228 Die Gleichheit Nr. 15 dieser Ruf kommt von denselben Herren, die durch ihre gesamte Wirtschafts- und Zollpolitik, durch das Bremsen in der Sozialpolitik die Ursachen der Furcht vor allzu großem Kindersegen in den Kreisen der Minderbemittelten erst geschaffen, mindestens stark vermehrt haben. Als ich den verrückten Antrag zuerst las, erinnerte ich mich an jenen„berühmt" gewordenen Brief Friedrichs des Großen, den er am 26. Dezember 1741 an Voltaire schrieb, in dem es hieß:„Ich betrachte die Menschen als eine Herde Hirsche in dem Wildpark eines großen Herrn, die keine andere Aufgabe haben, als den Park zu pöblieren." Und mit Bitterkeit sagte ich mir: Soll das etwa auch heute noch gelten? Heute, in der Zeit des erwachten Persönlichkeitsbewußtseins bei der großen Masse des Volkes, in der Zeit der glänzenden Arbeiterbewegung erträgt weder der einzelne noch die Masse geduldig einen solch schamlosen Eingriff in die persönliche Freiheit, sondern wird sich mit ganzer Kraft gegen diese Tyrannei wehren. Freilich, das geforderte Gesetz wird in der Praxis nicht alle treffen, sondern nur die Minderbemittelten, und das sollte es Wohl auch von vornherein, denn solange die Besitzenden allein ihre Familien künstlich klein hielten, hat niemand daran Anstoß genommen; erst als auch die Minder� bemittelten, vor allem die Arbeiter, die gleiche Praxis zu üben begannen, erklang der Ruf nach Zwangsmaßnahmen. Die reiche Dame wird aber auch dann leicht Rat und Hilfe bei ihreni Hausarzt finden oder, da sie reichlich zahlen kann, trotz aller Verbote die Präventivmittel im geheimen kaufen können. Für Geld kann man bekanntlich„den Teufel tanzen lassen", warum denn nicht verbotene Sachen kaufen? Ja, selbst wenn die Fabrikation der antikonzeptionellen Mittel in Deutschland verboten werden könnte und verboten würde die Kindßrverhinderungsindustrie, wie Pfarrer Naumann sie nennt—, wäre die Erlangung dieser Mittel für reiche Leute nicht schwer. Es würde, wenn der Prosit, der winkt, nur groß genug wäre, alsbald ein schwungvoller Schmuggel entstehen, um den deutschen Bedarf zu decken. Dagegen würde sich das Gesetz mit aller Wucht gegen die armen Frauen kehren, die aus großer Not dazu kommen, die Kinderschar klein zu halten. Das verlangte Gesetz enthüllt sich also als ein Ausnahmegesetz, als nackte Klassenmaßregel gegen die Arbeiter und die sonstigen nicht reichen Leute und fordert um so mehr zum schärfften Protest heraus. Und zu diesem Protest sind wir um so mehr berechtigt und berufen, weil wir mit derselben Schärfe die törichte Anschauung bekämpft haben, die die Geburteneinschränkung als revolutionäre Waffe im Klassenkampf pries, als ein Mittel, die Klassenlage der Arbeiter zu heben. Wir haben stets betont, so sehr die Geburteneinschränkung für den einzelnen notwendig, ja unentbehrlich sein kann, so wenig kann sie als ollgemeine Maßregel zur Hebung der Klassenlage der Arbeiter oder gar als Mittel zu ihrer Befreiung angesehen werden. Unfreiheit und Ausbeutung als Ursachen der elenden Klassenlage wurzeln im Kapitalismus und werden nur mit dessen Überwindung verschwinden. Wird die Notlage des einzelnen durch eine große Kinderschar verstärkt und unerträglich, ist es seine ureigenste persönliche Angelegenheit, einen zu reichlichen Kindersegen hintanzuhalten, und weder eine Partei noch der Staat haben dabei etwas dreinzureden. Pfarrer Naumann, der den reaktionären Antrag mitunterzeichnete, vielleicht gar sein intellektueller Urheber ist. hat in der Freitagnummer des„Berliner Tageblatts" seinen Standpunkt verteidigt. Er sagt dabei unter anderem:„Ein Volk kommt körperlich und geistig nur vorwärts, wenn es weiterleben will. Dieser Wille zum Leben ist aber eine sehr verwickelte seelische Erscheinung." Sehr Wohl, und dann glaubt Herr Naumann mit dem Polizeiknüppel auf diese verwickelte seelische Erscheinung wirken zu können? Freilich soll das geforderte Gesetz, wie er besänftigend hinzufügt, nur der erste Schritt sein, den Geburtenrückgang einzudämmen,„weitere Schritte müßten alsdann auf dem Gebiet der sozialen Erleichterungen des Willens zum Kinde liegen". Ei nun, wer einsieht, daß soziale Erleichterungen notwendig sind, der sollte doch alles daransetzen, daß damit der Anfang gemacht wird, daß also die beabsichtigten„weiteren Schritte" die„ersten" würden, alsdann könnte der Gedanke an solch entwürdigende und empörende Zwangsmaßnahmen gegen eine freiheitliebende Bevölkerung gar nicht erst aufkommen und Wurzel schlagen. Herr Naumann ist weiter der Ansicht, daß es notwendig sei,„die verschiedenen Einflüsse zu untersuchen und in ihrem gegenseitigen Verhältnis abzuschätzen, die auf den Lebenswillen wirken". Sicherlich wird man das müssen, sofern man diese Einflüsse nicht kennt. Denn dieser„Wille zum Leben", um mit Naumann zu reden, diese„verwickelte seelische Erscheinung" ist wahrhaftig keine Abstraktion, keine Gabe, die vom Himmel gefallen ist, sondern eine Erscheinung, die der Gesamtsumme der Verhältnisse entsprossen ist, in denen wir leben, eine Erscheinung, die stärker oder schwächer wird, je nachdem die Verhältnisse sich ändern; oder, um mit Naumann zu reden,„je mehr oder weniger die sozialen Erleichterungen des Willens zum Kinds" einsetzen. Aber diese Summe der Verhältnisse, die zur Geburtenbeschränkung geführt, sie sollten, meine ich, allbekannt sein, denn sie bestehen nicht erst seit gestern und heute, sondern seit vielen Jahren, ihr Einfluß ist höchstens mit der Zeit gewachsen, und die Entwicklung der medizinischen Technik ist fortgeschritten, die eine Verbesserung der Präventivmittel brachte. Wer aber die Summe dieser Verhältnisse nicht kennt und doch, bevor er sie studiert, mit solch gemeingefährlichen Gesetzesvorschlägen kommt, handelt mit einer Leichtfertigkeit und Gewissenlosigkeit, die ihresgleichen sucht. Und obgleich Herr Naumann die Einflüsse, wie er angibt, kennt, prägt er das böse Wort:„Versichcrungssinn", der den Lebenssinn in den Kreisen der festbesoldeten und pensionsberechtigten Beointen eingeschränkt haben soll. Ich war verblüfft über die Oberflächlichkeit eines solchen Urteils. Nicht die Sicherung der Existenz durch festen Sold und Pension für jene Glücklichen, die Stellung haben, wirkt hier allein oder in erster Linie auf„den Willen zum Kinde", sondern umgekehrt das große Überangebot der Kräfte in dieser Veamten- kategorie, die Tatsache, daß nur verhältnismäßig wenige den rettenden Hafen der Festbesoldung erreichen, ohne damit der Kargheit der Lebenshaltung entrückt zu sein.(Schluß folgt.) Zur Krankenversicherung der Hausangestellten. IV. Änderung des Dienstvertrags durch die Reichs- versicherungsordnung. Nach§617 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muß der Dienstherr seinen Dienstboten im Falle der Krankheit ärztliche Behandlung und Pflege bis zu sechs Wochen gewähren, jedoch nicht über die Dauer des Dienswertrags hinaus. Die den Hausangestellten dadurch gesicherte Fürsorge ist bekanntlich eine recht mangelhafte gewesen. Die Bestimmung hat aber nunmehr ihre Bedeutung verloren. Absatz 2 deZ angegebenen Paragraphen besagt nämlich, daß die obige Verpflichtung der Dienstherrschaft dann nicht eintritt, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung des kranken Dienstboten durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist. Das ist nun allgemein geschehen durch die Einführung der Krankenversicherungspflicht für die Dienstboten. Allerdings kann ausnahmsweise für einen Dienenden die Versicherungsfreiheit bewilligt werden. Jedoch nach der Reichsversicherungsordnung ist dpnn die Herrschaft zu einer Krankenfürsorge verpflichtet, wie sie von der Kasse geleistet werden müßte. Die Gesindeordnungen der einzelnen Länder verpflichten die Dienstherrschaften mitunter zu einer Fürsorge für den
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25 (15.4.1914) 15
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