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Nr. 26.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

15. Jahrg.

Die Insertions- Gebühe beträgt für die fechsgespaltene Kolonels zeile oder deren Raum 40 Pfg., für Bereins- und Versammlungs- Anzeigen, somte Arbeitsmarkt 20 Pfg. Inferate: für die nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ift an Wochentagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet.

Hernsprecher: Hmt I, Mr. 1508. Telegramm Adresse: Bozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der sozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Benth- Straße 2.

Dienstag, den 1. Februar 1898.

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Unternehmerfchuk auf Umwegen. if u rührend, mit welchem plößlichen Intereffe man sich zu verbrieftes Recht! Jedem Nichtjuristen leuchtet es auf den ersten Es ist zu Beiten des oft so geringgeschäßten Publikums annimmt. Sonst fiel Blick ein, daß diese Gleichstellung falsch ist und zu den unsinnigften Die Strafandrohung des§ 153 der Gewerbe- Ordnung nennt das berühmte Wort es giebt teine Deffentlichfeit", als aber ein Konsequenzen führt, daß das ganze Geschäftsleben darin besteht, das Ding beim richtigen Namen und macht offen und ehrlich das Maurer einige vom Bahnhofe tommende Leute fragte: Seid Ihr Vortheile zu erstreben, auf die man noch fein Recht hat, sondern Interesse an einer Koalition zum Strafverschärfungsgrunde, ja theil- Maurer? Seid Ihr Kollegen? Ihr werdet doch nicht?" da sich erst eines verschaffen will, die aber deshalb doch nicht als rechts­weise zum einzigen Grunde der Bestrafung bei Handlungen, hielt man die Gefühle des Publikums, oder mit anderen Worten die widrig angesehen werden können. Jeder Kaufmann, der unter die an sich eine harmlosere gefeßliche Beurtheilung erfahren öffentliche Meinung, dadurch für genügend verletzt, um eine acht Ausnüßung einer günstigen Konjunktur den Preis seiner würden. Aber das ist noch lange nicht genug zum tägige Haftstrafe auszusprechen. Waare erhöht, thut dies, weil er weiß, daß seine Schuße der bedrohten Unternehmerinteressen. Leider läßt sich Natürlich wird die Frage aufzuwerfen sein, was denn die ganze Abnehmer die Waare brauchen, und er droht dabei nicht alles unter den beliebten§ 153 bringen, und viele Arbeiter Sache das Publikum angehe, und da pflegt dann die Begründung stillschweigend oder ausdrücklich, er werde ihnen sonst nichts find nun einmal so niederträchtig gefeßlich in ihrem Vor- gegeben zu werden, daß das Publikum an solchen Beeinflussungen zu verkaufen. Nun denken allerdings die Juristen nicht daran, die gehen, daß man ihnen mit dieser Spezialstrafandrohung gar nichts gunsten der Streifenden ergerniß" nähme oder nehmen fönnte. Konsequenz ihrer Auffassung zu ziehen und einen solchen Geschäfts­anhaben kann. Natürlich ist das ein haltlofer Scheingrund. Erstens denkt das mann wegen Erpressung anzuflagen, aber Arbeitern gegenüber, die Da hält denn der Unternehmer Umschau im gemeinen" Rechte, Publikum nicht daran, sich über ein anständiges und gefittetes Ge- namens ihrer Kollegen über die Gewährung befferer Arbeits­ob sich nicht dort etwas findet, das seinen Interessen dienlich wäre. fpräch zu ärgern, und wenn es wirklich Leute giebt, die thöricht bedingungen oder die Wiedereinstellung Entlassener verhandelten, 3war führt das gemeine Recht seinen Namen davon, daß es die und ungerecht genug sind, dem Arbeiter das Recht nicht gönnen bat man sich wiederholt zu dieser Konsequenz entschlossen. allgemeinen Interessen schüßen soll und sich gegen alle zu wollen, das jeder für sich in Anspruch nimmt, so ist das Man nahm an, daß sie einen rechtswidrigen Bermögensvortheil" Klassen ganz in gleicher Weise wendet; man braucht aber nur Gesetz offenbar nicht dazu da, so unfittliche und alberne Empfin- erstrebt hätten und sah die" Drohung" in der Ankündigung, mittels einer kleinen juristischen Alchemie aus der Verlegung der dungen zu schüßen. die Arbeit niederlegen zu wollen. So konnte man wegen Ers privaten Unternehmerinteressen den Begriff einer Verlegung der pressung" monatelange Gefängnißstrafen verhängen und dem ehrlichen allgemeinen Rechtsordnung herauszudestilliren und siehe, das ersehnte Arbeiter den Makel einer ehrlosen Handlung anheften. Gold des Ausnahmerechts ist da.

Das haben denn auch die Gerichte an vielen Orten eingesehen. Die Antlagen wegen groben Unfugs in solchen Fällen endeten meist in zweiter Instanz mit Freisprechung, und der Kummer der Unter­nehmer, daß ihnen darin die Justiz nicht willfährig gewesen, hallt beweglich genug im Posadowsky 'schen Zirkulare nach.

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Es ist eine unglaubliche Berblendung, wenn es Leute giebt, die Der Hauptkummer der Unternehmer ist immer, daß es ihnen so denken, die Arbeiterbewegung mit solchen Mitteln lahm zu legen. Man schwer wird, ihre guten Lämmer vor der ansteckenden Berührung schädigt auf diese Art die Arbeiterschaft als ganze garnicht, mit den koalirten Böcken zu schützen. Da läßt man sich für schweres Der§ 153 der Gewerbe Ordnung befriedigt aber die Unter den betroffenen einzelnen nur wenig, da er ja weiß, daß Geld und unter Versprechungen, die freilich etwas leichter wiegen, nehmer auch noch in einer anderen Richtung nicht. Er ist entstanden er vor seinen Genossen seine Ehre nicht verloren hat. Leute aus Polen und Italien kommen, für die der patriotische aus zwei Paragraphen der preußischen Gewerbe- Ordnung, die in Aber was darunter leidet, und zwar gründlich, das Unternehmer in Streifzeiten mit Vergnügen das doppelte gleicher Weise den Arbeiter bestrafen, der andere Arbeiter, und den ist der Respekt vor dem Strafgesetze. Die Verfolgungen gegen die von dem zahlt, was er seinen landsmännischen Arbeitern Unternehmer, der andere Unternehmer zu Koalitionen zu zwingen Arbeiterbewegung haben es glücklich so weit gebracht, daß einer verweigert, oder man schickt Sendboten in fleine Städte fucht. Daran hat die Reichs- Gewerbe Ordnung trok etwas all- Verurtheilung zu einer Gefängnißstraße nichts Ehrenrühriges mehr und Dörfer und läßt werben, was Beine hat, manch gemeinerer Fassung nicht ändern wollen, und deshalb kann beispiels- anhängt, denn die bravsten Leute verfallen ihr am leichtesten. mal auch was teine hat; kommt dann aber die Schaar nach Berlin , Immerhin machte man im Publikum noch einen Unterschied zwischen so hört sie von den Kollegen am Orte, wie es steht, Lügen haben Berurtheilungen wegen politischer Delifte und wegen ehren­eben feine lange Lebensdauer, bei manchem regt sich wohl auch die rühriger Handlungen. Die Praxis ist aber auf dem besten Scham, furz und gut, bald behält der Unternehmer nur noch die Wege, auch diesen Unterschied zu verwischen, wenn sie durch künst= allerelendesten Leute, die sich anderwärts nicht mehr forthelfen liche Auslegung auständige Leute eines gemeinen Verbrechens schuldig können, und er muß von neuem auf die Suche gehen. erflärt. Nach unsrer Meinung hätte der heutige Staat am wenigsten Anlaß, sich darüber zu freuen.

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Politische Uebersicht.

weise ein Fabrikant, über den Arbeiter die Sperre verhängen, oder dem fie mit einem Streit drohen, um eine Lohnerhöhung oder eine beffere Werkstattsordnung zu erzwingen, diesen Paragraphen nicht zur Unterdrückung seiner wirthschaftlichen Gegner benußen. Die Unternehmerschaft mußte also suchen, den Arbeitern noch einen neuen Strick zu drehen, und dazu war wieder der grobe Un­Darum ist es für die Unternehmer zehnmal wichtiger, die fug" gut. An einigen Orten des Königreichs Sachsen ging man Streitbrecher vor den überzeugenden Gründen der koalirten Ar- voran, die preußische Provinz Sachsen , dem Königreiche auch sonst beiter zu schützen, als vor ihren Beleidigungen und Fäusten. Gewait- ähnlich in besonders schneidigen Strafverfolgungen gegen die Arbeiter­afte haben ohnehin die für die Kapitalisten unbezahlbare Wirkung, bewegung man denke an die Staatsanwälte Maizier und Lorenz die Arbeiter gegen einander zu verheyen, ihre Interessengemeinschaft folgte. Da gelang es, Annoncen in Arbeiterblättern wie diefe: Berlin , 31. Januar. in den Hintergrund treten zu lassen und die beleidigten Streit­Der Zuzug nach hier, Werkstelle des Herrn...... ift bis auf Aus dem Reichstage. Sechsundvierzigtausend Mark brecher an den Unternehmer zu fetten. Dagegen, je gefeßmäßiger weiteres fernzuhalten. Die Lohnkommission. Gehaltserhöhung auf einen Ruck ist ein anständiger Happen. und ruhiger die Anhänger der Koalition versuchen, die noch von als groben Unfug mit 4 Wochen Haft zu bestrafen! Besonders Dem Herrn Reichskanzler ist heute dieses Glück fast ohne ihnen getrennten Kollegen zu überzeugen, um so größere Aus- litt unter dieser Praxis die Thüringer Tribüne", deren Redakteure fichten haben sie, den Unternehmer zu ifoliren. Darum heißt die wiederholt verurtheilt wurden, weil sie bie Arbeiter aufgefordert machte auf den ungeheuerlichen Widerspruch aufmerksam, der Widerspruch widerfahren. Nur unser Genoffe Singer Losung für diesen: Schutz der Streitbrecher vor der Gefeßlich hatten, ihren Schuhbedarf nicht von Privatunternehmern, sondern machte auf den ungeheuerlichen Widerspruch aufmerksam, der teit der Kollegen! aus der genossenschaftlichen Deutschen Schuhfabrik zu entnehmen. darin liegt, daß man den Unterbeamten bei Gehältern von Das geht nun nicht überall so leicht wie in Hamburg , wo man Aber der Redakteur der konservativen Thüringer 700-900 m. jede Aufbesserung versagt, dem Kanzler aber das mit Hilfe nachsichtiger Behörden Schiffstafernen für Arbeitswillige Beitung", der an seine Leser die entgegengesetzte Aufforderung Gehalt von 54 000 Mart auf 100 000 Mart- erhöht. einrichten konnte. Jm Binnenlande führt man die Angeworbenen erlaffen hatte, keine Waaren aus der Sächsischen Schuhfabrik zu Natürlich wurde die Erhöhung weil unbedingt nothwendig", wohl auch in geschlossenen Trupps unter polizeilicher Bedeckung vom taufen, wurde zwar auch von der Staatsanwaltschaft angeklagt, bewilligt. Bahnhofe zu fasernenartigen Wohnungen und zur Arbeit, aber eine jedoch freigesprochen. Annäherung ist doch nicht so völlig zu verhindern. Eine lange Debatte entspann sich dann über die Frage, Als Grund der Verurtheilung figurirte in allen diefen Fällen ob 100 000 m., die zur Ausschmückung des Reichstags= Ge wieder die Beunruhigung des lieben Publikums, dessen Empfindungen schmerzhaft berührt würden, wenn es läse, was ein gutgesinnter Fabrikant sich fagen laffen müsse. Glücklicherweise waren die Gerichte nicht immer so feinfühlig; fogar im Mutterlande der Aus legung des groben Unfugs gegen Arbeiter, im Königreich Sachfen, lehute ein Gericht eine Verurtheilung eines angeflagten Redakteurs

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" Diese Auslegung des§ 360 Nr. 11 läuft im Grunde ge­nommen auf die Aufhebung der Preßfreiheit hinaus. Denn der Richter braucht nur von seinem fubjektiven Standpunkte aus in dem Juhalte der Druckschrift eine Ungehörigkeit zu finden und eine Behelligung des Publikums anzunehmen, und das Preß­erzeugniß ist der Strafe verfallen. Der Richter ist dann nicht mehr Richter, sondern Zenfor und wird in eine Rolle gedrängt, die seiner nicht würdig ist."

Das sind goldene Worte, deren Werth auch dadurch nicht geringer wird, daß das Urtheil, dem sie entnommen sind, zufällig nicht über einen Arbeiterredakteur, sondern über einen Anti semiten gefällt wurde.

bäudes bestimmt sind, auf den Etat des Reichsamtes des Innern oder des Reichstags zu setzen sind. Ein Antrag, die Position an die Budgetkommission zurück zu verweisen, wurde abgelehnt und der Titel bewilligt.

Beim Etat des Reichsamtes der Justiz brachte der Ab­geordnete Bassermann die Sicherung der Bauhandwerker gegen die Verluste beim Bauschwindel zur Sprache und ver= langte er weiter die Berufsprüfung für das Schiffergewerbe und die Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte. Der Abg. Rickert erfundigte sich nach dem Stande der Deportationsfrage, worauf der Staatssekretär Nie ber= ding mittheilte, daß sämmtliche Gouverneure unserer Kolonien sich aus klimatischen und anderen Gründen gegen die Des portation ausgesprochen haben. Das mörderische Klima unserer Kolonien verbiete eine solche Maßnahme.

Unser Genosse Auer brachte darauf den Strafvollzug im Inland zur Sprache, geißelte die schlimmen Zustände auf diesem Gebiete und fragte: wann wir endlich zu der feit 28 Jahren versprochenen gesetzlichen Regelung auf diesem Ges biete kommen?

Nicht weniger als drei Bundesraths- Bevollmächtigte bes mühten sich, die recht unangenehmen Thatsachen, die unser Genosse vorbrachte, zu bemäntelu. Morgen wird die Debatte über den Justizetat fortgesetzt, dann kommt der Postetat au die Reihe.

Da hilft das Straßenpolizei Reglement. Man nimmt im allgemeinen an, die Straßen in der Stadt feien für jeden Bürger da, der so oft er wollte auf ihnen entlang gehen fönnte, und niemand hätte das Recht, einen zu fragen, welche Ge­danken er dabei habe; so wird es allerdings auch für gewöhnlich gehandhabt. Wenn aber in irgend einer Fabrik gestreift wird, so wendet fich der Besitzer an die Polizei mit folgenden Worten ab: mit der Behauptung, seine Getreuen würden von den Streifern, belästigt", und alsbald wird die Straße von Schußleuten bescht. Da ist kein Trottoir so breit und menschenleer, kein Fahr­damm so beängstigend still, daß nicht im Interesse der Aufrecht­erhaltung des Verkehrs" jedem Streifenden das Stehen bleiben, das Auf- und Abgehen, ja sogar oft das Wiederkommen verboten würde, und dies in Städten, wo einem brutalen Mob gestattet ist, täglich beim Aufziehen der Wache den Verkehr zu sperren. Da regnet es dann Sistirungen und Strafmandate, und mit der Berufung auf gerichtliche Entscheidung ist nichts zu erreichen, denn unsere Gerichte halten sich nicht immer für befugt zu prüfen, ob die Anordnungen der Schuylente begründet und nothwendig waren, sondern glauben, sich darin deren Autorität unterordnen und jeden verurtheilen zu Aber zur Ehre der Justiz muß es gesagt werden, daß trotz aller müssen, sobald feststeht, daß er den Befehl eines Schußmanns Versuche der Unternehmer nicht sämmtliche Gerichte sich herbeiließen, nicht sofort befolgt hat. den Intereffenfampf der Arbeiter gerade in dieser besonders ge­Dabei wäre es wohl nöthig, solchen Sachen recht auf den fünftelten Weise zu bemmen. In mehreren Oberlandesgerichts­Grund zu gehen, denn bekanntlich nehmen es die Unternehmer mit Bezirken wurde die Verurtheilung wegen groben Unfugs in Fällen ihrer Behauptung von Belästigungen nicht allzu genau. der Sperre gegen Unternehmer abgelehnt, und seit sich das Kammer­Oft weiß der angeblich Belästigte nicht das geringste gericht dem angeschloffen hat, ist auch anderwärts in diesen Ver davon. Im Sommer 1897 wurde ein streikender Möbel- folgungen etwas Nube eingetreten. Die Hintermänner des polirer an einem Tage zweimal auf Beranlassung des Unter- Bofabowsky'schen Erlasses werden freilich davon wenig erbaut sein. nehmers verhaftet. Das erste Mal, weil er einen Arbeitsuchenden Desto mehr dürften sie ihre Freude an den Entscheidungen abgehalten habe, sich zur Arbeit zu melden". Obgleich der betreffende haben, die den Vertrauensleuten der Arbeiter wegen Erpressung Das preußische Abgeordnetenhaus feßte heute die Berathung gar feine Arbeit gesucht hatte und die Angabe des Fabrikanten zu Leibe gehen. Nirgends zeigt sich in höherem Maße, wie des Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung fofort für unwahr erklärte, erfolgte doch die Siftirung. Das zweite eine spizige Buchstaben- Auslegung von scheinbar logischer fort. In der Generaldebatte, die sich an den Titel Minister" Mal behauptete der Unternehmer, der Streifende hätte einen anderen Konsequenz im stande ist, den Geist eines Gesetzes in sein fnüpfte, wurden noch einmal alle Wünsche der Agrarier zur Sprache Möbelpolirer mit Prügeln bedroht; wieder ging's zur Polizeiwache, Gegentheil zu verkehren und anständige Menichen, die gethan haben, gebracht, wobei auch das Verlangen auf Aufhebung der Verpflichtung und wieder war die ganze Behauptung erfunden. Der Voll was jeder für erlaubt hält, zu Verbrechern zu stempeln. Unter Er zur Rückerstattung der Grundsteuer Entschädigung diesmal nicht ständigkeit halber sei bemerkt, daß alle Instanzen es ab- preffung versteht das Strafgesetz die Fälle, in denen jemand durch fehlte. Bekanntlich hat die Regierung einem von beiden Häusern lehnten, gegen den Unternehmer wegen Freiheitsberaubung Drohungen seinem Opfer rechtswidrige Vermögensvortheile im vorigen Jahre angenommenen diesbezüglichen Gefeßentwurf ihre und wiffentlich falscher Anschuldigungen einzuschreiten, die abpreßt. Man denke an die häufigen Fälle, wo ein Theilnehmer Zustimmung versagt, Die Antwort auf die Frage des Abg. letzte Instanz mit der Behauptung, ein Zeuge wäre nicht be- oder Mitwiffer einer strafbaren Handlung sich sein Stillschweigen v. Riepenhausen( f.) nach dem Grunde, der hierfür maßgebend ftimmt genug bezeichnet, dessen Adresse bis ins kleinste aften- fchwer begablen läßt und feine Opfer durch die stete Drohung der gewesen sei, blieb der Landwirthschaftsminister zur großen Betrübniß tundig war. Anzeige schonungslos ausquetscht. Mit gutem Grunde betrachtet des Fragestellers, der sich immer und immer wieder darüber beschwerte, Aber die Anwendung des Straßenpolizei- Reglements tann natür das Boltsgewissen dies als eine der ehrlosesten, niedrigsten schuldig. Ebenso mußte es sich der Minister versagen, dem Abg. lich den Unternehmern und allen denen nicht genügen, die sich Handlungen, und das findet im Strafgesetzbuche seinen Ausdruck Dr. Hahn auf seine vielen, theils vor den Reichstag , theils vor für das Wort: schwerste Strafe demjenigen, der andere von frei in der hohen Minimalstrafe von einem Monat Gefängniß, auch für ganz andere Refforts gehörenden Fragen zu antworten. Die bes williger Arbeit abhält", begeistern. Damit kann man dem Streifen- den mildesten Fall. Hätte sich der Gesetzgeber träumen lassen, daß fannte Angelegenheit der drei Landräthe in Hannover bei dem Etat den äußerstenfalls einige Mark Geldstrafe aufbrummen. Da sollte man die friedlichen Verhandlungen, die eine Arbeiterkommission zur der landwirthschaftlichen Verwaltung in Verbindung mit geistreichen nun das kriminalistische Allheilmittel, der Grobe Unfug" helfen, bei Vermeidung eines Streits mit dem Unternehmer angeknüpft, darunter hippologischen Betrachtungen zur Sprache zu bringen, das bekommt dem man doch auf 6wöchige Freiheitsstrafen für jeden Fall kommen fann. bringen würde, so hätte er wohl die mildeste Geldstrafe gestattet. allerdings nur Herr Hahn fertig. Nachdem das Gehalt des Ministers Die Begründung ist dabei die: Wer einen Streitbrecher auf der Die Schuld an diesen Verurtheilungen, die das Rechtsefühl des endlich bewilligt war, wurden noch einige unbedeutende Kapitel Straße oder an einem anderen öffentlichen Orte anredet, ihn fragt, Boltes verlegen, trägt wie gesagt eine Buchstabenauslegung, die man nicht ohne wesentliche Debatte erledigt und darauf die weitere Berathung welches Handwerk er treibe, ob er wisse, daß gestreift werde anders als geistlos nennen fann. Das Gesetz erfordert bei der auf morgen vertagt. u. f. w., der belästigt nun nicht, wie man denken Erpreffung, daß der Thäter einen rechtswidrigen Vermögens- Als interessanter Zwischenfall ist zu erwähnen die Beschwerde sollte, ihn, denn das würde der Angeredete stets wahr vortheil erfirebte. Da sagen nun die Juristen: rechtswidrig ist, des Abg. v. Szmula( 3) über die theils verstümmelt, theils direkt heitsgemäß in Abrede stellen, sondern- das Publikum! worauf einer tein Recht hat, nämlich kein juristisch verfolgbares, falsch wiedergegebenen Parlamentsreden in der Tagespresse. Sein