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Die Gleichheit
in der Wahrung strenger Schulzucht nicht beirren lassen würde. Ja, der damals neu eintretende Justizminister Wolff gab als erstes Wort im Landtag die Erklärung ab, daß er in der Frage der Prügel die Anschauung des Landtags teile. Da ist es also wahrhaftig nicht verwunderlich, daß im Herzogtum Braunschweig die Arbeiterkinder in der Schule unmenschlich verprügelt werden und die Arbeiterfrauen, wenn sie die schrecklichen Wundmale auf dem Körper ihrer Kinder sehen, die Faust gegen den Landtag ballen. Eindringlicher kann man die Frauen nicht auf die Politik hinweisen als durch die Mißhandlung ihrer Kinder.
Aber noch auf andere Weise hat der Landtag die Frauen gegen sich mobil gemacht. Als eine sozialdemokratische Petition das gleiche Landtagswahlrecht für alle über zwanzig Jahre alten Personen beiderlei Geschlechts forderte, da konnten sich die Herren Landboten nicht genug tum in der Verhöhnung des Frauenwahlrechtes. Daß man auch noch den Frauen das Wahlrecht geben wolle, zeige so recht die Undurchführbarkeit und Überspanntheit der sozialdemokratischen Forderungen. Die Frau gehöre zum Strickstrumpf, hinter den Kochtopf und an das Waschfaß. Doch was konnte man auch von einem Landtag anders erwarten, der sich zu der Weltanschauung bekannt hatte: Gott regiert die Welt und der Knüppel die Menschheit?
An den Kämpfen, die von der Arbeiterschaft um das gleiche Landtagswahlrecht geführt wurden, haben die Frauen regen Anteil genommen. Sie liegen ja auch in ihren Organisationen, so namentlich im Verband der Hausangestellten, ständig im Strieg mit den rückschrittlichen braunschweigischen Behörden. Auch macht der Polizeisäbel vor dem weiblichen Geschlecht nicht Halt, wie das Wahlrecht. Einem alten Mütterchen, das sich an einer Demonstration gar nicht beteiligte, sondern still von der Arbeit ging, fuhr der Säbel sogar mitten in das Gesicht, eine klaffende Wunde hinterlassend. In den großen Demonstrationszügen waren die Frauen stets zahlreich vertreten. Und nur die Massenkundgebungen haben Regierung und Landtag gezwungen, endlich an eine Änderung des Landtagswahlrechts heranzutreten. Es wurde auch bei den Verhandlungen von Landtagsabgeordneten und Ministern offen eingestanden, daß lediglich die Angst vor der Sozialdemokratie die Wahlreform veranlaßt hat.
Wahlreform? Nein, eine Reform ist es gewiß nicht. Nicht bessern soll sie, sondern täuschen. Sie gibt dem Volte nichts, gar nichts, will aber den Anschein erwecken, als ob sie etwas gäbe. Bisher wurde der braunschweigische Landtag, wie der preußische, auf Grund des Dreiklassensystems gewählt. Die Wähler jedes Wahlbezirkes sind in drei Abteilungen derart geteilt, daß auf jede Abteilung ein Drittel des Gesamtsteuerbetrags aller Wähler entfällt. Die erste Klasse der Wähler setzt sich aus den höchsten Steuerzahlern zusammen, die zweite Klasse besteht aus denen, die die nächst niedrigeren Steuerbeträge entrichten, und zu der dritten Klasse gehören die übrigen Wähler. An dieser Einteilung hält auch die Wahlreform fest. Auf Grund dieses Klassensystems gehören, in runden Zahlen ausgedrückt, in der Stadt Braunschweig zum Beispiel 100 Wähler der ersten, 1000 der zweiten und 10000 der dritten Klasse an. Die 100 der ersten Klasse wählten bisher ebensoviel Wahlmänner wie die 1000 der zweiten, diese wieder ebensoviel wie die 10000 der dritten. Die 1100 Wähler der ersten und zweiten Klasse wählten doppelt so viel Wahlmänner wie die 10000 Wähler der dritten Klasse. Die Wahlmänner wählten dann den Abgeordneten, so daß die erste und zweite Klasse mit ihren wenigen Wählern immer Herr über die vielen Wähler der dritten Klasse war. Die Wahlreform will die Klasseneinteilung nicht ändern, nur soll jede Klasse ihren Abgeordneten unmittelbar wählen.
Bisher wurden 30 Abgeordnete in den braunschweigischen Landtag gewählt. Die Wahlreform läßt 36 Abgeordnete durch die drei Wählerklassen wählen. Das Land wird in 12 Wahl freisen eingeteilt. 3 Streise erhält die Stadt Braunschweig , 3 die übrige städtische Bevölkerung und 6 das Land. In jedem Wahlkreis wird von jeder Klasse ein Abgeordneter gewählt.
Nr. 11
In der Stadt Braunschweig wählen also die 10000 Wähler der dritten Klasse 3 Abgeordnete, während die 1100 der ersten und zweiten Klasse 6 wählen. Im ganzen Herzogtum darf die dritte Klasse nur 12 Abgeordnete wählen, während der ersten und zweiten Klasse 24 Abgeordnete zufallen. Nun sizzen aber im braunschweigischen Landtag noch 18 Abgeordnete, die von den bevorrechteten Berufsständen, den reichsten Großgrundbefizern, den Großindustriellen, den hohen Beamten, der Geistlichkeit und den reichsten Rentnern gewählt werden. An der Bevorrechtung dieser Berufsstände hält die Wahlreform fest, so daß also zu den 24 Abgeordneten der ersten und zweiten Klasse, also zur Vertretung der Reichen und Reichsten, noch die 18 Berufsstandsvertreter stoßen. Der Geldsack hat seine 42 Mandate für alle Zeiten sicher und damit die Dreiviertelmehrheit über die 12 Mandate, die allergünstigsten Falles die Sozialdemokratie, die Vertreterin der Besizlosen, erobern kann. Die Wahlreform läßt einige Sozialdemokraten in den Landtag, beschränkt aber ihre Zahl für alle Zeiten in einer solchen Weise, daß sie völlig einflußlos bleiben und stets überstimmt werden. Und, wenn sie dem Landtag mit Reden unbequem werden sollten, dann wirft er sie hinaus. In dem Wahlreformentwurf wird nämlich daran festgehalten, daß der Landtag Abgeordnete durch die Geschäftsordnung von den Ver handlungen ausschließen darf und daß diese Ausschließung den Verlust des Mandats zur Folge hat. Die Geldsacksmehrheit kann also den sozialdemokratischen Abgeordneten jederzeit ihr Mandat rauben. Wie ungerecht die Beibehaltung der Klasseneinteilung ist, sieht man daraus, daß sie den Sozialdemokraten im allergünstigsten Falle nur 12 Mandate überläßt, während bei der Reichstagswahl von rund 99000 im Herzogtum Braunschweig abgegebenen Stimmen 48000, also beinahe die Hälfte, auf die Sozialdemokratie fielen. Die Sozialdemokratie kann also im besten Falle noch nicht einmal ein Viertel der Size im Landtag erobern, während sie auf Grund ihrer Stimmenzahl die Hälfte aller Mandate zu beanspruchen hätte. Man kann mithin nicht von einer Wahlreform sprechen, sondern nur von der Festlegung eines Wahlrechtsraubs unter der Maske einer Wahlreform.
Dazu kommen noch Verschlechterungen des bisherigen Wahlrechts, von denen hier nur die Einführung einer dreijährigen Wartezeit erwähnt sei. Bisher konnte man die Bedingungen der Wahlberechtigung in einem Jahre erfüllen, jetzt wird nebent dem Besitz der Staatsangehörigkeit ein mindestens dreijähriger ununterbrochener Aufenthalt im Herzogtum verlangt. Daß damit vornehmlich die fluktuierende Arbeiterschaft getroffen wird, liegt auf der Hand. Hingegen erhalten die Staats, Kirchen-, Schul- und Gemeindebeamten, also Polizist, Küster, Schuldiener, Nachtwächter und Gemeindebüttel, als Respektspersonen das Wahlrecht schon nach einjährigem Aufenthalt. Die Wahlreform schafft also eine neue Sorte von Einjährigen. Während die Haustiere gewissermaßen mitzählen, da ein großer Viehbestand der Bauer in eine höhere Klasse bringt, in der er mehr Stimmrecht hat, sind die Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Mit 25 Jahren kann man in den Reichstag gewählt werden, man muß aber das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, um der Ehren eines braunschweigischen Landtagsabgeordneten teilhaftig werden zu können. Warum man nicht gleich die Erreichung des Schwabenalters zur Voraussezung der Wählbarkeit macht, ist eigentlich unerklärlich.
Die Wahlreform hält an der Einrichtung der Bevorrechtung der besitzkräftigsten Berufsstände fest, die also ihr doppeltes Wahlrecht behalten. Sie wählen in der ersten oder zweiten Klasse bei der allgemeinen Wahl und wählen dann noch einmal ihre besonderen Berufsstandsvertreter. Die Wahlreform hat indessen den reichsten Rentnern die 5 Berufsstandsvertreter abgenommen und diese den übrigen bevorrechteten Berufsständen zugeteilt. Die reichsten Rentner wählten ja in der ersten Klasse und seien damit gerade genug bevorrechter. Daß das auch für alle übrigen Bevorrechteten gilt, ist der Regierung nicht klar geworden. Die 18 Berufsstandsvertreter verteilen sich jetzt folgendermaßen: 6 Vertreter des