Nr. 7

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Die Gleichheit

in welchen keine Männer beschäftigt werden, sind spezielle Frauens organisationen berechtigt, und soweit solche bestehen, haben sie sich, natürlich genug der gewerkschaftlichen Zentralorganisation ange­schlossen und damit auf gewerkschaftlichem Gebiet das notwendige Wenn Zusammenwirken mit den männlichen Arbeitern gesichert.. unter diesen Umständen die Frage nach der politischen Organis sation der Proletarierinnen erhoben wird, so muß der Parteitag ebenfalls erklären, daß die Frauen ihren Platz innerhalb der sozial demokratischen Organisation haben und nicht in speziellen Frauen­organisationen. Die Einheit der Arbeit ist die Bedingung des Fortschritts, und der Gebrauch des Stimmrechts erhält seine größte Bedeutung dadurch, daß die Wähler mit Hilfe ihrer Organisationen für die politische Arbeit geschult werden. In Erwägung dessen beschließt der Parteitag, daß den Frauen der Zutritt zur Partei so leicht als möglich gemacht werden muß."

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Diesem Beschluß entsprechend ist nun gearbeitet worden, und es können schon jetzt gute Erfolge verzeichnet werden. Anfang DE­tober wurde eine energische Agitation- vor allem in Kopenhagen , aber auch in den anderen Städten des Landes- ins Werk ges fetzt, um die Frauen den politischen Organisationen zuzuführen, und nicht wenige Genossinnen haben wacker dabei mitgeholfen. Eine Übersicht über die Zahl der Frauen, welche der sozialdemos tratischen Partei beigetreten sind, liegt noch nicht vor, aber so viel weiß man schon, daß allein in Kopenhagen im ersten Monat zirka 2000 bis 3000 Beitrittserklärungen von Frauen erfolgt sind. Die Agitation wird fortgesetzt und im neuen Jahre unzweifelhaft mit noch größerer Kraft, weil in diesem die erste Wahl auf Grund der neuen Wahlordnung bevorsteht. Im März 1909 sollen in sämtlichen Kommunen des Landes( zirka 1100) neue Kommunalvertretungen ge= wählt werden, und dabei haben die Frauen zum ersten Male das Wahlrecht auszuüben. Die Wahlagitation hat bereits ihren Anfang genommen, und die größten Kreise der Frauen haben lebhaftes Interesse dafür bekundet. Die Vorstände sämtlicher Gewerkschaften für Kopenhagen und Umgebung, denen Frauen als Mitglieder an­gehören, haben vor kurzem eine Versammlung abgehalten und ihre Zustimmung zu der bevorstehenden großen Agitationsarbeit gegeben. Unter anderem sollen eine Reihe von Frauenversammlungen ab­gehalten und Flugblätter verbreitet werden, welche den Zweck ver­folgen, das soziale Interesse der Frauen zu wecken. Bei der Wahl werden so gut wie in allen Kommunen auch Frauen als sozial­demokratische Kandidaten aufgestellt. Unter den Frauen ist in der Folge eine lebhafte Bewegung entstanden, und es darf schon jetzt als eine sichere Tatsache betrachtet werden, daß die Proletarierinnen in Dänemark nicht auf eigenem Nebenwege gehen, sondern daß sie zusammen mit ihren Klassengenossen zum Nutzen des gesamten Proletariats kämpfen werden.

th. st.

Von der schweizerischen Arbeiterinnenbewegung. Die letzte Delegiertenversammlung des Schweizerischen Arbeiterinnen, verbandes hatte den Zentralvorstand beauftragt, eine größere Agitation durch eine auswärtige Genoffin zu veranstalten. Diesem Beschluß entsprechend referierte im November Genossin Selinger­Berlin in Versammlungen zu Basel , Bozingen bei Biel , Bern , Luzern , Baden, Zürich , St. Gallen , Herisau , Arbon , Rorschach , Wil , Winterthur und Schaffhausen . Sie behandelte das Thema: " Die Verelendung der Massen und die Interessenpolitik der herr­schenden Klassen." Die belehrenden und aufrüttelnden Worte der Referentin wurden überall mit Begeisterung aufgenommen und werden gewiß gute Früchte tragen.

Der außerordentliche Gewerkschaftskongreß, der am 21. und 22. November in Olten stattgefunden hat, verhandelte auch be­sonders eingehend über die Errichtung eines selbständigen Arbeiterinnensekretariats. Vor vier Jahren hatte der Ge­werkschaftsbund neben den beiden männlichen Sekretären auch eine Sekretärin angestellt. Diese Neuerung ergab jedoch nicht die er warteten Resultate, und so beschloß nun der Gewerkschaftskongreß die Errichtung eines selbständigen Arbeiterinnenfelretariats, das am Orte des geschäftsführenden Bundeskomitees seinen Sitz haben soll. Der Gewerkschaftsausschuß wählt wie die männlichen Sekretäre so auch die Sekretärin. Die unmittelbar vorgesetzte Behörde der Sefres tärin ist eine lokale Aufsichtskommission, die aus Vertretern des Bundeskomitees und der verschiedenen Verbände zusammengesetzt wird. Hauptaufgaben der Sekretärin sind die Agitation unter den Arbeiterinnen, um diese den Gewerkschaftsverbänden und demt Arbeiterinnen verband zuzuführen, und die Redaktion der Vor­kämpferin", die von der letztgenannten Organisation herausgegeben wird. Meiner persönlichen Meinung nach muß der Arbeiterinnen verband danach streben, eine eigene Sekretärin anstellen zu können, so daß er die Arbeit der Gewerkschaftsbeamtin für seine Zwecke nur als ein Übergangsstadium ins Auge faßt. Das Ziel könnte er

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mittels der Vorkämpferin" sehr wohl erreichen, die es bei ge­schickter Redaktion und fleißiger Arbeit der Genossinnen für ihre Verbreitung im Laufe der Zeit auf 10000 und noch mehr Leserinnen bringen könnte. Damit wären aber auch die materiellen Mittel für die Besoldung der Sekretärin und Redakteurin gesichert. Ein tüch­tiges Blatt würde selbstverständlich auch die Ausdehnung und Kräfti­gung der Arbeiterinnenvereine wirksam fördern und zur Gründung neuer Sektionen führen. Die persönlichen Eigenschaften, welche die demnächst zu ernennende Gewerkschaftssekretärin für ihr Amt mit­bringt, werden von großer Bedeutung dafür sein, wie sich das Arbeiterinnensekretariat entwickelt. Wir hoffen, daß es dem Ge­werkschaftsbund gelingt, eine tüchtige Genossin für den Posten zu gewinnen.

Frauenstimmrecht.

D. Z.

Die erste Generalversammlung des Preußischen Landes­vereins für Frauenstimmrecht hat am 7. und 8. Dezember vorigen Jahres in Berlin unter Anwesenheit von etwa 40 Delegierten statt­gefunden. Sie hat außer der numerischen und moralischen Schwäche dieser Organisation auch das unverfälscht bürgerliche, arbeiter­feindliche Wesen derselben klar gezeigt. Der ganze Verein zählt nicht mehr als 1300 Mitglieder, trotzdem er bereits ein Jahr be­steht und zahlreiche Ortsgruppen hat. Ein Beweis, daß für die Kreise der bürgerlichen Frauen die Forderung des Frauenftimm­rechts nur geringe Werbekraft besitzt. Das ließ auch der lächerlich geringe Besuch der Generalversammlung " erkennen. Woher sollte im liberalen Bürgertum auch Begeisterung für die Verwirklichung des demokratischen Prinzips kommen. Ist doch dieses Bürgertum drauf und dran, das allgemeine Wahlrecht nicht bloß in den ,, Silberschrein" zu stellen, sondern zu meucheln, Fräulein Augs­purg versuchte zwar, in einer öffentlichen Frauenversammlung die Liberalen an ihre politischen Pflichten zu erinnern. Sie mußte je­doch selber zugestehen, daß gerade jetzt bei den Debatten über das persönliche Regiment die Freisinnigen im Reichstag wieder einmal eine schöne Gelegenheit versäumt hätten, ihre ramponierten Grund­fäße neu aufzufrischen. In unverbesserlichem Optimismus erwartet fie trotzdem von denselben Freisinnigen die Zustimmung zum Frauen­stimmrecht. Was die Verhandlungen der Generalversammlung an­belangt, so beleuchteten sie scharf eine Tatsache: sehr viele Frauen­rechtlerinnen wollen gar nicht das im Programm ihres eigenen Vereins geforderte allgemeine, gleiche, dirette und geheime Stimm recht für beide Geschlechter. Auf das Papier ihrer Statuten müssen sie diese Forderung schreiben, weil der Preußische Landes­verein dem Deutschen Verband für Frauenstimmrecht" angegliedert ist und dieser sie seit 1907 seinem Tochterverein als Verpflichtung auferlegt. Aber die preußischen Frauenrechtlerinnen empfinden dieses Bekenntnis zum demokratischen Prinzip als eine lästige Fessel. Ihnen hat es der Block angetan; sie wollen in ihrer Dr­ganisation alle Damen, auch die konservativen, zu einem Bunde zusammenschließen. Und nach dem Vorbild der freisinnigen Parteien ist ein erheblicher Teil der Frauenrechtlerinnen bereit, diesen Frauenblock dadurch zusammenzubringen, daß sich die liberalen Frauen den Anschauungen der konservativen anpassen", das heißt deren reaktionärer Gesinnung Rechnung tragen. Sollten, so meinten ganz folgerichtig mehrere Debatterednerinnen, die kon­servativen Kreise Anstoß nehmen an der Forderung des unbe­schränkten Wahlrechts, so müsse der Landesverein diese Forderung aus seinem Statut streichen! Das reaktionäre Wünschen verkroch sich wie stets bei den frauenrechtlerischen Damen seig hinter die vorgebliche politische Neutralität" der Frauenbewegung. Die Forderung des allgemeinen Wahlrechts, so hieß es, stehe im Wider­spruch zu der Erklärung des Statuts, daß der Landesverein nicht auf dem Boden einer bestimmten Partei" steht. Die unschulds­vollen Engel! Als ob das allgemeine Wahlrecht die Forderung nur einer bestimmten Partei" wäre! Dem Buchstaben nach be fennen sich einstweilen noch nicht bloß die freisinnigen Parteien zu ihr, sondern auch das Zentrum und sogar Teile der National­liberalen. Die programmatische Forderung dieses Rechts könnte also auch von Dreh- und Deutelungslüsternen durchaus nicht als Bekenntnis zu einer bestimmten Partei" ausgelegt werden, ge= schweige denn gar als eine verschämte Sympathieerklärung für die einzige Partei, die ernstlich für das allgemeine Wahlrecht kämpft. Allein diesen einfachen, flaren Sachverhalt wollen die Damen nicht sehen. So wurde die Festlegung des allgemeinen Wahlrechts im Statut als unflug" und" unlogisch" bezeichnet. Sie schade nach innen und außen, so wurde erklärt, und trüge nur Konflikte in die Frauenstimmrechtsbewegung. Fräulein Lüders, die immer dabei sein muß, wenn im frauenrechtlerischen Lager prinzipielle Forde.

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