120 Die Gleichheit Nr. 18 Stelle die Revolutionierung der Arbeit entgegen. Sie wird für die Umbildung der Ehe insbesondere durch die Um- bildung des Haushalts und die Tätigkeit der Frau bebeut sam. Das haben wir bereits an dem Zusammenhang dar gelegt, der zwischen der Aufhebung des Haushalts als Be- darfswirtschaft durch die kapitalistische Produktion und der inneren Zersetzung besteht, welcher die Ehe der bürgerlichen Klassen anheimfällt. Unter dem Einfluß der Klassenlage zeitigt aber der nämliche Vorgang die Verdrängung der Naturalwirtschaft aus dem Hause für die proletarische Ehe durchaus gegensätzliche Resultate. Die kapitalistische Produktionsweise sorgt durch die Aus- beutung des Proletariers dafür, daß die Enthebung der Arbcitergattin von produktiver Tätigkeit für den Bedarf der Ihrigen keineswegs zur Emanzipation von der Arbeit für die Familie und darüber hinaus für die Gesellschaft wird. Umgekehrt: sie vertieft und erweitert das Tätigkeitsgebiet der Proletarierin und paßt es den gewandelten sozialen Ver- Hältnissen an. Dank der neuen gesellschaftlichen Produktionsbedingungen kann die Arbeiterfrau nicht länger Bedarsswirtschafterin für die Familie sein, dank der proletarischen Klassenlage muß sie jedoch Leiterin und Verwalterin des Haushalts, Pflegerin und Erzieherin der Kinder bleiben. Ihr häusliches Walten gewinnt in dem Maße an Bedeutung, als der Gegensatz zwischen dem Einkommen der Familie und den vorhandenen gesellschaftlichen Kulturmöglichkeiten beziehungs weise den steigenden Kulturbedürfnissen des Proletariats wächst, in dem Maße, als dieses in der Familie Höheres erblickt, wie eine Tisch- und Schlafgemeinschaft. Was sie als umsichtige Haushälterin und verständnisvolle Gattin und Mutter leistet, das wirkt oft genug dem drohenden Ab- swrz ihrer Angehörigen aus dem Lohn- in das Lumpen- Proletariat entgegen, das trägt stets zu deren körperlichen, geistigen und sittlichen Tüchtigkeit bei und damit zum kultu - rellen Aufstieg der Klasse. Ein neues Moment von höchster Bedeutung tritt auf. Die kapitalistische Produktion schafft in Gestalt der prole- tarischen Not den Zwang, in Gestalt der technischen Ver- vollkommnung der Produktionsmittel die Möglichkeit dafür, daß die Proletarierin als Berufstätige an der gesellschaft- liehen Gütererzeugung teilnimmt. Sie löst damit das Weib wirtschaftlich vom Haushalt, vom Manne los und verleiht ihm eine selbständige wirtschaftliche Existenz. Sie stellt es dem Manne auf seinem eigenen Tätigkeitsfeld als vollwertige Arbeitskraft zur Seite. Sie treibt es als Ausgebeutete in den Klassenkampf, dessen Anforderungen geistige und sittliche Kräfte wecken und entwickeln. Kurz die Arbeit bleibt das große Leitmotiv, das in volleren Akkorden als je im Leben der Proletarierin erklingt, die Arbeit, die auch als ketten- belastete Sklavin des Kapitals die Persönlichkeit emporhebt und adelt. Die proletarische Ehe ist in der Folge der aufgezeigten Verhältnisse nach wie vor, ja auf höherer Stufe als früher, eine Arbeits-, eine Kampfesgemeinschaft von Mann und Weib. Der Wandel der Zeiten weist ihr erweiterte und vertiefte Aufgaben gegenüber der Gesellschaft und den Familienangehörigen zu, er läßt neben den alten persönlichen Beziehungen zivischen den Gatten neue, feinerer und kompli- zierterer Art emporkeimen. Die Frau gewinnt damit als Persönlichkeit an Bedeutung und Würdigung, denn von steigender Wichtigkeit ist, was sie an persönlichen Werten in die Aufgaben und Beziehungen der Ehe einsetzt. So wird ein weiter und fruchtbarer Boden bereitet, auf dem die individuelle Geschlechtsliebe zu wurzeln und zu wachsen ver- mag, aus dem sie die sittlichen Kräfte saugt, welche das erdschwere sinnliche Triebleben sublimieren. Diese selbst aber kann sich als subjektive Vorbedingung für Eheschluß und Ehedauer um so siegreicher durchsetzen, je größer die wirt- schaftliche Selbständigkeit des Weibes ist, seine persönliche Bewegungsfreiheit und seine Gleichwertigkeit als Genossin des Mannes; mit anderen Worten: je weniger das Weib durch die Ungunst der sozialen Verhältnisse gezwungen ist, sich in die gesellschaftlich beweihräucherte oder die gesell- schaftlich verfemte Prostitution zu verkaufen. Wir haben bereits in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Einführung der Frau in die gesell- schaftliche Produktion dem Herrenrecht des Mannes in der proletarischen Ehe den letzten realen Stützpunkt raubt. Sie begnügt sich jedoch nicht damit, die Gatten als gleichwertige produktive Arbeiter nebeneinanderzustellen und mit dem Flammenschein zerstörten Familienglücks, mit dem Schrei der Plage leiblich und geistig geopferter Kinder die gesell- schaftliche Bedeutung des hausmütterlichen Wirkens zu predigen. Im Bunde mit der Vermögenslosigkeit ist sie die wichtigste treibende Kraft, welche mit dem Sein und Be- wußtsein der Proletarier auch ihre Geschlechtsmoral revo- lutioniert. Im Proletariat bleibt für die zweierlei Sittlichkeit in geschlechtlichen Dingen und das Monopol des Mannes auf zügelloses sexuelles Ausleben gar wenig Spielraum. Die jungfräuliche Unberührtheit und die eheliche Treue des Weibes, verlieren ihren Marttpreis als anatomische Garan- tien für legitime Erben des Ehemannes. Keuschheit und Treue verwandeln sich aus verncögensrechtlichen in sittliche Werte, deren Bedeutung für beide Geschlechter die gleiche ist. Die wirtschaftliche Selbständigkeit ermöglicht der Prole- tarierin, frei über ihre Liebe zu verfügen. Ohne Beob- achtung der gesetzlichen Formalitäten kann sie den Mann ihrer Wahl in Leidenschaft umarmen und eine besudelte Ehe auslösen. Daß sie unter der Herrschaft der bürgerlichen Ordnung und ihrer Moral in beiden Fällen die Freiheit und Reinheit ihrer persönlichste esensäußerung um hohen Preis erkaufen muß, kommt- rinzipielle Wertung der Entwicklungstendenzen nicht in Betracht. Diese laufen aber unzweideutig in der Richtung einer Gleichstellung der Ge- schlechter, indem sie dem Liebesleben des Weibes vor der Ehe größere Bewegungsfreiheit sichern, dem des Mannes aber in der Ehe größere Gebundenheit auferlegen. Das Geschlechtsleben des Proletariats sinkt damit nicht unter dasjenige der Bourgeoisie herab, sondern es steigt über sie empor, denn trotz aller Makel und Gebrechen, die ihm als Erbteil der kulturell rückständigen proletarischen Klassenlage eigentümlich sind, hat es vor der bourgeoisen Sittlichkeit die größere Wahrhaftigkeit, Reinheit und Gerechtigkeit voraus. Unter dem Drängen der geschichtlichen Entwicklungskräste, welche die kapitalistische Produktion auslöst, weitet sich so stetig die Kluft, welche die proletarische Ehe ihrem Wesen nach von der vaterrechtlichen Monogamie scheidet. Das Verhältnis des Proletariers zu seinem Weibe hat nichts ge- mein mit dem bürgerlichen Familienverhältnis, erklärte schon dasKommunistische Manifest". Scharf präzisiert faßt Engels die Entwicklungsergebnisse in dem Satze zusammen, daß dieProletarierehe monogamisch ist im etymologischen Sinn des Wortes, aber durchaus nicht in seinem historischen Sinn". Sie hat mit der streng vaterrechtlichen Monogamie in der Hauptsache nur noch die äußere Form gemein. Das historische Werden gießt neuen Wein in die alten Schläuche. Naturgemäß beginnt nun eine Rebellion des neuen, höheren Inhalts gegen die alte unvollkommene, knechtende Form, eine Nebellion, die zur Entwertung und schließlich zur Sprengung der Form führt, denn das lebendige gcschicht- liche Leben ist auf die Dauer immer stärker als sein Geschöpf, die soziale Institution. Tatsächlich stehen heute schon zahlreiche Proletarier der bürgerlichen Eheform mit vollständiger Gleichgültigkeit gegenüber, die bei den einen der unbewußte Reflex des sozialen Milieus ist, bei den anderen der bewußte Ausdruck von geschichtlicher Einsicht und der Eman- zipation von der bürgerlichen Anschauung. Wohl hält man meist noch an der Form fest, allein die alle Achtung vor ihr ist verloren gegangen. Man unterwirst sich ihr aus allerhand Rücksichten, von denen die Mehrzahl dem Wesen des Ehebundes total fremd ist, man glaubt jedoch nicht länger an den inneren Wert der Form, an ihre Kraft, das Ge- schlechtsleben zu veredeln. Auch das sozialethische Moment der Ehe die gemeinsame Fürsorge von Mann und Weib für die Nachkommen hängt in: Proletariat im letzten Grunde weniger von der Beobachtung der gesetzlich konzessiv- nierten Ehe ab, als von materiellen Umständen und vor allem von der Stärke des individuellen Pflichtbewußtseins. Das tritt besonders klar zutage, wenn man als Kriterium erfüllter elterlicher Pflicht nicht bloß den Unterhalt der Kinder ins Auge faßt, vielmehr ihre Erziehung. Von der Nichtachtung der Form bis zu ihrer Nichtbeachtung ist aber ein kleiner Schritt, und er wird leicht getan, wenn die Um- stände auf ihn hindrängen. Dafür zeugen die zahlreichen Proletaricrehen, welche geschlossen und gelöst werden, ohne daß die Gatten sich um die gesetzlichen Formalitäten kümmern. Die geschichtlichen Tendenzen zur Umbildung der Ehe, denen wir in der Bourgeoisie und im Proletariat nach- gegangen sind, schlummern auch in den übrigen Klassen der Bevölkerung nicht. Ihre treibende Kraft wächst hier in dem Maße, als die einzelnen Klassen in den Bannkreis der kapita- listischen Produktion geraten, welche die Lebensbedingungen und die Köpfe revolutioniert. Am schwächsten treten sie daher unter den Bauern auf, am stärksten machen sie sich in der bürgerlichen Intelligenz geltend, weil bei ihr ein Faktor überragende Bedeutung gewinnt: die Differenzierung der Persönlichkeit, welche die sittlichen Anforderungen der individuellen Geschlechtsliebe in immer schärferen Gegensatz zu der Eheform bringt. Die Statistik der Ehescheidungen gibt wertvolle Anhaltspunkte dafür. Wir haben bereits früher betont, daß die moderne in- dividuelle Geschlechtsliebe als leidenschaftliche Rebellin gegen die vaterrechtliche Monogamie auf den Plan tritt. Das Zeitalter der kapitalistischen Produktion hat auch ihre ehe- umbildende Kraft gewaltig gesteigert. Es hat eine Fülle materieller und kultureller Quellen erschlossen, welche die Entwicklung und Differenzierung der Persönlichkeit speisen, die Voraussetzung für das Emporblühen der modernen in- dividucllen Geschlechtsliebe ist. Die reich und stark entfaltete Persönlichkeit muß am tiefsten das Unrecht empfinden, welches das tote Eigentumsrecht der bürgerlichen Monogamie dem lebendigen Liebesrecht des Menschen antut. Sie empört sich und nimmt den Kampf auf gegen die Formen und Formeln, welche die Liebe versklaven und beschmutzen. Den objektiven geschichtlichen Kräften, welche an der Ehe unserer Tage rütteln, gesellen sich starke subjektive Mächte zu. Der Raummangel zwingt uns, erst in nächster Nummer die Frage zu beantworten, warum in der kapitalistischen Ordnung die Ehereform außerstande ist, die Liebe zu be- reien._ Zur Frage der Mutterschaftsversicherung. Zu den schaurigsten Taten, welche die Geschichte der Menschheit verzeichnet, gehört der Kindermord. Künstler haben dieses Motiv oft zu ergreifenden Darstellungen be- nutzt. Doch wie unbedeutend erscheinen Greuel wie der bethlehemitische Kindermord, wenn man die Zahl ihrer Opfer vergleicht mit der Zahl der Kleinen, welche durch die kapita- listische Ausbeutung geopfert werden. Im Deutschen Reiche tarben 1904 397 781 Säuglinge im Alter von unter einem Jahre, oder von 100 Lebendgeborenen 19,6. Erheblich über­schritten wird dieser Durchschnitt im industriellen Sachsen , wo von 100 Lebendgeborenen 24,4 im ersten Lebensjahr starben. Wie viel der rund 400000 gestorbenen Säuglinge > Opfer der kapitalistischen Produktion gefallen sind, gibt die Statistik nicht an. Sicher ist nichtsdestoweniger, daß die Arbeit der Mutter in sehr vielen Fällen die Ursache des Todes der Kleinen gewesen ist. Die gestorbenen Säuglinge aber sind nicht immer die Unglücklichsten. Bei zahlreichen armen Geschöpfchen ist die Lebenskraft zu stark, um zu sterben, aber die Schädigungen, die ihre Gesundheit im Mutterleib und in den ersten Monaten des Lebens erfahren hat, verurteilt sie zu lebenslänglichem Siechtum.- Ein Lehrsatz gewinnt immer mehr Anhänger. Er besagt, daß es viel billiger ist, Krankheiten zu verhüten als zu heilen- Will man diesen Lehrsatz befolgen, dann muß man mit der skrankheitsverhütung da einsetzen, wo das llbel noch nicht begonnen hat. Aus die Entwicklung des Kindes angewendet, bedeutet es, daß die vorbeugenden Maßregeln noch vor oder gleich nach der Geburt angewendet werden müssen. In zahlreichen Schriften, auch im Gesundheitsbüchlein, welches vom Reichsgesundheitsamt herausgegeben worden ist, werden Ratschläge erteilt, wie sich die schwangere Frau verhalten soll, und wie der Säugling behandelt und ernährt werden muß. Die Befolgung der guten Ratschläge wird je- doch den meisten Müttern durch Mangel an Geld unmöglich gemacht. Es kann hier nicht unsere Aufgabe sein, die diesbezüg- liehen guten Lehren der Hygieniker zu wiederholen. Was nützen alle guten Lehren, wenn ihre Beobachtung an der Mutter niit Hungertod bestraft wird? Vielfach sind die Löhne der Proletarier so niedrig, daß eine Familie nur dem Verhungern entgehen kann, wenn Mann und Frau täglich von früh bis spät in harter Arbeit sich abmühen. Sowie der Lohn eines Familienglieds ausfällt, hält die bitterste Not ihren Einzug. Will man die Sterblichkeit der Säug' linge vermeiden und verhüten, daß viele Menschen schon im Mutterleib oder in den ersten Monaten des Lebens die Keime zu lebenslänglichem Siechtum eriverben, so muß man die Schwangeren und die Mütter in die Lage bringen, die Lehren der Hygiene befolgen zu können. Um die Mittel dafür zu beschaffen, sind die Mutterschaftsversicherungen in Vorschlag gebracht worden. Es gibt kein Gebiet, das sich so gut für die Versicherung eignet wie das der Mutterschaftsfürsorge. Mit alleiniger Ausnahme der Altersversicherung können auf allen Gebieten, wo die Versicherung durchgesetzt ist, Katastrophen bedingen, daß die Versicherungsfälle plötzlich in großer Zahl eintreten. Gewaltige Feuersbrunst bei der Feuerversicherung, Epidemien bei der Kranken- und Lebensversicherung usw. können ver- anlassen, daß plötzlich an die Versicherung große Anforde- rungen gestellt werden. Das ist bei einer Versicherung zur Schwangerschafts- und Wöchnerinnenfürsorge ausgeschlossen. Kein Gebiet der Statistik weist weniger Schwankungen aus, als die Geburtsstatistik. Die höchste Geburtenziffer in Deutsch - land seit 54 Jahren hat das Jahr 1876 mit 42,6 und die niedrigste das Jahr 1855 mit 33,5 auf 1000 Einwohner auf- zuweisen. Seit 1676 ist eine fast ununterbrochene Abnahme der Geburten zu verzeichnen; 1903 betrugen sie nur 34,9 und 1904 35,2 auf 1000 Einwohner. Niedriger als auf dem platten Lande ist die Geburtenziffer in den Großstädten. Während zum Beispiel 1904 im Deutschen Reiche im Durch- schnitt 35,2 Geburten auf 1000 Einwohner kamen, entfielen in Westprenßen 42,5, in Hamburg 27,5 und in Berlin 25,3 auf 1000 Einwohner. Es läßt sich also annehmen, daß die Geburtenziffer eine sinkende Tendenz hat, je mehr der Pro- zentsatz der großstädtischen Bevölkerung steigt. Will man aber eine Versicherung zum Zwecke der Mutter- schaftsfürsorge, so kann unserer Meinung nach nicht eine selbständige Versicherung der im Alter der Fruchtbarkeit stehenden Frauen oder der Familien in Betracht kommen. Sie allein werden die Versicherung nicht halten können. Man muß daher weitere Kreise zu der Versicherung heran- ziehen. Das läßt sich auch rechtfertigen, weil ja die kinder- reichen Familien ohnehin schon starke materielle Lasten tragen. Gerade die Ärmsten sind es, welche die größten Summen für die Salzsteuer und andere indirekte Abgaben hergeben müssen, in die Taschen dieser Familien wird am tiefsten hineingegriffen, wennnotleidende" Agrarier unter- tützt werden sollen. Des weiteren wäre es ein großer Fehler, noch mehr selb- tändige Arbeiterversicherungen zu schaffen. Zweifellos ist es einer der größten Mängel der jetzigen Arbeiterversicherung, daß man die drei verschiedenen Organisationen geschaffen hat. Von den 43 Millionen Mark Verwaltungskosten, welche die drei Zweige der Versicherung fordern, könnte leicht ein Drittel gespart werden, wenn für alle drei Gebiete der Für- sorge nur eine einzige Organisation bestände. Wäre das der Fall, so könnte außerdem auch der Bersicherungszweck besser gewahrt werden, weil die drei Gebiete der Hilfsbedürftig- leit oft ineinander greifen. Heute wird häufig der Anschluß des einen Versicherungszweigs an den anderen nicht erreicht Die Verschmelzung der Mutterschaftsversicherung mit der Krankenversicherung ist aber ganz besonders geboten. Wo ist die Grenze zwischen Schwangerschaftsbeschwerden und Krankheit? Ferner, welche Versicherung würde man bei Trennung der zwei Gebiete zur Unterstützung für die zahl- reichen Wochenbettkrankheiten heranziehen? Zum Teil muß heute schon die Krankenversicherung zur Unterstützung von Schwangeren und Wöchnerinnen eingreisen. In den ötechnungsergebnissen für 1904 ist unter der Rubrikfür Schwangere und Wöchnerinnen" ein Ausgabe- Posten von 4285524 Mk. verzeichnet. Die Krankenversiche- rung muß in Hinblick auf die betreffenden Aufgaben weiter ausgebaut werden. Das kann ohne erhebliche Erhöhung der Äerwaltungskosten geschehen. Man müßte alle Bevölke- rungskreise, die für die Mutterschaftsfürsorge in Betracht kommen, der Krankenversicherung unterstellen. Im Interesse der Hebung der Volksgesundheit würde es liegen, alle