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Die Gleichheit
milde, es kam vor, daß Betriebsleiter wegen Nachtbeschäftigung von Arbeiterinnen zu 3 und 5 Mr. Strafe verurteilt wurden." Die Feststellung, daß speziell Ziegeleien Arbeiterinnen vorschriftswidrig beschäftigen, findet man in einer Reihe von Berichten. Arbeiterinnen ließ man Ziegelsteine auf Stoßkarren auf unbefestigtem Boden transportieren. Wie man die Beamten betrügt und verhöhnt, schildert der Beamte von Arnsberg :„ Es soll nicht selten vorkommen, daß der Beamte, ehe er die oft entlegenen Arbeitsräume erreicht hat, durch ein verabredetes Zeichen angefündigt ist und die Räume entweder bereits verlassen findet oder die Flucht der Arbeiterinnen eben noch bemerkt. Auch werden Arbeiterinnen nach Schluß der gesetzlichen Arbeitszeit in anderen Räumen zwecks Weiterbeschäftigung untergebracht." In einem Großbetrieb der Konfektion in Düsseldorf waren die Arbeiterinnen um 8 Uhr abends wie gewöhnlich entlassen und um 9 Uhr wieder bestellt zur Arbeit, um die ganze Nacht hindurch eilige Aufträge zu erledigen. Mit Hilfe der Kriminalpolizei gelang es, die Zuwiderhandlung festzustellen. In dem Strafverfahren wurde der Abteilungsführer zu 30 Mt. Geldstrafe verurteilt. Für skrupellosen Raubbau an der weiblichen Arbeitskraft und bewußte Gesezesübertretung aus Gewinnsucht 30 Mk. Geldstrafe, für ein Pfui, ehrlosen Streifbrechern im Kampfe für die eigene, bescheidene Eristenz entgegengeschleudert 7 Monate Gefängnis. Das ist Rechtsprechung in Deutschland , das ist- Arbeiterschutz.
Teilweise herrschen auch in sittlicher und hygie nischer Beziehung geradezu grauenhafte Zustände. Der Beamte von Liegniz schildert folgende Idylle":" In einer größeren Ziegelei schliefen 5 galizische Ehepaare in einem gemeinschaftlichen Raume, in einem anderen schlief auch ein Ehepaar in dem Schlafsaal für die Arbeiterinnen, der Schlafsaal für die männlichen Galizier war von diesem nur durch eine undichte Bretterwand mit offenem Durchgang getrennt." Aus Potsdam wird berichtet: In einer Fabrik lagen die örtlichen Verhältnisse besonders ungünstig. Ter Abort für die Frauen lag am hinteren geschlossenen Ende eines längeren Ganges mit mehreren Türen, die zu den Aborten der Männer führten. Da auf gütlichem Wege eine Änderung nicht zu erreichen war, mußte sie durch eine polizeiliche Verfügung auf Grund des§ 120 der Gewerbeordnung erzwungen werden." Im vorigen Berichtsjahr hatte der Beamte von Königsberg hartnädige Erfranfung der Poliererinnenin einer Leistenfabrik tonstatiert. Die Erkrankungen haben 1911 noch nicht abgenommen, obwohl die Arbeiterinnen die ärztlichen Natschläge befolgen und sich vor und nach der Arbeit mit warmem Wasser waschen und Arme und Hände mit Lanolin einreiben. Die Mädchen versuchten auch aus Furcht vor Entlaffung, der Firma ihre Erkrankung zu verheimlichen.
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Zahlreich erlitten Arbeiterinnen Unfälle; wie üblich, schiebt man oft ihnen selbst die Schuld dafür zu. So schreibt der Beamte von Königsberg : Mehrfach wurde beobachtet, daß Arbeiterinnen an Ziegeldruckpressen die üblichen Handabweiser außer acht ließen, beim Anlegen der Bogen seitlich zwischen Ziegel und Druckplatte griffen und sich durch diesen Leichtsinn auch Unfälle zuzogen." Daß Vertrautheit mit der Gefahr manchmal zu leichtsinniger Unachtsamkeit führen kann, beweist folgender Fall: In einer Schokoladen fabrik in Merseburg begaben sich einige Arbeiterinnen während der Nachmittagspause entgegen einem Verbot statt in den Speiseraum in das Zuckerlager und ließen sich auf den dort in drei Lagen aufgestapelten Zuckersäcken nieder. Eines der Mädchen richtete sich auf der obersten Sacklage in ganzer Höhe auf, die unmittelbar unter der Decke des Naumes laufende Welle erfaßte sie an den Haarschleifen, wodurch das Haar aufgewickelt und mit der Kopfhaut abgerissen wurde. Anders stellt sich die Verantwortlichkeit für einen linfall dar, der sich bei der Bearbeitung von Papier mit benzinhaltigen Farben in einer Kartonnagefabrik
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im Bezirk Kassel ereignete: Die Farbmischung mußte erwärmt und das die Mischung enthaltende Gefäß der Feuersgefahr wegen in ein Wasserbad gestellt werden, das wiederum durch Gasflammen angewärmt wurde. Nach längerem Gebrauch fing das Farbengemisch Feuer, wahrscheinlich, weil mit der Zeit schwere Benzindämpfe niedergesunken waren und sich am brennenden Gase entzündet hatten. Das mit dem Auftragen der Farben beschäftigte Mädchen verlor die Fassung, nahm, um die Flamme zu löschen, das Gefäß mit der brennenden Mischung aus dem Wasserbad und ließ es fallen. Dabei ergriffen die Flammen die Kleider der Arbeiterin und verbrannten diese so erheblich, daß sie an den erlittenen Brandwunden nach einigen Tagen starb. Nunmehr, nachdem das Unglück geschehen war, wird zum Erwärmen der Mischung ein elektrischer Heizapparat verwendet. In einer Baumwollspinnerei im Kölner Bezirk hatte ein Arbeiter die ihm zur Bedienung übertragene Spinnmaschine( Selfaktor) nach dem Reinigen der Spindelleiste und des feststehenden Spulengatters in Gang gesetzt, während sich die mit dem Reinigen beschäftigte Aufsteckerin noch zwischen den genannten Maschinenteilen befand. Infolgedessen wurde die Arbeiterin totgequetscht. Aus den sehr mageren Berichten der königlichen Berginspektoren erfahren wir nur das Folgende: Von 502 Arbeiterinnen der Gruben im Bezirk. Nord Gleiwit erlitten 22 Unfälle, im Bezirk SüdBeuthen, wo 1142 Arbeiterinnen beschäftigt waren, verzeichnete man 53 Verunglückte, 16 mehr als im Jahre vorher. Im Bezirk Ost- Beuthen wurden 41 unfallverletzte Frauen auf 644 Beschäftigte gezählt und im Bezirk Katto wig 61 bei 1171 Arbeiterinnen. Die Berichte in ihrer Gesamtheit liefern den Beweis, daß die Frauen von feinem Opfer verschont bleiben, das der Kapitalismus dem Lohnarbeiter auferlegt.
Viel würde zum Schuße der Arbeiterinnen gegen das Wüten der kapitalistischen Profitgier gebessert, wenn endlich die Forderungen Berücksichtigung fänden, mehr weibliche Inspektoren anzustellen, die Befugnisse der Gewerbeaufsichtsbeamten zu erweitern und Ärzte wie Männer und Frauen aus den Kreisen der Arbeiterschaft vollberechtigt bei der Fabrikinspektion zu verwenden. Allerdings, keine Reform kann das Wesen des Kapitalismus verändern, der notwendige Ausbau der Gewerbeinspektion so wenig wie der ebenso dringliche weitere Arbeiterinnenschutz. Dagegen hilft nur die überwindung des Kapitalismus selbst durch den Klassenkampf des Proletariats, der eine sozialistische Ordnung aufrichtet. Aber bis dieses Endziel den Arbeiterinnen ihre soziale Befreiung bringt, hat der nämliche KlassenKampf die Aufgabe, unablässig alle Reformen zu erstreben, die die Ausbeutung und Knechtung der Arbeiterinnen milR. K. II.
dern können.•
Die Not unbemittelter Wöchnerinnen. Der Rückgang der Geburten in Deutschland hat die kommunalen Verwaltungen endlich veranlaßt, der Säuglingssterblichkeit eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Es geht zwar schrecklich langsam vorwärts mit der Errichtung von Fürsorgestellen für Säuglinge und der Gewährung von Stillprämien, Mittel, die dem sozialen übel steuern sollen, aber immerhin entschließt man sich doch in vielen Gemeinden nach und nach zu bescheidenen Maßregeln. Reich und Bundesstaaten hingegen haben noch so gut wie gar nichts für die Wöchnerinnen und Säuglinge getan. Einer der schlimmste: Seiten des sozialen Elends, der Notlage armer Wöchne rinnen, hat man bisher überhaupt noch nicht genügend Bcachtung geschenkt. Nur in ganz wenigen Großstädten ist man auf eine Fürsorge für unbemittelte Schwangere und Wöchr.crinnen bedacht gewesen. In diesen Fällen entsendet man Pflegerinnen, gewährt Stärkungsmittel oder verleiht Einrich;- tungsgegenstände für die Wochenstube. Im Statistischen Jahr