Nr. 14

Die Gleichheit

belohnt, daß ihr das Wort entzogen wurde, bevor sie auch nur die Hälfte ihrer Forderungen begründet hatte.

Die Forderungen, die Helene Lange in ihrem Referat für höhere Schulen erhob, stehen in einigem Gegensatz zu der Aufgabe, die von Fräulein Schneider der Volksschule zugewiesen worden war. Helene Lange forderte die Vor­bereitung zum Beruf durch die Schule, dem Haus falle die Erziehung für das Haus zu, die Schule könne dabei nur ergänzend wirken. Die Erziehung zur Per­sönlichkeit sei gemeinsame Aufgabe von Schule und Haus. Warum die höhere Schule erfüllen soll, was von der Volks­schule nicht verlangt wird, die Erziehung zum Be ruf, wurde auch von den vielen Diskussionsrednerinnen nicht geklärt. Jede redete entsprechend ihren persönlichen Er­fahrungen und den daraus hergeleiteten Wünschen. Aber zur Alärung irgendwelcher Probleme war ja dieser Kongreß nicht da. Und dies trat gerade bei dieser wichtigen Frage be­sonders deutlich in Erscheinung.

17

Donnerstag und Freitag widmete der Kongreß Be­rufsfragen, die schon zum Teil in der letzten Nummer der Gleichheit" behandelt worden sind. Erwähnt seien hier nur die Referate über Die soziale und wirt­schaftliche Lage der Krankenpflegerinnen". Es sprachen für die katholischen Orden Zentrumsabgeord­neter Graf Praschma, für die Diakonissenmutterhäuser Oberin Gräfin Herzberg, für die Rote Kreuz- Mutter­häuser Generalarzt z. D. Dr. Werner. Alle drei Refe­renten stimmten darüber überein, daß den Krankenpflege­rinnen trotz ihres aufopferungsvollen Berufs eigentlich nichts zu wünschen übrig bleibe, da in jeder Hinsicht von den Mutterhäusern für sie gesorgt werde. Schwester Agnes Karll , die Vorsitzende des Verbandes der Krankenpflege­rinnen, schlug in ihrem nunmehr folgenden Referat über ,, Die Pflichten von Staat und Gesellschaft gegen die Krantenpflegerinnen" etwas fräf­tigere Töne an. Sie erhob und begründete nachstehende For­derungen:

" Die einjährige Ausbildung muß zur Erlangung wirklicher Berufstüchtigkeit auf drei Jahre ausgedehnt und Ethit, Haus­wirtschaft und Verwaltung in derselben berücksichtigt werden.... Zum Schuße gegen überanstrengung ist gesetzliche Regelung der Dienststunden in Krankenanstalten nötig.( Jezt sind 13, 14 und mehr Stunden die Regel.) Auf Desinfektion der Schlafräume des Pflegepersonals ist zu achten. Das Personal ist in alle staat­lichen Fürsorgeeinrichtungen, besonders in die Unfallversicherung, einzubeziehen. Eine Reichsenquete ist der einzige Weg, um die Gesundheitsverhältnisse zuverlässig festzustellen."

Scharfe Worte über die Lage der Krankenpflegerinnen fand eine der Diskussionsrednerinnen, Fräulein Char­lotte Reichel- Berlin . Sie klagte die Frauen­bewegung an, daß sie sich bisher gar nicht um die Krankenpflegerinnen gefümmert habe Die Entlohnung ist erbärmlich; bei den Rote Kreuz­Schwestern wird das Höchstgehalt von 600 Mt. jährlich nur ganz vereinzelt erreicht. Die Diakonissenhäuser bewilligen überhaupt kein Gehalt, sondern nur ein Taschengeld", das vielerorts nicht mehr wie 100 mt. jährlich beträgt. Die Altersversorgung existiert für viele Schwestern gar nicht; und wie Professor Dr. 3 immer, der Begründer des Diakonievereins, an anderer Stelle ausführte, wird bei den Note Kreuz- Schwestern und den Diakoniemutterhäusern die Pensionskasse von den Arbeitgebern verwaltet. Da diese jederzeit das Arbeitsverhältnis fündigen können, bestehe die Gefahr des Verdachts, dies geschehe, um die Kasse von der Pensionszahlungsverpflichtung zu befreien". Fräulein Reichel verlangte wie Dr. Zimmer, daß die Pensionskasse nicht in Händen der Arbeitgeber verbleibe. Als sie aber auch noch die schmähliche Konkurrenzflausel erwähnte, die in verschiedenen Rote Kreuz- Ortsvereinen den Schwestern auf Jahre hinaus verbietet, als freie Pflegerinnen an dem­felben Orte zu arbeiten, wenn sie aus dem Verband ausge schieden sind, da erhob sich, außer bei den zahlreich anwesen­

-

-

215

den Schwestern, ein Sturm der Entrüstung. Aber man höre: ein Sturm der Entrüstung nicht etwa gegen diese nichts­würdigen Zustände, sondern wie Generalarzt Dr. Werner ausführte wegen Fräulein Reichels Verdächtigung pa­triotischer Einrichtungen". Eine sachliche Widerlegung der ,, Verdächtigung" wurde nicht einmal versucht! Die Kranken­pflegerinnen werden zwar mit salbungsvollen Reden der Pastoren überschüttet, aber, wie Fräulein Reichel sagte, ihre Lage erinnert an die schlimmsten Zeiten der Ausbeutung der englischen Fabrikindustrie, und wie bei diesen ersten Opfern des kapitalistischen Systems fann sie nur gehoben werden durch eine gute Berufsorganisation.

Der Sonnabend sollte eigentlich den Höhepunkt der Tagung bilden, doch fand er die geringste Anteilnahme. ,, Die Frau im öffentlichen Leben" hieß das Thema des Tages. Die Behandlung der Frage ,, Von der Charitas zur Sozialpolitik" fiel aus, weil die Re­ferentin erkrankt war. Die sozialen Aufgaben der Frau in der Gemeinde" wurden von Frau Jenny Apolant behandelt, ferner von Fräulein Neuhaus, statt der er­frankten Frau Neuhaus, und von Frau Marie Wegner. Alle drei Rednerinnen legten ausführlich dar, wie notwendig die Mitarbeit der Frau in den Gemeinden sei, wie diese aber hintangehalten werde durch eine veraltete Gesetzgebung und die reaktionäre Haltung der Männer, die der Mitarbeit der Frauen meist feindlich seien.

Da es sich hier um Arbeitsgebiete handelt, die insbesondere bürgerlichen Frauen neue Berufsgebiete eröffnen, verlangten die Referentinnen und die Diskussionsrednerinnen in einer auf diesem Kongresse seltenen Einmütigkeit eine entsprechende be­rufliche Vorbildung tüchtiger" Frauen, Beseitigung veralteter Gesezesbestimmungen und volle Gleichberechtigung der Frau als Gemeindebürgerin durch Eroberung des kommunalen Wahlrechts für die Frau. Aber wie dieses kommunale Wahl­recht aussehen soll, das verriet keine der Rednerinnen, sie be­gnügten sich das Gemeindewahlrecht schlechthin zu verlangen.

Sehr viel deutlicher wurde jedoch Frau Minna Cauer in ihrem Referat über Die Stimmrechtsbewegung". Ihre For­derungen faßte sie zusammen in nachstehenden Leitsätzen:

Die Verfassung des Deutschen Reiches baut sich auf der Grund­lage des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts auf, es ist das Grundrecht des deutschen Volkes; daran zu rühren, wäre Verrat am Volke. So hat denn auch naturgemäß der Deutsche Verband für Frauenstimmrecht dieses Grundprinzip und Hoheits­wahlrecht des deutschen Voltes zu seinem Grundprinzip erhoben, darauf ruht seine Kraft. Durch dieses Grundprinzip allein fann allen Frauen das Recht als gleichberechtigte Staatsbürgerin zu gelten, gewährt werden. Ein Frauenstimmrecht ohne Wahlrecht ist eine politische Unmöglichkeit, denn alle Politit in Stadt und Staat erfolgt auf Grund eines Wahlrechts. Es gibt allerdings Männer und Frauen, die aus irgend einem Grunde das Grundrecht des deutschen Volkes nicht zur Grundlage eines Prinzips machen wollen, diesen schwankenden Gestalten muß Kampf angesagt werden. Sie sind Zerstörer einer planvollen Organisation und rütteln an den Wurzeln der deutschen Einigkeit. Die Parole des Deutschen Ver­bandes ist: Ausbau einer starken, einheitlichen Organisation und flares Festhalten am Prinzip. Nur das allein bietet die Gewähr allen Frauen ihr Staatsbürgerrecht zu erkämpfen."

Damit hatte sie den meisten anwesenden Delegierten Stampf angesagt! Aber so scharf und präzise Frau Cauer ihre Forde­rungen formulierte, sie kam trotz der Erlebnisse der letzten Monate zu dem optimistischen Schlusse: Keine Partei werde es jemals wagen, an diesem Grundpfeiler unserer Eini­gung, am Reichstagswahlrecht, zu rütteln, auch die Stonser­vativen nicht! In einer auf diesem Kongreß nicht gehörten Aufrichtigkeit erklärt Frau Cauer, daß das Vereins- und Ver­sammlungsrecht für das weibliche Geschlecht erkämpft worden sei von den erwerbstätigen Frauen, die nicht organisiert seien in der bürgerlichen Frauenbewegung, sondern in der Sozialdemokratie, und durch diese Frauen werde auch das Stimmrecht erobert werden! Der Beifall, den dieses für eine bürgerliche Frau mutige Bekenntnis fand, tam fast ausschließlich von den Galerien, wo die Berliner