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Die Gleichheit

Wöchnerinnenfürsorge in der Schweiz .

Nr. 21

Strafe eine Rolle zu spielen habe, daß es als verfehlt werbsunfähigkeit die Voraussetzung für die Genußberechti bezeichnet werden müsse, wenn ein Kind von neun Jahren gung der Krankenkassenmitglieder bildet; aber ebenso allge= als unverbesserlich aus dem Verbande der Familie, aus Wir haben oft zu beobachten Gelegenheit gehabt, daß mein wird heute das Wochenbett noch nicht als ein Zustand der Gemeinschaft und dem Umgange mit gutartigen Kindern man im Auslande der Schweiz in sozialpolitischen Dingen betrachtet, der als gleichberechtigt mit Krankheit gilt. Der ausgestoßen werde. Umsonst war der Hinweis, daß bei entschieden unrecht tut. Man läßt ihr eine Ehre zuteil Entwurf bringt das selbst dadurch zum Ausdruck, daß er solchen wiederholten Delikten eines Kindes der Psy- werden, die sie dankend ablehnen muß. Wir meinen die den Wöchnerinnen die für einen eigentlichen" Krankheitsfall chiater die geeignete Persönlichkeit wäre, ein Urteil ab- Ehre, wie kein anderes Land für das Wohl der arbeitenden vorgesehenen Leistungen zuspricht. Haben wir es also ohne­zugeben! Die Mehrheit des Kollegiums stellte sich auf den Klasse zu sorgen. In Tat und Wahrheit steht die Schweiz hin bei der Wöchnerinnenunterstützung durch die Kranken­Standpunkt: In Familienpflege fann man das Kind nicht in dieser Beziehung hinter anderen Ländern zurück, nament- tassen mit einem Ausnahmefall zu tun, so hat es gewiß tun, die Ersatzpflicht des Vaters bestände dort weiter, die lich auch hinter Deutschland . Wir brauchen nur daran zu feinen Sinn, sich darauf zu berufen, daß die volle Unter­Gefahr der Verführung für andere Kinder wäre zu groß erinnern, daß wir weder Alters- noch Invalidenversicherung ftützung der körperlich arbeitsfähigen, aber durch Gesetz von usw., also bleibt nur die Zwangserziehung in der ge- tennen und daß wir es bis heute noch nicht einmal zu der Fabritarbeit noch ausgeschlossenen Wöchnerin einer all­schlossenen Anstalt woraus noch selten jugendliche Sünder einem Krankenversicherungsgesetz und ebensowenig zu einem gemein geltenden Bedingung nicht entspreche. Es stünde dauernd und innerlich gebessert entlassen wurden. Bis Berufsunfallversicherungsgesetz gebracht haben. In der daher nichts im Wege, noch einen Schritt weiter zu gehen zum 21. Jahre steht nun das Mädchen, wenn es nach dem Krankenpflege sind wir auf die jedem Bürger freistehende und der Wöchnerin bis zum Ende der gesetzlichen Schutzzeit schulpflichtigen Alter in einer Arbeitsstelle untergebracht ist, Versicherung durch freie Krankenkassen angewiesen, auf dem nach der Niederkunst die volle Unterstützung zukommen zu unter Polizeiaufsicht, wird es durch diese kontrolliert und Gebiete der Berufsunfälle müssen wir uns mit lückenhaften lassen. Recht merkwürdig nimmt es sich aus, daß die oberste gebessert" werden. Der Vater, der die Kosten der Anstalt und sonst ungenügenden Haftpflichtgesetzen behelfen. Erst vollziehende Behörde des Landes die Wöchnerinnen darauf erziehung unmöglich tragen kann, geht weil Staat und im Jahre 1890 wurde in der Schweiz der Grundsatz der aufmerksam macht, daß sie außerhalb ihres Berufes thre Gemeinde für diese Armenlast aufkommen müssen eines staatlichen Kranken- und Unfallversicherung in die Berfassung Beit anders verwenden könnten. Sie bekundet damit ein Teiles seiner bürgerlichen Ehrenrechte verlustig, er verliert aufgenommen, aber seine Ausführung steht noch heute zu sehr mangelhaftes Verständnis für die Notwendigkeit und sein Wahlrecht! Aber dafür ist auch ein neunjähriges Kind, erwarten. Einen Teil der Schuld daran trägt allerdings Wichtigkeit der Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge. das schon so raffiniert" ist, unschädlich gemacht worden. das Volk selbst; denn im Jahre 1900 hat es in der Volts- Für die gesetzliche Schutzzeit vor der Niederkunft steht Das zweite Bild! Gin Knabe, 17 Jahre alt, hat eine abstimmung ein auf Grund des Verfassungsartikels aus der Entwurf überhaupt keine Entschädigung vor. Es soll fiebenmonatige Strafhaft hinter sich. Ursache: Eigentums- gearbeitetes Gesetz mit wuchtiger Mehrheit verworfen. Die also die Schwangere, die vom Gesek verpflichtet wird, die vergehen. Aus der Familienchronit ist zu berichten, daß der Ablehnung galt freilich nicht dem Problem an sich, sondern Fabrikarbeit zwei Wochen vor der Niederkunft auszusehen, Großvater seit Jahren ein häufiger Gast der staatlichen der Art seiner Lösung. Jetzt werden die eidgenössischen nach wie vor ihres Lohnes entbehren müssen, ohne Anspruch Arbeitshäuser ist, daß keines der vielen Aftenfaszikel einen Räte nächstens eine neue Vorlage zu beraten haben. Der auf einen Ersatz zu haben. Ja, die Absichten des Verfassers so großen Umfang aufweist wie das seine. Die Mutter leidet schweizerische Bundesrat hat ihnen mit Botschaft vom des Entwurfes gehen sogar noch weiter. Er ist der an Blutbrechen, der Vater ist lange schon an der Schwind- 10. Dezember 1906 einen neuen Entwurf zu einem Bundes- Meinung, man sollte die Schutzzeit vor der Niederkunft sucht gestorben. Der Stiefvater ist Quartalsfäufer. Der gesetz betreffend die Kranken- und Unfallversicherung vor überhaupt fallen lassen. In der Botschaft spricht er sich älteste Bruder tam wegen eines Diebstahls in frühem Kindes- gelegt. Botschaft und Entwurf beschäftigen sich auch mit darüber folgendermaßen aus:" Wir haben jedoch bezüglich alter in eine Erziehungsanstalt und kehrte von dort so ge- der Wöchnerinnenfürsorge. Wir wollen deshalb die der schwangeren Frau teine besonderen Bestimmungen auf­bessert" zurück, daß die eigene Mutter fagt, es gäbe feine Gelegenheit nicht versäumen, den Leserinnen und Lesern der gestellt, weil die erwähnte Gesetzesvorschrift sozusagen toter Schlechtigkeit, zu der er nicht fähig wäre. Er verläßt heute Gleichheit" zu zeigen, was bisher in der Schweiz für die Buchstabe geblieben ist, und weil sie wahrscheinlich bei der ein Gefängnis, um bald ein anderes aufzusuchen; bald ist es Wöchnerinnen getan wurde, und was in Zukunft für sie nächsten Revision des Fabrikgesezes verschwinden wird!!" ein Diebstahl, bald ein Betrug, bald ein Sittlichkeits- getan werden soll. Zur Begründung dieses Standpunktes beruft sich der Bundes vergehen, die ihn dahin zurückführen. Mit zynischem Hohne Die bisherigen Vorschriften beschränken sich auf rein rat auf einen Bericht der eidgenössischen Fabrikinspektoren, hatte der junge Mensch unlängst die moralische Ver- negative Schuhmaßnahmen. Nach dem Bundesgesetz be- den diese ihrem Entwurf zur Revision des Fabrikgesetzes antwortung für sein Treiben auf diejenigen abgewälzt, die treffend die Arbeit in den Fabriten vom Jahre 1877 dürfen beigegeben haben, und in dem es heißt: Wir nehmen da­ihn als Kind den Einflüssen einer Zwangserziehungsanstalt Wöchnerinnen vor und nach ihrer Niederkunft im ganzen von Umgang, die letztere Vorschrift( betreffend die Schuh­zugeführt hatten. Dort habe ich alles gelernt, was ich noch während acht Wochen nicht in der Fabrit beschäftigt werden. zeit vor der Niederkunft) in unseren Entwurf hinüberzu­nicht wußte, und wenn man es dort gut haben will, muß Ihr Wiedereintritt in die Fabrik ist an den Nachweis ge- nehmen, weil sie sich schlechterdings als undurchführbar er­man heucheln und frömmeln können!" An dieser traurigen fnüpft, daß seit der Niederkunft wenigstens sechs Wochen wiesen hat, und zwar deshalb, weil es oft sogar den Wahrheit wird wohl nicht zu deuteln sein! verflossen sind. Ich nenne diese Maßnahme deswegen eine Schwangeren selbst unmöglich war, den Tag der Niederkunft Der erfterwähnte Bruder dieses jungen Verbrechers war negative, weil das Gesetz einseitig das Verbot der Arbeit vorher zu bestimmen, geschweige denn Drittpersonen. Wohl ein gesunder, hübscher und intelligenter Junge. Die Schule der Wöchnerinnen aufstellt, ohne ihnen für den entgehenden wird ja vom ärztlichen Standpunkt aus der Ausschluß der fonnte ihm nur ein gutes Zeugnis ausstellen, und obgleich Lohn irgendwelche Entschädigung zu sichern. Dieser Mangel Schwangeren von der Fabritarbeit schon einige Wochen vor oft Schmalhans Küchenmeister war in der finderreichen hat denn auch in der Praxis zu großen Schwierigkeiten ge- der Niederkunft gefordert. Es wird aber nach wie vor, wir Familie, hatte er sich nie an fremdem Gute vergriffen. Nach führt, und ihm ist es zuzuschreiben, daß die Vorschrift meist sind davon überzeugt, den schwangeren Arbeiterinnen, wenn der Konfirmation hieß es: verdienen! Eine Bigarrenfabrit toter Buchstabe geblieben ist. Die eidgenössischen Fabrit sie es wegen eintretender Beschwerden für notwendig er­nahm den Knaben auf, und niemand war erstaunter als der inspektoren haben wiederholt mit Nachdruck auf diesen übel- achten, auf Ansuchen hin der Austritt aus der Fabrik ohne Arbeitsherr, als es sich herausstellte, daß der jugendliche stand aufmerksam gemacht; es ist ihm aber bis heute nicht weitere Umstände gestattet werden, auch wenn die Vor­Arbeiter bei einem nächtlichen Einbruchsdiebstahl in dem abgeholfen worden. Die Wöchnerin muß unter der gegen- schrift wegen des Austritts vor der Niederkunft aufgehoben Fabrikkontor beteiligt war. Ich hätte ihm das nicht zu wärtigen Gesetzgebung für die wirtschaftlichen Folgen des fein wird!" getraut," äußerte er als Zeuge, ich war immer zufrieden, Arbeitsverbotes selbst auffommen; fie ist in besonders In Deutschland hat man im Jahre 1903 durch die No­ er ist zweifellos verführt worden." schwerer Zeit, die vermehrte Ausgaben bringt, ihres Ver- velle zum Krankenversicherungsgesez einen anerkennenswerten So war es auch. Zwei ältere Mitarbeiter hatten sich dienstes beraubt. Schritt vorwärts getan. Man gewährt auch Schwangeren seiner als gefügiges Werkzeug bedient. Vor Gericht wurde Der Entwurf zu einem Kranken- und Unfallversiche eine der Wöchnerinnenunterstüßung gleiche Unterstüßung eine bedingungsweise Freiheitsstrafe von drei Monaten aus- rungsgesetz will nun der durch das Gesetz am Arbeiten ver- wegen der durch die Schwangerschaft verursachten Erwerbs= gesprochen. Eine Textilfabrik nahm den Knaben auf und er hinderten Wöchnerin zu Hilfe kommen. Er macht die Unter- unfähigkeit bis zur Gesamtdauer von sechs Wochen und lieferte regelmäßig seinen Wochenverdienst zur Bestreitung ftüßung von Wöchnerinnen zu einer der Bedingungen, von sieht freie Gewährung der erforderlichen Hebammendienste und des elterlichen Haushaltes ab. Das Verhängnis nahte sich deren Erfüllung die staatliche Anerkennung und Subven- freie ärztliche Behandlung der Schwangerschaftsbeschwerden ihm nunmehr in Gestalt des auf kurze Zeit der Freiheit tionierung einer Krankenkasse abhängig sein soll. Artikel 11 vor. In der Schweiz dagegen will man in dieser Beziehung wiedergegebenen älteren Bruders, des ehemaligen Anstalts- des Entwurfes bestimmt: Einer Wöchnerin, welche am rückwärts revidieren. Hoffentlich gelingt es den vereinten zöglings. Diesem hatte die Großmutter eine Summe Geldes Tage ihrer Niederkunft bereits während mindestens sechs Anstrengungen der Arbeiter- und Arbeiterinnenorganisationen, gegeben, damit er auswandern könne. Er beredete nun den Monaten Mitglied einer oder verschiedener anerkannter die Schweiz vor der Schmach eines solchen Rückschrittes in Jungen, mit ihm zu wandern, und gab ihm auch die Wege Krantentassen gewesen ist, sollen die für einen eigentlichen der Arbeiterschutzgesetzgebung zu bewahren. Die Gründe, an, wie er, durch einen Griff in fremdes Eigentum, sich Krankheitsfall vorgesehenen Leistungen gewährt werden; die von den Fabrifinspektoren für die Beseitigung der Schutz­Mittel verschaffen solle. Noch auf deutschem Gebiet wurde erlitt die Mitgliedschaft eine Unterbrechung von mehr als zeit vor der Niederkunft angerufen werden, sind absolut der jugendliche Miffetäter gefaßt, und eine fiebenmonatige zwei Monaten, so wird die vor dieser Unterbrechung liegende nicht stichhaltig. Gewiß mögen in bezug auf die Voraus­Gefängnisstrafe tat nun der Gerechtigkeit Genüge. In Mitgliedschaftszeit nicht berücksichtigt. Ist es bei Wieder- bestimmungen der Niederkunft Schwierigkeiten bestehen. Aber wenigen Tagen steht die Entlassung bevor! Die Führung erlangung der Erwerbsfähigkeit der Wöchnerin gesetzlich diese Schwierigkeiten sind durchaus teine unüberwindlichen, im Gefängnis war tadellos, der Junge lieferte zuletzt schon noch nicht gestattet, ihren Beruf wieder aufzunehmen, so soll und sie sind lange nicht so groß, wie man sie darzustellen gut brauchbare Schusterarbeit. Bei einem Besuch der Mutter sie für die weitere Dauer dieser Verhinderung auf mindestens beliebt. Bei gutem Willen wird es nicht schwer fallen, eine sant er jammernd hinter den trennenden Schranken nieder: die Hälfte des für einen eigentlichen Krankheitsfall vorgesehenen Formulierung zu finden, die ihren Einfluß noch bedeutend Mutter, ich will schaffen, was ich kann; ich bin zur Ein- Krankengeldes Anspruch haben." Welches ist nun das für einen herabsetzt. Und wenn auch hier und da noch übertretungen ficht gefommen, nur laß mich vom Gefängnis aus nicht in eigentlichen Krankheitsfall vorgesehene Krankengeld? Der vorkommen: haben Gesetzesübertretungen auf anderen Ge­ein Erziehungshaus bringen, lieber im Gefängnis bleiben!" Entwurf schreibt nur eine Mindestleistung vor, und diese besteht bieten den Staat jemals davon abgehalten, Vorschriften zu Dieser Hilferuf entrang sich der Brust des jugendlichen entweder in der freien Gewährung von ärztlicher Behandlung erlaffen und alles mögliche zu reglementieren? Übrigens Sträflings, weil ihm eröffnet worden war, daß er beim und Arznei oder in der Gewährung eines täglichen Kranten- sprechen gerade die Schwierigkeiten, von denen die Fabrik­Wiedereintritt in die Freiheit, nach vollständig abgebüßter geldes, das bei gänzlicher Erwerbsunfähigkeit mindestens inspektoren berichten, viel weniger für die Aufhebung der Strafe, vom grünen Wagen in Empfang genommen und 1 Fr.( 80 Pf.) betragen soll. Wenn nun auch ein großer Schußzeit vor der Niederkunft, als für ihre Verlängerung durch einen Schuhmann alsdann entweder einer Anstalt Teil der Krankenkassen beide Leistungen miteinander ver- und für die materielle Entschädigung während derselben. oder einem strengen Meister zugeführt werden solle. einigt hat und bei einem erheblichen Prozentsatz derselben Ist die Schußzeit eine längere, so wird es viel weniger bar­

Von sozialdemokratischer Seite wurde nun der Versuch das tägliche Krankengeld mehr als 1 Fr., durchschnittlich auf ankommen, ob einmal in bezug auf die Voraus­gemacht, die entscheidende Armenkommission dahin zu be- etwa 1,20 Fr.( 1 m.) beträgt, so haben wir es doch mit bestimmung der Niederkunft ein Irrtum von 8 oder 14 Tagen stimmen, fich gegen Anwendung solcher Schreckensmethode lächerlich geringen Leistungen an die Wöchnerinnen zu tun. vorkommt. auszusprechen, durch die nur jeder Rest von Ehrgefühl er- Bon einer auch nur annähernd gleichwertigen Entschädigung Wie verfehlt die oben wiedergegebene Ansicht der eid­drückt werden würde. Und nur allerenergischstem Einspruch für den entgehenden Lohnausfall kann da natürlich keine genössischen Fabritinspektoren ist, zeigen deutlich die in den von den wenigen sozialdemokratischen Kommissionsmitgliedern Rede sein, und die besonderen Verhältnisse des Wochenbettes legten Jahren immer zahlreicher gewordenen Erhebungen gelang es, daß auch die erzieherischen, psychologischen und und der Säuglingspflege mit ihren erhöhten Ausgaben auf dem Gebiet der Kinderkultur. Es seien hier nur die pathologischen Seiten des Falles eingehender gewürdigt finden überhaupt keine Berücksichtigung. Ist die Wöchnerin Bahlen wiedergegeben, zu denen ein Pariser Arzt, Dr. Bachimont, wurden, trotz des ärgerlichen Proteftes bürgerlicher, frommer förperlich wieder hergestellt, durch das Gefeß aber an der nach längeren, sehr zahlreichen und sehr sorgfältig gesichteten und liberaler Stadtväter, die meinten: Wegen so einem Wiederaufnahme der Fabritarbeit gehindert, weil die sechs- Beobachtungen hinsichtlich des Einflusses der Ruhe vor Lausbuben werde man doch nicht soviel Zeit vergeuden; der wöchige Schutzzeit noch nicht abgelaufen ist, so soll sie gar der Niederkunft auf das Gewicht der Leibesfrucht ge­gehöre eben einfach in eine Anstalt." mism nur auf die Hälfte der an sich ungenügenden Leistung An- tommen ist. Er fand bei Frauen, die bis zur Niederkunft Solche Fälle zeigen, daß die Ausführungen des Dr. Fürsten- spruch haben. Die Botschaft des Bundesrates zum Entwurf stehend gearbeitet haben, ein durchschnittliches Gewicht der heim nicht genug unterstrichen werden können: Es ist an begründet die Herabsehung des Krankengeldes auf die Hälfte Kinder von 2 Kilogramm 931 Gramm; bei Frauen, die bis der Zeit, daß Gemeinden, Provinzen und Staaten die not- mit dem Hinweis darauf, daß die körperlich nicht arbeits- zu ihrer Niederkunft sigend gearbeitet haben, von 3 Kilo­wendigen Mittel zu rationeller Fürsorgeerziehung bewilligt unfähige Versicherte eine der allgemein geltenden Be- gramm 97 Gramm; bei Frauen, die zwei bis drei Monate werden!" Unsere Genoffinnen müssen auch der Frage der Für dingungen für die Bewilligung des Krankengeldes nicht er- vor ihrer Niederkunft geruht haben, von 3 Kilogramm forgeerziehung ihre Aufmerksamkeit zuwenden und ihr Teil fülle, und daß sie außerhalb ihres Berufes ihre Zeit anders 291 Gramm; bei Frauen, die in sitzender Stellung Maschinen zur Erfüllung der vorstehenden Forderung beitragen. m. g. verwenden könne. Gewiß ist richtig, daß allgemein die Gr- bedienten, sant das Durchschnittsgewicht der Kinder auf