92 Die Gleichheit Nr. 14 auch jetzt die Frau vom Haushalt emanzipiert. Mer ein wesentlicher Unterschied zu jener Zeit tritt hervor und offen- bart über den bereits vollzogenen kulturellen Aufstieg hinaus das revolutionäre Säuseln und Weben neuer ge- schichtlicher Mächte. Die Frau— und zwar besonders die verheiratete Frau— gewinnt allmählich eine Bewegungs freiheit. wie die Antike sie nur der Hetäre eingeräumt hatte. Sie nimmt an dem geselligen Leben der Männer teil, Kunst und Wissenschaft werden Elemente ihrer persönlichen Eni Wickelung, werden Felder ihrer Betätigung. Innerhalb der geschichtlich gegebenen Schranken treten Renaissance und Humanismus als Träger der Frauencmanzipation auf. Die Renaissance zumal war ein klassisches Zeitalter geistig be- deutender, hochragender Frauenpersönlichkeiten, in denen die ganze Kultur ihrer Tage lebte. Tie größere Bewegung� freiheit aber wurde nicht mit Einbuße an Achtung erkauft, sie war vielmehr der Ausdruck höherer Würdigung des Weibes als Persönlichkeit. Mit der angedeuteten Entwicklung sank dagegen das Ansehen, die Werlschätzung der Ehe. Die Produktion ver- änderte Form und Aufgaben des Haushaltes, der ihre Grundlage bildete. Die große Hausgenossenschaft früherer Zeiten schrunlpfte nach und nach zum Familienhaushalt im heutigen Sinne des Wortes zusammen. Dieser verwandelte sich aus einer produzierenden in eine konsumierende Einheit, die nicht mehr der durch die Ehe gefesselten Frau als ihrer wichtigst«: Arbeiterin und Leiterin bedurfte. Indem die Entwicklung der Dinge die Naturalwirtschaft aus der Familie vertrieb, zersetzte sie den festen ökonomischen Kitt der vater- rechtlichen Einzelehe. Wie der Haushalt, so hörte auch sie auf, eine ökonomische Notwendigkeit zu sein, sie verlor in der Folge um so mehr an Ansehen, je weniger noch die ge- schichtliche Entwicklung die Voraussetzungen für sie als eine sittliche Einheit ausgereift hatte. Eine andere kulturell bedeutsame Macht trat wider die Ehe auf. Das war die sich entwickelnde individuelle Ge- schlechtsliebe. Die emporsprossende kapitalistische Produktion, die Entdeckung einer neuen Welt, die Geisteskultur der Renaissance usw. gaben dem Werdegang der Persönlichkeit vermehrte, mächtige Impulse und sprengten Fesseln, die ihn bis dahin zurückgehalten hatten. Auf dem Boden der reichen, kraftvollen Entfaltung der Individualität aber wandelte sich der Geschlechtstrieb, eine der stärksten menschlichen Lebensäußerungen; die generelle Geschlechtsliebe entwickelte sich zur individuellen Geschlechtsliebe. Die in früheren Ausführungen gezeichnete Natur der vaterrechtlichen Ehe schloß jedoch aus, daß diese der einzige Boden war, auf dem die moderne Geschlechtsliebe erblühen konnte. Um- gekehrt erwies sie sich nur zu oft als ein Hindernis, als ein tödlicher Fluch dafür. Die individuelle Geschlechts- liebe vermochte daher vielfach nur außerhalb der Ehe, ja im Gegensatz zu ihr zu gedeihen, als Ehebruch. Außer dem Wesen der Einzelehe selbst waren manche anderen Faktoren noch maßgebend dafür. So zum Beispiel die Kreuzzüge, die Römerfahrten, die zahlreichen großen und kleinen Kriege. Sie zeitigten lange Perioden der Trennung für die Gatten, während deren diese nicht immer die Glut der Sinne zügelten, sie schufen Gelegenheiten, ohne die Bande der Ehe die edelsten sittlichen Seiten einer auf individueller Liebe bestehenden Vereinigung von Mann und Weib schätzen zu lernen. Das nämliche Moment, das als natürlich-sittliche Grundlage des sexuellen Lebens eine Voraussetzung der höheren Einehe der Zukunft ist, führte zunächst zur Mißachtung der Ehe, zur Rebellion gegen sie. Die Ehe erschien weniger denn je als eine sittliche Notwendigkeit des geschlechtlichen Lebens; Minnelieder, Fabliaus, Novellensammlungen und Chroniken spiegeln das ebenso deutlich wider, wie das Keimen und Erblühen der modernen Geschlechtsliebe. Die vollsastige Entwicklung der Persönlichkeit wirkte je- doch auch noch in anderer Beziehung auflösend auf die Ehe zurück. Sie minderte ihre Bedeutung als eine rechtliche Notwendigkeit für die Legitimität der Nachfolge im Besitz und in der Macht. Das Zeitalter der Renaissance mit seiner Fülle von Individualitäten, die riesig im Bösen wie im Guten waren, ließ an Stelle der Legitimität der Geburt die Legitimität der Befähigung, der Kraft gelten. Am schärfste» tritt die entsprechende Auffaffung dort zutage, wo d e Legitimität der Nachfolge dem angehäuften Reichtum der ge- steigerten Macht gemäß von der größten Bedeutung war: in den Häusern der regierenden Fürsten . Hier wie in den großen Adelsgeschlechtern wurden die Bastarde offiziös oder offiziell anerkannt, traten sie die Nachfolge an ini allge- meinen, je nach dem Maße der Kraft, mit dem sie sich durch- zusetzen vermochten. In Italien kamen die betreffenden Tendenzen am unverhülltesten und konsequentesten zum Durch- bruch. Es gab dort„kein fürstliches Haus mehr, welches nicht in der Hauptlinie irgend eine unechte Deszendenz ge- habt und ruhig geduldet hätte", heißt es in Burckhardts „Kultur der Renaissance". Dem Geschichtschreiber Comines fiel besonders auf, daß man in Italien gar keinen Unter- schied zwischen einem legitimen und illegitimen Kinde mache. Die Entwicklung gipfelte logisch darin, daß die unechten Nachkömmlinge durch die Condottieri abgelöst wurden, Heer- führer, welche die Macht an sich rissen und Dynastien gründeten, die höchste Verkörperung des triumphierenden Prinzips vom Rechte der Persönlichkeit, die sich durch ihre Taten legitimiert. In den anderen Ländern ging die näm- liche Entwicklung vor sich, wenn auch weniger kraftvoll als in dem Italien der Renaissance. „Im Norden, im Hause Burgund etwa, wies man den Bastarden eigene, fest ab- gegrenzte Apanagen, Bistümer und dergleichen zu." Das entsprach der Rückständigkeit wie der größeren erheuchelten „Wohlanständigkeit" der„sittenstrengen Germanen". Immer- hin war auch bei ihnen die Legitimität der Geburt so er- schüttelt, daß Shakespeare im„König Lear " den unehelichen Abkömmlingen einen Adelsbries schrieb: „Warum Bastard? warum niedrig? Wenn meines Körpers Bau so wohlgefügt, Mein Geist so adlig, meine Form so echt ist, Wie bei dem Sprößling unsrer Dame Ehrsam?" Geschichte und schöne Literatur sind reich an Dokumenten, aus denen erhellt, welche Breschen die geschichtliche Ent- wicklung vor der Reformation in das„heilige, unantastbare Institut der Ehe" gelegt hatte, wie unvollkommen und zer- setzt es unter dem Gesichtswinkel der Sittlichkeit war. Am weitesten war der Prozeß der inneren Auflösung in Italien fortgeschritten, das die reifste materielle und geistige Kultur der Zeit repräsentierte. Nach Burckhardt charakterisiert es das Italien der Renaissance,„daß hier die Ehe und ihr Recht vielleicht mehr, jedenfalls bewußter als anderswo mit Füßen getreten wird, daß man gerade den Grundsatz aus spricht, die Ehe sei nur auf bestimmte Zeit zu schließen und solange die Frau dem Manne gefalle." Indessen war auch in den anderen Ländern, wo das neuzeitliche Werden ein- gesetzt harte, die Ehe alles, nur nicht ein Rührmichnichtan. Bonfini vermerkt in seiner Beschreibung von Wien im Jahre 1490,„wenige Frauen lassen sich an einem Manne genügen. Häusig kommen Edelleute zu schönen Bürgerfrauen". Und Scherr schreibt in seiner„Kultur- und Sittengeschichte Deutsch- lands":„Uns ist urkundlich bezeugt, daß um 1476 zu Lübeck vornehme Bürgerinnen, das Antlitz unter dichtem Schleier bergend, abends in die Weinkeller gingen, um an diesen Orten der Prostitution unerkannt messalinischen Lastern zu frönen." Der Troß der„fahrenden Fräulein", welche die Kriegszüge, Konzilien und Fürstentage begleitete; die Orgien in den Freudenhäusern und öffentlichen Badestuben usw. lassen einen beweiskräftigen Rückschluß zu auf die Ohnmacht und die Zersetzung der Ehe, auf den breiten Strom des geschlechtlichen Lebens außerhalb ihrer Grenzen. Jedoch nicht in allen Klassen der Bevölkerung arbeiteten die aufgezeigten Entwicklungstendenzen an der Lockerung der Ehe. Ihre Wirksamkeit beschränkte sich auf die revolu, tionären oberen Klassen. Nur in ihnen zeitigten die ver- änderten Produkttonsbedingungen in Gestalt von Reichtum und Macht Voraussetzungen für die Emanzipation der Frau vom Haushalt. Nur in ihnen waren die materiellen und kulturellen Vorbedingungen vorhanden für die Entwicklung einer selbstbewußten, kraftstrotzenden, lebensfreudigen Jndi- vidualität, die sich in leidenschaftlichem Haß gegen jede Bindung, jeden Zwang erhob. Größere Freiheit der Ehe und Liebe war daher ein Ideal der Fürsten und ihrer Höf- linge, der Kaufleute, der humanistischen Gelehrten und Künstler. Die Fürstendiener mit und ohne Talar waren die eifrigsten Fürsprecher für leichtere Lösbarkeit der Ehe und ireiere Form des sexuellen Auslebens. Luther erklärte zum Beispiel den außerehelichen Geschlechtsverkehr für verdienst- licher als die Keuschheit. Die unteren Klassen begehrten im Gegenteil größere Festigung der Ehe. Bauern und Handwerker konnten un- möglich die naturalwirtschaftliche produttive Tättgkeit der Frau missen. Haushalt und Ehe waren für sie nach wie vor ökonomische Notwendigkeiten. Materielle Dürfttgkeit, ozialer Druck und geistige Rückständigkeit ließen in ihnen weder die Möglichkeit noch den unbezähmbaren Drang nach schrankenloser Entfaltung der Individualität entstehen. Wollten 1e sich nn Kampfe der Klassen behaupten, so bedurften sie vor allem der Solidarität. Die Lebensäußerungen der starken Persönlichkeit werteten sie lediglich als Hochmut uud Zügel- losigkeit, die Geschlechtsliebe sowie jede andere Lust als Teufels- werk und Sünde. Aber das Geschlechtsleben der oberen Klassen warf seine Wellen bis in die Welt der Bauern und Handwerker und des entstehenden Proletariats. Die Lebensge- staltung und Moral der Herrschenden hat stets auf die Be- herrschten zurückgewirkt, teils beispielgebend, teils schärfste Oposition herausfordernd. Außerdem fielen die Töchter und Frauen der unteren Klaffen nur zu oft der schrankenlos sich austobenden sexuellen Lust in den oberen Klassen zum Opfer. Alle kommunistischreligiösen Bewegungen, in denen Bauern, Handwerker und Proletarier revoluttonär auftraten, prokla- mierten daher neben der Eigentumsreform die Reform der Ehe. Aber die wenigsten von ihnen forderten die beiden Ex- treme einer solchen: Enthaltung von der Ehe und absolute Keuschheit; Weibergemeinschast beziehungsweise Vielweiberei. Diese Extreme standen im Widerspruch zu den Bedürfnissen und Anschauungen der unteren Klassen. Der weiter oben enthaltene Hinweis auf die ökonomische Be- deutung der Ehe für sie und der Zwang zur„Monogamie der Armut" machen das erklärlich— von anderen Um- ständen abgesehen. Auch die vielgeschmähte Weibergemein- schast und Vielweiberei der Wiedertäufer war durchaus nicht eine einheitlich vertretene Forderung. Sie wurde von den angesehensten Wortführern der Bewegung bekämpft und gewann keine praktische Bedeutung. Die einschlägigen Zu- stände in Münster sind kein ausreichender Gegenbeweis. Die Vielweiberei, welche dort eingeführt wurde, war eine ökono- mische und nur selten eine geschlechtliche. Kautsky hat das nach unserer Meinung auf Grund gewissenhaft geprüften Quellenmaterials überzeugend nachgewiesen.' Die Männer waren gehalten, mehrere Frauen als Hausgenossinnen zu sich zu nehmen, nicht um Orgien der Sinnenlust Tür und Tor zu öffnen, wohl aber um den alleinstehenden Frauen in einer Familie Sicherung des Unterhalts und persönlichen Schutz * Siehe:„Die Geschichte des Sozialismus in Einzeldarstellungen." Stuttgart , Verlag I. H. W. Die?. Sie sei den Genossinnen dringend zum Studium empsohlen. in den Stürmen der Belagerung und gegen die Exzesse der zusammengepferchten Krieger zu gewähren. Zwei Momente diktierten in Hinblick auf dieses Ziel die Umwälzung der ehelichen Verhältnisse: Das abnorme Zahlenverhältnis der Geschlechter— etwa 8000 bis 9000 Frauen standen 1600 Männer gegenüber—, und das Streben, trotz der außer- ordentlichen Lage die größtmöglichste Sittenstrenge herbeizuführen. Im allgemeinen forderten die revolutionären Be- wegungen der unteren Klassen größere Festigkeit der Ehe und erhöhte Reinheit und Sittenstrenge des Geschlechtslebens überhaupt.(Schluß folgt.) Frauenstimmrecht und Sozialdemokratie in Schweden . Den Leserinnen und Lesern der„Gleichheit" wird es wohl bekannt sein, daß in Schweden seit schon ziemlich langem von Frauen für das politische Stimmrecht der Frauen agitiert wird. Das kommunale Stimmrecht be« sitzt bei uns das weibliche Geschlecht bereits seit mehr als 40 Jahren. Allerdings keineswegs in seiner Gesamtheit, denn nicht als Frauen und Bürgerinnen sind die Frauen, sind alle Frauen stimmberechtigt, sondern nur als Besitzerinnen eines mehr oder weniger beträchtlichen Einkommens. Auf kommunalem Gebiet ist nämlich der Besitz fast allein aus- schlaggebend. Die Kommune wird etwa wie eine Aktien- gesellschaft aufgefaßt; je größere Steuersummen, um so größerer kommunaler Einfluß für den einzelne». In den Städten erhalten die Einwohner für jede Krone diretter Maatssteuer(was vielleicht das Fünf- oder Zehnfache an Kommunalsteuern bedeutet) eine Stimme bei den Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung. Die Progression geht bis zu 100 Stimmen für Leute mit 10 000 Kronen Einkommen und mehr. Auf dem Lande geht die Progression von 5 Stimmen bis auf 5000 für einen großen Gutsbesitzer oder eine in- dustrielle Aktiengesellschaft. Ein plutokratischeres Wahlrecht ist wohl kaum in ganz Europa zu finden, und es versteht sich von selbst, daß, solange dieser schändliche Mammonis- mus besteht, die Arbeiter und überhaupt die kleinen Leute, welche die große Masse der Bevölkerung bilden, in kommu- naler Hinsicht völlig rechtlos der Willkür der kleinen Minori - tät Reicher und Reichster ausgeliefert sind. Auf der Grund- läge der wie angegeben gewählten Kommunalversammlungen baut sich unsere Erste Kammer auf, während die Zweite Kammer durch direttes und g l e i ch e s Stimmrecht gewählt wird, das jedoch kein allgemeines ist, weil bis auf weiteres nur Bürger mit mehr als 800 Kronen Einkommen wahlberechtigt sind. Nachdem die besser situierten industriellen Arbeiter dank der Gewerkschaftsbewegung im letzten Jahr- zehnt allmählich ein Einkommen erlangt haben, das den 800 Kronen-Zensus übersteigt, ist es angesichts der Situation erklärlich, daß das Streben, den Einfluß der Ersten Kammer zu brechen, immer mehr in den Mittelpunkt der Wahlrechts- ftage in Schweden getteten ist. Aus einem kommunalen Wahlrecht wie dem schwedischen olgt als selbstverständlich, daß einer Frau, die selbst ihr Vermögen verwaltet, dasselbe Recht zukommen muh wie zum Beispiel einer Aktiengesellschaft, nämlich bei den kommunalen Wahlen die Wucht ihres Besitzes geltend machen zu können. Die älteren bürgerlichen Frauenrechtlerinnen haben sich ziem- lich viel Mühe gegeben, die besitzenden Frauen für die Aus- Übung ihres Wahlrechtes zu interessieren, im allgemeinen je- doch mit mäßigem Erfolg. Mehr Eifer legen dieselben Frauen hin und wieder an den Tag, wenn es sich um die Wahlen von Geistlichen handelt, denn auch dabei sind die chwedischen Frauen stimmberechtigt. Bolle politische Rechte für die Frauen werden bei uns von zwei Seiten gefordert: von den Sozialdemo- traten, und zwar unter ihnen in erster Linie von den ge- w erksch aftlich organisierten Arbeiterinnen, und von einer Gruppe radikaler bürgerlicher Ideologen, Männer und Frauen. In dem Maße, als die Frage des Wahlrechtes für die Arbeiter in den Vordergrund der aktuellen Politik gerückt und als eine Lebensftage der Nation auch von den bürgerlichen Parteien anerkannt wurde, trat mo- mentan in der Partei die Forderung des Frauenstimmrechtes zurück. Die Genossinnen hatten im allgemeinen das be- stimmte Gefühl dafür, daß die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes für die Männer wie im übrigen Europa nach 'ast zwanzigjähriger Agitation und nach so energischen Vor- tößen, wie es zum Beispiel der dreitägige Demon- lrationsstreik von 1902 war, eine doch anders reife Frage für das Land ist, als die mehr prinzipiell-agitatorisch hervorgehobene Forderung des Wahlrechtes für das weib- liche Geschlecht. Die Arbeiterinnen, auch die von starkem Klassenbewußtsein durchdrungenen, haben es daher im großen und ganzen als die natürliche und gewissermaßen berechtigte Reihenfolge betrachtet, daß augenblicklich zuerst die Wahl- rechtsfrage für das männliche Proletariat gelöst werde; jedenfalls wollten sie durchaus nicht, daß das Frauensttmm- recht als Vorwand einer neuenVerschleppung der Wahlrechtsreform mißbraucht werde. Die nämlichen An« chauungen wurden auch von den Genossinnen vertreten, die in der Partei hervorragend tätig sind; zum Beispiel voa Frau Anna Sterky , Organisatorin der meisten Frauen- gewerkschaflen in Stockholm , wie auch von Frau Kala Dalström, eine energische und beliebte Agilatorin der Partei, die besonders für die Jugendbewegung derselben wirkt. Eine gegenteilige Auffassung wurde eigentlich in der Partei nur von denAnarcho-Sozialisten— die wir in Schweden als Folge unserer politischen Rückständigkeit in relativ größerer Zahl wie in Deutschland haben— mit großer Vehemenz vertreten. Es war eine sonderbare E»
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16 (11.7.1906) 14
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