Nr. 3
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Die Gleichheit
von 1871 bis 1873. Als Anhang hatte ich derselben die wich tigsten Bestimmungen des Reichswahlgesetzes, der Wahlgesetzverordnung, der einschlägigen Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuchs, der Vereinsgesetze und Winke für die Agitation angefügt. Die Broschüre, die anonym erscheinen mußte, wurde von der Partei mit großer Genugtuung begrüßt.... Die Wahlen maren auf den 10. Januar 1874 angesetzt worden. Das Wahlresultat war für uns sehr befriedigend. Wir hatten auf den ersten Hieb sechs Abgeordnete durchgebracht Geib- Freiberg , Liebknecht- Stollberg- Schneeberg, Most- Chemniz, Vahlteich- Mitt meida- Burgstädt , Motteler- Crimmitschau- Zwickau und mich in meinem alten Kreise Glauchau - Meerane . Jm 13. Wahlfreis Leipzig - Land war Johann Jacoby in Stichwahl gekommen. Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein hatte zwei seiner Kandidaten durchgebracht. Hasenclever in Altona und Reimer im schleswig holsteinschen Wahlkreis Segeberg . Hasselmann kam in Barmen- Elberfeld zur Stichwahl und siegte. Auch Johann Jacoby siegte mit 7577 gegen 6674 Stimmen.... Dieser gläns zende Wahlausfall hatte in den höheren Regionen wie in den bürgerlichen Kreisen start verschnupft. Ein solches Resultat hatte man nicht erwartet. Es zeigte sich, daß allen Verfolgungen und Schifanen zum Trotz die Partei ständig wuchs, und so ver dichteten sich die schon vorhandenen Gedanken in den maßgebenden Kreisen mehr und mehr, der Partei mit Ausnahme maßregeln auf den Leib zu rücken.
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Die Zwecklosigkeit der Strafe.
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I.
Lang, lang ist's her, schon sieben Jahre. Da habe ich in der„ Gleichheit"* die Ansicht vertreten, daß die Art und Weise, wie heutzutage das Verbrechen befämpft wird, ganz und gar verkehrt ist, und daß wir Sozialdemokraten uns gegen das Strafen überhaupt erklären müßten. Ich führte Gründe der Zweckmäßigkeit und Gründe des Prinzips für meine Anschauung ins Feld. Was zunächst die Zweckmäßigkeit anbetrifft, so suchte ich den Nachweis zu führen, daß die Strafe ihr Ziel: Beseitigung oder auch nur Verminderung des Verbrechens, bisher nirgends erreicht hat; und auch gar nicht erreichen kann, schon aus rein äußerlichen Gründen nicht. Richter sind Menschen - so schrieb ich damals und Menschen sind unvollkommen. Aus der menschlichen Unvollkommenheit erwachsen drei Folgen, die jedes gerechte Richten unmöglich machen. Der Richter kann die Wahrheit nicht ermitteln; der Richter und sein Urteil unterliegen dem Einfluß von Stimmungen; der Richter ist selbst in dem, was er weiß, noch dem Irrtum unterworfen. Ich wies hin auf die Unmöglichkeit, durch Zeugenaussagen ein zutreffendes Bild des Tatbestandes zu gewinnen, weil selbst der wahrheitsliebende Zeuge immer nur das aussagt, was er wahrgenommen zu haben glaubt; ich zeigte, daß sogar auf das Geständnis des Angeklagten fein unbedingter Verlaß ist; daß der Richter, selbst bei zutreffender Feststellung des Tatbestandes, doch fast nie über die Einflüsse etwas erfährt, die den Angeklagten zur Tat trieben; daß die Urteile anders ausfallen müssen, je nachdem der Richter die Nacht zuvor gut oder schlecht geschlafen hat usw.; und daß der Richter endlich noch bei der Anwendung des Gesetzes böse irren tann so daß, alles zusammen genommen, die Freisprechung oder Verurteilung, die Höhe der Strafe usw. nicht eine Folge und gerechte Sühne der Tat, sondern eine Wirkung des blinden Zufalls ist.
Wichtiger jedoch waren mir die prinzipiellen Gründe. Nach sozialistischer Überzeugung ist das Verbrechen eine gesellschaft liche Erscheinung, das heißt, es ist aus gesellschaftlichen Ursachen entstanden. Damit soll natürlich nicht gesagt sein, daß jeder Diebstahl aus Not begangen wird. Aber doch gilt hiernach der Kapitalismus, wenn der Zusammenhang auch nicht immer unmittelbar zutage liegt, als der eigentliche Vater des Verbrechens. Dann aber ist es höchst ungerecht und noch überdies sinnlos,
* Jahrgang 1904, 9r. 16, 17, 18, 19,
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die Verbrecher zu strafen. Wenn die sozialen Zustände schuld sind am Verbrechen, dann sind die Verbrecher Opfer dieser Zustände. Wie also kann man sie strafen!? Und zur Beseitigung des Verbrechens ist es dann nötig, die Ursachen, nämlich diese sozialen Zustände zu beseitigen. Welche Wirkung aber kann man sich davon versprechen, wenn man die Opfer bestraft! Was man prahlerisch den„ Kampf gegen das Verbrechen" nennt, erweist sich dann als eine Reihe von Lufthieben, die wirkungslos bleiben und das Verbrechen nicht im geringsten einzudämmen vermögen.
Dazu kommt endlich der letzte und stärkste Grund: ein Verbrechen ist, nach der allgemeinen Auffassung, jeder Verstoß gegen die Gesetze des Staates. Was aber sind die Gesetze des Staates? Vorschriften, die bestehende Gesellschaftsordnung zu schützen; also Maßnahmen, um gerade das zu verteidigen, was wir bekämpfen! Wie kämen wir Sozialdemokraten dazu, uns für Strafen zu begeistern oder auch nur deren Berechtigung zuzugeben, da sie doch gerade ein Kampfmittel gegen unsere Bestrebungen sind!
Ich bin damals mit meinen Ausführungen ganz allein geblieben. Ja, ich muß wohl sagen, daß ich auch nicht einen einzigen habe überzeugen können. Jedenfalls öffentlich hat mir niemand zugestimmt. Im Gegenteil, man hat meine Ansichten überall in der Partei abgelehnt, man hat sie verspottet, auf einem Parteitag hat man sie im„ Sozialistischen Monatszirkus" vorgeführt. Nun, ich nehme das nicht tragisch, der Humor hat auch sein Recht. Aber für richtig halte ich meine Anschauungen trotz alledem. Und ich habe in der Zwischenzeit wieder dieses und jenes gesammelt, was sie zu bestätigen geeignet sein dürfte.
In der„ Dresdener Volkszeitung"( Nr. 163 vom 18. Juli 1911) erschien eine Abhandlung, in der das Buch des Rechtslehrers Eduard Ritter v. Liszt über„ Die kriminelle Fruchtabtreibung" besprochen wurde. Es ist das ein Verbrechen, welches vom jetzt geltenden Strafgesetzbuch mit Zuchthaus von 2 bis 10 Jahren bedroht ist. Das Gesetz läßt also seine volle Strenge walten, und man sollte meinen, dieses schwere Verbrechen müßte so ziemlich ausgerottet sein. Und wirklich haben die Gerichte auch nicht oft darüber zu urteilen. Das liegt aber nur daran, daß die Tat in der Regel sehr gut verheimlicht wird. Es kommen nur wenige Fälle zur Kenntnis des Staatsanwalts. Aber da. neben gibt es Institute, die das Abtreiben geradezu gewerbss mäßig betreiben, und die von der Behörde stillschweigend geduldet werden, weil sie weiß, daß sie doch nicht durchgreifend dagegen vorgehen kann! Nach der Zahl dieser Institute, nach dem, was bei gelegentlicher Aufhebung eines solchen hin und wieder festgestellt worden ist, und nach den vielen Abtreibungsannoncen in den Zeitungen hat man berechnet, daß in New York zum Beispiel jährlich etwa 20000 Fälle fich ereignen mögen. Auch die deutsche Kriminalstatistik zeigt eine außerordentliche Zunahme dieses Verbrechens: es hat sich von 1882 bis 1908 versechsfacht!
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Die„ Dresdener Volkszeitung" fährt dann fort: v. Liszt hat die Ursachen dieses Verbrechens mit wünschenswerter Klarheit herausgearbeitet. Die überwiegende Zahl der Abtreibungen erfolgt in den Kreisen des herabsinkenden Kleinbürgertums und der Besitzlosen unter dem Zwange der ehernen Notwendigkeit. Außerdem: Wo die Frau immer mehr an der Berufsarbeit und an den Geschäften teilnimmt, ist die Mutterschaft oft ein soziales Unheil und die Abtreibung fast eine Notwendigkeit" ( Lombroso- Ferrero, Das Weib als Berbrecherin). Man dente an die Beamtin, an die Schauspielerin oder auch die Arbeiterin, der schon die bloße Unterbrechung ihrer Tätigkeit die Stelle kosten kann. Dazu kommt, wenn die Frau unverheiratet ist, die Sorge um die Ernährung des Kindes. Und nun kommt die Stelle, die mich am meisten interessiert hat. Die„ Dresdener Volkszeitung" fragt:
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Hat die kapitalistische Gesellschaft ein Recht, die Schuld an jenen zu rächen, die sie selbst schuldig werden läßt? Bumal in Zeiten und Ländern, wo es der Gesellschaft nie einfallen würde, für das zukünftige Wesen ein auch nur halbwegs zureichendes Opfer zu bringen?"