Nr. 16 Die Gleichheit 143 zu stellen. Der Kongrest beschloß jedoch, daß nicht weiter über Finnland gesprochen werden solle, weil es ein Revolutionsland sei. Dieser Beschluß, in dem eine mfamierende Feigheit zum Ausdruck kommt, den Tatsachen >ns Antlitz zu schauen, ein beschränkter Haß gegen die schöpferische Kraft der Revolution, der das weibliche Geschlecht noch überall unendlich viel verdankt, beleuchtet blitzhell das ausgesprochen bürgerliche Wesen des Kongresses und der Bewegung, die ihn trug. Es war ein passendes Vorspiel zur Antwort des Kongresses auf die Frage nach der Art des zu fordernden Wahlrechts selbst, daß die Delegierten sich ängstlich bemühten, mit der spießbürgerlichen Fliegenklatsche einer Formel den riesigen Schatten einer Revolution zu verscheuchen, die allerdings— welch ein Frevel!— nicht bloß den Damen, sondern allen Frauen ihr Bürgerrecht gebracht und neben leibhaftigen Adeligen und Bourgeoisen auch Arbeiterinnen und Dienstmädchen ins Parlament geführt hat. Was die wichtigste Aufgabe einer Tagung hätte sein müssen, die mit Recht Anspruch darauf erheben dürfte, tatsächlich das Recht des gesamten weiblichen Geschlechts zu vertreten, das wurde nach der Erledigung einer Unmasse belanglosen Kleinkrams und dem Genuß von reichlichen Vergnügungen am letzten Tage verhandelt. Der Grund dafür enthüllt sich in dem Satze der„Frauenbewegung", daß„die Geister ziemlich stark aufeinander- platzten", sobald die Frage des allgemeinen Wahlrechts angeschnitten wurde. Den tagenden Damen war eine Resolution vorgelegt worden, welche den folgenden Absatz enthielt:„Der Kongreß erklärt, daß es jetzt Pflicht der Frauen ist, sich zugunsten des Frauenwahlrechts der Unterstützung und Mitwirkung aller Kräfte zu versichern, ohne Rücksicht auf ihre anderen politischen oder religiösen Ansichten, jede Verquickung mit nebensächlichen Dingen zu vermeiden und einfach das Wahlrecht zu denselben Bedingungen, wie die Männer es haben, zu fordern, aber die weitere Ausbreitung des Wahlrechts den Beschlüssen der Männer und Frauen zu überlassen, wenn beide Geschlechter erst das gleiche Wahlrecht und damit die gleiche Macht haben." Dazu brachte Fräulein Kramers, dritte Sekretärin des srauenrechtlerischen„Weltbundes" und Redakteurin seines Organs, des„äus SutkraFÜ", ein Amendement ein, welches besagte:„Der Weltbund für Frauenwahlrecht, das Bestehen des Klassenkampfes anerkennend, erklärt mit Nachdruck, die Frauen der ganzen Welt vereinigen zu wollen, um für die politische Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu wirken durch die Forderung des Wahlrechts und der Gleich- berechtigung der Frauen." Gegen den Zusatzantrag erhob sich ein heftiger Widerspruch. Besonders die Delegierten aus den Vereinigten Staaten , aus Holland und England erklärten, daß sie jetzt nur für das geltende beschränkte Wahlrecht wirken könnten. Die Engländerinnen bekundeten ihre Befürchtung, daß der Ministerpräsident As- > quith einen evenwellen Gesetzentwurf der Regierung zur Ein- /sührung des Frauenslimmrechts derart mit einer Reform des geltenden Männerwahlrechts verquicken würde, daß der ganze Entwurf fiele, weil„für das allgemeine Wahlrecht die Männer nicht zu haben seien". Der genannte Staatsmann hat bekanntlich den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen neuerlich, wie früher schon erklärt, daß er persönlich nur für die Einführung eines demokratischen Frauenwahlrechts eintrete. Die Damen brachten mit ihrer Stellungnahme abermals zum Ausdruck, daß ihnen das Vorrecht ihrer Klasse über das Recht ihres Geschlechts und der ausgebeuteten Massen geht, und die Mehrheit der Delegierten pflichtete ihnen darin bei. Die heftige Opposition gegen die Forderung des allgemeinen Wahlrechts veranlaßt« Fräulein Kramers, ihren Antrag zurückzuziehen. Mit 28 gegen 11 Stimmen gelangte dann der oben angeführte Passus zur Annahme, der offenbar auch das allgemeine Wahlrecht zu„den nebensächlichen Dingen" zählt, mit welchen die waschechte Frauenrechtelei sich nicht beschweren darf. Die Debatten haben das dick unterstrichen. Die„Frauenbewegung" und die„Zeitschrift für Frauenstimmrecht", die so gern jede demokratische Mücke der Frauenrechtelei als Elefanten sehen, schweigen bescheiden oder beschämt darüber, ob und wie die deutschen Delegierten für das allgemeine Wahlrecht gekämpft haben. Die nämlichen Damen, die für das Recht der Massen nur einen Fußtritt hatten, huldigten im übelsten Lakaienstile vor einem Fürstenthron. Bei der Eröffnung des Kongresses wurde unter anderem von Kindern der»achstehende schauderhafte Hymnus gesungen: „Unser Niederland ist ein ehrlich Land, Sein Fürst ist-ine Frau! Wo Frauenhand das Zepter führt, Gedeiht das Recht der Frauen. Da« alte Volk mit neuem Sinn Baut hoffend aus die Königin, Wilhclinina von Nassau." Auch die berufsmäßigsten Geschichtsklitterer werden die holländische Königin nicht zu einer bedeutenden Regentin oder einer besonderen Förderin der Frauenrechte aufzu- schminken vermögen. Den srauenrechtlerischen Kongreß hatte ihre Regierung obendrein dadurch geohrfeigt, daß sie ihm nicht einmal das armselige Almosen einer offiziellen Notiznahme gewährte. Keine einzige„Gebildete" aber hat sich gegen die scheußliche Kunstbarbarei der Huldigung, keine einzige„ernste Demokratin" gegen ihren widerlichen Byzantinismus verwahrt. Auch in diese», Wesenszug offenbart sich die Frauenrechtelei als Bein vom Bein und Fleisch vom Fleisch des sterbenden bürgerlichen Liberalismus. Was die früheren Tagungen des Weltbundes für das Frauenstimmrecht gelehrt, hat der Amsterdamer Kongreß unzweideutig wiederholt. Die proletarischen Frauen können ihr volles Bürgerrecht nicht im Bund« mit den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen durch einen Kampf gegen das männliche Geschlecht erringen, sie müssen es im Klassenkampf, der das Proletariat ohne Unterschied des Geschlechts vereinigt, den besitzenden Klassen entreißen, die ebenfalls ohne Unterschied des Geschlechts zusammenstehen. Die„Schwesternschaft" der Frauen aller Klassen ist eine Phrase, Klassengegensatz, Klassenkampf sind harte WirUichkeiten. Agitation unter den Dienstboten. Von Helene Grünberg-Nürnberg . (Referat, erstattet vor dem sechsten Beivertschastslongreß»u Hamburg .) (Schluß.) Von den Wohltaten der Arbeiterschutzgesetzgebung sind die Dienenden vollständig ausgeschlossen, auch das Kinder- schutzgesetz vom 1. Januar 1904 findet leider keine Anwendung auf die hohe Zahl der kindlichen Dienstboten. Fast alle Gesindeordnungen erkennen Kinder vom siebten Lebensjahr ab als Dienstboten an. 1S95 hatten wir in Deutschland 7800 Kinder unter 12 Jahren als Dienstboten, 25 889 von 12 bis 14 Jahren waren als Dienstboten verpflichtet, ihre Kontrakte innezuhalten. Die Zahl der jugendlichen Dienstboten (14 bis 1k Jahre alt) betrug 153228. Dienstmädchen über 16 Jahre wurden 1127223 gezählt. Sie alle kennen eine Arbeiterschutzgesetzgebung nicht. Die Kinder, die jugendlichen und die erwachsenen häuslichen Arbeiterinnen sind im Heim der Herrschaft rein deren Willkür und Unvernunft preisgegeben. Auch die Versichcrungsgesetzgebung ist sehr stiefmütterlich nnt den Dienenden verfahren. Einheitlich ist nur die Jnvaliditäts- und Altersversicherung eingeführt. Die Unfallversicherung scheidet für die städtischen Dienstboten vollständig aus, und von der Krankenversicherung sind diese ebenfalls prinzipiell ausgeschlossen, nur daß man gnädigst gestattet, daß die Dienenden sich freiwillig bei den Gemeindekrankenkassen versichern können. Wie notwendig beide Versicherungszweige auch für Dienende sind, darüber könnte ich einen ganzen Berg von Beweisen erbringen. Und am allerbesten könnten die Herren Ärzte aus den Krankenhäusern und Spitälern Auskunft darüber geben. Wie man sich in Städten ohne Gemeindekrankenkassen hilft, um die Dienstboten gegen Krankheit zu versichern, und welche Auswüchse dabei entstehen, zeigt Berlin . Dem dortigen Dienstboten- Abonnementsverein, welcher der Versicherung gegen Krankheit dienen soll, gehören 61 000 Herrschaften mit 77 000 Mädchen an. Für kranke Dienstmädchen wird fast nichts getan, dafür holt der Aufsichtsrat Unsummen auS dem Verein heraus. Dieses Jahr wurden 10000 Mk. Entschädigungsgelder für 11 dieser feinen Herren gefordert. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren Oberbürgermeister a. D. Thesing, Vorsitzender; Direktor Siegfried Reiche, stellvertretender Vorsitzender; vr. Belgardt, Schulvorsteher a. D.; John Brandes, Bezirksvorsteher; Direktor Robert Hoffmann; Justizrat R. Jrmler; O. Lindner, Rentier; Or. Julius Misch, Zahnarzt; Geh. Sanilätsrat Or. Wilde; Hermann Wittowsli, Stadtverordneter, und Sanitätsrat Or. Mugdan(Mitglied des Reichstags). Welch eine hohe Unsumme von Mißständen die Gesindeordnungen mit sich bringen, und wie die Dienenden darunter leiden, daß sie weder in punkto der Arbeiterschutz - noch der Versicherungsgesetze den gewerblichen Arbeitern gleichgestellt sind, das können seit Jahren sämtliche Arbeitersekretariate Deutschlands nachweisen. Auch die Gerichtsverhandlungen aller Orte bieten ein ungeheures Material dafür. In den letzten zwei Jahren seit Einsetzen der Dienstbotenbewegung ist das Beschwerdematerial ganz gewaltig gestiegen. In den Reihen der Dienenden gärt es, sie fühlen das Sklavenhafte ihres Berufs jetzt doppelt und drängen nach Freiheit. Die hauptsächlichsten Beschwerden richten sich gegen lange Arbeitszeit: 17 bis 18 Stunden, ohne Pausen, pro Tag. Kein freier Sonntag, nur alle 14 Tage ein paar freie Stunden. Das macht 120 Stunden Arbeitszeit pro Woche. Sie muß geleistet werden bei Jahreslöhnen von 100 bis 300 Mk. Das ergibt Stundenlöhne von 1 bis 5 Pf. Dazu kommen sehr oft die rücksichtsloseste Behandlung, schlechte oder mangelhafte Beköstigung, ungenügende und gefahrvolle Schlafräume. Gefahrvoll erstens wegen der vielen unsittlichen Zumutungen, welche die Hausherren und Haussöhne an die Mädchen stellen, dann aber auch der oft ungesunden Beschaffenheit halber wie der hohen Ansteckungsgefahr wegen, da die Herrsch aften oft häufig genug alte ungereinigte Betten für die Dienenden verwenden. Beschwerden über ungerechtfertigte Lohnaufrechnung und über unwahre, boshafte Zeugnisse verbittern und erschweren oft genug die Existenz der Dienenden. Des weiteren wollen die Herrschaften nie etwas von einer Krankheit der Dienstmädchen wissen. Oftmals kommen Mädchen in ihrer Angst auf das Sekretariat gelaufen, weil die Herrschaft verbietet, einen Arzt aufzusuchen. Sie müssen ins Krankenhaus zur Untersuchung geschickt werden uud häufig sofort dort bleiben. Als Krankheiten der Dienenden treten meist auf: körperliche Uberanstrengung, Magenschmerzen, Rheumatismus , erfrorene Hände, innere Verletzungen durch Heben großer Körbe, nasser Wäsche oder anderen Gegenständen usw. Daß Mißstände der gröblichsten Art bestehen, und daß daraus Dienstbotenmangel folgt, hat selbst der bayerische Minister v. Brettteich zugestanden. Am 2. und 5. Mai d. I. wurde im bayerischen Landtag über die Forderungen des Nürnberger , Fürther und Münchener Dienstbotenvereins verhandelt. Die sechs Forderungen riefen eine lebhafte Debatte hervor. Sie lauten: I.Abschaffung der Gesindeordnungen und Gesindebücher. 2. Unterstellung der Dienenden unter die Gewerbeordnung, Ausdehnung aller Versicherungsgesetze auf sie, Gewährung eines gesetzlich gesicherten vollen Koalitionsrechts und Aufhebung der Verpflichtung, Hausangehörige, mit ansteckender Krankheit behaftet, zu pflegen. 3. Sinngemäße Anwendung der Bestimmungen über Arbeitszeit und Arbeitsdauer, Sonntags- und Nachtarbeit usw. auf die Dienenden; im besonderen zunächst als Mindestmaß an gesetzlichem Schutz Einführung eines gesetzlich geregelten Arbeitstags, eines vollen freien Sonntagnachmittags alle 8 Tage und alle 14 Tage einen vollen freien Tag. Für außergewöhnliche Arbeiten sind Hilfskräfte anzustellen. 4. Gesetzliche Vorschriften, gesunde, den hygienischen Verhältnissen entsprechende Schlafräume, welche von innen verschließbar sein müssen, und ständige Kontrolle derselben durch die Behörden. 5. Einführung des obligatorischen Fortbildungsschulunterrichts auch für die Dienenden bis zum 18. Lebensjahr. K.Abschaffung der privaten Stellenvermittlungsbureaus und Einführung von paritätischen Stellennachweisen. Es dürfte das erstemal sein, daß ein Landtag sich so eingehend mit Dienstbotenforderungen beschäftigt hat, und wir können die Tätsache allein schon als einen Erfolg der Dienstbotenbewegung begrüßen. Unsere Abgeordneten Auer und Segitz brachten schweres Material vor über die Mißstände im Dienstbotenwesen. Es sei einiges davon angeführt. Ein junges Mädchen, in Familie mit großer Kinderzahl bedienstet, hatte eine Arbeitszeit von früh V-6 Uhr bis nachts 2 Uhr ohne längere Ruhepausen. Ein anderes Dienstmädchen erkrankte und kam ins Spital. Zu gleicher Zeit ward ihm gekündigt. Nachdem die Kündigungsfrist abgelaufen, erhielt das Mädchen einen Brief, entweder ihre Sachen abholen zu lassen oder der Herrschaft pro Tag 50 Pf. Lagergeld zu zahlen.(Lachen.) Dem Mädchen also, das sich bei der Herrschaft die Krankheit geholt hat, wird erstens sofort gekündigt, damit es nach der Wiederherstellung bei der Arbeit eventuell nicht geschont zu werden braucht. Zweitens: statt Besuch im Krankenhaus und aufmunternde Worte rücksichtslose Behandlung. Das ist das vielgerühmte patriarchalische Verhältnis zwischen Herrschaft und Dienstmädchen. Was die Lohnaufrechnung ermöglicht, dafür ein Beispiel: Eine Fabrikanten frau hatte dem Dienstmädchen ein früheres Präsent, einen Rock, mit 25,15 Mk. aufgerechnet. Der Wert des Rockes betrug nach Angaben der Schneiderin, die die Einkäufe besorgt hatte, 14,71 Mk. inklusive 3 Mk. Macherlohn. Wäre das Mädchen nicht durch den Dienstbotenverein aufgeklärt gewesen, so hätte es sich die Unverschämtheit dieser Aufrechnung gefallen lassen. Die Herrschaft hätte dann also 11 Mk. am Mädchen verdient. Die Fabrikantenfrau, welche so gut zu rechnen verstand, hatte auch die Liebenswürdigkeit, das Mädchen blutig zu schlagen und ihm die Bluse zu zerreißen, weil es gekündigt hatte, um den Zudringlichkeiten des Herrn zu entgehen. (Hört, hört!) Vom Nürnberger Schöffengericht ist die sehr fein verschleierte Dame wegen schwerer Körperverletzung zu 3 Mk., sage drei Mark Geldstrafe verurteilt worden.(Hört, hört!) Was hätte wohl das Mädchen bekommen, wenn es die Dame blutig geschlagen hätte? Aber wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe.(Sehr wahr!) Weiter ein Fall, der da zeigt, wie das Schikanieren der Herrschaften zum Selbstmord treibt. Das Mädchen, um das es sich handelt, hatte gekündigt, da das ewige Nörgeln der Dame unerttäglich war. Eines Tages war der Schlüssel zum Waschhaus verschwunden. Das Mädchen hatte zwei Tage zuvor gewaschen und das Waschhaus wieder gesäubert. Weil der Schlüssel nicht zu finden war, wurde dem Mädchen die Schlafkammer zugesperrt. Auf inständiges Bitten der also„Besttaften" wollte die Frau abends die Kammer wieder aufschließen, aber die Bemühungen dazu waren vergeblich, weil das Schloß eingerostet war. Das Mädchen bat, einen Schlosser holen zu dürfen. Das wurde barsch zurückgewiesen und die Korridortür abgesperrt, damit das Mädchen nicht hinaus konnte. Die Dame ließ das Mädchen in der Küche sitzen und kümmerte sich um sein Weinen und Bitten gar nicht. Trotzdem die einzeln stehende Dame acht Zimmer für sich hatte, durfte sich das Mädchen in dieser Nacht auch nicht auf ein Sofa legen, ja nicht einmal eine Decke gab ihm die hartherzige Herrin.(Hört, hört!) Bis nachts 12 Uhr saß das Mädchen und weinte, dann war es derart verzweifelt, daß es sich das Leben nehmen wollte, und zu diesem Zwecke sämtliche Gashähn« aufdrehte.(Bewegung.) Frühinorgens wurde die Ärmste bewußtlos aufgefunden und ins Krankenhaus geschafft. Ein anderes Mädchen, das bei einem Ingenieur bedienstct war, sprang zum Fenster hinunter, um bloß dem ewigen Schikanieren zu entgehen. Es wurde ebenfalls schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und wird zeitlebens als Krüppel herumlaufen können. Es führt zu weit, auf alles hinzuweisen, was unsere Abgeordneten vorgebracht haben. Abgeordnete aller Parteirichtungen gaben zu, daß durch die Gesindeordnung viel große Mißstände entstehen, und daß sie dadurch zu dem Dienstbotenmangel beittage. Betreffs der Stellenvermittlung wurde nachgewiesen, daß manche Vermittlerinnen wahre beutegierige Hyänen sind, die in ihrem Gewerbe vor den unsaubersten Kniffen nicht zurückschrecken, um viel Gewinn einzusäckeln. Gerade solche unlauteren Elemente bringen es auf ein Einkommen von 200000 Mk. pro Jahr. In der gewissenlosesten Weise werden Stellen nachgewiesen und kurz darauf die Mädchen wieder fortgelockt mit der Vorspiegelung, daß ein besserer Dienst zu vergeben sei. Das Ergebnis der zweitägigen Verhandlungen im bayerischen Landtag war, daß Erhebungen in den»größeren Städten vorgenommen werden sollen betreffs sinngemäßer
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19 (3.8.1908) 16
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