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21. Jahrgang

Nr. 16

Die Gleichheit

Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen

Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder

Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jabres- Abonnement 2,60 Mart.

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Inhaltsverzeichnis.

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Stuttgart

8. Mai 1911

Wachsende Schuld. Achter Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands . Von B. Selinger. Legitimation unehelicher Kinder. Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes. Von Ernst Oberholzer. Der forporative Arbeitsvertrag im Spiegel der Statistit. Von R. S. Zur Lage der Nezzarbeiterinnen in Izehoe. Von Th. K. Eine Kämpferin. Von M. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Proletarische Mütter, gedenkt der sozialistischen Jugendbewegung! Praktische Schulung der Genos­finnen. Politische Rundschau. Von H. B. Gewerkschaftliche Rund­schau. Der Deutsche Holzarbeiterverband. Von fk. Der Verband der Fabrikarbeiter im Jahre 1910. Von sch. Aus der Gewerkschafts­bewegung in Russisch- Polen( Apothekerstreit). Von ed. Genossen schaftliche Rundschau. Von H. F. Notizenteil: Dienstbotenfrage.- Frauenstimmrecht.- Sozialistische Frauen­bewegung im Ausland. Wohnungs­Fürsorge für Mutter und Kind. frage. Literarisches.

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Achter Kongreß

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der Gewerkschaften Deutschlands .

Derselbe findet Montag, den 26. Juni 1911 in Dresden im Saale des Tivoli" statt.

Als Tagesordnung ist vorläufig vorgesehen:

1. Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten.( Wahl der Kommissionen, Prüfung der Mandate.)

2. Rechenschaftsbericht der Generalfommission.

3. Beratung der Anträge, betreffend:

a. Allgemeine Agitation.

b. Agitation unter den fremdsprachigen Arbeitern.

c. Streifunterstützung und Streifstatistik.

d. Arbeiterinnensekretariat.

e. Korrespondenzblatt.

f. Sozialpolitische Abteilung.

g. Zentralarbeitersekretariat.

h. Vereinbarungen mit dem Zentralverband deutscher Konsumvereine.

4. Das Koalitionsrecht in Deutschland und der Vorentwurf zu einem deutschen Strafgesetzbuch.

5. Heimarbeiterschutz und Hausarbeitsgesez.

6. Arbeiterschuß und Arbeiterversicherung.

7. Arbeitsnachweis und Arbeitslosenunterstützung.

8. Die Stellung der Privatangestellten im Wirtschaftsleben. 9. Bildungsbestrebungen und Bibliothekwesen in den Ge­werkschaften.

10. Beratung der nicht unter den vorstehenden Punkten er­ledigten Anträge.

Anträge zur Tagesordnung oder solche, welche auf die vor­stehend genannten Tagesordnungspunkte Bezug haben, sind bis zum 15. Mai 1911 an die Generalfommission einzusenden. Sämtliche bis dahin eingegangenen Anträge werden im Korrespondenzblatt" veröffentlicht, damit sie in den Gewerk­schaften diskutiert werden können.

Der Kongreß wird am 26. Juni 1911, vormittags 9 Uhr, eröffnet und wird bis einschließlich 1. Juli tagen.

Die Vertretung auf den Gewerkschaftskongressen regelt sich nach den von dem vierten Gewerkschaftskongreß( Stuttgart 1902) beschlossenen Bestimmungen.

Zuschriften an die Redaktion der Gleichbeit find zu richten an Frau Klara Zetkin ( 3undel), Wilbelmsböbe, Post Degerloch bei Stuttgart . Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furtbach- Straße 12.

" Zu der Teilnahme an den allgemeinen deutschen Gewerk­schaftstongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Unter sämtliche Zentralorganisationen" find alle zentralorganisierten Gewerkschaften zu verstehen, welche an dem voraufgegangenen Gewertschaftskongreß teilgenommen oder sich später der Generalfommission angeschlossen haben. Berechtigte Lokalorganisationen sind solche gewerkschaftliche Vereinigungen, für welche ein Zentralverband nicht besteht. Entstehen Zweifel, ob eine sich zum Anschluß meldende Gewerkschaft zum Beitritt berechtigt ist, so entscheidet der Gewerkschaftsausschuß. Dieser hat bei seinen Entscheidungen jedoch zu berücksichtigen, daß sich nur solche gewerkschaftliche Vereinigungen der Generalfommission anschließen können, die keine Konkurrenzorganisation einer schon angeschlossenen Gewerkschaft bilden.

Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Gewerkschafts­fongressen sind alle solche Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstand sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen und für die überschießende Mitgliederzahl, welche 3000 nicht erreicht, einen weiteren Delegierten zu wählen. Gewerk­schaften, welche weniger als 3000 Mitglieder zählen, wählen einen Delegierten. Der Wahlmodus bleibt den einzelnen Gewerk schaften überlassen."

Die Zahlung der Quartalsbeiträge an die Generalfommis­sion soll am Schlusse eines Quartals für das verflossene Quartal erfolgen. Bis zum Kongreß ist also nur der Beitrag für das erste Quartal 1911 fällig. Es sind sonach alle an die General Kommission angeschlossenen Gewerkschaften zur Teilnahme an dem Kongreß berechtigt, welche ihre Quartalsbeiträge für die erste Hälfte des Jahres 1910 bezahlt haben.

Die Wahlen der Delegierten werden nach den vorstehenden Bestimmungen von den Vorständen der Zentralverbände aus­geschrieben werden.

Berlin , den 4. April 1911.

Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands . C. Legien , Berlin SO. 16 Engeluser 15.

Wachsende Schuld.

Ja, thr fetd fatt, und mit behaglich frechem Und dreistem Blick beschaut thr unsre Welt. Ein Schauspiel tii's, beim Essen und beim Zechen Bu sehn, wie einer vor Ermattung fällt."

Die wissenschaftlichen" Klopffechter der herrschenden Klassen verkünden uns des öfteren, die Lehre von der Verelendung des werftätigen Voltes so wie diese Herren sie für ihren Ge­brauch zurechtkneten sei von tatsächlichen Verhältnissen längst ihrer Haltlosigkeit überwiesen, sie gehöre mit anderem marxisti­schen Urväterhausrat" in die Rumpelkammer der Wissenschaft. Aber ein hungerndes Volk wird von dem oft gewärmten ge­lehrten bürgerlichen Kohl ebensowenig satt, wie von dem faden, süßlichen Phrasenbrei, den ihm etwelche Instrumente des Him­mels mitunter servieren, oder von den kräftig gewürzten Prügel­suppen, die ihm die junkerlichen und kapitalistischen Gewalt­haber des Klassenstaats einbrocken. Wo man, wie in Deutsch­ land , die Massen fnebelt, um ihre Klagen verstummen zu machen,