Nr. 5 Die Gleichheit 35 an. Da sie eine sehr unabhängige Natur war, geriet sie oft in Konflikt mit dem Kreise, auf den sie durch ihren Namen und die Stellung ihres Mannes angewiesen war. So läßt es sich wohl erklären, daß ihre Tochter Malvida   später einen Weg einschlug, der weit ab von den Traditionen der Familie führte. Frühzeitig ließ Frau von Meysenbug ihre Kinder teilnehmen an der Geselligkeit der Erwachsenen, von dem Grundsatz ausgehend, daß die Berührung mit ausge- zeichneten Menschen nur einen guten Einfluß auf die Eni- wicklung der Kinder haben könne und ihren Geschmack und ihr Urteil entwickeln müsse. Sobald Malvida lesen konnte, entwickelte sich eine solche Leidenschaft für Bücher in ihr, daß sie sich solche in den Nachmittagsstunden, die sie im Freien verbrachte, heimlich zu verschaffen wußte, wo es irgend anging, bis sie diese Versuchung siegreich in ihrem kleinen Kinderherzen niederkämpfte. Ihre großen päda- gogischen Fähigkeiten lassen sie später erkennen, daß das Gleichgewicht zwischen dem Leben des Lernens und dem Leben der Natur nicht groß genug war, um ihr diesen Kampf zu ersparen, und sie kommt zu dem Schluß, daß die Naturwissenschaften bei der Erziehung eine viel größere Rolle einnehmen müßten als bisher, überhaupt flüchtete sie sich aus der Wirklichkeit gar gerne in das Land der Träume und Erfindungen, und ihr größtes Glück war ihr Puppentheater oder die kleinen theatralischen Aufführungen der Kinder. Sie meint, daß die Leidenschaft für das Theater, die man bei so vielen intelligenten Kindern findet, als wich- tiges Element in der Erziehung betrachtet werden müsse, statt unterdrückt zu werden. Charakter und Naturanlagen würden sich dadurch ergründen lassen, auch würden beim Unterricht, namentlich beim Geschichtsunterricht, lebhaftere Eindrücke von allem, was sich auf hervorragende Gestalten bezieht, durch Darstellung durch die Kinder selbst erzielt werden. Noch sehr jung erlebte Malvida   die erste Volksbewegung in der kleinen Residenz Cajsetz in der ihr Vater Minister war. Zum ersten Male tat sich die tragische Wirklichkeit vor ihr auf, und die lichterfüllte Zeit ihrer Kindheit wurde durch den Lärm des Aufstandes bewegt. Noch mit Puppen spie- lend, begann sie die Zeitungen zu lesen und die politischen Ereignisse mit Interesse zu verfolgen. Ihre zweite Taufe nennt sie dieseRevolution", die zur Folge hatte, daß ihr Vater seinen Aufenthalt wechseln mußte und für die Familie nun ein wahres Nomadenleben begann. Malvida klagt, daß sie ihr ganzes Leben unter den Folgen dieser regellosen Existenz gelitten habe, denn in einer Zeit, da ihr Geist da- nach drängte, die unbekannten Regionen des Wissens zu erforschen, da ihre Intelligenz erwachte, fehlte es ihr an ge- regeltem Unterricht, an Menschen, die diesen Schrei nach Manna in der Wüste hätten befriedigen können. Infolge- dessen erhielt die träumerische Richtung ihrer Phantasie ein allzu großes Übergewicht; sie zog sich immer mehr in sich selbst zurück, da auch die französische   Erzieherin, auf die sie große Hoffnungen gesetzt hatte, ihren Erwartungen nicht entsprach. Endlich fand die Familie wieder einen festen Wohnsitz, allerdings ohne den Vater. Nun erhielt Malvida mit ihrer Schwester gemeinschaftlich Religionsunterricht zur Vorberei- tung zur Konfirmation. Mit schwärmerischer Innigkeit hing sie an chrem Religionslehrer; mit Inbrunst hoffte sie, die Offenbarung der Wahrheit, das Geheimnis des Lebens zu finden. Aber Angst und Zweifel quälten sie, als sie keine Wandlung in ihrem Innern fühlte, kein Mysterium sich ihr offenbarte. Sie kam sich wie eine Verlorene vor, bis sie in der Natur allmählich wieder ein Gleichgewicht für ihre inneren aufregenden Kämpfe fand. Goethes Wort:Jedes tüchtige Streben wendet sich von innen heraus auf die Welt", gab ihrem Leben und Denken eine entscheidende Richtung. Von innen nach außen, das ward nun ihr Streben und blieb es bis zu ihrem Tode. Zunächst wurde sie indie große Welt" eingeführt, von der sie sich Freiheit des Geistes und ein weiteres Feld des Denkens versprach. Was sie dort suchte, fand sie nicht, aber ihr Herz wurde zum ersten Male von einer großen Liebe erfüllt, die hoffnungslos war, die aber wie ein poetischer Sommernachtstraum in ihrer Erinnerung blieb, da kein Hauch der Alltäglichkeit diese Liebe berührte. Da weder die Religion noch die große Welt das Sehnen ihres Innern zu befriedigen imstande waren, wandte sie sich mit großem Eifer der Kunst zu, namentlich der Malerei, für die sie ein entschiedenes Talent besaß. Es ist charakteristisch, daß sie sich auch hier von der altdeutschen christlichen Kunst abwendete, als sie die Bilder von Claude Lorrain   kennen lernte, durch die sie begriff, daß das Licht, die Farbe, die Form durch sich selbst, durch ihre Harmonie uns die Idee der Schönheit geben und uns das unendliche Glück fühlen machen können, das von ihr ausgeht. Sie folgte seinen Spuren, und in der Ausübung dieser Kunst gelangte sie immer mehr dahin, einzusehen, daß die christliche Asketik unrecht hat, daß die Sinne nicht die Feinde des Geistes, sondern seine Instrumente sind. Gerade zu der Zeit, als sie diesen Malunterricht auf- geben mußte, ihrer schwachen Augen wegen, trat in ihr Leben der Mann, der ihm eine entscheidende Richtung geben 'ollte. Es war der Sohn ihres einstigen Religionslehrers, -in junger Theologe, der es wunderbar verstand, aus Sie Gedanken und Zweifel einzugehen, die das junge Mäd- chen bedrängten. . es aber zu einer näheren Bekanntschaft kam, sollte sich ihr ein Traum erfüllen, den sie schon seit ihrer Kind- Zeit hegte; sie sollte eine Verwandte nach dem Süden be- zierten. Sjx meiste durch die Schweiz  , die Rhone   entlang, auch der Provence  . Hier erschloß sich ihr, nachdem sie das Heimweh überwunden, die ganze Offenbarung des Südens, so wie sie sich ihn erträumt hatte. Immer mehr nahm sie die Idee der reinen Schönheit in sich auf, die für sich selbst da ist und sich durch die vollendete Form ausdrückt, so wie der griechische Genius sie begriff. Sie setzte ihr« Zeichen- und Malstudien fort und erkannte, wie die sanften Schön- heitslinien, die zarten Abstufungen des Lichts und der Farbe überall dasMaß" predigen, das Wort, das eigentlich die Definition aller geistigen und physischen Schönheit enthält. Doch in all der sie umgebenden Harmonie und Schönheit sagte sich die junge Malvida: Die Stunden der Jugend, der Schönheit, der Poesie sind denen, die für ein Ideal leben, nur gegeben, um ihren Mut aufrecht zu erhalten, ihr Herz zu erfrischen. Aber ihr Leben ist ein Kampf ohne Aufhören, ein Weg, der durch einsame Wüsten führt. Bereit, diesen schweren Weg zu wandeln, kehrt« sie in die Heimat zurück. Sie wurde bald auf eine harte Probe gestellt, denn der Arzt verbot ihr, ihrer Augen wegen, ihre Lieblingsbeschäftigung, das Malen auf immer. Sie kämpfte schwer gegen die Härte des Schicksals, aber sie sah ein mächtigeres Mittel, ihrem Leben ein Ziel zu geben, als Religion und Kunst es gewesen wären, nämlich die. Arbeit am Fortschritt der Menschheit durch den Gedanken und dieTat". In ihrer Familie fand sie wenig Verständnis für das, was sie bewegte; um so mehr gab sie sich dem Ge- dankenaustausch mit dem jungen Theologen hin, den sie vor ihrer Reise kennen gelernt hatte. Durch ihn kam sie zu der Erkenntnis, daß all ihre schmerzlichen religiösen Kämpfe nur dielegitime Empörung" des freien Gedankens gegen die versteinerte Orthodoxie gewesen waren. Immer weiter folgte sie ihm in die scharfe gesunde Luft der Kritik und arbeitet« sich zu einer demokratischen Weltanschauung durch. Bald wurde aus diesen Verständigungen über die höchsten Interessen des menschlichen Lebens ein Bund ihrer Herzen, der aber in Malvidas Familie auf harten Widerstand stieß. Die Verbindung der Aristokratin mit dem Freigeist und Demokraten schien ihren Angehörigen undenkbar. Malvida hatte schwere Kämpfe zu bestehen, denn die geistige Höhe, zu der sie sich aufgeschwungen, verstand niemand der Ihrigen. Man tadelte sie sowohl ihrer Neigungen als ihrer demokratischen Gesinnungen wegen. Mit Wehmut, aber auch mit Stolz trug sie die Verachtung der Menschen, die ihr lieb waren. Ebenso war sie zu stolz, die Freiheit des Geliebten zu beschränken, ein Versprechen von ihm zu verlangen, sich zurückzuhalten von den Kreisen, in denen sein Geist seine Schwingen mächtiger entfalten konnte. Sie wollte keinen Schwur bei einem Gefühl, das ihrer Meinung nach nie enden konnte. In dieser Zeit hatte sie den Schmerz, ihren Vater zu verlieren, und nur das Ver- trauen in des Freundes Liebe half ihr über die Trauer hin- weg. Außere Eindrücke wirkten mächtig auf sie ein, denn das Jahr 1848 mit seinen Stürmen von Begeisterung für Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit war gekommen und riß Malvida mächtig mit sich fort. Sie befand sich in Frank- furt, und voller Jubel erfuhr sie die Nachricht, daß dort das Vorparlament zusammenkommen sollte, um für die Rechte der Menschheit einzutreten. Sie hörte Friedrich Hecker   in der Paulskirch« reden, und voller Hoffnung sah sie eine reiche, freie, lebensvolle Zukunft sich für Deutschland   öffnen. Aber mitten in den Parlamentsverhandlungen mußte sie mit ihrer Familie Frankfurt   verlassen, und schwer lastete ihre Abhängigkeit auf ihr, daß sie sich ausschließen mußte von den großen Ereignissen des Lebens der Menschheit, von den Eindrücken, welche uns über uns selbst und die Kleinheit der Existenz erheben. Zum erstenmal stieg da der Ge- danke in ihr auf, für die ökonomische Unabhängig- k e it der Frau zu wirken durch ihre eigenen Anstrengungen. (Forts, folgt.) Ein Fortschritt der schweizerischen Arbeiterinnenschutzgesetzgebung. Die Regierung des Kantons Bern   hat im Herbst v. I. dem Kantonsrat(Landtag) den Entwurf zu einem kantonalen Arbeiterinnenschutzgesetz vorgelegt, der gb Artikel umfaßt. Dieses Gesetz hat Geltung für alle dem eidgenössischen Fabrikgesetz nicht unterstellten gewerblichen Betriebe, in denen eine oder mehrere der Familie des Geschäftsinhabers nicht angehörende, weibliche Personen erwerbstätig sind. Auf die landwirtschaftlichen Betriebe und die in der Haushaltung beschäftigten Personen findet es keine Anwendung. Mädchen im schulpflichtigen Alter dürfen zu gewerblicher Lohnarbeit nicht verwendet werden. Mädchen unter 16 Jahrensollen" an Tretmaschinen nicht länger als drei Stunden ununter- brachen arbeiten. In eigentlichen Bergwerken und Brüchen sollen" Arbeiterinnen unterirdisch nicht beschäftigt werden. Die Regierung ist außerdem befugt, aus hygienischen oder sittlichen Gründen die Verwendung von weiblichen Per- sonen zu bestimmten gewerblichen Verrichtungen zu verbieten. Uber die Beschaffenheit der Arbeitsräume ent- hält der Entwurf verschiedene Bestimmungen, die auch sinn- gemäße Anwendung auf die Schlafräume, finden, die von den Unternehmern den Arbeiterinnen zur Verfügung gestellt werden. Für die weiblichen Ange st eilten in Ver- kaufsläden und Kontors wird die Beschaffung aus- reichender Sitzgelegenheit vorgeschrieben. Sehr zu begrüßen sind die Bestimmungen über die Dauer der täglichen Arbeitszeit, die auf zehn Stunden und an den Vorabenden von Sonn- und Fest- tagen auf neun Stunden für die Erwachsenen, sowie auf neun beziehungsweise acht Stunden für die Ar- deiterinnen unter 16 Jahren festgesetzt ist. Obligatorische Unterrichtsstunden zählen bei Berechnung dieser Arbeitszeit mit. und es dürfen dafür auch keine Lohnabzüge gemacht wc' Die Mittagspause muß mindestens eine Stunde betragen; den Arbeiterinnen mit eigenem Haushalt muß eine halbe Stunde vor der Mittagspaus« freigegeben werden, falls diese nicht mindestens 1'/» Stunden deträgt. Es ist verboten, den Arbeiterinnen über die gesetzliche Arbeitszeit hinaus weitere Arbeit nach Hause mitzugeben. Unter bestimmten Bedingungen kann llberzeitarbeit bewilligt werden, und zwar bis zu höchstens zwei Stunden täglich und insgesamt nicht über zwei Monate im ganzen Jahre. Für die Überstunden ist ein Lohnzuschlag von wenigstens 40 Prozent des gewöhnlichen Lohnes zu bezahlen. Die Angestellten in Verkaufsgeschäften können in der offenen Geschäftszeit zur Bedienung der Kunden ohne Beschränkung herangezogen werden, jedoch höchstens bis acht Uhr abends und unter der Bedingung, daß ihnen außer der erforderlichen Zeit für die Mahlzeiten eine ununterbrochene Nachtruhe von mindestens zehn Stunden gewährt wird. Die Beschäftigung von Arbeiterinnen an Sonntagen ist untersagt. Für die Verkäuferinnen in Ladengeschäften sind �Ausnahmen gemäß den gesetzliche» Bestimmungen über die Sonntagsruhe zulässig. Für die Stunden, in denen Ver- käuferinnen am Sonntag beschäfttgt werden, ist ihnen durch Freigabe der entsprechenden Zeit an einem Wochentag Ersatz zu leisten. Zu bekämpfen ist, daß der Entwurf eine mehr als vier­zehntägige Kündigungs- und Lohnzahlungssrist zuläßt; für die Kündigung genügt eine Frist von 14 Tagen, für die Lohnzahlung ist sogar die achttägige Periode wünschenswert. Den Unternehmern wird untersagt, die Arbeitszeug. nisse mit Merkmalen zu versehen, die bezwecken, die Ar- beiterin in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Arbeitsordnungen können jederzeit auf Verfügung der Vollziehungsbehörden der Revision unterworfen werden, wenn sich bei ihrer Anwendung übelstände zeigen. Lohnabzüge für Miele, Reinigung, Heizung oder B«- leuchtung des Lokals sowie für Miete und Benutzung der Werkzeuge sind untersagt. Zu beanstanden ist, daß das Ge- setz dem Unternehmer das Recht zur Einbehaltung einer Lohnkaution zubilligt. Der Unternehmer ist ja ohnehin der Schuldner des Arbeiters, da dieser erst 3 bis 14 Tage ar- beiten und sein Guthaben kreditieren muß, ehe er den Lohn erhält. Zurückzuweisen ist ferner die Zulässtgkeit von Bußen, auch wenn sie im Maximum auf ein Viertel deS TagelohnS beschränkt sind. Im Bußenwesen ist der Unternehmer Kläger  und Richter in einer Person, was durchaus zu verwerfen ist. Erfreulich ist die Bestimmung, nach der ein ständiges kantonales Gewerbeinspektorat errichtet werden kann. Die Übertretung des Gesetzes wird mit b bis 200 Fr- Geldbuße oder mit Gefängnis bis zu 14 Tagen bedroht. Hoffentlich wird der Entwurf, der gegenüber den Arbeite- rinnenschutzbestimmungen der übrigen Kantone«inen wesent- lichen Fortschritt bezeichnet, nicht etwa im Kantonsrat ver- schüchtert, sondern in dem von uns angedeuteten Sinne ver- bessert. Freilich hat die Berner Kantonsregierung gleichzeitig dem Kantonsrat den Entwurf zu einem Antistreikgesetz vor- gelegt, durch das das Streikrecht der Arbeiter illusorisch ge- macht werden soll. Was sie also in dem Arbeiterinnen- schutzgesetz gut macht, verdirbt sie wieder durch das Anti- streikgesetz. Das ist moderne agrarisch-kapttalislischeSozial- Politik" in der Schweiz  ! D. Z. Ibsen   über das Frauenstimmrecht. In der Dezembernummer derNeuen Rundschau" ist unter einer ganzen Reihe von Veröffentlichungen auS Ibsens  Nachlaß auch eine Rede abgedruckt, die Ibsen einmal zu- gunsten des Frauenstimmrechtes gehalten hat. Der Anlaß dazu war ziemlich unbedeutend: In dem Verein skandi- navischer Künstler in Rom   wurde eine Statutenänderung beabsichtigt; bei dieser Gelegenheit beantragte Ibsen  , daß auch den weiblichen Vereinsmitgliedern das Stimmrecht ge- währt werde, das ihnen bisher noch vorenthalten worden war. Ibsens   damalige Ausführungen geben aber nicht nur seine Ansicht in jener»ebensächlichen praktischen Frage wieder, sondern sie enthalten seine grundsätzliche Auffassung, die er wiederholt mit gleicher Konsequenz vertreten hat; sie gelten deshalb auch für die politische Gleichberechtigung der Frauen. Hören wir also, wie Ibsen   seinen Antrag, das Stimmrecht auch aus die weiblichen Mitglieder des Vereins auszudehnen, begründet. Dieser Antrag," so führte er aus,an dessen einmütige Annahme ich geglaubt hatte, ist in einer Weise aufgenommen worden, die mich sowohl überrascht wie auch ich will es hinzufügen empört hat. Nun, es ist nicht das erstemal, daß die Stellung der Damen im Verein das skandinavische Lager in Aufruhr versetzt hat. Als die Vereinsstaluten 1860 angenommen wurden, da genehmigte man freilich einen Paragraphen, daß Damen   Zutritt hätten; aber es war still- schweigende Voraussetzung bei den skandinavischen Herren wie bei den skandinavischen Damen in Rom  , diesen Para- graphen nur als leeren Buchstaben gelten zu lassen; lange Zeil wagte keine Dame, ihren Fuß in das VereinSlokal zu setzen, und keiner der Herren dachte im entferntesten daran, daß irgend eine Dame dies jemals wagen würde. Da gingen eines Tages, vermutlich als niemand zugegen war, zwei mutige Damen hinaus, pflanzten eine Fahne auf im Saal und gaben die Erklärung ab, daß sie sich als Mitglieder des Vereins betrachteten. Damals entstand unter den Herren ein Aufruhr ungefähr wie jetzt. Aber die beiden Damen dielten Wort; sie kamen her; sie ließen sich nicht vertreiben;