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Die Gleichheit

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Schlußfolgerungen daran zu knüpfen. Daß die österreichischen Konsumvereine dabei aber sehr gut gediehen, zeigt ihre Entwic lung in den letzten Jahren. Rein formal genommen, mögen die anders gearteten Verhältnisse diese Verschiedenheit mit erklären. - Die Entwicklung ist in Deutschland bereits viel weiter vorgeschritten als in Österreich . Die nationalen Eigentümlichkeiten beeinflussen die Bewegung start. Es besteht ein tschechischer und ein deutscher Verband, so daß die Einheitlichkeit gestört ist. Der Bericht be­handelt die Absplitterung der Tschechen ausführlich und kritisch und hofft, daß man sich bald wieder zusammenfinden werde, ohne das große Ziel aus den Augen verloren zu haben". Außer dem Bericht des Verbandssekretariats enthält das Jahrbuch die üblichen Statistiken, Berichte der einzelnen Distriktsverbände und das Proto­toll über die Verhandlungen des letzten Zentralverbandstages in Wien Ende Juni 1908. Das Studium des Protokolls gewährt interessante Einblicke in die Verhältnisse der österreichischen Kon­fumvereinsbewegung. H. Fl.

Notizenteil.

Dienstbotenfrage.

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Eine Konferenz von Vertreterinnen der Dienstbotenorgani fationen hat die Generalfommission der Gewerkschaften, wie der Vorwärts" schreibt, auf Sonntag den 17. Januar 1909 nach dem Gewerkschaftshaus" in Berlin einberujen. Als Tages­ordnung ist festgesetzt:

1. Gründung eines Zentralverbandes der Hausangestellten. 2. Beratung des Statuts.

3. Beratung über Herausgabe einer Verbandszeitung. 4. Wahl des Vorstandes.

Die Gewertschaftskartelle derjenigen Orte, wo Hausangestelltens vereine sich befinden, sind beauftragt, je einen Vertreter oder eine Vertreterin zu der Konferenz zu entsenden. Diese Delegierten haben aber nur beratende Stimme.

Die Einberufung der Konferenz gründet sich also auf Beschlüsse des Hamburger Gewerkschaftstongresses sowie der Frauenkonferenz in Berlin , die im November 1907 stattfand und sich mit der Frage einer einheitlichen Organisation der Hausangestellten beschäftigte. Fortschritte der Dienstbotenorganisation. Eine von der Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands vorgenommene Umfrage hat ergeben, daß 18 Dienstbotenvereine mit zusammen 5711 Mitgliedern bestehen. Vom 1. Januar bis 30. September 1908 hatten diese Organisationen Einnahmen im Betrag von 22 380 Mt. und Ausgaben in der Höhe von 19220 Mt. Wenn man die Jugend der zielbewußten Dienstbotenbewegung bedenkt und die großen, besonderen Schwierigkeiten, welche sich der Aufklärung und Organisierung der häuslichen Angestellten entgegen türmen, so tann man mit dieser Entwicklung zufrieden sein. Natürlich nicht in dem Sinne fatter Ruhe, die meint, es wäre genug geschehen. Nein und abermals nein! Wohl aber darf ein Blick auf das bereits Erreichte den Mut zu weiterer fleißiger Arbeit stärken, deren Zweck ist: durch Organisation das Los der Dienenden zu verbessern.

Frauen- und Kinderarbeit in der Landwirtschaft.

Frauen und Kinderarbeit im kleinbäuerlichen Betrieb. Die Lage der verarmenden Kleinbauern sollte bekanntlich durch die Wucher und Hungerzölle gehoben werden. So versicherten wenigstens deren Befürworter, die den großen Grundbesizern Hunderte von Millionen zuzuschanzen trachteten. Vergeblich erklärten die Gegner der Zollpolitik, daß die große Mehrzahl der Kleinbauern von der künstlichen Verteuerung der Lebensmittel feinen Nugen haben würden, sondern zum Teil sogar Schaden. Weit davon ents fernt, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu Marfte bringen zu können, müssen sie selbst solche faufen und mit Teuerungspreisen bezahlen. Mit großem Geschrei bestritten die Zöllner diese Behauptung. In dessen mehren sich die Beweise, die sie durchaus bestätigen. Besonders eindringlich spricht eine Tatsache dafür, daß der Bollwucher den Kleinbauern nicht aufhilft, daß ihre Lage vielmehr nach wie vor bedrängt ist, ja sich weiter verschlechtert. Es ist die große Rolle, welche Frauen- und Kinderarbeit in der Kleinbäuerlichen Landwirt schaft spielt. Blättert man die Berichte der Landwirtschaft. lichen Berufsgenossenschaften Deutschlands durch, so findet man dafür man ch interessante Belege. So heißt es unter anderem im Bericht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Unter­elsaß" für 1907:" Unter diesen 89410 versicherten Betrieben sind 83924, deren Unternehmer mit ihren Ehefrauen nach den vom Vorstand aufgestellten Normen zur Erzielung eines Bruttojahres­

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einkommens von 2000 mt. ber obligatorischen Selbstversicherung unterworfen sind!" Die ganze Familie arbeitete also mit! Der Bericht von Meiningen " erflärt: Eine Beschäftigung jugend­licher und weiblicher Arbeiter an Futterschneidmaschinen usw. findet man häufig an solchen Orten, in denen viele Fabritarbeiter und Kleingewerbetreibende wohnen. Dort gehen die männ lichen Familienmitglieder der Beschäftigung in den Fas briten nach, während die Ehefrauen und Kinder den meist nur fleinen landwirtschaftlichen Betrieb versorgen." Der Bericht von Posen " bemerkt:" Von 8440 revidierten Betrieben wurden 8255 bemängelt."" Bu erwähnen ist, daß namentlich in kleinen Betrieben vielfach verbotswidrig jugendliche Personen an gefährlichen Maschinen beschäftigt werden."" Niederbayern " verzeichnet: Jugendliche und weibliche Arbeiter mit losen Kleidern wurden nicht selten an gefährlichen Maschinen oder mit besonders gefahrbringenden Arbeiten beschäftigt!" Der Aufsichtsbeamte von Oberfranken " hat in 2142 revidierten Betrieben 15 492 Verstöße gegen die Unfallverhütungsvor schriften vorgefunden und klagt: Leider wird§ 29 der Unfall­verhütungsvorschriften, wonach Kinder unter 12 Jahren un mittelbar an Maschinen nicht beschäftigt werden dürfen, vielfach Berichtsjahr wieder mehrere Kinder recht bedauerliche Unfälle an außer acht gelassen. Infolge dieser Unterlassung erlitten auch im Maschinen. So geriet zum Beispiel, um nur einiges hervorzuheben, ein siebenjähriger Knabe, der das Antreiben des Viehs an der Göpeldreschmaschine besorgte, mit der rechten Hand zwischen die Zahnräder des Göpels und verlor hierbei die beiden ersten Finger. In drei anderen Fällen kamen zehn bis elfjährige Kinder bei der Bedienung von Futterschneidmaschinen und Puhmühlen mit den Händen in die Messer oder Zahnräder und erlitten hierdurch schwere Berlegungen. In all diesen Fällen waren die Maschinen nicht mit den vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen ausgerüstet."

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Troß dieser Feststellungen hat man den Mut, die Aufhebung der Kinderrenten zu verlangen! Eine andere Verschlechterung der Gefeßgebung verlangt die Berufsgenossenschaft Hessen- Nassau ": Bei einer Anderung der Gesetzgebung ist anzustreben, daß die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften hauswirtschaftliche Unfälle nicht mehr zu entschädigen haben." Das könnte den Agrariern passen! Die Frauen der Kleinbauern wären dann noch übler daran als heute!

Wie es mit der Heilung der Unfallverlegten auf dem Lande aussieht, denen teine Krankenversicherung in der schwersten Zeit des Unfalls, den ersten 13 Wochen, zur Seite steht, erwähnt auch dieser Bericht: Man hat sich nur zu vergegenwärtigen, in welcher Lage sich ein Verlegter auf dem Lande befindet. Kurpfuscherei, Quacksalberei, Vorurteile und Aberglauben, schlechte häusliche Vers hältnisse, Beeinflussung durch Familienangehörige, Beratungen von Winteladvokaten und dergleichen tragen dazu bei, daß er nicht sachgemäß behandelt, ungenügend verpflegt, aufgeregt und verheyt wird!"

Man sieht, mit welcher Berechtigung man den Arbeitern der Stadt zuruft: Hinaus aufs Land!"

" Vorurteile und Aberglauben" find Früchte falscher Erziehung. Bum Lachen ist es daher, daß der fromme Vorstand der Berufs­genossenschaft, Unterfranken " die- Seelsorger zum Kampfe gegen die auf dem Lande verbreitete Gewissenlosigkeit, Unmoral und Simulation aufruft. Es heißt im Bericht: Gegen diese Art Unmoral Stellung zu nehmen und die Gewissen zu schärfen, wäre eine in den Wirkungsfreis der Seelsorger und Katecheten ernstlich zu würdigende und sehr dankbare Aufgabe. Mit dem Arme der strafenden Gerechtigkeit allein lassen sich die vielfachen Ver fehlungen in diesem Kapitel nicht ausgleichen und unterdrücken!" Ei, ei! Von der Wiege bis zum Grabe behütet der fromme Pfaffe seine Schäflein, und es ist keine Schmeichelei für sein pädagogisches Talent, daß dann Gewissenlosigkeit, Unmoral und Simulation" auf dem Lande so stark verbreitet sind, daß die strafende Gerechtig teit" sogar machtlos ist! Herr, siehe dein Wert an! E. G.

Soziale Gesetzgebung.

Die Novelle zur Gewerbeordnung, welche den gesetzlichen Schutz der Arbeiterinnen ein wenig vergrößert, ist vom Reichstag kurz vor Schluß des alten Jahres, am 9. Dezember, in dritter Lesung erledigt worden, und der Bundesrat hat sie gebilligt. Ihre Bestimmungen erhalten also von den festgelegten Terminen an Ge­setzeskraft. Allerdings entspricht die Novelle bei weitem nicht den Forderungen, welche die sozialdemokratischen Abgeordneten im Interesse der arbeitenden Klasse an den Reichstag gestellt haben. Sie ist ganz im Geiste des guten Rats gehalten, den der konser­