174 Die Gleichheit Nr. 19 lung hinzuweisen, der ebenfalls zu Mißverständnissen Anlaß bieten könnte. Die Generalversammlung sprach den Wunsch der Auflösung des Vereins aus, falls bis zu dem dafür vor­geschlagenen Termin die Frage der Organisierung der weib­lichen Jugend für Berlin   geregelt sei. Es geht aus unseren Ausführungen bereits zur Genüge hervor, daß wir die Bedeutung und das Wirkungsfeld des Arbeiterinnenvereins durchaus nicht in erster Reihe in der ihm erst sehr kürzlich angegliederten Abteilung für die weib­liche Jugend sehen. Diese Jugendsektion in ihrer gegen- w artigen Form ist dem Verein nicht einmal aus dessen eigenster Initiative angeschlossen worden, sondern auf den ausdrücklichen Wunsch der Berliner   Genossen, mit dem sich allerdings eine gleichzeitige Anregung verschiedener Vereins­mitglieder begegnete. Es lag in dem Wesen eines Frauen­vereins und entsprach auch dem erwähnten Wunsche der Berliner   Genossen, daß sich der Verein zunächst der weib­lichen Jugend annahm. Eine prinzipielle Anschauung, daß etwa gerade eine solche besondere Organisation für jugendliche Proletarierinnen die allein richtige Jugendorgani­sationsform darstelle, gab dabei durchaus nicht den Ausschlag. Wie deshalb die Frage der Jugendorganisation auf dem Parteitag geregelt wird, und ob nach dieser Regelung die Jugendabteilung des Vereins bestehen bleibt oder nicht das alles berührt für uns ganz und gar nicht das Wesen der Frage. Es ist vielmehr die Aufgabe der Genossen und Genossinnen auf dem Parteitag, vor allem die Bedeutung der Frauenbildungsvereine für die proletarische Frauenwelt zu prüfen und danach allein ihre Entscheidung zu treffen. Berliner   Genossinnen. Die Jugendbewegung in Dänemark  . Gleichwie in verschiedenen anderen Ländern ist auch in Dänemark   eine sozialistische Jugendbewegung in Fluß ge­kommen, welche sich jedoch nach verschiedenen inneren Zwistigkeiten in zwei Richtungen geteilt hat. Die ersten Jugendvereine wurden errichtet und arbeiteten alS Bildungs-, Agitations- und Debattierklubs. Es ward namentlich Wert darauf gelegt, daß ihr Wirken den Zu­strom der jungen Leute zu den christlichen Jugendvereinen hemmte, welche einen religiösen und patriottschen Charakter tragen und Mitglieder für den Christlichen   Arbeiterverband züchten. Der genannte Verband hat auf gewerkschaftlichem Gebiet die Kräfte zersplittert und sich namentlich durch Lieferung von Streikbrechern bei gewerkschaftlichen Kämpfen ausgezeichnet. Wenngleich sein Anhang nicht bedeutend war, mußte doch ein Ankämpfen gegen ihn als sehr nützlich er­scheinen. Die sozialdemokratische Partei unterstützte deshalb auch die Jugendbewegung mit Literatur und Rednern, ebenso wie die sozialistischen   Jugendvereine ihre Tätigkeit auf den Anschluß an die sozialdemokratische Partei basierten und ihre Agitation unterstützten. Indessen drangen sehr bald halb- und ganzanarchisttsche Elemente in die Jugendvereine ein und bemächtigten sich ihrer Leitungen, wodurch ihre Tätigkeit mehr und mehr in einen Gegensatz zur Partei geriet. Gleichwohl lösten sich diese Organisationen nicht von der Partei los, sondern suchten im Gegenteil Unterstützung bei dieser, welche ihnen tatsächlich in verschiedener Form zuteil wurde, unter anderem auch in Gestalt von materiellen Zuschüssen seitens mehrerer zur Partei gehörender Vereine. Ein Teil der Leiter der Jugendbewegung griff jedoch ununterbrochen die Partei, ihre Politik, ihre Taktik und ihre Vertrauensleute in der hef­tigsten Weise an. Natürlich waren die Angriffe grundlos, und das Resultat war, daß die Jugendbewegung ins Stocken und immer mehr in das anarchisttsche Fahrwasser geriet. Nach und nach sammelten sich in den Vereinen Personen, die sich für Anarchisten,revolutionäre" Sozialisten, Antiparlamen- tarier usw. erklärten, während die arbeitende Jugend selbst sich nur in geringer Zahl an ihnen beteiligte. Unter diesen Umständen kam es zu einer Spaltung. Ein Teil der Vereinsmitglieder, deren Absicht war, die jungen Leute zur sozialistischen   Parteiarbeit zu erziehen, kehrten den Organisationen den Rücken und gründeten im Jahre 1S06 den Sozialdemokratischen Jugendverband. Diese neue Organisation erklärt in ihrem Programm, daß sie es als ihre Aufgabe betrachtet, in Anschluß an die sozialdemo­kratische Partei durch Agitation und Aufklärung unter der arbeitenden Jugend zu wirken. Dank diesem Programm hat der Verband bald eine verhältnismäßig große Mit- gliedcrzahl gesammelt und ein gutes Stück Agitations- und Aufklärungsarbeit geleistet. Er hat Sektionen in zirka Städte», zählt über 2000 Mitglieder und gibt ein eigenes achtseitiges Organ,Vorwärts", heraus, welches in sozialisti­schem Geiste redigiert wird und prinzipielle Fragen behandelt. Die ursprüngliche sozialistische Jugendorganisation schmolz selbstverständlich infolge der Spaltung stark zusammen. Sie zählte nur noch ein paar hundert Mitglieder, welche ihre negative Kritik der Partei fortsetzten. Es fehlte jedoch zu­nächst noch an einer vollen reinlichen Scheidung, weil ein Teil sozialdemokratischer Mitglieder in dem Verband ver­blieben waren. Die nötige Klärung wurde auf dem Kon­greß des Sozialistischen Jugendoerbandes herbeigeführt, der im April dieses Jahres stattfand. Hier kam es zu dem definitiven Bruch mit der Partei. Die Majorität der Dele­gierten nahm nämlich eine syndikalistisch-anarchistische Reso­lution an, welche das Programm für die weitere Tätigkeit des sogenannten sozialistischen   Jugendverbandes bilden soll. Im folgenden einen Satz daraus: Wir wollen der parlamentarischen Tätigkeit in jeder Form entgegenarbeiten, weil diese die Selbständigkeit der Arbeiter schwächt und den Autoritätsglauben erzeugt." Ein Kommentar hierzu ist überflüssig; Leute, die dieser Auffassung sind, können keine Mitstreiter in der sozialdemo­kratischen Bewegung sein. Der letzte Rest der sozialdemokratisch gesinnten Mit­glieder verließ nun den Verband, dem nur eine winzige Anzahl Personen verblieb, welche lediglich den Zweck ver­folgen, den Namen der Jugendorganisation zu anarchistischer Agitation zu mißbrauchen. Bemerkenswert ist, daß die nämlichen Leute kurz nach der Abhaltung ihres Kongresses die Leitung eines Sonderorgans in die Hand nahmen: des Sozialistischen Arbeiterblattes". In letzter Zeit waren in Dänemark   einigegelbe" Gewerk­schaften entstanden. Ihre Mitgliedschaft rekrutiert sich aus Mitgliedern der Fachvcresne, welche entweder wegen der zu entrichtenden Beiträge unzufrieden waren oder welche dank ihrer Unfähigkeit nicht vermocht hatten, sich zu den Stel­lungen in der Arbeiterbewegung emporzuarbeiten, die sie einnehmen möchten. Diese Elemente versuchen mit Unter­stützung solcher Mißvergnügter, welche überall anzutreffen sind, eine Sonderbewegung der Arbeiter. Diese hat jedoch nur eine sehr geringe Bedeutung. Auch das von diesen Elementen herausgegebene und redigierte Organ ist nach Umfang und vor allem nach seinem Inhalt herzlich un­bedeutend, Abonnenten hat es so gut wie keine, und es wäre schon wieder eingegangen, wenn es nicht durch Kredit und ähnliche Hilfe von den Kapitaliften über Wasser ge­halten würde. Die sogenanntenjungen Sozialisten" er­hielten an dem Blatt leitende Stellungen und redigieren es ganz in demselben syndikalistisch-anarchistischen Geist, der in der oben angeführten Resolution zum Ausdruck kommt. In Dänemark   ist jedoch kein Boden für das Blatt und für die Bewegung vorhanden, deren Organ es ist. In der kurzen Zeit, seitdem der Sozialistische Jugendverband besteht, kann man seinen Rückgang zahlenmäßig verfolgen, und allerorten herrscht in den Reihen seiner Mitglieder Zerfahrenheit. Die sozialdemokratische Jugendorganisation dagegen scheint alle Bedingungen für eine gesunde Entwicklung zu besitzen. Sie hat eine kräftige Aufklärungsarbeit unter der Jugend begonnen, sie wirkt für die Errichtung einer Bibliothek, sie veranstaltet sowohl politische wie wissenschaftliche Vorträge und hilft mit den ihr zur Verfügung stehenden Kräften eifrig mit, den Sozialismus unter die Massen zu tragen. Die dänische Jugendbewegung hat in den sechs bis acht Jahren, seitdem sie besteht, verschiedene Entwicklungsstadien durchgemacht. Nun scheint sie festen Boden unter den Füßen gewonnen zu haben in einer Organisation, welche ein klares Programm besitzt und in Übereinstimmung mit der modernen Arbeiterbewegung und zu deren Nutzen wirkt- Die unklaren Elemente sind ausgeschieden worden und haben sich in einer Bewegung gesammelt, die einzig und allein den Zweck verfolgt, soviel als möglich von dem niederzureißen, was die Arbeiterbewegung mühsam aufbaut. Aber, wie bereits hervorgehoben: es fehlen die Bedingungen, welche dieser Bewegung Bedeutung verleihen könnten, sie wird bald abwirtschaften. Die Zukunft gehört dem sozialdemo­kratischen Jugendverband, der sich als ein wertvolles Glied der modernen Arbeiterbewegung erweist. Th. Stauning-Kopenhagen. Die Gewerbeaufsichtsbeamten über die Frauenarbeit in Württemberg. Nach den Berichten der Gewerbeaufsichtsbeamten im Königreich Württemberg über das Jahr 1907 beschäftigten die Fabriken und die Anlagen, die den Fabriken bezüglich des gesetzlichen Arbeiterschutzes gleichgestellt sind, 61636 Arbeiterinnen gegen S8 129 im Vorjahr. Die Zahl ist also nicht unerheblich gestiegen, und zwar auch etwas stärker als die Zahl der männlichen Arbeiter. Eine Zunahme der Frauenarbeit weist unter anderen die Industrie der Maschinen, Instrumente und Apparate auf. Ties ist nach den Beobachtungen der Gewerbeaufsichtsbeamten wohl darauf zurückzuführen, daß die Uhren- und die Harmonikaindustrie immer mehr Arbeiterinnen zur Verrichtung leichterer Arbeiten ein­stellen. Außerdem arbeiten jetzt Arbeiterinnen an den Spulentwickelm aschinen in Fabriken für Elektro- technik, an Revolverdrehbänken in derSchraube n- abteilung einer Automobilfabrik, in verschiedenen Branchen der Feinmechanik und anderen, was bisher nicht der Fall war. Die Hantierungen, die diesen Arbeite­rinnen übertragen sind, sollen für den weiblichen Organis­mus nicht ungeeignet sein, sie erfordern wenig körperliche Anstrengung, dageaen Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit bei der Bedienung der Maschinen. Diese Eigenschaften aber würden, wie es heißt, bei den Arbeiterinnen vielfach in höherem Maße angetroffen als bei den jugendlichen und minderjährigen Arbeitern, denen sonst derartige Arbeiten zufallen. Die Ar­beiterinnen sollen bei diesen Arbeiten mehr verdienen als bei denen, die sie bisher verrichtet haben. Deshalb seien diese Arbeiten von ihnen sehr gesucht. Der Leiter einer Deckenfabrik hat in der Wollspinnerei die Bedienung der Seifaktoren zum Teil Arbeiterinnen übertragen. Auch dieses war bisher in Spinnereien nicht üblich und gilt in den Baumwollspinnereien überhaupt als undurchführbar. Die Firma will bis jetzt keine schlechten Erfahrungen mit der Frauenarbeit gemacht haben; die Arbeiterinnen sollen die besser bezahlte Arbeit gern übernehmen. Als eine ungeeignete Beschästtgung für Arbeiterinnen haben die Gewerbeaufsichtsbeamten von jeher das Auf­spannen und Abnehmen der Ware an den Gestellen der überhitzten Trockensäle der Appreturanstalten angesehen. Dem Einwand, daß dies Männer- und nicht Frauenarbeit sei, haben die Unternehmer bis jetzt immer entgegengehalten, daß die Frauen bei der Hitze leistungs­fähiger seien als die Männer und diese Arbeit gern ver­richten, nur sei der Bierkonsum ein großer. Im Jahre 1906 ging der Besitzer einer Appreturanstalt in Württemberg dazu über, sämtliche Slrbeiterinnen in den Trockensälen durch Arbeiter zu ersetzen. Nach Verlauf eines Jahres konnte er mitteilen, daß die Leistung der Arbeiter größer und besser sei, als die der Arbeiterinnen gewesen war. Besondere Beachtung verdienen die Mitteilungen der Beamten über die Beschäftigung von Wöchnerinnen. Nach der Gewerbeordnung dürfen Wöchnerinnen bekanntlich während vier Wochen nach ihrer Niederkunst überhaupt nicht und während den folgenden zwei Wochen nur dann beschäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt. Das Krankenversicherungs­gesetz aber sichert den Wöchnerinnen, die einer Krankenkasse angehören, eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes auf die Dauer von sechs Wochen nach ihrer Niederkunft. Seit der Verlängerung der Wöchnerinnenunterstützung von vier auf sechs Wochen, so heißt es in dem Bericht der Gewerbeaufsichtsbeamten, halten die Wöchnerinnen sich häufig auch während der fünften und sechsten Woche nach ihrer Niederkunft von der Arbeit fern und gönnen sich die so notwendige Erholung. In mehreren Fällen jedoch trafen die Beamten auch Frauen an, die auf Grund eines ärzt­lichen Zeugnisses schon vier Wochen nach ihrer Niederkunft wieder in der Fabrik arbeiteten. Dabei hatten sie gleich nach ihrer Entbindung ihre Wöchnerinnenunterstützung für die Zeit von sechs Wochen von der Krankenkasse erhalten und brauchten auch nicht einen Teil derselben später zurück­zuzahlen. Um die Wöchnerinnen während der ganzen Dauer von sechs Wochen nach ihrer Niederkunft von der Fabrikarbeit fernzuhalten, haben die Ärzte einer Industriestadt auf Ver­anlassung der Krankenkasse   Zeugnisse zur früheren Wieder­aufnahme der Arbeit grundsätzlich verweigert. Diese Maßnahme erschien notwendig, weil die Arbeiterinnen in der Regel an Nähmaschinen arbeiteten, wobei der Körper einer ständigen Erschütterung ausgesetzt ist. Die Gewerbe­aufsichtsbeamten machen aber mit Recht darauf aufmerksam, daß auch die Arbeit, die die Arbeiterinnen den ganzen Tag st e h e n d verrichten müssen, wie zum Beispiel die Arbeit an Spinnmaschinen, Webstühlen und dergleichen, in derartigen Fällen auf den weiblichen Organismus kaum minder schädlich einwirtt. Daher wäre es zu begrüßen, wenn Arzte und Kassen auch an anderen Orten in gleicher Weise vorgehen würden. Die Fürsorge für die Wöchnerinnen hat jedoch einen schweren Mangel: sie ist ungenügend.Solange allerdings", heißt es hierüber wörtlich in dem Bericht,für Wochenbett­pflegerinnen nicht hinreichender als bisher gesorgt wird, kann die Wöchnerin in einem Arbeiterhäushalt die ihr zu­gedachte Ruhezeit nur in geringem Maße genießen, denn die Versorgung des Hauswesens und des Säuglings nötigt sie schon nach wenigen Tagen wieder zur Arbeit." DieS hatten die Beamten bei den Revisionen in der Hausindustrie beobachtet. Immerhin erachten sie es auf Grund ihrer Er­fahrungen als einen nicht zu unterschätzenden Borteil für Mutter und Kind, wenn die Mutter volle sechs Wochen hindurch wenigstens von der Fabrikarbeit frei ist und den häuslichen Pflichten ruhig nachgehen kann, anstatt an die strenge Ordnung der Fabrikarbeit gebunden zu sein und erst nach Fabrikschluß die Hausgeschäfte verrichten zu können. Ein Arbeitgeber hat einem Gewerbeaufsichtsbeamten gegen­über die Weisheit zum besten gegeben, daß Wöchnerinnen, die vor Ablauf der sechsten Woche wieder zur Fabrikarbeit zurückkehren, dies aus Vorliebe für die Fabritarbeit tun. Demgegenüber stellt der Gewerbeaufsichtsbeamte fest, daß die Wöchnerinnenunterstützung bisher nur etwa die Hälfte des sonsttgen Arbeitsverdienstes ersetzt, und infolgedessen die Not zu Hause so manche Arbeiterfrau möglichst bald wieder an die Lohnarbeit treibt. Die Aussicht, nach der vierten Woche neben dem Arbeitslohn die Unterstützung weiter zu beziehen, wirke bei vorhandener Armut natürlich doppelt anspornend für die vorzeitige Wiederaufnahme der Arbeit. Aus diesen Gründen fordern die Gewerbeaufsichtsbeamten eine Erhöhung des Betrages der Wöchnerinnen­unterstützung und Entziehung derselben bei vorzeitiger Inangriffnahme der Arbeit. Ferner weisen die Beamten auf einen anderen Mißstand hin, der seiner Folgen wegen ebenfalls Abhilfe erheischt. Nur zu oft. können sich schwangere Arbeiterinnen vor der Entbindung nicht so schonen, wie es notwendig wäre. Zu­weilen arbeiten sie bis kurz vor ihrer Niederkunft in der Fabrik, da sie vor dieser Zeit von ihrer Krankenkasse eine Unterstützung nicht erhalten und daher solange als möglich Geld verdienen müssen. Nach den Erhebungen der Be­amten treten Frauenleiden unter den Arbeiterinnen besonders häufig auf, und sie sind nach der Meinung der Bericht­erstatter vielfach die Folge der Überanstrengung und un­geeigneten Beschäftigung während der Schwangerschaft. Auch die Geburt nicht normaler Kinder hat hierin häufig ihren Grund. So teilte eine Krankenkasse mit, daß Webe­rinnen, die bis kurz vor der Entbindung am Webstuhl stehen, öfters krüppelhafte Kinder zur Welt bringen. Schwangerschaftsbeschwerden können allerdings nach den bisherigen Bestimmungen als Krankheit behandelt werden. Aber die Arbeiterin läßt sich nach den Beobachtungen der Beamten vielfach davon abhalten, Arzt und Kasse in An­spruch zu nehmen. Besonders bedauerlich sei, daß Frauen mit zahlreicher Kinderschar, die einer Schonung am»leisten bedürftig wären, große Scheu davor haben, sich solcher Be-