Nr. 10
Die Gleichheit
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Frauen mit Siß- und Stimmrecht in den Armenrat aufge- der Fall gewesen ist. Denn der Zentralvorstand kann seiner Unter„ Verschiedenem" veranlaßte die Frage eine lebhafte nommen; in Freiburg will man sich ebenfalls zu diesem Aufgabe nur dann gerecht werden, wenn ihm die Sektionen Diskussion, ob sich der Verband eventuell an die in Bern Fortschritt entschließen. und einzelnen Mitglieder wirksam zur Seite stehen. Er kann gegründete Soziale Käuferliga" anschließen solle. Auch begreiflicherweise nicht überall die lokalen und persönlichen einige Genossen beteiligten sich an dieser Grörterung. Der Verhältnisse kennen und erforschen, sondern er ist dabei eben Anschluß fand eifrige Befürworter; von anderer Seite auf die Mithilfe der Genossinnen im Lande draußen an- wurde jedoch betont, daß der Verband für sich bleiben gewiesen. Das ist namentlich der Fall bei agitatorischer und seine Selbständigkeit wahren müsse, also nicht mit Wirksamkeit unserer Organisation, die als unsere nächste den bürgerlichen Frauen Hand in Hand gehen dürfe. Aufgabe angesehen werden muß. Arbeiten wir also vereint Schaffen diese etwas wirklich Gutes zum Nutzen der zusammen am Ausbau und der äußeren Stärkung unserer Arbeiterinnen und Arbeiter, so wird das Anerkennung schönen Organisation, auf daß fie zu einem einflußreichen finden. Die organisierte Arbeiterschaft muß jedoch den Faktor im Kranze der schweizerischen Arbeiterorganisationen Kampf um die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse wie wird und dergestalt die Emanzipationsbestrebungen der Ar- bisher so auch in Zukunft mit eigener Kraft führen. Die beiterklasse im allgemeinen und der Arbeiterinnen im speziellen Frage soll im neuen Verbandsorgan weiter erörtert und eventuell später darüber ein definitiver Beschluß gefaßt wirksam unterstützen kann." Nach dem Bericht der Zentralkassiererin, Frau 3inner, werden. Nach Erledigung der Geschäfte schloß die Vorsitzende, betrugen die Einnahmen der Zentraltasse im zweiten Halb- Genossin Dunkel, mit einer kurzen Ansprache den Verjahr 1905 567,40 Fr., die Ausgaben 464,65 Fr.; der Verbandstag. mögensbestand belief sich am Schlusse des Berichtsjahres auf 471,25 Fr.
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Da erschien in einer juristischen Zeitschrift ein Artikel, welcher staatsrechtliche Bedenken gegen die bisherige Zu laffung der Frauen zu der Gemeindeverwaltung geltend machte. Er geht offenbar vom Karlsruher Stadtrat aus, dessen Vorsitzender, Oberbürgermeister Schneßler, die Frauen nicht als Bürger im Sinne der Verfassung und Gemeindeordnung betrachtet wissen will. Bei den Debatten über das Ministerium des Innern in der badischen Zweiten Rammer trat Genosse Geck für die gesetzliche Feststellung des Rechtes der Frauen zur Anteilnahme an der kommunalen Verwaltung ein. Minister Dr. Schenkel stellte eine Verordnung in Aussicht, welche diesem Wunsche entsprechen solle. Leider jedoch scheint die badische Regierung ihr Versprechen in höchst eigentümlicher Weise halten zu wollen. Sie scheint entschlossen, rückschrittliche Wege zu wandeln. Ein Offiziofus in Heidelberg berichtet der Kölnischen Zeitung ": Nunmehr habe sich die Regierung entschlossen, in einen in der AusWeibliche Krankenkontrolleure. arbeitung befindlichen Gesetzentwurf die Abänderung der Die Seftionen in Basel( 2), Winterthur , Zürich , Gemeinde und Städteordnung über die Vorschrift aufzu- Wyl und Schaffhausen haben Berichte eingesandt. Nach In Nr. 7 der„ Gleichheit" berichtete etwas scharf Fräunehmen, daß in Kommissionen für das Armenwesen, für ihnen haben sich die Genofsinnen dieser Orte geregt und gerührt, lein K. über einen mißglückten Antrag des uns fernUnterrichts- und Erziehungsangelegenheiten, soweit um die Frauen aufzuklären und dem Verband neue Mit- stehenden Kaufmännischen Vereins weiblicher Angestellten dabei Mädchen in Betracht kommen, sowie für das öffent glieder zu gewinnen. Durch Vorträge über Gesundheitspflege, Frankfurt a. M., die Anstellung weiblicher Krankenkontrolleure liche Gesundheitswesen, soweit dabei Frauen und Kinder Krankenpflege, Kindererziehung, durch Veranstaltung eines betreffend. Die Artikelschreiberin findet es unbegreiflich, in Betracht kommen, eine oder zwei Frauen mit Sis Nähkurses, genossenschaftliche Wäschefabrikation( in Basel ), daß die Generalversammlungsvertreter der Ortskrankentasse und Stimme berufen werden sollen oder können. Die solchen genossenschaftlichen Arbeitsbezug für Stickerinnen, um die Frankfurt a. M., politisch und gewerkschaftlich organisierte Kommissionen angehörigen Frauen müssen, so heißt es weiter, Zwischenmeister oder Fergger" auszuschalten( in Wyl), Männer, den Antrag abgelehnt haben, und schiebt alle Schuld den nach§ 12 der Gemeindeordnung verlangten Erforder bemühten sich die Vereine, ihren Mitgliedern nützlich zu sein. dem Kassenvorstand zu. Der Vorstand der Krankenkasse wollte nissen( zweijähriger Wohnsitz in der Gemeinde, Zurücklegung überall gehören die Arbeiterinnenvereine den lokalen Zentral- die Vertreter nicht bestimmen, gegen die Anstellung der des 26. Lebensjahres, selbständige Lebensstellung, Entrichtung organisationen( Arbeiterunionen oder Gewerkschaftskartellen) weiblichen Krankenkontrolleure sich zu erklären, sondern er der Gemeindeabgaben und einer direkten ordentlichen Staats- an und erfüllen die ihnen dadurch erwachsenden Pflichten. bezweckte, durch eine freie Aussprache die strittige Angelegensteuer) entsprechen, jedoch mit der Maßgabe, daß bei ver- So hat zum Beispiel der Arbeiterinnenverein Basel zur heit zu flären. Die Damen hatten sogar das Recht, die heirateten Frauen die Abgabenzahlung seitens des Ehe- Unterstützung der streikenden Arbeiter verschiedener Gewerbe zwei Referenten zu stellen, denen tein Korreferent entgegenmannes als Erfüllung des Erfordernisses gilt. 400 Fr. aufgebracht, der Züricher Verein 101 Fr. Die gestellt wurde. Daß sie trotzdem die Versammlung nicht von Den Vertretern der Gemeinden unter der Städteordnung, Vereine nehmen an allen ernſten und geselligen Ver- der Notwendigkeit der Anstellung weiblicher Kontrolleure denen der Gesetzentwurf kürzlich zur gutachtlichen Außerung anstaltungen der Arbeiterunionen teil und veranstalten überzeugen fonnten, liegt an der Sache selbst. Als Vormitgeteilt worden ist, genügt obige Bestimmung des Ge- auch eigene Abendunterhaltungen, Ausflüge, Christbaum- fizender der Kasse hatte ich die Pflicht, den Standpunkt des sezentwurfes nicht. Sie wünschen keine Beschränkung der feiern, Kinderbescherungen usw. Der Arbeiterinnenverein Gesamtvorstandes darzulegen; es war nicht meine Aufgabe, Mitwirkung von Frauen auf die Armen-, Schul- und Gesund- Winterthur hat einen eigenen Frauenchor gegründet. den Antrag zu empfehlen" oder besonders gegen ihn aufheitskommission, sondern sind der Ansicht, daß diese auch in Die Arbeit unserer Genossinnen an verschiedenen Orten zutreten. In der den Referaten folgenden Diskussion haben anderen Kommissionen nur erwünscht sein kann, zum Beispiel ist nicht hoch genug zu bewerten, und wir bedauern, daß sich alle Praktiker, die Genossen Dorschu, Diener, Hopf usw., für die Arbeitsnachweisanstalt, für ein Krankenhaus, nicht schon an 50 Orten Arbeiterinnenvereine beſtehen. Die gegen den Antrag erklärt. Die Notwendigkeit, weibliche ein Wöchnerinnenasyl und dergleichen. Ferner wenden sich Genossen würden der gesamten Arbeiterbewegung einen sehr Kranke nur durch weibliche Kontrolleure besuchen zu lassen, die Städtevertreter gegen eine Beschränkung der Zahl der großen Dienst leisten, wollten sie überall, wo die Möglichkeit wurde entschieden verneint. Die Antragsteller verkennen das Frauen auf eine oder zwei. Die Bestimmung der Zahl dürfte dazu vorhanden ist, mithelfen, Arbeiterinnenvereine zu gründen Wesen der Krankenkontrolle vollständig. Die Fragen, die füglich dem Ortsstatut überlassen bleiben, das ja der Zu- und ihnen mit Rat und Tat beistehen. ein Krankenkontrolleur an die Erkrankte zu stellen hat, sind stimmung des Bürgerausschusses und der Staatsgenehmigung Der am Ostermontag in Basel abgehaltenen Dele- nicht derart, daß es einer„ feinfühlenden weiblichen Person bedarf. Schließlich erscheint es ihnen als unzweckmäßig, daß in giertenversammlung des Schweizerischen Arbeite- peinlich" zu sein braucht, sie zu beantworten. Mehr als der Schul- oder Gesundheitskommission Frauen nur insoweit rinnenverbandes wohnten 15 Delegierte bei; der Zentral- Fragen zu stellen hat ein Krantenkontrolleur nicht. Wesmitwirken dürfen, als„ Mädchen" bezw., Frauen und vorstand in Winterthur war durch 3 Mitglieder ver- halb sollen die betreffenden Fragen bloß von einem Weibe Kinder" dabei in Betracht kommen. Je nach dem Be- treten. Anwesend waren außerdem mehrere Genoffinnen gestellt werden können? Warum soll die Frau im Ercatungsgegenstand müßten ja dann die Frauen die Kommis- und Genossen von Basel und die Baseler Gewerbe- frankungsfall mehr Vertrauen zu ihrer Geschlechtsgenoffin, sionsfizung verlassen und wieder beigerufen werden. Sind inspektorin, die zweite Beamtin in der schweizerischen als wie zu dem männlichen Beamten" haben? Die 10 bis einmal Frauen in die Kommission zugelassen, so sollten sie Gewerbeinspektion. über den Tätigkeits- und Kassen- 12 jährige Erfahrung der Kassenbeamten hat das Gegenteil den männlichen Mitgliedern gleichgestellt sein und über alles bericht des Zentralvorstandes wurde wenig diskutiert. ergeben. Unwahre Angaben über Arbeitsverhältnis, Lohnmitberaten und mitbeschließen dürfen, was zur Zuständigkeit Die Genoffinnen waren im allgemeinen damit zufrieden, wenn höhe, Tag der Erkrankung, Ausgehezeit usw. erhalten die der Kommission gehört. schon die Meinung zum Ausdruck gelangte, daß in der einen Krankenkontrolleure auch von ihren Geschlechtsgenossen". oder anderen Beziehung vielleicht etwas mehr hätte geschehen Würde es sich bei der Krankenkontrolle wie bei einer ärzttönnen, eine Meinung, die übrigens der Zentralvorstand lichen Konsultation um eine förperliche Untersuchung der selbst teilte. Er hatte sich erst in die Geschäfte hineinfinden Erkrankten handeln, so läge die Sache anders. Viel Prüund lernen müssen. derie wird daher durch die Behauptung bekundet, daß eine
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Man sieht, daß die Herren Oberbürgermeister wahrscheinlich mit Ausnahme Schneglers- sich schämen, die beabsichtigte schofle Behandlung des Frauenrechtes im Musterlande zu befürworten. Eine solche bedeutet nicht mehr und nicht weniger als reaktionäre Krebsgängerei gegenüber den Der hauptsächlichste Verhandlungsgegenstand war die Trennung der Geschlechter auch bei der Krankenkontrolle bescheidenen Anfängen, die gegenwärtig betreffend des Gründung eines eigenen Verbandsorgans. Der stattfinden müsse, weil es vielen weiblichen Kranken peinlich Frauenrechtes vorhanden sind. Die Verbrämung der vor- Gedanke war allen Genossinnen sympathisch, Bedenken wäre, von einem Manne besucht zu werden. Sonderbarergesehenen Regelung mit spießbürgerlichen Wahlrechtskautelen wurden nur mehrfach geäußert betreffend die Aufbringung der weise sind viel mehr Klagen von Männern als wie von bezweckt nur, den arbeitenden Massen die Teilnahme der Kosten des Blattes und die Möglichkeit, es dauernd zu erhalten. Frauen über die peinliche" Krankenkontrolle eingelaufen. Frauen an der Gemeindeverwaltung noch schwieriger zu Der Verbandstag überwand jedoch die Bedenken und beschloß wäre es unsittlich", daß ein Kontrolleur eine Erkrankte bemachen. Unsere Genossen in der badischen Zweiten Kammer die Herausgabe eines monatlich einmal erscheinenden Organs suchen muß, die bettlägerig ist, so müßte der Besuch der bekommen einen geeigneten Anlaß, dem Minister Schenkel unter dem Titel„ Die Vorkämpferin". Als Redakteurin Frauenabteilungen in Krankenhäusern auch allen Männern eine beißende Antwort auf diese Einlösung eines Versprechens wurde Genossin Faas in Bern gewählt, Sekretärin des verboten werden. zu erteilen.
A. Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. Sie soll die Redaktion Doch die Frage ist ja ganz falsch gestellt und vertreten im Nebenamt und vorläufig unentgeltlich führen. Druck worden. Will man, daß auch die Frau Beamtin der KrankenVom Schweizerischen Arbeiterinnenverband. und Expedition wird Genoffin Conzett in Zürich , Buch- tasse werden soll, so muß sie auch alle Arbeiten ausführen, druckereibefizerin, besorgen. Die erste Nummer des Blattes die in einer Verwaltung vorkommen, da ja männliche und Der Schweizerische Arbeiterinnenverband, dessen Zentral- ist bereits am 1. Mai erschienen und enthält außer einem weibliche Kaffenmitglieder nicht getrennt geführt werden. fomitee in Winterthur seinen Siz hat, zählte Ende 1905 warmen Appell an die Frauen der Arbeit", sich an der Die Krankenkontrolleuse muß auch Männer besuchen, die in in zehn Sektionen 480 Mitglieder. Mehrere Arbeiterinnen- Maifeier und dem proletarischen Befreiungskampf zu be- ihrem Bezirk erkrankt sind, die Schalterbeamtin aber auch oereine, so in St. Gallen und Bern , stehen ihm fern; in teiligen, einen gedrängten Rückblick auf die Geschichte des an Männer die Krankenscheine usw. abgeben. Darüber ließe Zürich ist ein italienischer Arbeiterinnenverein gegründet Verbandes. Die Verbandssektionen sind verpflichtet, so viele sich reden, wie ich ja auch deutlich genug in der Plenarverworden, der dem Verband sich anschließen will, sobald dieser Exemplare zu beziehen, als sie Mitglieder haben, wobei ihnen sammlung erklärt habe. Eine solche Regelung wollen aber Statuten in italienischer Sprache herstellen läßt. Der freigestellt ist, die Exemplare aus ihrer Kasse zu bezahlen die Damen nicht. Wie sie die Sache wollen, das ist techZentralvorstand bemühte sich redlich, den Verband aus- oder an die Mitglieder zu verkaufen. nisch undurchführbar. Unglaublich erscheint es den Damen, zubreiten und zu befestigen. Er hat neue Verbandsstatuten Auf der Tagesordnung stand auch die Frage der Bei- daß fast die gleiche Anzahl weiblicher wie männlicher Krankengeschaffen, den Anschluß an den Schweizerischen Gewerkschafts- tragserhöhung. Doch blieb es bei den bisherigen Säßen. Kontrolleure angestellt werden müßte, wenn nach ihren Vorbund durchgeführt, Agitationsversammlungen veranstaltet Gs ward beantragt, eine dem Verbandsort benachbarte schlägen gearbeitet werden sollte. Vom Standpunkt der und zur Maifeier 1905 ein besonderes Flugblatt für die Sektion jeweilen mit der Revision der Bücher und Prüfung Praxis aus muß man jedoch zu der Ansicht kommen, daß die Arbeiterinnen herausgegeben. Der Verband beschäftigte sich der Geschäftsführung des Zentralvorstandes zu beauftragen, nach dem Geschlechte gesonderte Kontrolle eine bedeutende auf seiner vorjährigen Delegiertenversammlung zu Winter um so die Delegiertenversammlung zu entlasten. Das wurde Vermehrung der Beamten erfordert. Nehmen wir zum Beithur unter anderem mit der Revision des Fabrikgesetzes und zwar abgelehnt, aber der Gedanke ist so vernünftig, daß die spiel an, in der Fahrgasse wären acht männliche und vier stellte in einer Reſolution folgende Forderungen auf: Zehn- Antragstellerin, Genossin Schmidt- Basel, das nächste Mal weibliche Krante zu besuchen. Der männliche und der weibstundentag, Ausdehnung der gesetzlichen Vorschriften auf die damit wohl Erfolg haben wird. liche Kontrolleur müßten also miteinander die gleiche Straße Klein- und Heimbetriebe, Verbot der Kinderarbeit; er ver- Das Verhältnis des Verbandes zu den italie- aufsuchen, die gleichen Wege machen. Sehr oft wohnen langte ferner, daß die zu schaffende Kranken- und Unfall- nischen Arbeiterinnen soll in dem Sinne geregelt werden, aber männliche und weibliche Erkrankte im gleichen Hause, versicherung mit einer besonderen Wöchnerinnenversicherung daß der Zentralvorstand sich mit Genossin Dr. Balabanoff ja in derselben Familie zusammen. Der männliche Konverbunden werde. Die Verbandsvorsitzende, Frau Dunkel, sagt in Lugano in Verbindung setzt, um sie zur Gründung eines trolleur hätte folglich im ersten Stock, die Kontrolleuse im in dem gedruckt vorliegenden Tätigkeits- und Situations- besonderen Verbandes der italienischen Arbeiterinnen in der zweiten Stock vorzusprechen. Ja, es tommt nicht selten vor, bericht von den Beziehungen zwischen der Zentralleitung und Schweiz aufzufordern, der dann vom Arbeiterinnenverband daß Vater und Tochter, Bruder und Schwester gleichzeitig den einzelnen Sektionen beziehungsweise Mitgliedern:„ Wir die von ihm hergestellten italienischen Statuten übernehmen erkrankt sind. Kontrolleur und Kontrolleuse betreten also begnügen uns, zu konstatieren, daß der Verkehr zwischen Zentral- tönnte. Ein vorgesehenes Referat von Genoffin Faas- gleichzeitig die Wohnung der Erkrankten. Kontrolleur und vorstand und Sektionen ein reger und angenehmer war. Es Bern über die Organisation der Heimarbeiterinnen Kontrolleuse fahren zusammen nach Harheim , Vilbel , Egelsleibt nur noch zu wünschen, daß die Sektionen uns fernerhin mußte wegen Mangel an Zeit ausfallen. Als Vorort wurde bach, Langen, ja bis tief in den Taunus oder Odenwald . Senso tatkräftig unterstüßen, wie es in der Berichtsperiode Winterthur wieder bestätigt. Wegen einer weiblichen Kranken muß auch die Kontrolleuse