Nr. 14
Die Gleichheit
belohnt, daß ihr das Wort entzogen wurde, bevor sie auch nur die Hälfte ihrer Forderungen begründet hatte.
Die Forderungen, die Helene Lange in ihrem Referat für höhere Schulen erhob, stehen in einigem Gegensatz zu der Aufgabe, die von Fräulein Schneider der Volksschule zugewiesen worden war. Helene Lange forderte die Vorbereitung zum Beruf durch die Schule, dem Haus falle die Erziehung für das Haus zu, die Schule könne dabei nur ergänzend wirken. Die Erziehung zur Persönlichkeit sei gemeinsame Aufgabe von Schule und Haus. Warum die höhere Schule erfüllen soll, was von der Volksschule nicht verlangt wird, die Erziehung zum Be ruf, wurde auch von den vielen Diskussionsrednerinnen nicht geklärt. Jede redete entsprechend ihren persönlichen Erfahrungen und den daraus hergeleiteten Wünschen. Aber zur Alärung irgendwelcher Probleme war ja dieser Kongreß nicht da. Und dies trat gerade bei dieser wichtigen Frage besonders deutlich in Erscheinung.
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Donnerstag und Freitag widmete der Kongreß Berufsfragen, die schon zum Teil in der letzten Nummer der Gleichheit" behandelt worden sind. Erwähnt seien hier nur die Referate über„ Die soziale und wirtschaftliche Lage der Krankenpflegerinnen". Es sprachen für die katholischen Orden Zentrumsabgeordneter Graf Praschma, für die Diakonissenmutterhäuser Oberin Gräfin Herzberg, für die Rote Kreuz- Mutterhäuser Generalarzt z. D. Dr. Werner. Alle drei Referenten stimmten darüber überein, daß den Krankenpflegerinnen trotz ihres aufopferungsvollen Berufs eigentlich nichts zu wünschen übrig bleibe, da in jeder Hinsicht von den Mutterhäusern für sie gesorgt werde. Schwester Agnes Karll , die Vorsitzende des Verbandes der Krankenpflegerinnen, schlug in ihrem nunmehr folgenden Referat über ,, Die Pflichten von Staat und Gesellschaft gegen die Krantenpflegerinnen" etwas fräftigere Töne an. Sie erhob und begründete nachstehende Forderungen:
" Die einjährige Ausbildung muß zur Erlangung wirklicher Berufstüchtigkeit auf drei Jahre ausgedehnt und Ethit, Hauswirtschaft und Verwaltung in derselben berücksichtigt werden.... Zum Schuße gegen überanstrengung ist gesetzliche Regelung der Dienststunden in Krankenanstalten nötig.( Jezt sind 13, 14 und mehr Stunden die Regel.) Auf Desinfektion der Schlafräume des Pflegepersonals ist zu achten. Das Personal ist in alle staatlichen Fürsorgeeinrichtungen, besonders in die Unfallversicherung, einzubeziehen. Eine Reichsenquete ist der einzige Weg, um die Gesundheitsverhältnisse zuverlässig festzustellen."
Scharfe Worte über die Lage der Krankenpflegerinnen fand eine der Diskussionsrednerinnen, Fräulein Charlotte Reichel- Berlin . Sie klagte die Frauenbewegung an, daß sie sich bisher gar nicht um die Krankenpflegerinnen gefümmert habe Die Entlohnung ist erbärmlich; bei den Rote KreuzSchwestern wird das Höchstgehalt von 600 Mt. jährlich nur ganz vereinzelt erreicht. Die Diakonissenhäuser bewilligen überhaupt kein Gehalt, sondern nur ein„ Taschengeld", das vielerorts nicht mehr wie 100 mt. jährlich beträgt. Die Altersversorgung existiert für viele Schwestern gar nicht; und wie Professor Dr. 3 immer, der Begründer des Diakonievereins, an anderer Stelle ausführte, wird bei den Note Kreuz- Schwestern und den Diakoniemutterhäusern die Pensionskasse von den Arbeitgebern verwaltet. Da diese jederzeit das Arbeitsverhältnis fündigen können, bestehe die Gefahr des Verdachts, dies geschehe, um die Kasse von der Pensionszahlungsverpflichtung zu befreien". Fräulein Reichel verlangte wie Dr. Zimmer, daß die Pensionskasse nicht in Händen der Arbeitgeber verbleibe. Als sie aber auch noch die schmähliche Konkurrenzflausel erwähnte, die in verschiedenen Rote Kreuz- Ortsvereinen den Schwestern auf Jahre hinaus verbietet, als freie Pflegerinnen an demfelben Orte zu arbeiten, wenn sie aus dem Verband ausge schieden sind, da erhob sich, außer bei den zahlreich anwesen
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den Schwestern, ein Sturm der Entrüstung. Aber man höre: ein Sturm der Entrüstung nicht etwa gegen diese nichtswürdigen Zustände, sondern wie Generalarzt Dr. Werner ausführte wegen Fräulein Reichels Verdächtigung patriotischer Einrichtungen". Eine sachliche Widerlegung der ,, Verdächtigung" wurde nicht einmal versucht! Die Krankenpflegerinnen werden zwar mit salbungsvollen Reden der Pastoren überschüttet, aber, wie Fräulein Reichel sagte, ihre Lage erinnert an die schlimmsten Zeiten der Ausbeutung der englischen Fabrikindustrie, und wie bei diesen ersten Opfern des kapitalistischen Systems fann sie nur gehoben werden durch eine gute Berufsorganisation.
Der Sonnabend sollte eigentlich den Höhepunkt der Tagung bilden, doch fand er die geringste Anteilnahme. ,, Die Frau im öffentlichen Leben" hieß das Thema des Tages. Die Behandlung der Frage ,, Von der Charitas zur Sozialpolitik" fiel aus, weil die Referentin erkrankt war. Die sozialen Aufgaben der Frau in der Gemeinde" wurden von Frau Jenny Apolant behandelt, ferner von Fräulein Neuhaus, statt der erfrankten Frau Neuhaus, und von Frau Marie Wegner. Alle drei Rednerinnen legten ausführlich dar, wie notwendig die Mitarbeit der Frau in den Gemeinden sei, wie diese aber hintangehalten werde durch eine veraltete Gesetzgebung und die reaktionäre Haltung der Männer, die der Mitarbeit der Frauen meist feindlich seien.
Da es sich hier um Arbeitsgebiete handelt, die insbesondere bürgerlichen Frauen neue Berufsgebiete eröffnen, verlangten die Referentinnen und die Diskussionsrednerinnen in einer auf diesem Kongresse seltenen Einmütigkeit eine entsprechende berufliche Vorbildung„ tüchtiger" Frauen, Beseitigung veralteter Gesezesbestimmungen und volle Gleichberechtigung der Frau als Gemeindebürgerin durch Eroberung des kommunalen Wahlrechts für die Frau. Aber wie dieses kommunale Wahlrecht aussehen soll, das verriet keine der Rednerinnen, sie begnügten sich das Gemeindewahlrecht schlechthin zu verlangen.
Sehr viel deutlicher wurde jedoch Frau Minna Cauer in ihrem Referat über„ Die Stimmrechtsbewegung". Ihre Forderungen faßte sie zusammen in nachstehenden Leitsätzen:
„ Die Verfassung des Deutschen Reiches baut sich auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts auf, es ist das Grundrecht des deutschen Volkes; daran zu rühren, wäre Verrat am Volke. So hat denn auch naturgemäß der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht dieses Grundprinzip und Hoheitswahlrecht des deutschen Voltes zu seinem Grundprinzip erhoben, darauf ruht seine Kraft. Durch dieses Grundprinzip allein fann allen Frauen das Recht als gleichberechtigte Staatsbürgerin zu gelten, gewährt werden. Ein Frauenstimmrecht ohne Wahlrecht ist eine politische Unmöglichkeit, denn alle Politit in Stadt und Staat erfolgt auf Grund eines Wahlrechts. Es gibt allerdings Männer und Frauen, die aus irgend einem Grunde das Grundrecht des deutschen Volkes nicht zur Grundlage eines Prinzips machen wollen, diesen schwankenden Gestalten muß Kampf angesagt werden. Sie sind Zerstörer einer planvollen Organisation und rütteln an den Wurzeln der deutschen Einigkeit. Die Parole des Deutschen Verbandes ist: Ausbau einer starken, einheitlichen Organisation und flares Festhalten am Prinzip. Nur das allein bietet die Gewähr allen Frauen ihr Staatsbürgerrecht zu erkämpfen."
Damit hatte sie den meisten anwesenden Delegierten Stampf angesagt! Aber so scharf und präzise Frau Cauer ihre Forderungen formulierte, sie kam trotz der Erlebnisse der letzten Monate zu dem optimistischen Schlusse: Keine Partei werde es jemals wagen, an diesem Grundpfeiler unserer Einigung, am Reichstagswahlrecht, zu rütteln, auch die Stonservativen nicht! In einer auf diesem Kongreß nicht gehörten Aufrichtigkeit erklärt Frau Cauer, daß das Vereins- und Versammlungsrecht für das weibliche Geschlecht erkämpft worden sei von den erwerbstätigen Frauen, die nicht organisiert seien in der bürgerlichen Frauenbewegung, sondern in der Sozialdemokratie, und durch diese Frauen werde auch das Stimmrecht erobert werden! Der Beifall, den dieses für eine bürgerliche Frau mutige Bekenntnis fand, tam fast ausschließlich von den Galerien, wo die Berliner