Nr. 4

Die Gleichheit

Ganz besonders müssen wir verlangen, daß wenigstens die Überarbeit eingeschränkt wird. überarbeit ist für Wochen­tage außer Sonnabend bewilligt worden: für 38 781 Arbeite rinnen gegen 34 536 im Vorjahr.

Es sind also immer mehr Arbeiterinnen zur längeren Ar­beit als 10 Stunden am Tage gezwungen worden. Dagegen betrug die Zahl der Betriebstage, für die über arbeit gestattet war, 9845 gegen 11 257 im Vorjahr, und die Zahl der bewilligten Überstunden 651 071% gegen 680 0921, im Vorjahr. Hier ist eine wenn auch noch sehr geringe Abnahme eingetreten.

Am Sonnabend sowie an Vorabenden der Fest­tage dürfen Arbeiterinnen längstens 8 Stunden und nicht nach 5 Uhr nachmittags beschäftigt werden. Manche Unter­nehmer lassen ihre Arbeiterinnen an diesen Tagen zwar nur bis 5 Uhr, aber doch mehr als 8 Stunden arbeiten. Diese Übertretungen müssen möglichst schnell verhindert werden. Dagegen ist sehr erfreulich, was aus Mittelfranken Land berichtet wird: Infolge der achtstündigen Beschäf­tigungsdauer der Arbeiterinnen an den Vorabenden vor Sonn- und Festtagen mehrt sich die Zahl der Anlagen, die an den Sonnabenden den Betrieb früher als bisher schließen; 37 Betriebe beendigen an diesem Tage die Arbeitszeit sämt­licher Arbeiter um 12 und 1 Uhr mittags, ein Großbetrieb arbeitet an den Sonnabenden überhaupt nicht.

Umi so schärfer ist die große Zunahme der bewil ligten überarbeit an den Sonnabenden zu verurteilen. Die Zahl der bewilligten fiberstunden ist von 5925 im Vorjahr auf 21 806 gestiegen.

Bezeichnend ist auch noch immer das Verhalten mancher Gerichte gegen die Unternehmer, die böswillig die Schutz­vorschriften übertreten. In dem Bezirk Pfalz- Nord hat der Inhaber eines Pubgeschäftes trop wiederholter Verwar­

53

Leider haben wiederum die Sozialdemokraten recht behalten. Der Berichterstatter über Mittelfranken and muß zugeben, daß die Prüfung, ob die Bestimmungen über die Mitgabe von Arbeit eingehalten würden, auf nahezu un­überwindliche Schwierigkeiten stößt.

Wöchnerinnen dürfen vor und nach ihrer Nieder­funft im ganzen während 8 Wochen nicht beschäftigt werden. Ihr Wiedereintritt ist nur gestattet, wenn sie nachweisen, daß seit ihrer Niederkunft wenigstens 6 Wochen verflossen sind. Diese Bestimmung wird in manchen Fällen durch die Schuld der Ärzte nicht eingehalten. Einige Ärzte stellen den Arbei­terinnen schon vor Ablauf der sechsten Woche nach ihrer Nie­derkunft ein Zeugnis aus, daß sie ihre Arbeit wieder aufneh­men können. Manche Betriebsleiter glauben dann, daß sie die Arbeiterinnen vor dem gesetzlich festgelegten Zeitpunkt ein­stellen dürfen. In dem Bericht über Niederbayern heißt es, daß Arbeiterinnen 3 und 4 Wochen nach der Entbindung mit ärztlichem Zeugnis zur Arbeit zugelassen wurden. Die Ärzte sollten über die gefeßlichen Bestimmungen besser be­lehrt werden. Zur verfrühten Wiederaufnahme der Arbeit trägt es auch bei, daß einige Krankenkassen es an der nötigen Unterstützung der Wöchnerinnen fehlen lassen. Der Bericht­erstatter über Nürnberg- Fürth muß noch immer die schmähliche Tatsache mitteilen, daß sogar in einer Stadt wie Nürnberg die städtische Krankenversicherung Wöchnerinnen­unterstützung nicht gewährt. In dieser Beziehung wird die Reichsversicherungsordnung Abhilfe schaffen. Sie tritt aber für die Krankenversicherung erst am 1. Januar 1914 in Kraft. Keine Kasse sollte bis zu diesem Termin warten, sondern um­gehend für die Wöchnerinnen in der nötigen Weise sorgen. Gustav Hoch, Hanau a. M.

nung fortgesetzt 12 Mädchen an mehreren Sonnabenden über Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen

5 Uhr nachmittags hinaus bis gegen 8 1hr beschäftigt. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3 Mr. Dazu bemerkt der Berichterstatter mit Recht: Daß derartig niedere Strafen ihren Zweck vollständig verfehlen, ist schon oft hervorgehoben worden."

Hier ist es eben notwendig wie auf dem ganzen Ge­biet des gesetzlichen Arbeiterschutzes, daß die beteiligten Arbeiterinnen selbst mithelfen, die Schutzbestimmungen zur Geltung zu bringen. Wenn sich die Arbeiterinnen ihren Ge­werkschaften anschließen und dann gemeinsamt gegen die zu lange Arbeitszeit vorgehen, so bleibt der Erfolg auch nicht aus. In Oberbayern - Land hat eine Bronzefarben fabrik mit der bewilligten überarbeit abgebrochen, da die Arbeiterinnen zur Überarbeit keine besondere Geneigtheit zeigten und der Fortgang des Betriebs nicht entsprechend ge­fördert wurde. Der Unternehmer zog es daher vor, mehr Ar beiterinnen einzustellen. Dies ist in der Tat das richtigere Verfahren.

Leider sind viele Arbeiterinnen noch nicht so aufgeklärt, daß sie den Wert der fürzeren Arbeitszeit zu würdigen wissen. So wird aus Schwaben berichtet: In Strohhutfabriken hört man die Klage, daß Arbeiterinnen die Heimarbeit vor­ziehen, weil sie dann täglich länger als 10 Stunden arbeiten können. Ferner nehmen manche Arbeiterinnen noch immer Arbeit nach Hause mit, obgleich sie bereits in der Fabrik lang genug gearbeitet haben.

Nach dent Gesetz ist die Mitgabe von Arbeit nach Sause für die Tage verboten, an denen die Arbeiterin in der Fabrik die gefeßlich zulässige Arbeitszeit hindurch be­schäftigt war. Für die anderen Wochentage darf Arbeit nach Sause nur in dem Umfang mitgegeben werden, in dem Durchschnittsarbeiter ihrer Art die Arbeit voraussichtlich in der Fabrik während des Restes der geseklich zulässigen Ar­beitszeit würden herstellen können. Bei der Beratung dieser, Bestimmungen wiesen die Sozialdemokraten darauf hin, daß die Vorschriften leicht umgangen werden können und das unbedingte Verbot der Mitgabe von Arbeit notwendig ist.

in den chemischen Wäschereien.

Eine der schwierigsten Agitationsaufgaben des Deutschen Textilarbeiterverbandes ist es, die Arbeiterschaft der Färbereien und Wäschereien aufzurütteln und für die Organisation zu ge­winnen. Wie in allen gewerblichen Berufen, so ist es dabei auch hier: ganz besonders schwer hält es, die Arbeiterinnen aufzuklären und von der Notwendigkeit des Zusammenschließens zu überzeugen. Und doch tut ihnen gerade Aufklärung und Drganisation bitter not. Die in allen Großstädten vorhandenen Färbereien und chemischen Waschanstalten beschäftigen Arbeite­rinnen in sehr großer Zahl. Die hier herrschenden Arbeits­bedingungen aber heischen dringend Besserung.

Die Verwendung von Giften setzt die Gesundheit der Be­schäftigten schweren Schädigungen aus, die noch erhöht werden durch schwankende, unzulängliche Löhne und ein raffiniertes Antreibesystem. Die meisten Leute, die ihre auffrischungs­bedürftige Garderobe in die Läden der großen chemischen Nei­nigungsanstalten bringen, haben keine Ahnung davon, unter welchen Arbeitsbedingungen hier Frauen und Mädchen ihr Brot erwerben müssen. Diese verdanken cs der Verwaltungs­stelle Berlin des Deutschen Textilarbeiterverbandes, wenn die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf ihre Leiden und ihre nur zu berechtigten Wünsche gelenkt wird. Die genannte Ver­waltungsstelle entfaltet seit längerer Zeit eine lebhafte Agi­tation in den Färbereien und chemischen Wäschereien, und diese Agitation hat recht beachtenswerte Erfolge gezeitigt. Eic ermöglichte es, einen gründlichen Einblick in die Arbeitsver­hältnisse der Arbeiterinnen zu gewinnen und sie deren Wunsch gemäß vor die Öffentlichkeit zu bringen.

In allen den Betrieben dieser Art geht das kapitalistisch, c Unternehmertum in geradezu leichtfertiger Weise mit Gefund­heit und Leben der Arbeiterinnen unt. Bei den ganzen Rei­nigungsprozeß in der chemischen Wäscherei werden von Anfang bis zu Ende Frauen und Mädchen beschäftigt, die mit giftigen Stoffen, scharfen Säuren und dem feuergefährlichen Benzin zu hantieren haben. Nach der ersten Reinigung, die je nac