Nr. 18 erhaltene Geld verbraucht, so ist in der Regel auch die Liebe der Pflegeeltern zu dem Adoptivkinde erstorben, und dieses weiß nicht, wo es hingehört. Viel Arbeit leistete die Kommission auch bei der Auf­deckung von Sittlichkeitsverbrechen an Kindern, die sich in erschreckender Weise mehren. Es kann den Eltern nicht dringend genug ans Herz gelegt werden, ihre Kinder besser zu beaufsichtigen und sich ihr Vertrauen zu sichern. Welch entsetzliche Folgen sonst entstehen können, hat ein Fall ge­zeigt, der sich in der Vorstadt Trachenberge zutrug, und der durch die Kinderschutzkommission ans Tageslicht gebracht wurde. Ein 70 Jahre alter Kaufmann Griesbach, der in Trachenberge ein Geschäft betreibt, verging sich 3'/» Jahre lang an Schulknaben. 70 Knaben im Alter von 6 bis 16 Jahren fielen ihm zum Opfer und find nach ärztlicher Fest­stellung zum Teil an ihrer Gesundheit schwer geschädigt worden. Den Genossinnen wurde der Besuch bei den Eltern der betroffenen Kinder manchmal sehr schwer. Oft kamen sie zu Arbeiterfamilien mit b oder 6 Kindern. Vielfach war der Vater daheim, weil er keine Arbeit hatte. Die Szenen, die sich abspielten, wenn die Genossinnen den ahnungslosen Eltern die traurige Mitteilung von den an ihren Kindern begangenen Verbrechen machten, sind nicht zu beschreiben. Ein Vater konnte nur mit Mühe davon zurückgehalten werden, hinzugehen und den Vernichter seines bißchen Familienglücks niederzuschlagen. Vor kurzem ereignete sich in Dresden- Neustadt ein weiterer Fall, bei dem 7 Mädchen im Alter von 6 bis 14 Jahren die Opfer eines Wüstlings waren. Der Vater eines der Mädchen erzählte, im Falle seiner Tochter habe der Staatsanwalt ein Einschreiten nicht für angängig erachtet und gesagt, weNn das Mädchen 14 Jahre alt wäre, dann sei der Geschlechtsverkehr mit ihm nicht strafbar. Der Vater könne nichts weiter tun, als den Verführer wegen Beleidigung verklagen! Wie raffiniert der letztere zu Werke gegangen ist, ergeben die Aussagen der Mädchen. Mehrere Monate lang lockte er die Kinder durch Näschereien und Bilder in seine Wohnung, ohne sich an ihnen zu vergreifen. Erst nachdem er bei den Kindern Ver­trauen erweckt hatte, schritt er zu den Verbrechen. In Dresden-Löbtau verging sich ein Schulhausmann, selbst Vater von 6 Kindern, an Mädchen, die er wegen kleiner Verrichtungen nachmittags in der Schule behalten hatte. Seine Frau wollte sich das Leben nehmen, als sie von den Verbrechen ihres Mannes erfuhr. Zwei der mißbrauchten Schulmädchen sollen schwanger geworden sein. In Neu­stadt wurden kürzlich abermals 2 Männer wegen Sittlichkeits­ verbrechen an Kindern verhaftet. Der eine ist Vater von 16 Kindern. Genossin Lewinsohn erklärte am Schlüsse ihrer Berichterstattung, daß ein Arzt sie dringend ersucht habe, an die Mütter die Mahnung zu richten, ihre Töchter nicht in die Privatwohnungen der Lehrer gehen zu lassen, und zwar nicht nur im Interesse der Kinder, sondern auch im Interesse der Lehrer. Für einen jungen Lehrer, d ex jährige, oft schon weit entwickelte Mädchen zu unter­richtenhabe, sei die Versuchung oft außerordentlich groß. Der betreffende Arzt ist auf diesen Umstand von einem Lehrer aufmerksam gemacht worden, der sich selbst an Mädchen vergangen hat. Er behielt fie nach Beendigung des Unter­richts zurück und züchtigte sie in unsittlicher Weise. Auf seine Bitten haben die Eltern keinen Strafantrag gestellt. Er versprach ernstlich, den Unterricht in den höheren Klassen aufzugeben und nur noch in niederen zu unterrichten. Diese Tatsachen zeigen, wie berechtigt der in der Versammlung laut gewordene Wunsch ist, zum Unterricht in den höheren Klassen der Mädchenschulen nur Lehrerinnen zuzulassen. In der Diskussion ergänzte Genossin Wieg an dt den Be­richt durch die Anführung einiger Fälle von llbertretungen des Kinderfchutzgesetzes. Bei einem Bäcker arbeitete ein vierzehnjähriger, noch schulpflichtiger Junge von früh 4 Uhr an bis zum Schulanfang und dann noch nachmittags. Da­für erhielt er monatlich 3,50 Mk. Untersuchungen haben ergeben, daß derartig ausgebeutete Kinder geistig zurück­bleiben. Der betreffende Junge geht aus der zweiten Klasse der Schule ab, obgleich er intelligent ist. Bei einem Bäcker in Löbtau wird«in Knabe bereits von früh 2 Uhr an be­schäftigt; er schläft auch gleich auf der Arbeitsstelle. Der Junge wird aus der vierten Klasse seiner Schule entlassen werden. Einem Arzt, dessen Frau kein Dienstmädchen mehr bekam, mußte ein zwölfjähriges Mädchen nach den Opera­tionen mit Ausräumen helfen. Das Kind ekelte sich und mußte sich erbrechen. In einer Privatholzspalterei werden zwölfjährige Kinder in einer Werkstatt beschäftigt, in der sich ein Motor befindet. Der Motor wird von einem sieb­zehnjährigen Burschen bedient. Aus den vorstehenden Mitteilungen geht hervor, daß die Dresdener Kinderschutzkommission mit Eiser und Umsicht ihres Amtes gewallet hat. Aber bei der Unsumme von Kinder­elend und Kinderausbeutung bleibt noch sehr viel zu tun übrig. Mögen die Genossinnen allenthalben Hand anlegen, nicht nur über die Durchführung der Bestimmungen des Kinderfchutzgesetzes zu wachen, sondern darüber hinaus durch Ausklärung und Agitation dafür zu sorgen, daß auch für die Proletarierkinder Jugendglück und Jugendsorglosigkeit erobert werde. Anna Nerger. Etwas von der türkischen Frau. Mit Staunen vernahm man in diesen Tagen, daß end­lich in der Türkei , wo die Selbstherrschaft des Sultans un­erschütterlich schien, das Morgenrot der Freiheit zu dämmern beginnt. Auck dort zerreißt das Volk die Ketten, die es so lange mit stoischem Gleichmut getragen, es erwacht zu dem Bewußtsein, daß es nicht nur Pflichten, daß eS auch Rechte Die Gleichheit hat. Es ist vielsagend, daß die türkische Sprache kein Wort hatte, das unseren BegriffFreiheit" wiederzugeben ver­mochte. Die Leserinnen wissen, daß das Heer sich einmütig mit der Freiheitsbewegung identisch erklärte und dem Sultan den Gehorsam verweigerte. Ein Fall, welcher in der Geschichte Deutschlands nur im Jahre 1349 in Baden seinesgleichen hat. Aber da der Sultan nicht, wie seinerzeit die Reaktion in Baden, die Preußen zu Hilfe rufen kann, wird die Revolution in seinem Lande kaum den gleichen traurigen Verlauf nehmen wie die vom Jahre 1849. Die türkische Revolution ist wie seiner­zeit die deutsche eine spezifisch bürgerliche Bewegung. Das Proletariat bleibt vorläufig davon so gut wie unberührt, wenngleich Streiks beweisen, daß es auch seinerseits die Leiden seiner Lage fühlt und in Gärung gerät. Hoffentlich ist die Zeit nicht fern, wo die Macht der Erkenntnis und des Willens auch in den Armen und Elenden erwacht, und wo es ihnen gelingt, sich emporzuringen zum Lichte und zur Freiheit. Uns interessiert speziell die Stellung, die der Frau in der Türkei angewiesen ist, und ihr Verhalten in der jetzigen Revolution. Die Türken bekennen sich zur Religion des Islam . Islam heißt soviel als Ergebung, und wird Ergebung in hohem Maße von den Mohammedanern verlangt, so in noch viel höherem Maße von den mohammedanischen Frauen, die ge­wissermaßen Menschen zweiter Klasse sind. Mohammed , der im Alkoholgenuß und im Spiel die Leidenschaften sah. die seinen Anhängern am gefährlichsten werden konnten, verbot beides. Als Ersatz gab er ihnen die Frau zur Befriedigung ihrer Sinnenlust. Das Weib ist nach dem Islam ein Fort­pflanzungsmittel, eine Sache, die der Mann nimmt und fortwirft. Die geistigen und sittlichen Kräfte der Frau zu entwickeln ist daher unnütz, ja gefährlich. Einen Acker nennt der Stifter des Islam die Frau, mit dem der Mann nach Wohl­gefallen verfahren darf. Nach dem Koran ist es selbst zweifel­haft, ob die Frauen nach dem Tode fortleben. Das Paradies, das der Prophet seinen Gläubigen als eine Welt von unend­lichen Freuden versprach, ist für Männer, nicht für Frauen, und es ist eine hohe Ehre, wenn die letzteren ausnahms­weise darin aufgenommen werden. Allerdings gibt es auch Stellen des Koran , die im Sinne einer höheren Wertung, ja der Gleichberechtigung de ? weiblichen Geschlechts aus­gelegt werden können. Und Refornibestrebungen haben sich in neuerer Zeit auf sie berufen. Aber im allgemeinen sind für die Stellung der Frau in der Türkei immer jene Sprüche des den Mohammedanern heiligen Buches entscheidend, welche eine niedrige Wertung des Weibes bekunden. Die Polygamie(Vielweiberei) ist bekanntlich den Mohammedanern gestattet. Der Prophet setzte die erlaubte Zahl der Frauen auf vier fest, hatte aber selbst fünfzehn. Für die wenig be­mittelten und armen Klassen verbot sich ein großer Harem von selbst. Für sie gilt vielfach dieMonogamie(Einehe) der Armut". Etwa höchstens 10 Prozent der Bevölkerung leben in Polygamie. Allein ob die Frau in Vielehe oder Einehe lebt: ihre Stellung ist eine untergeordnete. Der Mann kann die Ehe jederzeit lösen, wenn er der Frau ihre Mitgift zurückgibt, die Frau kann sich bloß durch Erringung richterlichen Urteils scheiden, und das fällt nur zu ihren Gunsten, wenn wenigstens sechs Zeugen gegen den Mann aussagen. Keine, selbst die vornehmste türkische Frau nicht, darf sich einem anderen Manne als dem eigenen unverschleiert zeigen. Je größer und vornehmer der Harem, desto strenger die Bewachung. Nur in Gärten, die mit hohen Mauern gegen jede Neugier geschützt sind, dürfen die vornehmen Türkinnen spazieren gehen, und die Haremswächter, die Eunuchen, halten jeden Unbefugten fern. Dem rückständigen Wirtschaftsleben entsprechend besteht in der Türkei noch häufig die patriarchalische Großfamilie, die weitere Verwandtschaftskreise umfaßt als Eltern und Kinder. Es ist demnach jedem Türken erlaubt, sich zu ver­heiraten, nicht aber dann stets auch einen eigenen Haus­stand zu gründen. Die verheirateten Söhne mit ihren Frauen und Kindern bilden sehr oft mit den Eltern einen gemeinsamen Haushalt. Die in ihrer Jugend geknechtete Mutter übt dann ein unumschränktes Herrscherrecht über ihre Töchter und Schwiegertöchter aus, und das türkische Mädchen, das oft schon im Alter von acht Jahren ver­heiratet wird, ist schutzlos nicht nur der Gewalt ihres Mannes, sondern auch der ihrer Schwiegereltern aus­geliefert. Wahrlich, ein ungeheures Maß von Ergebung gehörte dazu, daß die türkische Frau jahrhundertelang ihr drückendes Los ertrug. Es wird erklärlich durch die künst­liche Abgeschlossenheit, in der die Türkin lebt, durch das Fernhalten jeder geistigen Nahrung von ihr, durch ihre Er­ziehung. Schon den kleinen Mädchen wird eingeprägt, daß ihre Brüder höhere Wesen seien, denen Natur und Religion eine andere Stellung im Leben angewiesen hätten. Dient die vornehme Türkin zur Befriedigung der Sinnenlust, so ist die Frau der niederen Klassen eine Arbeitsmaschine, ein Lasttier. Wenn sie lejstungsunfähig wird, so muß fie froh sein, wenn der Mann sie nicht auf die Straße stößt. Fuad Pascha, das Haupt der türkischen Liberalen, meint, die Wiedergeburt der Türkei müsse beginnen mit der Befreiung der türkischen Frauen. Nur allmählich gewinnt westeuropäisches Leben Ein­fluß auf die türkischen Mohammedanerinnen. Es ist besonders in dem Maße der Fall, als der Kapitalis­ mus auch die Türkei in den Kreis der modernen Ent­wicklung einzubeziehen strebt und an der Umgestaltung der alten Verhältnisse arbeitet. Was die Tatsachen erzählen, das geht nicht spurlos an dem Ohr, dem Geiste der Türkin vorüber. Der Wandel der Zeiten nicht bloß in der Türkei , auch im übriaen Europa hat es möglich gemacht, 163 daß zumal russische und deutsche Frauen in die Abgeschlossen­heit des Harems gedrungen find und ihren türkischen Schwestern Aufklärung gebracht haben. Schon Jahre vor dem Ausbruch der jetzigen Revolution haben vielerlei un­zweideutige Anzeichen es gekündigt, daß unter den vornehmen Türkinnen Bestrebungen sich regen, die eine Besserstellung des weiblichen Geschlechts, die seine Gleichberechtigung wollen. Es hat nicht mehr an Frauen gefehlt, die aller Koran­sätze und Sitten zum Trotz mit leidenschaftlichem Interesse das öffentliche, das politische Leben oerfolgten. Die Schlauheit und Verschlagenheit, die durch die lange Unter­drückung naturgemäß bei den Türkinnen entwickelt worden sind, haben verbunden mit guter Auffassungsgabe das er­leichtert. Es liegt auf der Hand, daß die mit ihrer Lage unzufriedenen Frauen mit der jungtürkischen Bewegung sympathisieren mußten. Sie erwarten von ihrem Steg auch Reformen für das weibliche Geschlecht. Or. Nasim Bey, ein Mitglied der jungtürkischen Liga sprach in Salonik vor mehreren Hundert versammelten Türkinnen, die seinen Aus­führungen rauschenden Beifall spendeten. Die Versammlung stimmte einer Resolution zu, welche die vollständige Gleich­berechtigung und Gleichstellung der türkischen Frau mit dem Manne fordert. Welch ein Wandel! Nicht überraschend ist es daher, daß Frauen in großer Zahl unter den Massen vertreten waren, die der Revolution zujubelten, daß aber auch Frauen mit in deren Dienst tätig gewesen sind. Sie übernahmen den Ausforschungsdienst, sie widmeten sich der Beförderung geheimster Nachrichten, und es ist kein einziger Fall bekannt geworden, in welchem ein derartiger Auftrag ungeschickt ausgeführt worden wäre. Wenn auch nicht die Trägerinnen, so waren die Frauen doch das Bindemittel der jungtürkischen Verschwörung. Kurz, türkische Frauen leisteten der Sache der Freiheit unvergeßliche Dienste, und mit Recht wurden fie dieser Tage bei den Volkskundgebungen so leb­haft begrüßt und gefeiert. Frau Eminö Haumm, die Tochter eines türkischen Schriftstellers und Gattin des Gou­verneurs von Gerres, erschien bei einer solchen Kundgebung am Freiheitsplatz in Salonik mit einer Fahne in der Hand und rief: Es lebe das Volk, es lebe die Freiheit, es lebe das Vaterland! Sie hat wacker am Freiheitswerk mitgear­beitet, sie spornte an, wo sie konnte, und galt für eine der geschicktesten Vermittlerinnen des Komitees, dem sie fast unentbehrlich wurde. Lieber sterben, als weiterhin den Fuß des Tyrannen auf dem stolzen Nacken spüren, das war ihr Losungswort. Die türkische Freiheitsbewegung ist, wie schon erwähnt, eine bürgerliche. Noch sind die Proletarierinnen nicht»on ihr ergriffen. Aber auch sie werden erwachen und das dop­pelte Joch abschütteln, das auf ihnen lastet. Eine Fülle unverbrauchter Kraft wird durch sie der weiteren Entwick­lung der Türkei zugeführt werden, von ihrer Befteiung hängt die Wiedergeburt des ganzen Volkes ab. Auch an der Türkei wird sich der Satz bewahrheiten: Die Kulturhöhe eines Volkes läßt sich am besten ermessen aus der Stellung seiner Frauen. Anna Blos . Weibliche Jugendorganisationen? Die Frauenkonferenz zu Nürnberg wird sich mit der Frage der Jugendorganisation beschäftigen. Sie hat daher auch zu erörtern, ob die weibliche proletarische Jugend in gesonderten Vereinen oder in den bestehenden freien Jugend­organisationen zusammengeschlossen werden soll. Genossin Enny Stock hat diese Frage in einem Artikel derGleich­heit"(siehe Nr. 13) einer Betrachtung unterzogen. Anlaß hierzu hat ihr die Gründung einer Jugendabteilung für Mädchen gegeben, die dem Frauenbildungsverein der Ber­ liner Genossinnen angegliedert ist. Genossin Stock betont, daß unser Ideal wohl die gemeinsame Erzjehung der Ge­schlechter ist, daß sich aber diese Forderung augenblicklich in der sozialistischen Jugendorganisation noch nicht durchführen läßt. Sie befürwortet daher, daß die jungen Mädchen ge­trennt von den Jünglingen organisiert werden. Sie schreibt: Wir können unseren Einfluß erst auf die schulentlassene Jugend ausüben, die in getrennten Geschlechtern und durch­aus nicht in unserem Sinne erzogen worden ist. Diese Jugend nun plötzlich zusammenzubringen, ist eine Aufgabe, deren erfolgreiche Lösung lange Erfahrung und große pä­dagogische Einsicht erfordert." Wenigstens von einem Teil unserer Parteigenossen und vor allem unserer Genossinnen setze ich voraus, daß diese Worte nicht auf die Erziehung zutreffen, die sie ihren Kindern angedeihen lassen, sie erziehen Knaben und Mädchen geineinsam und in unserem Geiste. Indessen sei zugegeben, daß die Kindererziehung im allgemeinen bei der Arbeiterklasse in dieser Beziehung noch viel zu wünschen übrig läßt. Allein ist denn damit bewiesen, daß wir auch in unseren Jugendorganisationen diese falsche Art der Erziehung fortsetzen müssen? Keineswegs. Umge­kehrt spricht Gewichtiges dafür, daß mit ihr gebrochen wird. Die Jugendorganisation, welche beide Geschlechter umsaßt, hat ihre großen Vorteile für die Entwicklung der einzelnen jungen Proletarier wie für die Arbeiterbewegung. Unter einem Teile der Arbeiter, ja sogar unter denen, die- gute Parteigenossen und Gewerkschaftler sind, besteht noch> eine philisterhafte Abneigung dagegen, die Frauen in das politische Leben hineinzuziehen. Die am häufigsten wieder­kehrende Ausrede hierfür ist die, daß die Politik sich nicht für den weiblichen Charakter eignet. Diese Ansicht wird bei dem verschwinden, welcher schon frühzeitig daran ge­wöhnt wird, mit seiner Arbeitsschwester zusammen für ein gemeinsames Ziel zu wirken und zu kämpfen, bei den«, welcher in der Jugendorganisation einsehen lernt, daß daS junge