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Die Gleichheit

Nr. 14

Leistung, gegen den Körper gerückt werden. Bei jeder solchen und danach strebte, die Frau aus dem Erwerbsleben heraus- schäftigen, und zwar viele davon schon jahrelang, dem Bewegung wird ein Druck der Brust auf die Maschine auszudrängen. Heute betrachtet jeder Organisierte die Arbeiterin Gesetze gar nicht unterstellt waren. Dennoch kann man sagen, geübt. Selbst in die von erstickendem Rauch erfüllten als seine Kollegin, als seine Leidens genossin, und er hat daß es die Lehrtöchter und Arbeiterinnen auf dem Lande Bechereien hat man die Frau gesteckt. Gebückt über dem das Bestreben, deren trauriges Los bessern zu helfen. Aber vielfach verhältnismäßig besser haben, als die in der Stadt, rauchenden Pech ſizend, muß sie hier tagaus tagein die das kann nur dadurch geschehen, daß die Arbeiterin seine denen es mehr als jenen in den Arbeitsräumen an Luft mechanische, intensive Anspannung fordernde Arbeit verrichten. Kampfesgenossin wird. Sie hat das Interesse wie die und Licht fehlt. An verschiedenen Orten auf dem Lande In der Pinselindustrie herrscht die Frauenarbeit Pflicht, sich nicht länger abseits von der Organisation zu traf es die Inspektorin, daß sommers auf der Veranda fast in allen Sparten vor. Wie auch in der Bürstenindustrie, stellen, sondern mit ihr den Kampf um eine bessere Existenz oder im Garten gearbeitet wurde. Eine Meisterin schickte werden die Frauen fast ausschließlich in Afford beschäftigt. aufzunehmen. während der Arbeitszeit ihre Angestellten abwechslungs Mit Ausnahme der Arbeiterinnen, die in einigen Sparten Dieser Kampf tut bitter not. Die Arbeitszeit ist in weise zum Baden in den See, eine andere ging im Herbst der Haarpinselbranche sowie bei der Herstellung feinerer einer großen Reihe von Betrieben noch eine unendlich mit ihren Lehrtöchtern den militärischen Übungen nach. Das Bürsten französischer Art tätig sind, erzielen sie geradezu er lange. Ohne Rücksicht auf die Lebensfreude, ja auf gegen trifft man in der Stadt häufiger als auf dem Lande bärmliche Verdienste. Dies erklärt sich daraus, daß meist die Gesundheit der Frau und ihrer Kinder werden den ein besonderes Arbeitszimmer; auf dem Lande wird meistens die Affordpreise für Arbeiterinnen nur bis zur Hälfte von Arbeiterinnen durch profithungrige Unternehmer die un- in der Wohnstube gearbeitet. Wo dies der Fall ist, sträuben denen betragen, die männlichen Arbeitern gezahlt werden günstigsten Arbeitsbedingungen aufgezwungen. Es mangelt sich viele, das Gesetz in Plakatform nach Vorschrift im müssen. Teilweise stehen sie sogar noch unter der Hälfte, an genügenden Schuhvorrichtungen, obgleich nachgewiesener Bimmer aufzuhängen; sie sagen, das gehöre nicht in die obgleich doch die Arbeiterin dieselbe Ware anfertigen, also maßen in der Bürsten- und Pinselindustrie Gesundheit und Stube. In der Stadt und auf dem Lande kommt es vor, die gleiche Arbeitsleistung verrichten muß wie der Mann. Leben der Arbeitenden besonders gefährdet sind. Erst auf daß Schlafräume als Arbeitszimmer benutzt werden, sogar Der Verdienst der Arbeiterinnen ist vielfach so dürftig, daß das stete Drängen der organisierten Arbeiterschaft hin hat Räume, in denen mehr als ein Bett steht, und zwar auch er nicht einmal als Zuschuß zu dem Einkommen des der Bundesrat für sie besondere Vorschriften erlassen, die dann, wenn eine verhältnismäßig große Wohnstube zur Mannes oder der Eltern ausreicht, einen halbwegs fultur- jedoch noch unzulänglich genug sind. Und sie bleiben zum Verfügung stünde. Es kommt weiter vor, daß zwei Lehr­würdigen Lebensunterhalt zu sichern. Die alleinstehende Teil auf dem Papier, wie die gesetzlichen Bestimmungen töchter in einem Bett schlafen müssen, oder daß die Lehr­Arbeiterin weiß erst recht nicht, wie sie mit dem Wenigen auch, weil die Gewerbeaufsicht äußerst mangelhaft organi- tochter oder Arbeiterin mit dem Dienstmädchen zusammen auskommen soll. Sofern sie etwas auf ihr Außeres hält fiert ist. Der Bericht der Gewerbebeamten aus dem im gleichen Bette schläft. Nicht leicht ist manchmal die Aus­und sich einigermaßen nett fleiden will, fann hies nur auf Jahre 1906 zeigt uns, daß von 374 Bürsten- und Pinsel übung einer Kontrolle über die Innehaltung der gesetzlichen Kosten des knurrenden Magens geschehen. fabriken in Deutschland nur 286 revidiert wurden. Von Vorschriften in den Fällen, wo die Angestellten bei der Ge den 1090 nichtfabritmäßigen Bürsten- und Pinselmachereien schäftsinhaberin in Rost und Logis find. Man trifft Arbeits­wurden sogar nur 348 Betriebe revidiert, das sind 30 Pro- räume, deren Reinlichkeit zu wünschen übrig läßt, Schlaf­zent. In dem genannten Jahre wurden in 59 Bürsten- und stätten, die des erforderlichen Lichtes. und der guten Ord­Pinselfabriken 79 Fälle von Bergehen gegen den gesetzlichen nung ermangeln. Es ist selbstverständlich, daß überall da, Arbeiterinnen- und Jugendschutz festgestellt. Leider erfolgte wo die Verhältnisse nicht dem Geseze entsprechend oder sonst auch nicht eine einzige Bestrafung für sie! Angesichts solcher nicht in Ordnung sind, die Geschäftsinhaberin durch die In­Tatsachen kann es nicht wundernehmen, daß die Bürsten- spektorin auf die Mängel aufmerksam gemacht und zu deren und Pinselindustriellen die gesetzlichen Schutzvorschriften Beseitigung eingeladen wird. Meist zeigen die Leute sich häufig mißachten. Und passiert wirklich einmal einem über- freundlichen Mahnungen zugänglich, ungehöriges Verhalten treter des Arbeiterinnenschutzes das Malheur, zu einer ge- tommt selten vor. ringen Geldstrafe verurteilt zu werden, so übersteigt der durch die Ungesetzlichkeit erzielte Gewinn weit die Höhe der Geldstrafe.

Als Beweis für die schlechte Entlohnung sei angeführt, daß nach einer Enquete des Deutschen Holzarbeiterverbandes vom Jahre 1902 der Durchschnittsverdienst der Arbeiterin nur 47,6 Prozent des Verdienstes der männlichen Arbeiter in der Bürsten- und Pinselindustrie betrug. Für die Ar beiter wurde ein durchschnittlicher Wochenverdienst von 18,52 Mt. ermittelt, während er für die Arbeiterinnen nur 8,83 Mt. betrug. Eine Statistik vom Jahre 1890, die von der damaligen Organisation der Bürsten- und Pinselmacher aufgenommen worden war, hatte für die Arbeiterinnen gar nur einen Verdienst von 7 Mt. pro Woche ergeben, und das bei einer Arbeitszeit von teilweise 10 und 11 Stunden pro Tag.

In den letzten Jahren ist es erfreulicherweise möglich ge= wesen, Verbesserungen in der Lage der Arbeiterinnen zu er­zielen. Das jedoch nur in denjenigen Orten, wo diese in nennenswerter Zahl der Organisation beigetreten find. Ins besondere trifft dies für München und Nürnberg zu. Noch im Jahre 1896, als die Arbeiter der großen Bürstenfabrit von Pensberger& Co. in München eine Lohnbewegung mit Erfolg durchführen konnten, gingen die Arbeiterinnen leer aus. Warum? Weil sie sich damals dem Deutschen Holz­ arbeiterverband gegenüber noch indifferent verhielten.

Jetzt ist das anders geworden. Von den zirka 400 in München beschäftigten Bürstenmacherinnen sind heute 321 organisiert. Vor zwei Jahren ist es gelungen, auch für die Arbeiterinnen der Münchener Bürstenfabriten einen Tarif festzulegen; das bedeutete auch eine Aufbesserung ihres Lohnes um 8 bis 10 Prozent. Der willkürlichen Bezahlung, die sonst herrschte, ist dank dem Tarif ein Ende gemacht worden. Nach einer Statistik, welche der Deutsche Holz­arbeiterverband Ende des Jahres 1906 aufgenommen hat, betrug der durchschnittliche Wochenverdienst der Münchener Arbeiterinnen 9,27 M., und im April vorigen Jahres ge­lang es, die Preise für Einziehen um 5 bis 15 Pf. für das Tausend Bündel und den Taglohn für Lohnarbeiterinnen um 20 bis 30 Pf. zu erhöhen.

In Nürnberg , dem Hauptsitz der Pinselindustrie, wo sich unter den 1300 Beschäftigten 720 Arbeiterinnen befinden, die verhältnismäßig gut organisiert sind, gelang es im Jahre 1905, die 54 stündige Arbeitszeit und eine zehnprozentige Lohnerhöhung durchzusetzen. Die Arbeiterinnen der Bürsten­und Pinselindustrie in den beiden genannten Städten sind trotz der erzielten Errungenschaften nicht auf Rosen gebettet. Im Dezember 1906 betrug ihr Verdienst in München 9,27 Mart und in Nürnberg 10,98 Mt. im Wochendurchschnitt. Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu der sehr an­sirengenden und aufreibenden Arbeitsleistung. Zieht man

ferner den Umstand in Betracht, daß die Preise für sämt­

Beim Coiffeurgewerbe, soweit dabei weibliche Angestellte in Betracht kommen, hat der Vollzug des Gesetzes teilweise mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Es handelt sich dabei aller­Die Vertreter des Proletariats betonen fortgesetzt, dings vielfach um bloße Gewohnheiten der Kundschaft, die wie unzulänglich die Gewerbeaufsicht zum Schutze der von der Sonntagsbedienung nicht glaubt lassen zu können, gesamten Arbeiterschaft ist, energisch fordern sie ihre andererseits um überzeitarbeiten, welche namentlich auf die Verbesserung. Auf Veranlassung des Vorstandes des Saifon der Bälle, Ronzerte und dergleichen Anlässe dicht zu­Deutschen Holzarbeiterverbandes haben die Bürsten- und sammendrängen. Betreffend die Sonntagsarbeit wird nun zus Pinselmacher auf einer Konferenz zu Nürnberg im Dezember nächst das Inkrafttreten des Sonntagsruhegesetzes abgewartet, 1905 eine Kommission gewählt, welche die Interessen der Ar- betreffend die sogenannten Saisonarbeiten wird auch das beiter und Arbeiterinnen dieses Berufes nach jeder Richtung Coiffeurgewerbe, dessen Vertreter irrtümlicherweise glaubten, hin zu wahren hat. Auch eine weibliche Vertrauensperson nicht unter dem Gesetz zu stehen, sich an die gesetzlichen Vor­nahm an der Konferenz teil. Die Arbeiterinnen der Pinsel- schriften, welche überdies Ausnahmebestimmungen für dring­und Bürstenindustrie haben alle Ursache, die Tätigkeit der liche Fälle zulassen, gewöhnen müssen. damals eingesetzten Kommission zu unterstützen. Was diese tut, trägt auch zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebens­bedingungen bei. Sie müssen die Augen nach allen Seiten offen halten, wollen sie nicht der härtesten Ausbeutung und damit einer gänzlich freudlosen Existenz anheimfallen. Es ist hohe Zeit, daß sie sich ihres Rechtes als Reichtümer schaffende Glieder der Gesellschaft bewußt werden und erhöhte An­sprüche an das Leben stellen.

Seit fünfzehn Jahren ist der Deutsche Holzarbeiter verband redlich bestrebt, die Lage der Bürsten- und Pinsel arbeiterschaft zu heben, und wenn die Arbeiterinnen in dem Kampf nicht abseits stehen bleiben, den er zu diesem Zwecke führt, so wird es ihm viel eher möglich sein, geregelte und gesicherte Arbeitsbedingungen in der Bürsten- und Pinsel­industrie herbeizuführen. Diese fommen aber auch den Ar­beiterinnen zugute, die einen starken Schutz gegen die kapi talistische Ausbeutung, die günstigere Arbeitsbedingungen besonders nötig haben. An alle Arbeiterinnen der Bürsten­und Pinfelindustrie, die sich nach einem freundlicheren Los sehnen, ergeht daher die Mahnung: Organisiert euch, tretet dem Deutschen Holzarbeiterverband bei! M. Keiditfch.

Die Durchführung des geseßlichen Arbeiterinnenschutzes im Kanton Zürich .

Unterstellt waren dem Geseze 792 Geschäfte mit 1959 Ar­beiterinnen und 734 Lehrmädchen, zusammen 2693 Personen. 38 Firmen erhielten 52 Überzeitbewilligungen für 214 Ars beiterinnen und 523 Stunden. Wegen Übertretung der ge feßlichen Vorschriften bekamen 46 Firmen Verwarnungen und 23 Bußen im Gesamtbetrage von 705 Fr.

Dem Bericht des Züricher Stadtrats ist zu entnehmen, daß in den 466 Betrieben mit 1280 Arbeiterinnen 514 Besuche ausgeführt wurden, wobei es sich herausstellte, daß 39 Be triebe fein fremdes Personal beschäftigen und daher nicht unter das Arbeiterinnenschutzgesetz gehören. In 608 Räumen arbeiteten insgesamt 1794 Personen. In 47 Geschäften er hielten 145 Arbeiterinnen Kost und Logis. Die Lokalinspek tion führte zum Erlaß von 22 Verfügungen, welche folgende übelstände betrafen: Überfüllung der Arbeitsräume 6, Ver wendung der Arbeitsräume als Schlafzimmer 11, ungenü gendes Lager 2, anderweitige Mängel 3. Durch Nachinspek tion wurde jeweilen festgestellt, daß den erlassenen Verfü gungen nachgekommen worden war.

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In der Stadt Winterthur standen 29 Geschäfte mi 85 Arbeiterinnen und 96 Lehrtöchtern unter dem Gesetz. Der Züricher Stadtrat berichtet auch über die Durch führung des Schutes des Wirtschaftspersonals, den das Wirtschaftsgefeß turz so bestimmt: Den Wirtschafts bediensteten müssen zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr liche Lebensbedürfnisse in den letzten Jahren eminent ge­morgens mindestens 8 Stunden ununterbrochene Nachtruhe stiegen sind, so erklärt sich, daß selbst in München und Die im August 1906 von der Züricher Regierung an gewährt werden; es dürfen dieselben fomit nach 12 Uhr Nürnberg neben der Fabritarbeit die Hausarbeit noch eine gestellte neue Fabritinspektorin, Fräulein Albrecht, nachts für keinerlei Dienst in Anspruch genommen werden. große Rolle spielt. Mit der Heimarbeit in der Bürsten- hat zum erstenmal über ihre Tätigkeit in der überwachung Davon ausgenommen sind einige gesetzliche Festtage und die und Binfelindustrie, die zum großen Teil Kinderarbeit und des tantonalen Arbeiterinnenschutzgesetzes berichtet. Tanzsonntage sowie gesellschaftliche Anlässe( Bälle, Festeffen besonders gefahrbringend ist wegen der drohenden Ansteckung Demnach hat sie von Anfang August bis Ende Dezember 1906 usw.). Wegen Übertretung dieser Schutzbestimmungen wurden durch Milzbrandgifte, werden wir uns demnächst des noch 272 Besuche in revisionspflichtigen Betrieben ausgeführt. in der Stadt Zürich gegen fehlbare Wirte 79 Verwar näheren beschäftigen. Hier genügt es, darauf hingewiesen über die dabei gemachten Wahrnehmungen läßt sie sich folgen- nungen erlassen und 30 Bußen verhängt. Dazu wird be zu haben, daß sie als direkte Folge der niedrigen Ent- dermaßen vernehmen: In den Städten Zürich und Winter- merkt: Der Erfolg ist erkennbar; denn vielerorts, wo früher lohnung auftritt. Wenn das aber in solchen Städten ge- thur ist der Vollzug des Gesetzes besser als auf dem Lande. dem Dienstpersonal die vorgeschriebene Ruhezeit nur selten schieht, wo es mit Hilfe der Organisation möglich war, den In den Landgemeinden wird von den zuständigen Behörden gewährt wurde, wird nun dem Gesez nachgelebt. Gänzlich schlimmsten Auswüchsen der Ausbeutung und der Willkür auf diesem Gebiete oft recht wenig getan. Das Bewußtsein, Wandel zu schaffen, ist bis anhin an dem Umstand ge des Unternehmertums entgegenzutreten, wie mag es dann unter einem besonderen Gesetze zu stehen, ist bei den Ge- scheitert, daß immer noch Wirtschaftsbedienstete aus Furcht dort um die Lage der Arbeiterinnen bestellt sein, wo diese schäftsinhabern auf dem Lande oft gar nicht vorhanden; viele sonst ihre gute Stelle zu verlieren, den Tatsachen wider unorganisiert auf sich selbst angewiesen sind und die Ent- zeigen sich sehr erstaunt, wenn man ihnen sagt, daß sie des sprechend bescheinigen, ihre gesetzlichen Ruhezeiten gehabt lohnung in das Belieben des profithungrigen Rapitalisten halb, weil sie mit fremden Personen arbeiten, seien es Lehr zu haben. Die Nachtwirtschaften mit weiblichem Aushilfs gestellt ist! Und leider stehen die meisten Arbeiterinnen der töchter oder Arbeiterinnen, unter dem Arbeiterinnenschuß- personal, sogenannten Nachtkellnerinnen, waren mit ihrem Bürsten- und Pinselindustrie noch außerhalb des Verbandes. gesetz stehen und sich nach dessen Vorschriften zu richten haben. für sie eigentümlichen Betriebe zu einem eigentlichen Krebs Nach dem vom Reichsamt des Innern zusammengestellten Oft fonnte man die Bemerkung hören:" In meinem Hause, schaden geworden. Um dem zu begegnen, wurden die Vor Bericht der Gewerbeinspektoren aus dem Jahre 1906 waren in meiner Wohnung kann ich machen, was ich will, da hat mir schriften des§ 48 des Wirtschaftsgesetzes auch in bezug auf in den fabrikmäßigen Bürsten- und Pinselmachereien, die der niemand dreinzureden." Häufig trifft man in solchen kleinen die Nachtkellnerinnen mit aller Strenge gehandhabt. Den Gewerbeaufsicht unterstehen, 12 085 Arbeiter beschäftigt, dar- Betrieben die gleiche Arbeitszeit wie in den Fabriken. Die Inhabern von Nachtwirtschaften wurde für den Fall unter 3977 weibliche und 1425 jugendliche Arbeiter und Kinder. im Arbeiterinnenschutzgesetz vorgeschriebene 1stündige Mit- daß sie nach 12 Uhr nachts, entgegen der Bestimmung des Am Schluß des Jahres 1907 waren im Deutschen Holzarbeiter tagspause wird oft nicht innegehalten; die Leute meinen,§ 48 des Wirtschaftsgesetzes, Kellnerinnen in ihren Wirtschafts verbande 1097 der betreffenden Arbeiterinnen organisiert. wenn um 1 Uhr schon die Fabritpfeife erönt, so hätten räumlichkeiten halten und dulden sollten, die frühzeitigt Die Mehrzahl von ihnen hat also noch nicht den Weg zur auch ihre Angestellten wieder mit der Arbeit zu beginnen. Schließung der Wirtschaft im Sinne des Wirtschaftsgesetzes Organisation gefunden. Die Zeiten sind längst vorüber, wo Auch von den Gemeindebehörden wird nicht immer das Er- und eventuell Antragstellung auf Entziehung des Patente der männliche Bürsten- und Pinselmacher die Arbeiterin forderliche getan. Ein sprechender Beweis dafür ist, daß in angedroht. Zufolge dieser Maßnahmen sind mit Anfang seines Berufs mit scheelen Augen als Konkurrentin ansah einem Bezirke 25 Geschäfte, welche meistens Lehrtöchter be- 1907 die sogenannten Nachtkellnerinnen fast durchweg ver

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Für unsere Kinder

Nr. 7

1908