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Die Gleichheit
schied des Geschlechts fest und fester gegen den Umsturz der fapitalistischen Ordnung zusammenschließt. Sie wissen seit langem, daß im Kampfe für ihr Recht und ihre Befreiung nur eine Macht hinter ihnen steht: das revolutionäre Proletariat.
Die Frauen und die Wahlen zur Angestelltenversicherung.
J.
Kurz vor Toresschluß hat der alte Reichstag das Versicherungsgesetz für Angestellte verabschiedet. Soweit es sich dabei um die Regierung und die bürgerlichen Parteien handelt, ist auch diese sozialpolitische Maßnahme nicht etwa aus der überzeugung geschaffen worden, daß die Angestellten vor den Folgen der Invalidität und des Alters besser geschützt werden müssen, sondern lediglich im Hinblick auf die bevorstehenden Reichstagswahlen. Die Angestellten machen einen immer größeren Teil der Wählerschaft aus, man hoffte sie durch die Schaffung des Gesezes den bürgerlichen Parteien als Wähler zu erhalten. Wie der Ausfall der letzten Reichstagswahlen zeigt, hat das Gesetz seinen Zweck als Wahlspeck recht schlecht erfüllt. Ein Teil der Angestellten vertrat den Standpunkt, daß der notwendige Schutz besser durch die Ausgestaltung der Invalidenversicherung zu erreichen gewesen wäre, als durch ein Sondergesek. Die Führung dieser Gruppe hatte die Freie Vereinigung für die soziale Versicherung der Angestellten", der alle freigewerkschaftlichen Angestelltenorganisationen angeschlossen sind. Ihr stand der„ Hauptausschuß für die staatliche Versicherung der Privatangestellten" gegenüber, in dem der antisemitische Deutschnationale Handlungsgehilfenverband tonangebend war. Dieser Hauptausschuß forderte die Sonderversicherung und kam damit dem Standesdünkel entgegen, der in weiten Kreisen der Angestellten herrscht. Bei der Beratung jenes Gesezes ließen diese Herren eine Forderung nach der anderen fallen, die sie früher mit Eifer verfochten hatten, nur damit das Gesetz zustande kam. So erklärt es sich, daß das Gesetz in der heutigen Form bei weitem nicht den Erwartungen der Angestellten entspricht und große Enttäuschung hervorgerufen hat. In einer Beziehung bringt das Versicherungsgesetz für Angestellte aber doch einen Fortschritt. Den Frauen ist zu den Organen des Versicherungsträgers das aktive und passive Wahlrecht gewährt worden, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Die Organe der Neichsversicherungsanstalt sind: 1. das Direktoriumi, 2. der Verwaltungsrat, 3. die Rentenausschüsse und 4. die Vertrauensmänner.
Die Vertrauensmänner werden von den Versicherten und den Arbeitgebern je zur Hälfte gewählt. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder volljährige Versicherte. Die Wahl erfolgt nach den Grundsäßen der Verhältniswahl. Es können also auch die Frauen wählen und als Vertrauenspersonen gewählt werden. Die Vertrauensmänner haben die Beisiger zum Verwaltungsrat, für die Rentenausschüsse, Schiedsgerichte und Oberschiedsgerichte zu wählen. Ihre Funktionen sind also von großer Wichtigkeit.
Die ersten Vertrauensmännerwahlen für die Angestellten versicherung haben in diesen Wochen begonnen und werden Anfang November beendet sein. Bon besonderem Interesse ist für uns die Haltung der Frauen im Wahlkampf. Es zeigt sich da eine eigenartige Tatsache. Die den bürgerlichen Frauenrechtlerinnen nahestehenden kaufmännischen Vereine für weibliche Angestellte gehen nämlich nicht etwa mit den Angestelltenverbänden gemeinsam vor, die stets und energisch für die Gleichberechtigung der Frauen auf allen Gebieten eingetreten sind. Bewahre, diese Vereine machen vielmehr gemeinsame Sache mit ausgesprochenen Gegnern der Frauenarbeit und des Frauenwahlrechts. Die bürgerlichen Vereine weiblicher Angestellter gehören zu den Verbänden, die im Hauptausschuß für die staatliche Versiche rung der Privatangestellten" vereinigt sind, und der Haupt
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ausschuß steht auch bei den Wahlen der Freien Vereinigung für die soziale Versicherung der Angestellten" feindlich gegenüber. Die der Freien Vereinigung angeschlossenen Organisationen nehmen sämtlich auch weibliche Angestellte auf und vertreten alle in Theorie und Praris den Standpunkt der vollen Gleichberechtigung der Geschlechter. Von den Verbänden des Hauptausschusses kann das keineswegs behauptet werden. In der Wahlagitation macht sich ein lebhaftes Werben um die nach Tausenden zählenden Stimmen der weiblichen Angestellten bemerkbar. Ob es wohl die Frauen wirklich fertigbringen, bei den Wahlen ihren ausgesprochenen Gegnern zum Siege zu verhelfen, oder ob sich die größere Zahl der weiblichen Angestellten auf ihre wahren Freunde besinnt, die in der Freien Vereinigung zusammengeschlossen sind? Das Wahlergebnis wird die Antwort bringen. Sollte das erstere der Fall sein, so wäre das ein Beweis mehr dafür, wie notwendig noch eine umfassende gewerkschaftliche und politische Aufklärungsarbeit gerade auch unter den weiblichen Angestellten ist. Wir werden über den Ausgang der Wahl berichten. F. O., Berlin .
II.
Das Versicherungsgesetz für Angestellte legt dieser groBen Schicht Erwerbstätiger ansehnliche pekuniäre Lasten auf, die die große Masse der Angestellten kaum zu tragen vermag, da ihre Lage ohnehin durch die immer höher steigen den Teuerungspreise drückend genug ist. Was die„ standes. gemäße Sonderversicherung" dafür bietet, entspricht bei weitem nicht den berechtigten Forderungen der Angestellten. Wie allen reichsgesetzlichen Versicherungseinrichtungen sind auch der Angestelltenversicherung die Frauen unterstellt, soweit sie unter die Bestimmungen des Gesetzes fallen. Was die Rechte der versicherungspflichtigen weiblichen Angestellten anbelangt, so hat die Regierung an dem bekannten Standpunkt festgehalten, den sie auch bei der Beratung der Reichsversicherungsordnung einnahm und der auch von den bürgerlichen Barteien geteilt wurde. Er fand seinen Ausdruck in der Erklärung eines Regierungsvertreters:„ Dagegen fönne auf keinen Fall den Frauen eine Beteiligung an der Ausübung richterlicher Funktionen zugestanden werden. Die Grenze sei der Wirksamkeit der Frau von jeher gezogen worden, und sie müßte unter allen Umständen aufrechterhalten bleiben." Dieser Auffassung entsprechend ist das Recht der weiblichen Angestellten beschränkt worden. Die Ausübung richterlicher Funktionen ist ihnen versagt, immerhin aber mußte ihnen das aktive und passive Wahlrecht zu den Versicherungsträgern eingeräumt werden. Bei den Wahlen der Vertrauensmänner, die bereits im Gange sind, werden sie auch erstmals dieses Recht ausüben.
Bei diesen Wahlen teilt sich das gewaltige Heer der Angestellten in zwei Lager. Auf der einen Seite steht die Freie Vereinigung", der alle Verbände angeschlossen sind, die für einen weiteren gründlichen Ausbau der bestehenden Versicherungen eintreten, der den Interessen der Angestellten wirklich gerecht werden würde. Auf der anderen Seite finden wir die Organisationen, die von der Harmonie der Interessen zwischen Angestellten und Brotherren" fabulieren, im Schlepptau der bürgerlichen Parteien laufen, mit der Regierung in eine Kerbe schlagen, ja mit der schlimmsten Reaktion paktieren, auch wenn sie durch das alles in der gröblichsten Weise gegen das Wohl der abhängigen Erwerbstätigen sündigen. Dem Hauptausschuß" gehören unter anderem auch die Deutschnationalen Handlungsgehilfen an, die für die Entwicklung und die Bedingungen der Frauenarbeit absolut kein Verständnis zeigen und ihr Verbot oder wenigstens ihre Einschränkung durch das Gesetz fordern. Während unabänderliche Verhältnisse immer mehr Frauen in die Läden, Kontore und Bureaus zwingen, plappern diese Herren die alte Spießbürgerweisheit, die Frau gehöre an den Kochtopf und müsse dort bleiben. Und Schlimmeres noch: wenn es darauf ankommt, treten sie jederzeit für die Entmündigung, die Rechtlosigkeit des weiblichen Geschlechts ein.