�6 Die Gleichheit Nr. k? bereits den Anfang mit der Konstituierung einiger Jugend abteilungen gemacht. Der Frauenverein in Berlin   hat am 3. Mai durch die Feier eines Frühlingsfestes gleichfalls den Grundstein zu einer Jugendorganisation gelegt. Wir beab­sichtigen, unsere Jugendabteilung in demselben Geiste zu leiten, in dem bisher unser Frauenverein geleitet wurde, natürlich aber unter spezieller Berücksichtigung der jugendlichen Wesens­art. Kurze belehrende Vorträge auf den verschiedenen Ge bieten der Wissenschaft und Kunst mit darauffolgender Aus­sprache bilden den ersten Teil der sonntäglichen Zusammen­künfte unserer Jngendabteilung. Der zweite Teil ist zwang­loser Geselligkeit mit guter Musik und Gesang und Spiel gewidmet. Regelmäßige Ausflüge ins Freie werden unter nommen, hierbei sind naturwissenschaftliche Betrachtungen, Besuche von botanischen und zoologischen Gärten geplant. Musecnführungen sollen, wie es bereits im Frauenverein geschieht, veranstaltet werden. Ein fester Stab von Mit­arbeitern hat sich uns bereits zur Verfügung gestellt, so daß wir wohl auf den Ausbau der Organisation hoffen können. Wir sehen aus der Freudigkeit und Begeisterung, mit der die weibliche Jugend zu uns kommt, daß diese Arbeit eine nötige und wertvolle ist. Die empfängliche, strebende Jugend mit ihren großen Hoffnungen und ihrem warmen Idealismus denken wir durch richtige Anleitung und gründliche Vertiefung zu ernstem Streben für unsere Ziele zu gewinnen. Wir sind uns wohl der großen Schwierigkeiten bewußt, die bei der Jugendorganisation in Frage kommen. Um nur einiges hervorzuheben, erwähne ich die schwer zu lösende Lokalsrage, die aufs engste mit der Alkoholfrage verknüpft ist. Weiter fehlt es an leicht faß­lichen Broschüren, einem gut zusammengestellten Liederbuche usw. Gewerkschaftskongreß und Parteitag werden manche Klärung und Vorarbeit für die weitere Entwicklung der Jugendorganisationen bringen, so daß wir hoffen können, daß trotz aller Vereinsbeschränkungen nun erst recht eine neue Ära der Jugenderziehung zu unseren Idealen beginnen wird. Enny Stock-Berlin- Parias in der Textilindustrie. Seit etwa zwei Jahren lenkt von Zeit zu Zeit die sozia­listische Presse die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Zu­stände in den deutschen   Jutefabriken. Die Verarbeitung der Jutefaser datiert in Deutschland   erst seit den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Spinnerei in Vechelde  , welche jetzt mit der großen Braunschweiger Fabrik zu einem Unternehmen vereinigt ist, war die erste Jutefabrik Deutsch­ lands  . Heute haben wir etwa 30 solche Betriebe, in welchen zirka 25000 Arbeiter und Arbeiterinnen verwendet werden. Die Arbeit in den Jutefabriken ist der Gesundheit der darin beschäftigten Personen außerordentlich schädlich. Die sehr grob« Jutefaser wird in der Fabrik zunächst durch Maschinen gequetscht, sodann gekürzt und gehechelt. Hierauf wird die Jute, um den Pflanzenleim zu lösen und die Faser geschmeidiger zu machen, in sogenanntes Batschöl gelegt, in Quetschmaschinen gepreßt und schließlich den Ver- spinnern und der weiteren Verarbeitung zugeführt. Die Staubentwicklung ist in den Jutefabriken infolge des Ein­fettens des Rohmaterials nicht eine so enorme wie in den Baumwollspinnereien und Webereien. Trotzdem ist die Ge­fahr von Gesundheitsstörungen hier eine viel größere. Die Beschaffenheit der Staubteilchen läßt dieselben viel inniger an den Atmungsorganen haften, und diese Organe sind viel weniger imstande, die Staubteilchen durch Husten wieder abzustoßen, als das beim Baumwollenstaub der Fall ist. Dazu kommen noch die widerlichen vom Batschöl herrührenden Ausdünstungen und die nicht ungefährlichen zahlreichen Hautkrankheiten, unter welchen der Jutearbeiter zu leiden hat.' Beschäftigt werden in den Jutefabriken in der Haupt­sache tschechische und galizische Arbeiter, die auf sehr nied­riger Kulturstufe stehen. Einheimische Arbeiter lassen sich nur in der dringendsten Not dazu bewegen, in den Jute- sabriken Arbeit anzunehmen. Bis vor etwa 3 Jahren herrschten in den Betrieben mit despotischer Willkür die Direktoren und sonstigen Vorgesetzten. Der Arbeiter und die Arbeiterin mindestens zwei Drittel der Beschäftigten sind Arbeiterinnen beugten sich willenlos deren Macht. Der Arbeiter gilt in den Jutefabriken nicht als ein lebendes, mit Vernunft begabtes Wesen, er gilt als ein Teil der Maschine. Tatsächlich hat die Maschine hier der Arbeit des lebenden Menschen jeden höheren Inhalt genommen. Der lebende Mensch ist zu einem Maschinenteil reduziert und folgt fast automatisch den Bewegungen der eisernen Maschine. Zu einem großen Teil können die Arbeiter nicht lesen und schreiben. In ihren Heimatorten werden sie durch Agenten angeworden und in Scharen nach Deutsch­ land   transportiert. Trotzdem genügt in Zeiten der Kon­junktur der Zustrom nicht. Die Fabriken werden vergrößert. Das Kapital durchjagt immer eifriger die ärmsten Striche Böhmens   und Galiziens  ; immer gieriger verlangt es nach billigstem Menschenfleisch. Und Hunderte kommen wieder und wieder in die modernen Zwingburgen, die Jute­fabriken. Aus der frischen Landluft wandern die körper­lich sehr starken Gestalten der nichts ahnenden Arbeite­rinnen und Arbeiter in die nach faulender Jute stinkenden, maschinenrasselnden Fabriken. Es dauert nicht lange, und bei den angekommenen Arbeiterin und Arbeiterinnen machen sich die Zeichen beginnender physischer Degeneration geltend. Aber nicht nur das. Unter dem Einfluß der menschenunwür­digen Zustände, den Einwirkungen einer monotonen, inhalts­losen Beschäftigung und nicht zuletzt infolge des Verhaltens gewissenloser Vorgesetzter sind die Proletarier nach kurzer Zeit moralisch verderbt. Der Jutebaron begnügt sich nicht mit der Ausnützung der Arbeitskrast eines Familiengliedes. Er eignet sich mit ganz besonderer Vorliebe die Arbeitskraft einer ganzen Familie an. Das gestattet ihm mehr als in einem anderen Zweig der Textilindustrie, den Preis der individuellen Arbeitskrast auf ein Minimum zu reduzieren, indem er das Einkommen der Gesamtfamilie in Berechnung zieht. Wie niedrig die Löhne sind, beweist nachstehendes Inserat, welches am 11. September 1906 in derOstdeutschen Rundschau" veröffentlicht wurde: Dauernde Arbeit. Sommer und Winter. Familien-MA mit arbeitsfähigen Kindern. Stundenlöhne: Männer....... 23 Pf. Frauen........ 15 Büschen! bis 16 Jahr 10 bis 14 Burschen 17 bis 20 Jahr 17 bis 20 Später, nachdem ausgebildet, bei gutem Akkord Weberin..... 20 bis 28 Pf. Spinnerin-..,. 25 bis 40 Auch Männer und Frauen aus Familien mit größerer Arbeiterzahl erhalten später guten Akkordverdienst. 280 Wohnungen, neu erbaut, dicht bei der Fabrik. Max Bahr, Akt.-Ges., Jutespinnerei, Landsberg   a. W. Die Frauen der Jutearbeiter arbeiten denn auch fast durchgehends mit in der Fabrik. Die Kinder sind sich selbst überlassen, kleinere müssen durch die größeren gewartet und gepflegt werden. Eine gewissenhafte Untersuchung über die Kindersterblichkeit würde zweifellos erschreckende Zahlen er­geben. Von einer Ökonomie im Haushalt kann selbst­verständlich keine Rede sein. Ein eigentliches Mittagessen kennt der Jutearbeiter nicht. Vielfach sind die Frauen nicht fähig, ein solches zuzubereiten. An Stelle des Mittagsmahls tritt bei den Männern oft ein Stück Brot, für 10 Pf. Wurst und ein großer Schnaps. Die Wohnungen sind elend. Sehr viele Jutearbeiter wohnen in Fabrikhäusern, das heißt Häusern, die den Unternehmern gehören. In engen, schmutzigen Löchern zusammengepfercht, Hausen und schlafen alt und jung, Männer und Weiber beisammen. Gewöhnlich sind die Wohnungen der Jutearbeiter auf bestimmte Straßen und Viertel konzentriert, so in Delmenhorst  , Bremen  , Heme­ lingen  , Braunschweig  . An der endlosen Verlängerung der Arbeitszeit ist das Jutekapital selbstredend gehindert. In vielen Betrieben ist sogar der zehnstündige Arbeitstag ein­geführt. Dafür sucht das Unternehmertum durch ein Heer von Antreibern und das Prämiensystem die Jntensivität der Arbeit soviel als möglich zu steigern. Auch vor der zarten Kindeskrast macht das Unternehmertum nicht Halt. Das englische Kapital verwandte in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts Jungensnicht jünger, als was für 13 Jahren passieren kann", das heißt Kinder, welche aus­sehen, als ob sie über 13 Jahre alt wären. So schlug man dort den Fabrikinspektoren ein Schnippchen. In Vechelde  werden Kinder beschäftigt, welche dem Aussehen nach kaum 12 Jahre alt sind. Aber die aus Galizien  beige brachtenamtlichenHeimatspapiere" geben ein Alter von 14 Jahren an. Ein solches armes Kind, daD lautHeimatspapier" 14 Jahre, dem Aussehen nach kaum 9 Jahre alt war, hatte vor zwei Jahren, als es aus dem Betrieb kam, in seiner Schürze seine Jugend­gespielin: eine Puppe. Und dieses arme Wurm mußte 10 Stunden Tag für Tag schuften. Es ist für einen Fremden, der die Muttersprache jener Kleinen nicht beherrscht, sehr schwer, aus ihnen durch Fragen etwas herauszubringen. Die Kinder geben in der Regel keine Antwort und fliehen schüchtern vor jedem, der an sie herantritt. Nur in einem Falle ist es gelungen, das wahre Alter eines Kindes zu erfahren. Es betrug 10 Jahre. Im Dienste des Kapitalismus entartete Eltern treiben mit Hilfe gewissen­loser Agenten ein frevles Spiel und betrügen ihre Spröß­linge um die Jahre ihrer Kindheit. Auch der Fabrikinspektor konstatiert, daß die Kinderden Eindruck machen, als ob sie höchstens 12 Jahre alt seien". Elend und Verderbtheit grinst uns aus allen Jute­distrikten entgegen. Wie immer haben auch hier die Ar­beiterinnen doppelt zu leiden. Die Vorgesetzten glauben vielfach über den Leib derselben verfügen zu können. So werden Fabriken zu großen Bordellen. Grausige Verhältnisse wurden am 22. Mai durch Zeugenaussagen vor einem Braunschweiger   Gericht festgestellt. In der 1800 Ar­beiter, darunter 1000 Frauen und Mädchen bergenden Jute­fabrik werden erwachsene Arbeiterinnen mitdu" angeredet undangeschnauzt". Der Vorgesetzte braucht im Gespräch mitseinen" Arbeiterinnen Reden, die die Feder nicht wiedergeben kann. Arbeiterinnen werden von den Meistern nächtlicherweile in ihren Wohnungen heimgesucht. Die Ar­beiterinnen wagen als Untergebene nicht, dagegen zu mo­nieren. Unsittliche Griffe kommen oft vor. Eine Arbeiterin ist 1116mal von einem Aufteher gebraucht worden. Als sich die Ärmste nicht mehr zu helfen weiß, beschwert sie sich beim Inspektor, und dieser erklärt selbst vor Gericht, er habe der Arbeiterin erwidert:Es ist das beste, wenn Sie aufhören, dann gibt es Ruhe." Arbeiterinnen bieten sich dem Aufsichtspersonal zu unsittlichen Zwecken an. So bestätigte der Inspektor. Alle Beschwerden der Arbeiterinnen sind nutzlos. Gegen einenHeilgehilfen" schwebt bei der Staats­anwaltschaft ein Verfahren wegen unsittlicher Belästigung der Arbeiterinnen. Der Heilgehilse aber wird im Betrieb weiterbeschäftigt. Keiner der Vorgesetzten ist noch wegen solcher Dinge entlassen worden. Diese Praxis konnte jahre­lang bestehen. Kein Hahn krähte danach. Aber auch die Jutearbeiter sind im Erwachen begriffen. Seit zwei Jahren hat eine intensive Agitationsarbeit ein­gesetzt. Die scheußlichen Zustände kommen ans helle Licht der Öffentlichkeit. Ein guter Teil der Jutearbeiter gehört heute zum Textilarbeiterverband. Große Schwierigkeiten muß die Aufklärungs- und Organisierungsarbeit unter der Arbeiter­schaft der Jutefabriken überwinden. Diese kennt noch nicht das Wesen des Klassenkampfes. Sie begreift noch nicht die Notwendigkeit der gewerkschaftlichen Disziplin. Das Unter­nehmertum sträubt sich mit aller Macht dagegen, daß der Organisationsgedanke unter den Parias des Textilprole- tariats festen Fuß faßt. In Delmenhorst   verwehrt man den Verbandsfunktionären das Betreten der Straßen und Häuser, in welchen die Arbeiter wohnen, weil die Häuser den Unter­nehmern gehören. Strafbefehle wurden deswegen ausgeteilt. Das Gericht wird demnächst darüber entscheiden. In Braun­ schweig   macht die überwachende Polizei der Agitation unter den Jutearbeitern große Schwierigkeiten. Versammlungen wurden aufgelöst. Aber es geht trotzdem vorwärts. Die Arbeiterinnen widersetzen sich jetzt teilweise dem geilen Ansinnen ihrer Vorgesetzten. Sie suchen Schutz bei der Organisation, und die Organisation hilft ihnen. So kam auch der Braunschweiger   Prozeß zustande, von dem in Nummer 12 zu lesen war. Selbstverständlich wurden die angeklagten Verbandssunklionäre und der sozialdemokratische Redakteur von dem bürgerlichen Gericht verurteilt. Von Rechts wegen. Sie wollen ja nach Meinung des Ge­richts nurverhetzend wirken"! Indessen ob verurteilt oder nicht der Kampf geht weiter. Auch die Jutearbeiter müssen und werden zu Menschen und Klassen- kämpsern erzogen werden. H. Jäckel-Berlin  . Die dänischen Frauen wählen. I. ii. Dank dem neuen Hilfskassengesetz hat Däne­ mark   einen guten Schritt vorwärts getan in der Richtung zu einer besseren Fürsorge für die Bedürftigen in den Ge­meinden. Daß dieses Gesetz seine jetzige Gestaltung erhalten hat, verdanken wir in erster Linie der Sozialdemokratie, die mit unermüdlicher Energie für einen reichlichen Staats­zuschuß an die Hilfskassen und für die Selbstverwal­tung auf Grund des allgemeinen Wahlrechts ein­getreten ist. Das Gesetz schreibt vor, daß in jeder ländlichen und städtischen Gemeinde mit Ausnahme von Kopenhagen  (die Kopenhagener Stadtverwaltung gewährt seit langem Zu­schüsse an Unterstützungseinrichtungen für Bedürftig«) eine Hilfskasse bestehen muß, deren Verwaltung aus allgemeinen Wahlen hervorgeht. Den Hilfskassen fließen bestimmte Geld­strafen zu, desgleichen die Abgaben von Vergnügungen usw. und die Kommunalverwaltungen können ihnen aus Gemeinde­mitteln eine beliebige Summe zur Verfügung stellen. Der Staat kann dann einen weiteren Zuschuß gewähren, der ein Drittel der kommunalen Zuschüsse bettägt, jedoch dürfen die betreffenden staatlichen Zuschüsse insgesamt nicht V- Million übersteigen. Wir hätten die letztere Summe gern etwas größer gewünscht, aber in Anbettacht dessen, daß Dänemark  nur zwei Millionen Einwohner zählt, bedeutet sie immerhin eine relativ gute Zuwendung. Der Zweck der Hilfskassen ist die Hilfeleistung an Per­sonen, die durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Gebrechlichkeit oder dergleichen in Not geraten sind. Die" Unterstützung seitens der Kasse soll diese Notleidenden davor bewahren, der Armenpflege anheimzufallen, so daß ihnen ihre Staats­bürgerrechte erhalten bleiben. Unser dänisches Attersunter­stützungsgesetz bestimmt, daß niemand, der Armenunter­stützung empfangen und diese nicht zurückgezahlt hat, der Altersuntersttitzung teilhaftig werden könne, die sonst sechzig Jahre alten Personen unter gewissen Bedingungen gewährt wird. Vergegenwärtigt man sich diese Bestimmung, so wird man verstehen, wie notwendig es ist, daß die Hilfskassen mit ihren Mitteln Leuten im Alter von 50 bis 60 Jahre» zu einer Zeit beispringen, wo die Arbeitskraft nachläßt und die Not oft groß ist. Es ist daher auch von großer Be­deutung, daß die Verwaltung der Hilfskassen aus Männer» und Frauen zusammengesetzt wird, die nicht in erster Linie darauf bedacht sind, den Gemeinden Aufwendungen zu er­sparen, sondern die es sich angelegen sein lassen, so viele» Bedürftigen so reichlich als möglich zu helfen. Das Wahlrecht zu der Kassenverwaltung steht alle» Männern und Frauen zu, die in der Gemeinde wohnhaft 25 Jahre alt sind, ihre Gemeindesteuern für das der Wal  » vorhergehende Jahr enttichtet haben und keine Armenunter­stützung empfingen. Auch die verhettateten Frauen sind wähl' berechttgt, sofern der Ehemann der Steuerpflicht genügt h»' Die Wahlen erfolgen einheitlich für das ganze Land i»' Monat März auf Grund eines Proportionalwahlsystems, und die Verwaltungen werden für drei Jahre gewählt. I»' folge des Hilfskassengesetzes nahmen die Frauen im letzten W�rZ zum erstenmal als Wählerinnen an einer wichtigen koM' munalen Wahl teil. Eine intensive Wahlagitation ist selb» noch unter den Männern nötig, die doch seit einem Menschr»' alter das kommunale und politische Wahlrecht ausübe»' Wie viel mehr tut sie nicht unter den Frauen not. Es mak keine leichte Arbeit, das große Heer der bisher rechtlose» Frauen in eine zielbewußte Bewegung zu bringen, die bei» Nutzen der Allgemeinheit dienen sollte. Die Genossin»» und Genossen unterzogen sich der Aufgabe mit größte>»