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sich dieselben Leute über den Terrorismus der Arbeiter, wenn diese fich gegen solche von Profitsucht diftirten Maßnahmen auflehnen. Die Arbeiter haben befchloffen, sollte am 1. Februar die angekündigte Lohnreduzirung stattfinden, die Massenkündigung einzureichen. Der gewählten Lohnfommission gegenüber steckte sich die Direktion des Hüttenwerkes hinter die Erklärung, daß keine Lohnreduzirung, sondern eine Lohuregulirung" vorgenommen werden solle. Zuzug eine

Ausland.

Boziales.

Vorschriften über die Ordnung in den Bäckereien hat auch der Stadtrath Dresdens   erlassen. Die vom 22. Nov. v. J. datirte Verfügung lautet: 1. In den Geschäftsräumen der Bäcker und Konditoren, beim Backen und allen damit zusammenhängenden Verrichtungen, hat die größte Reinlichkeit zu herrschen. Insbesondere sollen Waschbecken und Spucknäpfe in ausreichender Anzahl vorhanden und die Hand­tücher stets sauber gehalten sein.

Tonnen.

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rebuftion angekündigt, die eine starke Erregung hervorgerufen hat, verwandelt sein. Leider ist der zur Zeit in der hessischen Regierung erst mit dem Abendzuge nach Bergisch- Gladbach   zurückfahren. Abends so daß selbst der Hirsch- Duncker'sche Gewerkverein beschloß, für eine wehende Geist nicht dazu angethan, diese Umwandlung energisch zu gegen 7 Uhr gingen wir durch die Minoritenstraße. Arbeitsniederlegung einzutreten. Erwähnt sei, daß die Aktiengesell- betreiben. wir plöglich von den Sittenschutzleuten Kiefer und Sichtig ans schaft im letzten Jahre eine Dividende von 12 pet. ver- Außerdem giebt es in Hessen   noch 32 erweiterte Bolts- gehalten und nach unseren Namen gefragt. Wir nannten unfere theilte und der Direktor die Kleinigkeit von 36 000 Mart schulen mit 173 Lehrkräften und 4243 Schülern. Ferner bestehen richtigen Namen, wurden aber trotzdem aufgefordert, zur Wache jährlich erhält, abgesehen von den Revenuen, die ihm aus der 903 Fortbildungsschulen mit 24 109 Schülern. Auf 1000 Schüler zu folgen. Wir sagten, daß wir den Zug nach Bergisch- Gladbach  Gewinnbetheiligung zufließen. Trotz diefer fabelhaften Profite, die der Volksschule kamen 31,1 Fortbildungsschüler. verfäumt hätten und jezt mit dem Abendzuge zurückfahren wollten. Direktion und Aktionäre einstreichen, will man an den dürftigen Löhnen der Arbeiter Reduktionen vornehmen und schließlich entrüften Der Totalverluft an deutschen   Seeschiffen betrug im Wir zeigten den Schuhleuten unsere Retourbillets und einen vorigen Jahre 79 Schiffe mit einem Netto- Raumgehalt von 28 550 Brief aus Aachen  , in dem mir dort eine Stellung als Ber­fäuferin angeboten wurde. Dies alles wurde jedoch von den Beamten mit Lachen zurückgewiesen und In diesem Arbeiterglashütte in Albi. Aus Paris   wird uns ge- wir wurden aufgefordert, zur Wache zu folgen. schrieben: Augenblick kam der Sohn des Fabritbesizers Zimmermann aus Die Klage der vier anarchistischen" Sölblinge Reffeguier's Bergisch- Gladbach, der uns legitimirte. Herr Zimmermann, der auch gegen die Glashütte hat auch vor dem Appellhofe mit der Verurthei- zur Wache folgte, wurde sowohl zuerst auf der Straße als auch auf lung der Genossenschaft geendet. Die Entlassenen erhalten zusammen der Wache zurückgewiesen. Mein Vater arbeitet in der Fabrik 6000 Frts. Schadensersay". Zur richtigen Würdigung dieses Urtheils von Zimmermann in Bergisch- Gladbach  . Auf der Woche gab ich sei bemerkt, daß selbst der Staatsanwalt die Veranstaltung einer an, daß ich früher in einem Geschäft in der Schildergasse in Köln  In Schweden   droht eine große Buchdruckerei ergänzenden Untersuchung über die Ursachen der Entlassung bean- als Arbeiterin beschäftigt war. Wir wurden troß allede m Arbeiter Aussperrung. Eine große Versammlung der tragt hatte. So überzeugend war das vom Vertheidiger der Glas- die ganze Nacht ins Polizeigefängniß gesperrt Buchdruckereibefizer hat nämlich beschlossen, die Forderung der hütte beigebrachte Material zum Beweis dessen, daß die vier und erst am folgenden Morgen entlaffen. Präs.: Haben Sie Typographen, daß ein Zuschlag von 15 pet. gewährt werden soll, böswillig und absichtlich ihre Entlassung herbei- fich deshalb beschwert?- 3eugin: Nein, ich wollte nicht in die abzulehnen. Wenn die Arbeiter diesen Beschluß mit Streiferklärung geführt haben. Deffentlichkeit gezerrt werden. Erst als das Fräulein Faßbinder bei einer Firma beantworten sollten, wollen die Unternehmer hierauf Die betreffenden Thatsachen mögen nochmals kurz vorgeführt von Kiefer verhaftet wurde, habe ich eine anonyme Beschwerde eine allgemeine Aussperrung verfügen. Da ein Streit der Typo- werden. Das Zerwürfniß wurde von den vier provozirt durch eine eingereicht. graphen bei einigen Firmen sicher zu erwarten ist, steht wohl auch ber Glasbütte. Das proletarische Unternehmen, von Anfang an Polizeiverordnung vom 26. Juni 1893 nur auf den zur Zeit be monatelang betriebene Verleumdungskampagne gegen die Verwaltung Das Abladen von Schutt und Müll darf nach einer Berliner  die allgemeine Aussperrung bevor. buchstäblich im Kriegszustande mit den vereinigten Glasfabrikanten stehenden, von der Stadt eingerichteten oder auf den gemäß Frankreichs  , fab sich nun auch von innen heraus mit besonderen Vorschriften angelegten Abladeplägen erfolgen. Wegen den giftigsten Waffen befriegt. Die Berleumder hatten Bergehens hiergegen sollten zwei Kutscher Namens Meier eine den Erfolg nur bei der französischen   Unternehmerpresse Geldstrafe zahlen. Sie hatten auf dem Hinterlande eines Grund­und bei den deutschen   Tintenfulis voin Schlage der ftüds stücks in der Müllerstraße im Einverständniß mit dem Herren Schweinburg und Pastor Hülle. Selbst ihr Gönner, der zur Grundbesitzer Schutt abgeladen. Die Kutscher beantragten Zeit im Pariser   Aktionsausschuß der Glashütte ſizende Anarchist richterliche Entscheidung und beriefen sich darauf, daß der Belloutier, mußte schließlich, angesichts des erwiesenen verteum Eigenthümer des Landes mit ihrem Thun durchaus einverstanden derischen Charakters der Anschuldigungen, seine Schüßlinge preis: gewesen sei und daß er auf seinem Grundstück dulden könne, was geben. Diese setzten indeß ihre Stänkereien fort. Eines Tages er wolle. Schöffengericht und Landgericht sprachen die Angeklagten weigerten sie sich gar zu arbeiten, und vom Verwaltungsmitglied Die Staatsanwaltschaft waltenden Umständen nicht anzuwenden. 2. Die Backstuben und Räume zur Aufbewahrung von Back Renard sur Rede gestellt, antworteten sie mit Schimpfereien und frei, indem sie annahmen, die Polizeiverordnung sei unter den ob­waaren, Mehl und dergleichen dürfen unter keinen Umständen zum selbst mit Androhung von Thällichkeiten. Sie wurden daher, legte Revision ein und machte geltend, selbst wenn der Eigenthümer Schlafen benutzt werden. Das tägliche Körperwaschen hat ausschließtraft des von den Arbeitern felber beschlossenen des Grundstückes ein Interesse an der Aufschüttung feines lich in den Schlafstuben zu geschehen. Reglements, für acht Tage ausgesperrt. Als sie dann trozdem Landes gehabt und seine Einwilligung dazu gegeben hätte, 3. Die Backtröge und Tische in den Backstuben dürfen nicht zum am nächsten Tage wieder in den Werkstätten erschienen, da erft riß feien Angeschuldigten strafbar. Straflos wären fie Ausruhen oder zum Aufstellen der Auflagen von Eßgeschirren benutzt den ehrlichen Arbeitern der Geduldsfaden und die General nur, wenn außer dem Eigenthümer auch die Polizei sich versammlung der Arbeiter beschloß( Dezember 1896) die mit dem Abladen des Schuttes auf jenem Grundstück ein­4. Die Schlafstuben der Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten Entlassung in namentlicher Abstimmung mit 118 gegen 21 Stimmen verstanden erklärt hätte. Das Kammergericht schloß sich dieser follen gesund fein und namentlich genügend Luft und Licht haben. bei 16 Enthaltungen. Auffaffung an, bob die Vorentscheidungen auf und verurtheilte Personen verschiedenen Geschlechtes dürfen nicht dieselbe Schlafstube Aber auch damit noch nicht genug. Im Januar 1897 wurde den die Angeklagten zu der zulässig niedrigsten Strafe von je 1 Mark. benutzen. Entlassenen die Wiederanstellung angeboten unter der Be- Der Wortlaut der Verordnung sei maßgebend. Der Eigenthümer 5. Die Bäcker und Konditoren haben auf den Gesundheits- dingung, daß sie sich verpflichten: 1. in Zukunft die Autorität als solcher habe nicht das Recht, zu dem betreffenden Zwecke über zustand ihrer Arbeiter genau acht zu geben. Kranke, insbesondere des Verwaltungsrathes anzuerkennen, 2. dem Reglement sich sein Eigenthum frei zu verfügen, da die Berordnung aus sanitäts­an Hautkrankheiten( Ausschlägen u. s. w.) Leidende, sind ohne zu fügen und 3. ihre Pflichten wie alle anderen Arbeiter zu erfüllen. polizeilichen Erwägungen erlassen sei. weiteres von der Arbeit auszuschließen. Die vier zogen es aber vor, die Glashütte auf Schadens­Die Vertrauensseligkeit des Gewerbestandes grenzt manchmal 6. Backwaaren, Mehl und dergleichen sind jederzeit in luftigen erfah" zu verklagen. Waren sie doch bei den Richtern von Albi, und trockenen Räumen aufzubewahren, nicht aber au Orten, wo sie den bewährten Hausknechten des französischen   Stumm, Refféquier, ans Unglaubliche. Während ehrliche, fleißige Menschen sich oftmals dem Einflusse schlechter Dünste, dumpfer Luft u. f. w. ausgesetzt sind. ihrer Sache sicher, ebenso wie der Unterstügung seitens des Glas. ftets vergeblich um Erringung einer Stelle bemühen, haben viel­7. Wer Bäcker- oder Konditorwaaren aus verunreinigten oder pascha's von Carmaux. Man sieht, daß sie sich nicht verrechnet bestrafte Subjekte sehr häufig das Glück, Vertrauensstellungen zu die fie dann zu Veruntreuungen aller Art aus verdorbenen Stoffen herstellt oder verkauft, macht sich eines Ver- haben. Und sie gehen noch weiter: sie verklagen jetzt die Glas: erhalten, beuten. Der Gewerbestand müßte denn doch etwas vors gehens nach§ 10 des Nahrungsmittel- Gesetzes schuldig und hat hütte auf Herausgabe des auf sie entfallenden Theiles der schwere Freiheits- und Geldstrafen zu gewärtigen. Substriptionsgelder( im Betrage von 44 000 Frants), welche sichtiger werden!" Solche Betrachtungen stellte der Vorsitzende In Hamburg   und Dresden   ist nun dem Anspruch des das französische   Proletariat für die ehrlichen Glasarbeiter bei der dritten Strafkammer, Landgerichts- Direktor Rösler, bei der Verhandlung einer Anklage wegen Diebstahls bezw. Unterschlagung Publikums auf reinliche Herstellung der Backwaaren und dem An- gesteuert hat. spruch der Bäckerei- Arbeiter auf menschenwürdige Unterkunft einiger- Der Umstand aber, daß das Appellgericht den Staatsanwalt gegen den Handlungskommis Paul Löschte an. Dieser wiederholt maßen Rechnung getragen. In der Reichshauptstadt übertrumpft hat, offenbart jedem Unbefangenen den rechtsbrecherischen vorbestrafte Mann hatte in der That das Glück gehabt, nach furger Berlin   aber und ihren zahlreichen, dicht bevölferten Charakter des Erkenntnisses der richterlichen Hausfnechte Refféquier's Mühe Stellungen als Verkäufer bei hiesigen Materialwaarenhändlern Vororten verlautet noch nichts davon, daß die Behörden beab- jedem Unbefangenen, also nicht den Herren Schweinburg and Pastor zu finden, ihm wurde ohne weiteres die Ladenkasse und das Waaren­sichtigten, das Interesse des Publikums und der Arbeiter durch eine Hülle, die trotz aller Thatsachen, die wir ihnen unter die Nase ge- lager anvertraut und er hat es nicht über sich vermocht, seine besondere Verordnung zur Geltung zu bringen. Gerade hier wäre rieben haben, nach wie vor über die Glashütte schimpfen, als wäre Sände von dem fremden Eigenthum zu lasseu. Der Vorsitzende wies die Belastungszeugen wiederholt darauf hin, daß sie ihr Geld eine solche Verordnung am nöthigften. Berlin   ist der Hauptherd ihre Tintentuli- Arbeit von den franzöfifchen Stumm's befoldet." nicht dadurch wiederbekommen, daß der Angetlagte ins Buchthaus der gegen die bekannte Bundesrathsverordnung gerichteten Be= geschickt wird; es fei viel empfehlenswerther, bei der Annahme des strebungen der Bäckermeister. Man kann daher annehmen, daß die Personals vorsichtiger zu sein. Der Staatsanwalt beantragte gegen hiesigen Bäckermeister die behördliche Regelung ihres Betriebes am den Angeklagten 1 Jahr 3 Monate Buchthaus. Rechtsanwalt Leonh. meisten zu fürchten haben. Friedmann erwirkte feinem Klienten mildernde Umstände, so daß der Gerichtshof auf ein Jahr Gefängniß und 2 Jahre Ehr­verluft erkannte.

werden.

Die Einführung des Proportional- Wahlsystems für das Gewerbegericht ist in Frankfurt   a. M. von Magistrat und Stadtverordneten beschlossen worden. Ferner wurde die Amtsperiode der Beisitzer auf zwei Jahre verlängert.

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Gerichts- Beitung.

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die

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Depeschen und lehte Nachrichten.

Die Kölner   Gerichtsverhandlung wegen der gegen ein an ständiges Mädchen verübten Polizeithaten ist auch am Mitt woch noch nicht zu Ende gekommen. Da der Vertheidiger sich außer Offenbares Pech hat der Kutscher Karl Fähndrich bei dem stande erklärte, noch zu plädiren, so wurde die weitere Verhandlung Vorfalle gehabt, der zur Erbebung einer Anklage wegen Urfunden­Die Arbeiter in Arnstadt   i. Th.   kämpfen bereits seit dem auf Freitag Vormittag 9 Uhr vertagt. Beachtenswerth ist aber, fälschung Anlaß gegeben hat. In der vor der ersten Straftammer Jahre 1891 um ein Gewerbegericht. Nachdem früher sowohl daß der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer die Freisprechung des Landgerichts I geführten Berhandlung wurde folgendes fest­der Magistrat wie der Gemeinderath die Errichtung abgelehnt hatten, des angeklagten Schuhmanns Kiefer beantragte. Stiefer habe sich gestellt: Der Angeklagte hatte als Rutscher eines Speditionsgeschäftes erklärte sich im vergangenen Jahre der Gemeinderath im Prinzip in einem, unglückseligen Irrthum" befunden, der Beamte sei der Meinung mehrere Ballen Zuch bei verschiedenen Kaufleuten abzuliefern. Dabei für die Schaffung des Gewerbegerichts. Bei diesem Beschlusse gewesen, er nehme mit recht die Verhaftung vor. So viel stehe jeden paffirte ihm das Unglück, daß er irrthümlicher Weise an einer aber wahrscheinlich auch geblieben, wenn nicht falls feft, wäre Wilhelmine Faßbinder ruhig mitgegangen, Stelle einen Ballen zu viel ablieferte, so daß dieser ihm schließlich die Arbeiterschaft die Sache wiederholt in Erinnerung gebracht dann wäre nicht die Körperverletzung und ebenso wenig die Gesundheits- fehlte. Da er sich das Fehlen nicht erklären konnte und befürchtete, hätte. Infolge einer von 900 Arbeitern unterzeichneten Betition, schädigung erfolgt. Auch eine öffentliche Beleidigung tonnte der feine Stelle zu verlieren, so suchte er sich dadurch zu helfen, daß er worin die endliche Erledigung der Angelegenheit gefordert wurde, Staatsanwalt nicht für vorliegend erachten, so lange der Nachweis eine Empfangsquittung über diesen Ballen fälschte, so daß es so befaßte sich am 25. Januar der Gemeinderath nochmals mit dieser nicht erbracht ist, daß der Angeklagte den Vorsatz hatte, die aussah, als fei das Kolli an seine richtige Adresse ge­Sache und beschloß einstimmig, auf Antrag unseres Parteigenossen Wilhelmine Faßbinder in ihrer Ehre zu kränken und zu belangt. Die Fälschung wurde aber bald entdeckt und F., Henning, endgiltig die Errichtung eines Gewerbegerichts für leidigen. Betreffs der Freiheitsentziehung könnte höchstens das der schon einige Vorstrafen erlitten hat und deshalb der Arnstadt  . Moment der Leichtfertigkeit in betracht kommen. Nach der all- Unterschlagung verdächtig war, in Untersuchungshaft genommen. Ueber die gewerbliche Beschäftigung der Schulkinder wird gemeinen Judikatur unterliege die Beurtheilung, inwieweit ein Be- Nach einigen Tagen meldete sich aber die Firma, bei welcher der in Hamburg   eine amtliche Statistit aufgenommen. Die amter leichtfertig gehandelt habe, aber der vorgesetzten Behörde. Ein Ballen aus Irrthum abgeladen worden war und der Angeklagte, Oberschulbehörde hat an die Hauptlehrer der öffentlichen Volksschulen solches Plaidoyer ist unbezahlbar in dem Staate, in welchem ausständige von welchem dadurch der böse Verdacht genommen worden war, Fragebogen versandt, die genaue Grmittelungen über Art, Dauer, Arbeiter, welche Streifbrecher durch ein paar Drohworte an wurde wieder auf freien Fuß gefeßt. Er mußte sich nun aber Ort und Häufigkeit der Beschäftigung, durchschnittlichen Verdienst, freiwilliger Arbeit hindern, auf Betreiben der Anklagebehörden wegen der Urkundenfälschung verantworten. Der Staatsanwalt das Alter der Kinder u. f. w. verlangen. Zugleich mit der Ein- ständig mit der üblichen schwersten Strafe" belegt werden! erkannte an, daß der Fall außerordentlich milde liege, und beantragte sendung dieser Statistik foll an die Orts- Schulbehörde über die Aus der Verhandlung vom Mittwoch feien noch einige Epifoden daher nur 14 Tage Gefängniß. Das Urtheil lautete gegen den Wirkungen der im vorigen Jahre für Hamburg   erlaffenen polizei- angeführt. Nachdem verschiedene private Zeugen noch die Rohheit Bedauernswerthen jedoch auf fechs Wochen Gefängniß. lichen Verordnungen beziehentlich über vorgekommene Uebertretungen des bekannten Vorganges geschildert hatten, sagte der Zeitge berichtet werden. Schutzmann Peters aus: Er sei früher Beamter der Sitten­Die Mitarbeit der Frauen bei der öffentlichen Armen polizei gewesen. Gs fei üblich, daß, wenn eine Frauensperson in verdächtiger Gesellschaft betroffen werde, sie behufs Feststellung ihrer pflege wird, auf Beschluß des Armenkollegiums, bis 1. April d. I. Personalien festgenommen werde, auch wenn sie in Kleidung und Köln  , 27. Januar.  ( W. T. B.) Die Köln  . Zeitung" meldet: in sämmtlichen Armenbezirken Hamburgs   eingeführt. Die Frauen treten erst auf Anordnung des Bezirksvorstehers in Thätigkeit und Saltung nicht auffällig erscheine. Er sei seit 1894 Polizeibeamter Der Ausstand der Weberinnen der Kölnischen Spinnereien und und fenne den Erlaß von 1891 nicht. Polizeikommissar Webereien ist wieder beigelegt worden. zwar immer nur in Gemeinschaft mit dem für den betreffenden Fall Schneider, der als Zeuge erscheint, bekundet: Kiefer Paris, 27. Januar.  ( W. T. V.) Die Deputirtenkammer bes bestimmten männlichen Armenpfleger. Gegenstand der weiblichen Thätigkeit soll in erster Linie die intensivere Kinder-, Kranken- und sei ein sehr tüchtiger, umsichtiger, ruhiger und schloß auf Antrag des Ministers des Innern Barthon mit 323 gegen Wöchnerinnen- Pflege sowie die Fürsorge für diejenigen Pfleglinge gewissenhafter Beamter, der der Sittenpolizei große 211 Stimmen, die Besprechung der Interpellation Samary über die Dienste geleistet habe. Kiefer habe ihm versichert, er Unruhen in Algier   auf den 10. Februar zu vertragen. sein, die wegen ihres Alters oder wegen Gebrechlichkeit der Armen­Rom, 27. Januar.  ( W. T. B.) Die Behörden haben bes habe die Wilhelmine Faßbinder für eine Dirne gehalten, er pflege dauernd anheimgefallen sind. Daneben wird von dem Ein- bedauere aber diesen von ihm begangenen Irrthum.- Präs.: schlossen, die für nächsten Sonntag angesetzte öffentliche Versammlung greifen der Frauen auch in solchen Fällen ein guter Erfolg erwartet, Sie werden mir doch aber zugeben Herr Kommissar, daß, wenn der Radikalen und Sozialisten, sowie überhaupt jede Versammlung wo die Möglichkeit besteht, durch Verschaffung von Arbeit, durch Kiefer feinen Irrthum bedauerte, es nahe gelegen hätte, zu Faß oder Kundgebung an einem öffentlichen Orte zu verbieten. Aufrichtung der Hauswirthschaft oder in anderer Weise die Ursachen binder zu gehen und der Familie sein Bedauern über den Rom  , 27. Januar.  ( W. T. B.) Der Abendzug Rom- Albano der Hilfsbedürftigkeit zu beseitigen. von ihm begangenen Jrrthum auszusprechen?- Polizeifommissar stieß etwa 300 Meter vom hiesigen Bahnhofe auf eine rangirende Unter der Gefinde- Ordnung. Das Dominium Raate Schneider: Allerdings. Auf Befragen des Vertheidigers be- Maschine. Die Maschine des Zuges und der Gepäckwagen wurden im schlesischen Kreise Dels veröffentlichte ein Inferat, worin e fundet noch der Zeuge: Ein Sitten Polizeibeamter habe nicht zertrümmert. 26 Personen, sowohl Beamte wie Reisende, wurden jedermann warnt, einen näher bezeichneten Knecht, der seinen Dienst das Recht, eine Frauensperson, wenn diese nicht unter Kontrolle verlegt. Dem Anscheine nach trifft die Schuld an dem Unfall einen ohne jeglichen Grund verlassen habe, in Dienst oder Arbeit zu stehe, auf bloße Verdächtigungsgründe hin, zu verhaften. Er dürfe Weichensteller, welcher alsbald verhaftet wurde. Nachdem das Gleis nehmen. Dazu meint die" Breslauer Morgen- Zeitung Gin Do- fie lediglich beobachten, und wenn sein Verdacht sich bestätige, d. h. wieder frei gemacht war, fuhr der Zug weiter. minium sollte viel zu vornehm sein, um einen armen Schlucker, und wenn die verdächtige Frauensperson Herren auf der Straße an- Baku  , 26 Januar. Seit Mittag brennt im Vororte Tschernyi­wenn er zehnmal gegen den Dienstvertrag fündigte, unter öffentliche spreche 1. f. w., inüiffe er sie behufs Feststellung ihrer Personalien Gorod ein Naphtha- Werk mit der dazugehörigen Pumpstition. Bis Arbeitssperre zu stellen. und insbesondere ihres Gesundheitszustandes verhaften. Da der her find zwei Reservoire mit 500 000 Bud Naphtha verbrannt. Auch Angeklagte die Wilhelmine Faßbinder für eine Dirne hielt, so sei Menschen sollen dabei verunglückt sein. er wohl berechtigt(!) gewesen, die Verhaftung vorzunehmen. Sehr bezeichnend für die Gefahren, denen im preußischen Polizei­Staate anständige Frauen ausgesetzt sind, ist noch eine an den hier Hessisches Volksschulwesen. Nach den neuesten Mittheilungen paffirten Fall Köppen erinnernde Angelegenheit, die in der Ber­der hessischen Zentralstelle für die Landesstatistit giebt es im Groß- bandlung zur Erörterung fam. Auf Antrag des Vertreters der Konstantinopel  , 27. Januar.  ( W. T. B.) Der Verkehr in der herzogthum Heffen 991 einfache Volksschulen mit 2529 Lehr- Nebenklägerin, Rechtsanwalt Dr. Scheiff, erscheint als Zeugin Fräu­träften( darunter 183 Lehrerinnen) und einer Gesammtschülerzahl lein Hartmann aus Jülich  . Die junge Dame geht sehr elegant türkischen Hauptstadt ist durch den seit drei Tagen herrschenden von 156 391. Das macht im Durchschnitt rund 62 Schüler gekleidet, sie macht aber nicht den Eindruck einer Prostituirten. Die Schneefturm vollständig ins Stocken gerathen. Der Wagenverkehr In 648 Schulen war der Unterricht Beugin, der es augenscheinlich sehr unangenehm ist, hier erscheinen ist ganz eingestellt. Es mangelt an Lebensmitteln. Auf dem auf eine Lehrkraft. unentgeltlich, in 343 Schulen mußte leider noch Schulgeld be- zu müssen, bekundet folgendes: Jm Monat März vorigen Jahres Schwarzen Meer sind zahlreiche Schiffsunfälle vorgekommen. Buenos Aires  , 27. Januar.  ( Meld. des Reuter'fchen Bin.") zahlt werden. 890 Schulen find Simultans chulen. Die noch wohnte ich bei meinen Eltern in Bergisch- Gladbach  . Ich war eines bestehenden 101 tonfessionellen Schulen( 48 evangelische, Tages mit einer Freundin in Köln   und hatte mit dieser den Nach- In einer Pulverfabrik in Flores fand eine Explosion statt, bei welcher 51 fatholische und 2 israelitische) sollten längst in Simultanſchulen mittagszug nach Bergisch- Gladbach   versäumt. Wir konnten daher 11 Personen um's Leben tamen.j Berantwortlicher Redakteur: August Jacobey in Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  .

Wie werden unsere Agrarier über die Forderung lachen, daß ein Dominium gegen Landarbeiter nobel sein solle! Dem echten Agrarier ist ja die Gesinde- Ordnung und ihre scharfe Anwendung durch Polizei und Gerichte noch viel zu milde.

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Konstantinopel  , 26. Januar.  ( W. T. B.) Infolge der Pest­epidemie in Bombay werden die Provenienzen aus dem Perüschen Golf, aus Mascat und Mahammera mit einer doppelten zehntägigen Quarantäne in den Lazarethen von Basso ab und Kamaran belegt. Der Eintritt nach Dscheddah ist gänzli verboten.

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Hierzu 1 Beilage n. Unterhaltungsblatt.