Nr.!4
Die Gleichheit
scheinung, den Führer dieser Richtung, einen Literaten namenZ Bergegren, der sonst jeden Parlamentarismus als Schwindel und Betrug gegen die Arbeiter zu brandmarken beliebt, jetzt gegen die Fraktion losdonnern zu hören, weil diese seiner Meinung nach nicht schnell genug die Frauen in denselben parlamentarischen Sumpf wie die Männer bringen wolle. Der Parteikongreß von 1908 hatte es der Fraktion über- lassen, im Hinblick auf die gesamte parlamentarische Lage, die Wahlrechtsreform betreffend, zu entscheiden, ob sie auch das Frauenstimmrecht in ihren Antrag von 1906 aufnehmen wolle oder nicht. Die Situation war nun im Anfang von 1906 die folgende: Die neue liberale Regierung hatte es aufwartenden bürgerlichen Frauenrechtlerinnen gegenüber bestimmt abgelehnt, das Frauenstimmrecht in ihrem Wahlrechtsreformentwurf aufzunehmen, weil dieser Entwurf nur das möglichst schnell Durchführbare enthalten solle, die Einführung des Frauenstimmrechtes aber verschiedene Änderungen in dem Familienrecht beziehungsweise dem Ehe- recht voraussetze und dazu ziemlich sicher vom Reichstag nicht ohne gewisse statistische Untersuchungen angenommen werden könne, die erst noch vorgenommen werden müßten. Obgleich die Sozialdemokraten im Reichstag mit der Stimm- rechtserweiterung, wie die Regierung sie vorschlug, gar nicht zufrieden waren, glaubten sie doch die Verantwortung für eine neue Verschleppung der überreifen Reform nicht auf sich nehmen zu dürfen, sondern waren entschlossen, nachdem ihre eigenen Reformanträge gefallen waren, für den Regierungs- entwurf einzutreten. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, daß die entsprechende Wahlrechtsreform immerhin die Zahl der stimmberechtigten Bürger von 400000 auf etwa 1 Million erhöht und dabei der Ersten Kammer keine neuen Vorteile gewährt haben würde. Hätte aber die Arbeiter- partei durch ihre parlamentarischen Vertreter in diesem Moment das Frauenstimmrecht auf die Tagesordnung ge- bracht, so wäre es sehr wahrscheinlich gewesen, daß die kon- servative Partei, um noch einmal die ganze Wahlrechtsreform — und damit diesmal die unbequeme liberale Regierung— zum Fall zu bringen, eine eingehende Untersuchung über die Voraussetzungen des Frauenwahlrechtes forderte und auch durchsetzte, und damit einen neuen mehrjährigen Aufschub der Reform. Unter solchen Verhältnissen beschloß die Fraktion ein- stimmig, die Einführung des Frauenstimmrechtes ihrerseits nicht zu beantragen, jedoch ihrem Programm gemäß da- für zu stimmen, würde von anderer Seile ein entsprechen- der Initiativantrag eingebracht. Das genügte jedoch den extremen Frauenrechtlerinnen in der Partei nicht. Nachdem ein Frauenkomitee von der Reichstagsfraktion eine Antwort im Sinne der obigen Ausführungen erhalten hatte, beantragte dasselbe bei dem Parteivorstand die Einberufung eines außerordentlichen Parteikongresses, der aussprechen sollte, daß für die Partei das Frauenstimmrecht untrennbar mit der Erweiterung des Stimmrechtes für die Männer ver- Kunden sei. Das Begehren wurde einstimmig abgelehnt. Daraufhin forderte man den Parteistatuten gemäß eine Ur- abstimmung der Parteimitglieder über die Frage der Ein- berufung eines solchen Kongresses. Die ganze Angelegenheit schien jedoch die Parteimitglieder nur wenig zu interessieren. Die Beteiligung an der Abstimmung war eine sehr schwache; der Antrag wurde mit etwa 6000 gegen 800 Stimmen ab- gelehnt. Das Ergebnis der Abstimmung darf wohl als eine indirekte Zustimmung zur Haltung der Fraktion angesehen werden. Während in der Partei die einseitige Verbohrtheit, mit welcher das Frauenstimmrecht gefordert wurde, zu nichts ge- führt hat, haben die bürgerlichen Frauenrechtlerinnen bei den bürgerlichen Parteien mit mehr Glück gewirkt. Seit einigen Jahren besteht in Schweden ein„Verein für das poli- tis che Frauenstimmrecht", von Frau AnnaMargretheHolm- green, Frau Emilia Broms, Fräulein Anna Lind Hägen, Fräulein AnnaWhitlock und anderen Gleichgesinnten ins Leben gerufen. Er zählt jetzt im ganzen Lande etwa 80 Zweig- vereine mit mehreren tausend Mitgliedern. Die Kerntruppe des Vereins wird von unseren weiblichen„Intellektuellen" gestellt: von Lehrerinnen, Schriftstellerinnen, Arztinnen, bei sozialer Hilssarbeit verschiedenster Art tätigen Frauen usf. Die meisten dieser Frauenrechtlerinnen huldigen wohl einer radikalen Weltanschauung, viele aber sind nur gemäßigt liberal oder sogar ausgesprochen konservativ. Von dieser Organisation ging die oben erwähnte Abordnung an die liberale Regierung aus. Nachdem dieselbe kein Resultat ge- zeitigt hatte, haben die Frauenrechtlerinnen mit doppelter Energie für das Frauenwahlrecht agitiert. Eine allgemeine Frauenpetition, die das Wahlrecht für die Frauen unter den gleichen Bedingungen forderte, welche für die Männer gelten, wurde in Umlauf gesetzt und hat in einigen Monaten mehr als 80000 Unterschriften erhalten. Gleich- zeitig waren die Damen unter den Abgeordneten tätig. Es gelang ihnen auch, den sozial-radikalen Bürgermeister von Stockholm , Lind Hägen, der sich schon früher als der kon- sequenteste Vorkämpfer für die Frauenrechte erwiesen hatte, zu bestimmen, einen Antrag einzubringen, der durch die radikale Durchführung des Persönlichkeitsprinzips alle die Schwierig- leiten ausmerzte, welche sich in Gestalt der geltenden Zivil- und Ehegesetze der Einführung des Frauenwahlrechtes entgegen- stellten. Außer Lindhagen unterzeichneten noch sieben radikale Abgeordnete den Antrag. Aber auch die Erzreaktionären der Ersten Kammer interessierten sich für das Frauenstimm- recht. So ein Gothenburger Kaufmann, Lithander, der einen Antrag einbrachte, alle vorliegenden Vorschläge zur Wahlrechtsreform zu verwerfen und von der Regierung einen neuen Entwurf zu fordern, der das Frauenstimmrecht ent- hielte. Seine Motive dafür legte er ganz offen dar. Die
stimmberechttgten Frauen sollten Stützen der Ordnung, des Eigentums und der Religion gegen die gesellschaftsauflösende Sozialdemokratie werden, sie sollten die Vorrechte der Be- sitzenden gegen die„Gleichmacherei" der Habenichtse schützen usw. Die radikalen bürgerlichen Frauenrechtlerinnen haben ihren Dank Herrn Lindhagen, aber auch Herrn Lithander ausgesprochen. Wie den Lesern der„Gleichheit" wahrscheinlich aus der Tagespresse bekannt ist, scheiterte der liberale Versuch, die Stimmrechtsfrage für die Männer einigermaßen zu lösen, trotz der loyalen Haltung der Sozialdemokratie an dem Nein der Ersten Kammer. Die allgemeine Karambolage ergab als einziges positives Resultat— sonderbare Laune des Schicksals!—, daß beide Kammern einer Resolution zu- gestimmt haben, welche die Regierung auffordert, eine Enquete über die Frage des Frauenstimmrechtes zu eröffnen und auf Grund derselben eventuell Reformvorschläge ein- zubringen. Die Resolution ist von der Ersten Kammer mit 69 Stimmen gegen 60 angenommen worden, von der Zweiten mit einer viel größeren Mehrheit, nachdem vorher der An- trag Lindhagen gegen 84 Stimmen(darunter die 13 sozial- demokratischen) gefallen war. Es ist jedoch kaum wahr- scheinlich, daß die konservative Kampfesregierung, welche, auf die Erste Kammer gestützt, nun den Versuch machen wird, der Zweiten Kammer ein einseitiges und den Bolkswillen ab- sichtlich verfälschendes Proportionalwahlverfahren auf- zudrängen, bis zum nächsten Jahre mit ihren Untersuchungen schon so weit gekommen sein wird, daß sie das Frauen- Wahlrecht in ihren in der Entstehung begriffenen Entwurf aufnimmt. Das Scheitern des liberalen Vermittlungsversuchs einer Wahlrechtsreform hat indessen die ganze Frage für Schweden in ein neues Stadium gebracht. König und Erste Kammer haben sich nach dem großen Ereignis von 1908, der Los- trennung Norwegens , jetzt wiedergefunden und bilden zusammen eine aggressive„Herrenmacht" gegen die„Bolls- macht", die eine liberal-radikal-sozialdemokratische Mehrheit in die Zweite Kammer gesandt hatte— die Worte stammen von dem früheren liberalen Staatsminister Staaff, der am 28. Mai nebst dem ganzen Kabinett demissioniert hat, weil der König sich weigerte, durch neue Wahlen an das Volk zu appellieren. Der Kampf hat sich unter diesen Umständen aus einem Ringen um eine Stimmrechtsreform, die Zweite Kammer betreffend, zu einem Verfassungskonfliktver- tieft. Es handelt sich jetzt darum, ob die Erste Kammer das Monopolparlament der Reichsten, oder die Zweite Kammer, die verhättnismäßig der Ausdruck des Volkswillens ist, die entscheidende Macht im schwedischen Staate haben soll. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei hat soeben ein Manifest veröffentlicht, worin die Arbeiter aufgefordert werden, von nun ab neben dem allgemeinen, gleichen Wahl- recht eine Verfassungsrevision zu fordern, welche die plutokratische Erste Kämmer beseitigt. Im Hinblick auf dieses große Ziel wird die Frage des politischen Massen- st r e i k s wieder auf die Tagesordnung des kämpfenden Prole- tariats gesetzt. Wenn aber die Situation eine so gespannte, die künstigen Augenblicksforderungen der organisierten Ar- beilerklasse so weilgehende geworden sind, wäre es ebenso- wenig programmäßig wie opportun, die Forderungen des Frauenstimmrechtes links liegen zu lassen. In den» neuen Kämpfe, welchen die Arbeiter Schwedens nun für ihr gutes Recht im Vaterland führen müssen, wird folglich das all- gemeine Wahlrecht von der Partei in dem Sinne gefordert, daß die Losung lautet: Allgemeines, gleiches und direktes Wahlrecht zu einer einzigen Kammer für Männer und Frauen! Stockholm ,»20. Juni 1906. Hjalmar Branting .
Aus dem Bericht der badischen Fabrik- inspektion für das Jahr 1905. ii. Eine weitere Untersuchung über den Einfluß der gewerb- lichen Arbeit auf die Arbeiterinnen unternahm die badische Fabrikinspeklion infolge einer Anfrage des Ministeriums des Innern überauffallendhäusige Invalidenrenten- ge suche von solchen 30 bis 40jährigen Arbeiterinnen, die in der Seidenindustrie beschäftigt sind und ihr Seh- vermögen zu einem großen Teile eingebüßt haben. Diese Schädigung wurde auf die außerordentlich anstrengende Ar- beit am Webstuhl beim Bedienen der zahllosen feinen ver- schiedenfarbigen Seidenfäden zurückgeführt. Die Gewerbe- aufsichtsbeamten hatten aber die Beobachtung gemacht, daß die betreffenden Arbeiten in Seidenwebereien zwar als an- strengend für die Augen, jedoch nicht als Ursachen so schwerer und in so jungen Jahren auftretender Schädigungen angesehen werden konnten. Dagegen war als wahrscheinlich anzunehmen, daß in vorgerückteren Altersstufen, etwa vom 48. oder 80. Jahre ab, neben anderen Leiden auch Seh- schwäche auftreten würde. Denn— so heißt es wörtlich in dem Bericht— ganz abgesehen von besonderen beruflichen Schädigungen pflegen sich Altersgebrechen bei den hart arbeitenden Frauen dieser Bevölkerungsklasse schon in einer früheren Lebensperiode einzustellen. Der Bezirksarzt bestätigte diese Anschauung aus eigener Er- fahrung. Er führte aus, daß bei den arbeitenden Frauen die körperliche Hinfälligkeit etwa mit Ende der vierziger Jahre— also außerordentlich früh— einsetze. Die industriell Tättgen hätten alsdann neben anderen Gebrechen auch über Abnahme der Sehkraft zu klagen, die oft so weit ginge, daß auch mit Zuhilfenahme einer Brille die Fabrik- arbeil nicht fortgeführt werden könne. Als einzige Ur- fache der Invalidität sei ihm die Sehschwäche nicht bekannt
geworden. Sie bilde neben anderen den Ausdruck der früh eintretenden Altersschwäche. Die genaueren Unter- suchungen der Fabrikinspektion haben die Richtigkeit dieser Anschauung erwiesen. Für uns ist von besonderer Wichtigkeit die Tatsache, daß die Arbeiterinnen auch in„hygienisch einwandfreien Be- trieben" durch die heuttge Ausbeutung vor der Zeit auf- gerieben werden. Hieraus ergibt sich die dringende Not- wendigkeit, die Dauer der täglichen Arbeitszeit möglichst zu verkürzen. Trotzdem muß die Fabrikinspettion berichten, daß Verkürzungen der Arbeitsdauer von einschnei- dender Bedeutung im Berichtsjahr nichtvorgekom- men sind. Die Textilindustrie verharrt auf ihrem ablehnenden Standpunkt gegenüber der Einführung des Zehnstundentags. Auch die Verkürzung des Arbeitstags in dem benachbarten bayerischen Industriegebiet sei bisher ohne Einfluß auf die Unternehmer des Großherzogtums geblieben. Hier muß die Gesetzgebung eingreisen, indem ste die gesetz- lich zulässige tägliche MaximalarbeitSzeit min- destens um eine Stunde verkürzt. Freilich muß dann end- lich auch die Mitgäbe von Arbeit an die Arbeiterinnen zur Fertigstellung daheim verboten und der gesetzliche Arbeiterschutz auf die H auSinduftrie ausgedehnt werden. Die Fabrikinspektionsbeamten haben die Mit gäbe von Arbeit nach Hause sowohl in der Bürstenindustrie wie in der Uhrenindustrie beobachtet. Diese Gepflogen- heit führt zu einer übermäßigen Arbeitsdauer für die ein- zelnen Arbeiterinnen selbst dann, wenn in der Fabrik mit verkürzter Arbeitszeit gearbeitet wird. Ist aber einmal die llbung, den Arbeiterinnen noch Hausarbeit mitzugeben, ein- geführt, so liegt die weitere Gefahr sehr nahe, daß auch bei Inanspruchnahme des vollen Arbeitstags im Betrieb noch zu diesem Mittel gegriffen wird, um in dringenden Fällen ohne die Einholung behördlicher Lberarbeitsbewilligung die Produktion zu erhöhen, oder auch um dauernd die Bestim- mungen über den Maximalarbeitstag zu umgehen. Im Be- richtsjahr haben die Beamten dieser Frage besondere Auf- merksamkeit zugewandt und dabei ermittelt, daß die Sitte der Mitgabe von Hausarbeit noch eine ziemliche Verbreitung hat und insbesondere fast ausnahmslos dort angetroffen wird, wo die in der Fabrik ausgeführte Arbeit auch zugleich allgemein hausindustriell hergestellt wird. Zum Teil werde die Mitnahme von Arbeit seitens der Fabrikanten direkt ver- langt, zum Teil den Arbeiterinnen freigestellt. In allen Fällen seien aber dieLöhne dann so gering, daß die Arbeiterin die Hausarbeit im eigensten materiellen Jnter- esse für wünschenswert oder gar dringend notwendig erachten müsse. In den Distrikten mit eingebürgerter Hausindustrie komme noch als ein weiterer völlig unkontrollierbarer Faktor dazu, daß die in einer Fabrik tätigen Arbeiterinnen zwar aus diesem Betrieb keine Arbeit mitnehmen, dagegen durch Ver- miltlungj ihrer Angehörigen oder als willkommene Beihilfe für diese abends nach vollbrachtem Tagewerk noch bis spät in die Nacht für andere Firmen tätig sind. In der Lahrer Kartonnage, in der Bürsten- und der Uhrenhaus- industrie des Schwarzwaldes werden zahlreiche Fabrik- arbeiterinnen auf diese Weise über die gesetzlich festgelegte Dauer des Maximalarbeitstags hinaus beschäftigt, ohne daß es möglich wäre, ihre Zahl und die tatsächliche Arbeitsdauer zu erfassen. Einzelheiten konnten nur insoweit festgestellt werden, als die Mitgabe der Arbeit durch den Unternehmer an die Arbeiterinnen erfolgt, die im eigenen Geschäft tätig sind. Auch hier war die Auskunft sehr spärlich, da die Fabrikanten nur äußerst ungern auf diese Frage eingehen, und die Arbeiterinnen, wenn man sie im Betrieb befragt, begreiflicherweise ebenfalls sehr zurückhaltend antworten. Im weiteren lenkt der Bericht die allgemeine Aufmerk- samkeit mit Recht auf das Verhalten mancher Auf- sichtspersonen gegenüber den ihnen unterstellten Arbeite- rinnen. Bezeichnend ist der folgende Fall. Der Werkmeister einer großen Seifenfabrik betrug sich fortgesetzt in An- Wesenheit der ihm unterstellten Arbeiterinnen in schamlosester Weise. Durch Gesten und Redensarten, Vorzeigen un- züchtiger Darstellungen und anderem mehr erregte er in höchstem Maße Ärgernis. Infolge einer Anzeige des Vaters eines der beleidigten Mädchen erhiett die Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Treiben des Werkmeisters. Sie stellte abermangels gesetzlicher Grundlagen dasVerfahren ein und verwies den Beschwerdeführer auf den Weg der Privatklage. Demnach war die Staatsanwalt- schast der Meinung, daß das öffentliche Interesse nicht da- durch berührt wird, wenn ein Werkmeister ein so schamloses Treiben ungestraft sich zuschulden kommen läßt. Denn bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft das Recht, wegen Be- leidigung öffentliche Klage zu erheben, wenn dies im öffent- lichen Interesse liegt.— Nun ersuchte die Fabrikinspektion die Firma, den Werkmeister zu entlassen. Die Firma lehnte aber die Entlassung ab, weil sie das Verschulden des Werk- meisters als— unerheblich ansah und den Ausgang etwaiger Prozesse abwarten wollte. Darauf stellte die Fabrikinspektion bei dem zuständigen Bezirksamt den Antrag, der Fabrik auf- zugeben, sämtliche Arbeiterinnen unter 18 Jahren zu ent- lassen, da sie sich weigere, den ihr nach der Gewerbeordnung obliegenden Verpflichtungen zur Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Auslandes nachzukommen. Die Firnra legte gegen die Verfügung Beschwerde beim Bezirksrat ein. Letzterer trat völlig aus die Seite der Fabrikinspektion und rügte in schärfster Weise das Verhalten des Werkmeisters. Nur mit Rücksicht auf dessen Familie und im Hinblick dar- auf, daß die ausdrückliche Warnung, welche dem Werkmeister zuteil wurde, die beste Garantie gegen Wiederholungen scheine, sei von der Durchführung der Auflage einstweile»