Nr. 15
24. Jahrgang
Die Gleichheit
Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen
Mit den Beilagen: Für unsere Mütter und Hausfrauen und Für unsere Kinder
Die Gleichheit erscheint alle vierzehn Tage einmal. Preis der Nummer 10 Pfennig, durch die Post vierteljährlich ohne Bestellgeld 55 Pfennig; unter Kreuzband 85 Pfennig. Jahres- Abonnement 2,60 Mart.
Inhaltsverzeichnis.
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Bebels Er Gegen den staatlichen Gebärzwang. Rede der GeZur Strantenversicherung der Hausangestellten. IV. Die Tätigkeit der Frau in der Gemeinde. XV. Von Massenvergiftungen von Arbeiterinnen und Massenstreit in Rußland . Von E. Tenenbaum.- Die Arbeitsverhältnisse in der Kamm- und Haarschmuckindustrie. Von tk.- Unser internationaler Frauentag: 1. Jn Schweden . 2. Jn Bosnien. Aus der Bewegung: Von der Agitation. Die zweite sozialdemo tratische Frauenkonferenz für die Provinz Pomntern. Der verhätschelte Liebling des Klassenstaats. Politische Rundschau. Von A. Th. Gewerkschaftliche Rundschau. Notizenteil: Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen. Sozialistische Frauenbewegung im Ausland. Frauenstimmrecht. Die Frau in öffentlichen Ämtern.
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Neunter Kongreß
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der Gewerkschaften Deutschlands .
Derselbe findet am Montag, den 22. Juni 1914 in München im Saale der Münchener Kindl- Brauerei, Rosenheimer Straße, statt.
Als Tagesordnung ist vorläufig vorgesehen: 1. Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten.( Wahl der Kommissionen, Prüfung der Mandate.)
2. Rechenschaftsbericht der Generalfommission.
3. Beratung der Anträge, betreffend:
a. Allgemeine Agitation.
b. Agitation unter den fremdsprachigen Arbeitern. c. Streifunterstüßung und Streikstatistik.
d. Arbeiterinnensekretariat.
e. ,, Korrespondenzblatt".
f. Sozialpolitische Abteilung.
g. Zentralarbeitersekretariat.
h. Regelung der Grenzstreitigkeiten.
4. Die Volksfürsorge".
5. Die Handhabung des Reichsvereinsgesetzes.
6. Arbeitswilligenschutz und Unternehmerterrorismus.
7. Arbeitslosenfürsorge.
8. Die gesetzliche Regelung der Tarifverträge.
9. Der Einfluß der Lebensmittelteuerung auf die wirtschaftliche Lage der Arbeiterklasse.
10. Beratung der nicht unter den vorstehenden Punkten erledigten Anträge.
Anträge zur Tagesordnung oder solche, welche auf die vorstehend genannten Tagesordnungspunkte Bezug haben, sind bis zum 1. Mai 1914 an die Generalfommission einzusenden. Sämtliche bis dahin eingegangenen Anträge werden im Korrespondenzblatt" veröffentlicht, damit sie in den Gewerkschaften diskutiert werden können.
Anträge einzelner Gewerkschaftsmitglieder können nur dann zugelassen werden, wenn sie von einer Zahlstelle oder dem Zentralvorstand der Gewerkschaft unterstützt werden.
Der Kongreß wird am 22. Juni 1914, vormittags 9 Uhr, eröffnet und wird bis einschließlich 27. Juni tagen.
Zuschriften an die Redaktion der Gleichheit find zu richten an Frau Klara Zetkin ( 3undel), Wilhelmshöhe, Post Degerloch bei Stuttgart . Die Expedition befindet sich in Stuttgart , Furtbach- Straße 12.
Die Vertretung auf den Gewerkschaftskongressen regelt sich nach den von dem vierten Gewerkschaftskongreß( Stuttgart 1902) beschlossenen Bestimmungen:
Bur Teilnahme an den allgemeinen deutschen Gewerkschaftsfengressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Unter sämtliche Zentralorganisationen" sind alle zentral organisierten Gewerkschaften zu verstehen, welche an dem boraufgegangenen Gewerkschaftstongreß teilgenommen oder sich später der Generalfommission angeschlossen haben. Berechtigte Lokalorganisationen sind solche gewerkschaftliche Vereinigungen, für welche ein Zentralverband nicht besteht. Entstehen Zweifel, ob eine sich zum Anschluß meldende Gewerkschaft zum Beitritt berechtigt ist, so entscheidet der Gewerkschaftsausschuß. Dieser hat bei seinen Entscheidungen jedoch zu berücksichtigen, daß sich nur solche gewerk. schaftliche Vereinigungen der Generalfommission anschließen kön nen, die keine Konkurrenzorganisation einer schon angeschlossenen Gewerkschaft bilden.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Gewerkschaftsfon. gressen sind alle solche Gewerkschaften, welche ohne genügende Ent schuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstand sind.
Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen und für die überschießende Mitgliederzahl, welche 3000 nicht erreicht, einen weiteren Delegierten zu wählen. Gewerkschaften, welche weniger als 3000 Mitglieder zählen, wählen einen Delegierten. Der Wahlmodus bleibt den einzelnen Gewerkschaften überlassen.
Die Zahlung der Quartalsbeiträge an die Generalfommission soll am Schlusse eines Quartals für das verflossene Quartal erfolgen. Bis zum Kongreß ist also nur der Beitrag für das erste Quartal 1914 fällig. Es sind sonach alle an die Generalfommission angeschlossenen Gewerkschaften zur Teilnahme an dem Rongreß berechtigt, welche ihre Quartalsbeiträge für die erste Hälfte des Jahres 1913 bezahlt haben.
Die Wahlen der Delegierten werden nach den vorstehenden Bestimmungen von den Vorständen der Zentralverbände ausgeschrieben werden.
Die Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands . C. Legien, Berlin SO 16, Engelufer 15.
Bebels Erinnerungen.
Der dritte Band von Bebels Memoiren ist nun erschienen: Aus meinem Leben. Von August Bebel . Dritter Teil, herausgegeben von Karl Kautsky . Stuttgart , J. H. W. Diez Nachfolger. Leider ist es das letzte der Bücher. Der Tod schlug dem großen Vorfämpfer des Proletariats die Feder aus der Hand, noch ehe daß auch nur der dritte Band seiner Lebenserinnerungen beendet war, und dieser Band umfaßt bloß die Beit von 1878 bis 1882. So weht uns aus den Blättern ein legtes Grüßen des Mannes entgegen, der in seinem Wesen und Wirken die unvergleichliche Verkörperung der Befreiungssehnsucht, des Kampfwillens der Arbeiterklasse war. Bis zu seinem letzten Atemzug hat Bebel mit leidenschaftlicher Bähigkeit an dem Wunsche gehangen, den reichen Schatz seincs Erlebens und Erfahrens als Führer der Sozialdemokratie in