen. Seine extremste Form ist die gewerbsmäßige Prostitution, die als Korrelat der Lohnarbeit auftrat, und der die kapitalistische Entwicklung in allen Kulturländern, der Herrschaft des Christentums mitsamt seiner Moral zum Trotz, riesige Dimensionen verliehen hat. Der Kapitalismus hat neben dem Berufsdirnentum das viel um- fangreichere Heer der fluktuierenden Prostitution geschaffen, das sich eine brennende Schmach unserer Zeit aus Lohnarbeitcrinnen rekrutiert, welche ständig einen Neben- verdienst oder auch zeitweilig den einzigen Verdienst in dem Verkauf des Körpers suchen müssen. Die Prostitution ist so gut wie die Ehe zu einer sozialen Institution der bürger- lichen Ordnung geworden, sie kommt sowohl als Surrogat für die Ehe selbst in Betracht, wie dem Ehebruch gleich als Entschädigung für eine liebelose, unbefriedigende Ehe. Tritt die Prostitution mehr in den Zentren des modernen industriellen, kommerziellen und militärischen Lebens in Er- scheinung, so steht dafür unter der Landbevölkerung diefreie Liebe " in anderer Form in Blüte. Es ist eine statistisch nachweisbare und nachgewiesene Tatsache, daß gerade auf die kirchlich frömmsten katholischen wie protestantischen länd- lichen Bezirke außerordentlich hohe Prozentsätze der unehe- lichen Geburten entfallen. Unter dem Einfluß des bäuer- lichen Erbrechtes schreiten die Eltern recht oft erst nach der Geburt des ziveiten und dritten außerehelichen Kindes zur Ehe. Eine sinnenfällige Bekräftigung für den inneren Zu- sammenhang zwischen geschlechtlicher Moral und Ökonomie. Verdient aber etwa die Ehe selbst die Lobeshymnen, die ihr als der wichtigsten versittlich enden Kraft des Ge- schlechtsverkehrs von Pfaffen und Philistern gesungen werden? Mit Nichten. Viele werden über die Schwelle des ehelichen Gemachs von dem unmoralischsten Schacher ge- stoßen mag er sich Staatsraison, Mitgift, soziale Stel- lung oder sonstwie nennen, und drinnen harrt ihrer nur zu oft der Ehebruch. Eine Vereinigung von Mann und Weib aber, die nicht auf der individuellen Liebe beruht, die aus dem Schmutze materieller Berechnungen geboren und in ihm weitergeschleppt wird: die kann weder durch die standesamtliche Formalität, noch durch den kirchlichen Segen sittliche Weihe und Kraft erhalten. Als sittlich vermögen die Schacher- und Konvenienzehe nur Leute zu preisen, die nach Fouriers beißendem Wortzwei Prostitutionen als eine Tugend" gelten lassen. In den meisten bürgerlichen Ehen ziehen die Gatten, einem Gespann gleich, das äußerer Zwang zusammengeschirrt hat, den schweren, häßlichen Karren ihres Zusammenlebens stumpfsinnig, in bleierner Langeweile vorwärts. In vielen Fällen verhüllt die Ehe mit dem Schleier bürgerlicher Wohlanständigkeit un- sägliche Heuchelei und Brutalität, unsäglichenSchmutz der Seele zu zweien". Nicht die Liebe, in deren Glut das erd- gebundene Moment der Hingabe vergeistigt und versittlicht wird, zwingt Mann und Weib einander in die Arme; die ehelichen Umarmungen werden für die Gatten zum All- tagsgeschäft wie Kaffeetrinken und Zigarrenrauchen. Und die besudelten Leiber und Seelen zeugen neues Leben, das schon vor der Geburt von den Eltern benachteiligt, beraubt worden ist. Das ist die furchtbarste Konsequenz der bürger- lichen Schacherehe. Scharfe Beobachter haben wiederholt darauf hingewiesen, daß dieKinder der Liebe" aller un- günstigen Entwicklungsbedingungen ungeachtet denKindern der Ehe" recht oft an physischer und psychischer Kraft und Schönheit überlegen sind. Kein Geringerer als Shakespeare hat in feiner Wertung dieser Erfahrung in seinemKönig Lear " dem Bastard Edgar die stolzen Verse in den Mund gelegt: Warum brandmarkt uns denn die Welt mit niedrig? Mit Niedrigkeit? mit Bastard? niedrig, niedrig? Die wir im kecken Diebstahl der Natur Uns mehr Gehalt und Kraft und Feuer holen, Als je im dumpfen, schalen, müden Bett Verbraucht ivird für ein ganzes Heer von Tröpfen, Die zwischen Schlaf und Wachen man erzeugt?" Sicherlich muß die Einzelehe als bedeutsamer geschicht- licher Fortschritt gewürdigt werden. Aber nun und nimmer kann man in das gedankenlose oder verlogene Kling-Klang- Gloria auf ihre sittliche Vollkommenheit einstimmen. Die blind-sanatischen Lobhudler der Einzelehe übersehen, daß diese in Erscheinung getreten ist, behaftet mit schweren Mängeln und Gebrechen, die durch die Herrschaft des Privat- eigentums bedingt und durch den Kapitalismus verschärft werden. Kein Bibelspruch, keine Philisterweisheit vermag im Namen des Ideals sexueller Sittlichkeit dem Wind und Meer der geschichtlichen Entwicklung vor der bürgerlichen Ehe Halt zu gebieten. Denn ebensowenig wie die voll- kommenste ist diese die letzte Form der Geschlechtsbeziehungen von Mann und Weib. Das werden wir in einem folgenden Artikel ausführen. Vom Kampf um das Frauenwahlrecht in England. Am 25. April kam es im englischen Unterhause zu einer lebhaften Wahlrechtsdebatte, an der sich unsere Genossinnen, die sich auf der Frauengalerie befanden, durch Zwischenrufe beteiligten und deshalbgewaltsam" aus dem Parlament gewiesen wurden. Ein Teil der Bourgeoisie und die ganze bürgerliche Frauenrechlsbewegung sind durch diesen Eingriff unserer Genossinnen skandalisiert und protestierten in den folgenden Tagen in der Presse gegen das Auftreten der Sozialistinnen. Die Sache verhält sich so: Das englische Unterhaus hält seine Sitzungen von ungefähr V-L Uhr bis 11 Uhr nachts. Zuweilen wird auch die ganze Nacht hindurch getagt", wenn die Regierung gegen Ende der Session mit ihren Arbeiten im Rückstand ist; aber diese Nacht- sitzungen sind eine Ausnahme. Dann ist noch zu be- merken, daß regelrecht eingebrachte Gesetzesvorlagen(Bills) tage- und wochenlang diskutiert werden können, ehe sie zur Abstimmung gelangen. Dagegen müssen die von Abgeordneten eingebrachten Anträge und Resolutionen am selben Abend zur Abstimmung kommen. Gelingt es dem Antragsteller nicht, die Diskussion rechtzeitig zu beendigen und eine Abstimmung zu erhalten, so fällt der Antrag, schon aus dem einfache» Grunde, daß das Haus es nicht für wert gehalten hat, seine Meinung klar auszusprechen. Dieser Umstand kann aber auch dazu benutzt werden, unbequeme Anträge niederzureden. Die Gegner bestellen einige Redner, die bis zur Aufhebung der Sitzung sprechen und dadurch die Abstimmung verhindern. Dies geschah auch am 25. April. An jenem Tage waren die Arbeiten des Unterhauses wie folgt: Von'/-3 bis 3 Uhr wurden Fragen an die Minister gestellt(im englischen Unterhaus werden die Minister während der Session jeden Tag über die verschiedensten Fragen examiniert und geben in der Regel kurze und präzis gefaßte Antworten). Von 3 bis l/t8 Uhr wurde die Gewerkschafts - vorläge diskutiert und in zweiter Lesung angenommen. Von '/-8 bis 3/i 10 Uhr behandelte das Parlament Rechtsfragen, die bereits bestehende Gesetze betrafen. Knapp vor 10 Uhr stellte Genosse Keir Hardie folgenden Antrag:Das Unter- haus ist der Ansicht: es ist wünschenswert, beide Ge- schlechter in bezug auf das parlamentarische Wahlrecht gleichzustellen." Hardie begründete seinen Antrag, und der liberale Ab- geordnete Wason unterstützte ihn. Beide sprachen kurz, da sie wußten, um 11 Uhr mußte die Abstimmung erfolgt sein. Aber nach Wason erhob sich der liberale Arbeiterabgeordnete Crem er und sprach gegen den Antrag. Cremer ist ein etwas eigenartiger Mensch. Er war der erste Sekretär der altenInternationale" im Jahre 1865, aber sein ganzes Interesse drehte sich um internationale Verbrüderung und Gewerkschaftswesen. Er ist ein guter ehrlicher Kerl, aber ein schlechter Musikant. Seine Rede gegen das Frauenwahlrecht enthält folgendes Hauptargument: Die Gewährung des Wahl- rechtes an die Frauen muß zum allgemeinen Wahlrecht führen. Da aber nach der letzten Volkszählung das weibliche Geschlecht um etwa dreiviertel Millionen Personen stärker ist, als das männliche, so werden die Frauen die Mehrheit im Parlament erhalten und demgemäß das Land regieren. Vor einer der- artigen Möglichkeit möchte er England bewahren. Nach Cremer sprach ein Ire zugunsten des Antrags, und ein Konservativer dagegen, so daß die Frage genügend diskutiert war. Man erwartete deshalb, daß die Abstimmung erfolgen werde, aber knapp vor 11 Uhr erhob sich der liberale Ab- geordnete Evans und begann den Antrag niederzureden. Auf der Frauengalerie befanden sich unsere Genossinnen Pankhurst (Mutter und Tochter), Billington und Kenny. Sie merkten die Absicht des Redners und wurden ungeduldig. Von der Galerie herunter riefen sie:Abstimmen! Ab- stimmen! Wir sind der ganzen Rederei müde! Wir lassen uns nicht niederreden! Gerechtigkeit für die Frauen!" So- dann rollten sie ein Banner auf, das die Inschrift trug: Stimmt für das Frauenwahlrecht." Diese ungewöhnliche Szene rief ziemlich viel Aufregung hervor, und der Speaker (Präsident) gab den Befehl, die Frauengalerie zu räumen. Evans sprach, bis die Sitzung geschäftsordnungsmäßig auf- gehoben wurde. Keir Hardies Antrag ist also vorläufig infolge des Manövers eines Liberalen als venvorfen zu betrachten. London » I.Mai. 21. B. Die Frauen in den badischen Kommunal- Verwaltungen. Als vor vier Jahren die Stadt Offenburg sich unter die Städteordnung begab, waren unsere dortigen Genossen als Förderer dieses bürgermeisterlichen Lieblingswunsches bestrebt, die Einführung des weiblichen Elementes in einige Kommissionen der Stadtverwaltung durchzusetzen. Dies gelang ihnen. Zuvor hatte der Stadtrat beim Ministerium des Innern die Meinung der Regierung einholen lassen. Diese wendete nichts ein gegen die Ernennung der Frauen zu gleichberechtigten Mitgliedern des Armenrates sowie der­jenigen Schulkommissionen, welche über die Schülerinnen der Volks- oder Töchterschulen gesetzt sind, nur betonte sie, daß die Zahl der weiblichen Kommissionsmitglieder in einem untergeordneten Verhältnis zu der der männlichen Kollegen stehen müsse. Nunmehr zählt der städtische Arinenrat zu Offenburg unter seinen 21 Mitgliedern 7 weibliche; die Sozialdemokratie ist darin durch Genossin Marie Geck ver- treten. In den Kommissionen der Volksschule und der höheren Mädchenschule amtet je ein weibliches Mitglied. Vor kurzer Zeit hat auch der Stadtrat zu Mannheim zwei