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fowohl von einer Metallarbeiter Versammlung wie von der Volts: Pastors Witte verurtheilt. Es handelte fich um Artikel im„ Bolt" und 1 tam, folgert die Anklage einerseits aus dem Mißverhältniß der EntHimme" gerügt worden. Die genannte Firma hat nun für ihre in der„ Evangel. Kirchenzeitung". Das Landgericht I hob dann schädigungssumme zu den Insertionskosten und anderseits daraus, Arbeiter Aborte eingeführt, die folgendermaßen aussehen: Sie die Vorentscheidung auf und verurtheilte Stöcker nur wegen einfacher daß den Agenten das Schicksal ihrer eingereichten Aufträge völlig find trichterförmig, schräg, nach hinten höher auslaufend Beleidigung seines Kollegen. Demnächst hob dann der Straffenat des gleichgiltig war, obgleich sie für den Fall eines Verkaufs gebaut. Auf den beiden Seitenwänden des Trichters ist Kammergerichts das landgerichtliche Urtheil auf und verwies die des Grundstücks noch 20 pCt. der bedungenen Provision von den eine Holzleiste aufgeschraubt, die nach hinten zu eine Biegung Sache zu anderweiter Entscheidung an das Landgericht II. Gebr. Wendler zu erhalten hatten. Da die Angeklagten ihre Schuld Setzt sich jemand auf den Abort, dann drücken die Dieses sprach Stöcker gänzlich frei, worauf Herr Witte Revision bestreiten und das von ihnen gehandhabte Geschäftsverfahren als Enden der Leisten sich in die Oberschenkel und Kniekehlen. Dadurch einlegte. Ihn vertrat gestern vor dem Kammergericht der Justiz durchaus zulässig erklären, so sind nicht weniger als 320 3eugen tritt eine Störung der Blutzirkulation ein, was Wadentkrämpfe, rath Dr. v. Gordon, während Stöcker durch den Reichstags: geladen, von denen gestern etwa 100 anwesend waren. Diese wurden auf Beineinschlafen und andere Schmerzen verursacht. Hinzu kommt Abgeordneten Vielhaben vertreten wurde. Dr. von Gordon nächsten Donnerstag, die übrigen Zeugen später vorgeladen. Die Verhand noch, daß man bei Benutzung des Klosetts gezwungen ist, den Kopf machte vor allem geltend, daß das Landgericht II zu lung dürfte mindestens 10 Tage in Anspruch nehmen. Die Anklage vertritt von der Seite zu halten, da die Thür zu nahe heransteht. unrecht nicht geprüft habe, ob Stöcker nicht etwa der Staatsanwalt Nölte , die Vertheidigung führen die Rechtsanwälte Die für einen gewissen Theil der Unternehmer höchft wichtige Beihilfe zur Beleidigung schuldig sei. Das Kammer- Wronker, Dr. Schwindt, Leonh. Friedmann, Dr. Mar Frage, wie man den Arbeitern die Befriedigung natürlicher gericht schloß sich diesem Einwande an und hob auch die Ent Cohn und Janab Cohn. Als Sachverständige wirken mit KaufBedürfnisse innerhalb der Arbeitszeit abgewöhnen könne, scheint scheidung des Landgerichts II auf, und zwar insoweit, als mann Adolf Oliven und Bücherrevifor Dört. Die beiden durch die geniale Erfindung des vorstehend beschriebenen Arbeiter dadurch der Angeklagte auch der Beihilfe der Beleidigung für nicht- Hauptangeklagten find Anfang März v. I. in Haft genommen Klosetts gelöst zu sein. Bor etwa 1/2 Jahren wurde dieses Marter schuldig erklärt worden ist. Zur nochmaligen Verhandlung und worden. Das Urtheil werden wir nach Schluß der Berhandlung Instrument in einem Organ der Eiſenindustriellen empfohlen. Entscheidung wurde der Streit zwischen den beiden feindlichen mittheilen. Schäffer u. Budenberg werden nicht die einzigen sein, die es ein Brüdern in Chrifto jetzt an das Landgericht in Potsdam ge geführt haben. Da sage noch einer, daß in der bürgerlichen Gefell - wiesen. schaft das Genie verfümmern müsse! Nur praktisch hat es au sein, dann kommts durch.
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Der Rekord in der Anwendung des Groben Unfug paragraphen gegen Arbeiter ist entschieden in der Stadt Die Verhandlung eines Riesenprozeffes begann gestern vor Schfeudis erreicht worden. Dort hat der Bürgermeister eine Vers der 9. Strafkammer des Landgerichts I unter Vorfiz des Land- ordnung erlassen, wonach man sich Sonntags nur in befferer" Aus dem Harze wird uns geschrieben: Voriges Frühjahr war gerichtsraths Boisly. Die auf wiederholten Betrug bezw. Beihilfe Kleidung auf der Straße sehen lassen darf. Diese furiose Verin Magdeburg der Bezirks- Eisenbahnrath versammelt, um sich u. a. lautende Anklage richtet sich gegen folgende 11 Personen: 1. Makler fügung hat jetzt zu einer Verhandlung vor dem Schöffen mit der Nothlage der Harzer Industrie und der Harzer Arbeiter- Georg Wendler aus Charlottenburg , 2. Raufmann Albert gericht geführt, das der sonderbaren Kleiderordnung mit Hilfe bevölkerung zu beschäftigen. Die Harzer Kalksteinwerte Wendler, 3. Witwe. Friederike Emilie Wendler, bes allumfassenden Groben Unfugparagraphen" beitrat. Der An brauchten Frachtermäßigung, damit die Arbeiter, die Kalfsteinbrecher, 4. Agent Samuel Jsraelsti, 5. Agent Beruh. Grüßte, flage lag folgender Thatbestand zu grunde: Der Geschirr fich etwas Geld für den Winter sparen könnten. Der Unterharz sei 6. Agent Richard Schmidt zu Charlottenburg , 7. Agent Emil führer Engelmann hatte Sonntags bei seinem Herrn, dem Fuhrjetzt hauptsächlich auf die Kalkstein- Industrie angewiesen. Den Aus- Meister zu Waidmannsluft, 8. Agent Berthold Renner, werksbesitzer Winkler, die Wagen vorzurichten, den Stall auszumisten führungen der Gegner der Frachtermäßigung, daß die Arbeiter von 9. Agent Alfred Langenberg zu Charlottenburg , 10. Kaufmann u. s. w.; daß er dabei keine Salonkleider verwenden kann, ist wohl den Ersparnissen des reichlichen Sommerverdienftes im Winter Hugo Rempf, 11. Agent Boleslow Pagorzelski. Der An- denkbar. Er ging dann mittags nach Hause und wollte sich andere leben sollten, sei entgegenzuhalten, daß Sparrücklagen doch geklagte Georg Wendler hatte im Jahre 1891 in Charlottenburg Kleider anziehen. Aber da traf ihn das Geschick. Er wurde vom nicht in solcher Höhe erfolgen könnten, um hiervon mehrere Winter- angefangen, sich mit Vermittelung von Geschäften, insbesondere Bürgermeister notirt und erhielt ein Strafmandat von 1,50 M. Hier monate ganze Familien zu unterhalten. Man möge den Arbeitern Haus, Grundstücks- und Geschäftsverkäufen zu befaffen. Das Ge- gegen legte er Berufung ein und das Schöffengericht zu Schkeudi den geringen Verdienst im Winter gönnen. In dieser Weise agi- fchäft nahm allmälig einen größeren Umfang an. In dieser Weise agi- fchäft nahm allmälig einen größeren Umfang an. Im Jahre 1895 erkannte folgendermaßen: Durch Strafverfügung der Polizeis tirte Herr D. Koch aus Magdeburg ( er treibt das Metier eines trat Albert Wendler in das Geschäft seines Bruders ein. Das Haupt- verwaltung zu Schkeudig vom 14. Oktober 1897 ist gegen den Regierungsraths). Er erweichte die Herzen der Zuhörer, es wurde geschäft blieb in Charlottenburg , während Albert Wendler die Leitung Angeklagten eine Geldstrafe von 1,50 M. festgesetzt worden, eine Frachtermäßigung von 20 pet. bewilligt. Nun, und die Ar- einer Berliner Filiale des Geschäfts selbständig übernahm. Im Jahre 1896 weil er am 10. deffelben Monats, mittags 14 Uhr, groben beiter? Haben die etwas höhere Löhne erhalten? Nein, sie associirten sich die beiden Brüder unter der Firma Gebrüder Unfug verübt habe, indem er trotz Verwarnung die Hallesche betamen nicht einen Pfennig Zulage, wohl aber Abzüge. Immer Wendler, vereinigte Berlin Charlottenburger Grundstück Verkauf Straße in auffällig zerriffener Kleidung pafsirte und dadurch Anrunter wird der farge Lohn gedrückt. Bureaus" und verlegten das Hauptgeschäft nach Berlin , während stand und Sitte verletzte. Der Angeklagte giebt au, in seinem in Charlottenburg nur noch ein 3weiggeschäft verblieb. Eine Arbeitsanzuge durch die Straße gegangen zu sein, weil er von sehr große Anzahl von Anzeigen solcher Personen, die sich seinem Sonntagsdienste Pferdefüttern und Wagenreinigen-- durch das Treiben der Firmen Georg Wendler und Gebrüder gekommen sei, um nach Hause zu gehen. Er habe sich vorher Wendler arg. geschädigt fühlten, gab einer Prüfung noch etwas faufen wollen, weil später wegen der Sonntags
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Gerichts- Beitung.
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Versammlungen.
Wenden wir uns von der nothleidenden Industrie zu der nothleidenden Landwirthschaft. Es ist frühmorgens 5 Uhr. Aus Halberstadts Thor marschirt ine Romgagnie preußischer Infanterie zum exerzieren. Sie haben Raffee getrunken, und nun fingen fie:" Was ist des Deutschen der geschäftlichen Thätigkeit der Gebrüder Wendler Ber- ruhe die Geschäfte geschlossen sind. Der eidlich vernommene Polizeiterland? Wo Eide schwört der Druck der Hand." anlassung und aus dieser Prüfung ist alsdann die umfangreiche wachtmeister Schlägel hat den Angeklagten auf der Straße getroffen. Da kommt ihnen ein Haufe von 20 polnischen Mädchen entgegen, Anklage entstanden. Der Geschäftskreis der beiden Wendler wurde Angeklagter trug Holzpantoffeln, Strümpfe, die so zerrissen Landarbeiterinnen. Weshalb verstummt der Gesang? Wollen die durch zahlreiche Annoncen derselben mehr und mehr vergrößert, waren, daß man die bloßen Füße fah, schmuhige Hofen, eine Sandhafen" Späße machen mit den Mädchen? Die machen aber so durch welche sie reelste Vermittelung von Verkäufen jeder Art ohne wollene Jacke, die an den Ellenbogen zerrissen war, und ein rnsthafte, finstere Gesichter, daß den preußischen Heldensöhnen das Kostenvorschuß" anpriesen. Infolge dieser Annoncen wandten sich auffallend rothes Halstuch. Zeuge machte den AnSerz in die Kommisstiefel fällt. Die Mädchen waren auf der Flucht viele Verkaufsluftige an fie, sie selbst traten wieder mit geklagten darauf aufmerksam, daß er auf einem türzeren Wege, or einem nothleidenden Landwirth dem Herrn Amtmann Diet folchen Personen in Verbindung, die in irgend einer Zeitung um die Stadt herum, nach Hause gelangen könne, und be ann in Heimburg . Dieser fromme Mann hatte sich aus der Pollackei die Verkäuflichkeit ihres Grundstücks, Hauses oder Geschäfts gleitete ihn dorthin. Seine Mutter hat ihre Entrüftung darüber Arbeiterinnen fchicken lassen, die aber die Frechheit hatten, alles zu ankündigten. Wendlers erließen auch in außerberlinischen Beitungen, ausgesprochen, daß der Angeklagte am Sonntag solchen Anzug trug. fangen, was in dem Kontrakt geschrieben stand. Und als darüber insbesondere in fleineren Brovinzialblättern Annoncen, in denen im In dieser Handlungsweise des Angeklagten ist ein grober Unfug zu ferenzen ausbrachen, gingen die Mädchen klagend zur Kreisdirektion Orte des Erscheinens des Blattes oder in der Nähe ein Grundstück, finden. Bekanntlich ist es ein allgemeiner Gebrauch, daß jederBlankenburg. Dietmann wurde zum Zahlen verurtheilt, aber er Haus, Geschäft oder Gastwirthschaft zu kaufen gesucht wurde. Bis- mann Sonntags seine bessere Kleidung anlegt und sich zu e schon 20 neue Mädchen aus Russischpolen bestellt, und als weilen wurde noch hinzugefügt: Bon einem Selbstkäufer". Die puten pflegt. Der beschriebene Anzug des Angeklagten ist so in Sicht waren, entließ er die Klägerinnen ohne weiteres. Als Verkaufslustigen gaben unter der angegebenen Chiffre ihre Offerten schlecht gewesen, daß er auf der Straße auffallen mußte, de Russinnen aber ebenfalls merkten, daß Kontraktschreiben etwas ab und Wendlers erfuhren auf diese Weise ihre Adressen. und daß jeder Mensch, der ihn zu Gesicht bekam, 11 11= nderes ist, als Worthalten, suchten sie ihr Heil in der Waren die Adressen Verkaufsluftiger bekannt geworden, so wurden angenehm berührt wurde. Der Angeklagte hat damit Flucht. Der Nothleidende" hatte leider zu früh Wind die in Berlin und Umgebung Wohnenden von Wendlers oder ihren die öffentliche Ordnung der Allgemeinheit ge= davon gekriegt, er ließ anfpannen und jagte 111111 im Agenten aufgesucht, falls sie nicht selbst zu Wendlers ins stört. Hiernach ist al festgestellt angenommen worden, daß der Kutschwagen mit einem Gendarm hinter den flüchtigen Bureau tamen. Auswärtige erhielten von Wendlers ein Angeklagte am Sonntag, den 10. Ottober 1897, zu Schfeudig durch Mädchen her. Zwei Stunden hinter Halberstadt nahm er sie ge- Schreiben, in welchem sie unter Hinweis auf ihre große Ver: Tragen einer auffallend schlechten Kleidung groben Unfug verübt fangen und führte sie zurück nach Kloster Michelstein. Den Tag dar- bindungen und Reklamen ihre Dienste anboten. Darauf hat. Der Angeklagte ist deshalb nach§ 860 Nr. 11 des Strafgefeßauf wurden den Mädchen die Sonntagskleider abgenommen und sie fragten dann gewöhnlich die Verkaufsluftigen nach den Be- buches zu bestrafen, wonach die erkannte Strafe angemessen erscheint. n durch den Herrn Verwalter und den Aufseher in einer Weise dingungen und erhielten folgende Antwort: Unsere Provision Die Koften fallen dem Angeklagten nach§ 497 der StrafprozeßIrbeit getrieben, die, wenn sie den Töchtern der herrschenden beträgt, je nach der Lage, Größe und Ortsbeschaffenheit des Objekts Ordnung zur Last. widerfahren könnte, selbst die Edelsten aus Ostelbien für 1-2 pet. Um einen guten und schnellen Verkauf herbeizuführen, fhebung der Gesinde- Ordnung begeistern würde. Die Nacht ist eine Besichtigung des Grundstücts unbedingt nothwendig. Sie glückte die Flucht. Die Mädchen verschwanden, und der Amt- wollen uns daher umgehend mittheilen, daß Sie bereit sind, an uns tam in den rechtmäßigen Befitz von 20 echten russischen bezw. einen unserer Vertreter 30 M. als Reisespesen zu zahlen." alkostümen Warum aber, so wird man fragen, stiegen Erklärten sich die auswärts wohnenden Verkaufsluftigen zur Zahlung Der Wahlverein für den dritten Berliner Reichstagsbraunschweigischen Knechte, die zusahen, wie die armen dieser Spesen bereit, so fuhr einer der Wendler oder ihrer Wahlkreis hielt am Mittwoch eine außerordentliche GeneralMädchen behandelt wurden, nicht von ihren Pferden herunter, um Agenten hin. Traten sie dann mit den Verkaufsluftigen in Versammlung in den Zentral- Festsälen, Alte Jakobstraße, ab. Vor zu schützen? Warum hatten sie nur Schimpfworte für den Ver- Unterhandlung, so versicherten sie ohne Ausnahme, daß es für ihre Eintritt in die Tagesordnung ehrte die Versammlung das Andenken alter und den Aufseher übrig? Ja, Ihr in Berlin begreift das Firma bei dem enormen Umfange ihres Geschäftes ein leichtes sein des verstorbenen Genoffen Nitschke in der üblichen Weise. Sodann oen nicht. Die Knechte haben nämlich wegen der Ehre, bei dem werde, das Verkaufsobjekt in kürzester Zeit zum Verkauf zu bringen. wurde die Diskussion über die vom Genoffen Grauer in der Herrn Amtmann arbeiten zu dürfen, 75 M. Kaution stehen, die bei Alsdann wurde für den Fall des Verkaufs eine Provision ver- vorigen Versammlung angeregte Frage, welche Stellung der Wahl. Ser Entlassung futsch wären. einbart und den Verkaufsluftigen ein Reversformular zur Unterverein denjenigen Mitgliedern gegenüber einnimmt, die sich an den Herr von Stumm, was sagen Sie zu diesem Amtmann? Und schrift vorgelegt. Da aber letzteres den weiteren Paffus politischen Wahlen nicht betheiligen, fortgesetzt. In der sehr aus Sie, Herr Minister von Bülow, wenn nun der russische Kaiser so enthielt, daß für den Fall, daß das Verkaufsobjekt nicht durch gedehnten Debatte, an der sich eine große Anzahl Genossen be einen fleinen Streuzer nach Königsberg schicken wollte, um die die Vermittelung der Gebrüder Wendler verkauft, weiter für theiligten, wurde ausnahmslos die Ansicht vertreten, daß jedes Mit20 Mädchenkleider wieder zu bekommen und noch etwas baares den Fall, daß der Verkaufsantrag zurückgenommen oder der Verkauf glied verpflichtet ist, an den Wahlen, an denen sich die Sozialdemokratie Geld dazu? binnen einer bestimmten Zeit nicht gelingen sollte, eine Entschädigung betheiligt, theilzunehmen, wenn nicht ganz bestimmte Gründe, etwa für Unkosten und Bemühungen zu zahlen sei, so wurde auch für diese größere wirthschaftliche Nachtheile für den Betreffenden, die EntFälle eine Entschädigungssumme verlangt. Viele Verkaufslustige haltung bei Wahlen mit öffentlicher Stimmabgabe rechtfertigt. ließen sich ohne Bedenken hierauf ein, da sie bei der ihnen mit so Von den vorliegenden Anträgen gelangte schließlich der vom Ge In der Privatklagesache, die der Möbelfabrikant großer Sicherheit gemachten Zusage gar nicht mit dem Eintritt einer offen Grauer gestellte Antrag, nach welchem die Mitglieder des Eberhard gegen unseren verantwortlichen Redakteur Jacobey folchen Möglichkeit rechneten. Andere, die gegen die Unterzeichnung Wahlvereins, die sich ohne zwingende Gründe der Stimmabgabe bei wegen eines Artikels angeftrengt hatte, der den Streit bei Eberhard eines solchen Reverses Bedenken erhoben, wurden durch die Wendler Wahlen, an denen der Kreis beschlossen hat sich zu betheiligen, behandelte, fand gestern vor dem Schöffengericht Verhandlung statt. Der und ihre Agenten von der Ueberflüssigkeit solcher Bedenken voll enthalten, aus dem Wahlverein zu entfernen find, mit 61 gegen Bertreter des Klägers, Herr Rechtsanwalt Ladewig, erklärte ständig überzeugt. Es wurde ihnen auch besonders nahe gelegt, 49 Stimmen zur Annahme. Im Anschluß hieran gelangte zur Sache, daß ihm an einer Bestrafung des Angeklagten kaum daß diese Summe ja doch im Falle eines Verkaufs in Abzug eine Resolution zur Annahme, in der die Versammlung die etwas gelegen sei. Es käme ihm hauptsächlich darauf an, daß die komme, da es den Wendler's nur auf die Verkauf 3 provision, nicht Erwartung ausspricht, daß die Mitglieder sich in allen Fällen, und formellen Beleidigungen, die der fragliche Artikel in bezug auf auf die dagegen unbedeutende Entschädigungssumme antomme. Dies war in eigenem Interesse, von Schaustellungen, wie sie bei der feinen Mandanten zweifellos enthalte, zurückgenommen würden. zog fast immer und der Revers wurde unterschrieben. Alsdann Saujagd, Baraden und dergleichen geboten werden, fernhalten. Nach Cr empfehle einen Vergleich. Herr Eberhard läßt in wurde der Name des Unterzeichners bei Wendler's in ein Buch ein- dem noch beschlossen worden war, den Mitgliedern des Vorstandes effen Den Vorwurf der Zahlungsunfähigkeit, ber ihm der fraglichen Notiz gemacht werde, für so schwer, daß getragen und gewöhnlich am Sonnabend das Annonciren veranlaßt. pro Sigung 30 Pf. Entschädigung zu gewähren, erfolgte der Schluß Durchschnittlich wurde bei einer Entschädigung von 20. der Versammlung. Durchschnittlich wurde eine Entscheidung des Gerichts herbeigeführt wissen will. Der viermal inserirt, bei einer größeren mehrmals, bei einer ge Jertheidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Wolfgang Seine, ringeren weniger; vielfach wurde auch gar nicht inserirt. Meldete Depeschen und lehte Nachrichten. nacht dem gegenüber geltend, daß aus einigen Vor- fich auf diese Annoncen ein Kauflustiger, so wurde ihm die Adresse ommnissen bei der Firma Eberhard gefolgert werden müffe, bes Verkäufers mitgetheilt. Nach den Ermittelungen der Siders ( Kanton Wallis ), 31. Januar .( W. T. B.) Das be aß die Behauptung in dem fraglichen Artikel, es hapere Staatsanwaltschaft wurden weitere Bemühungen zur Herbeiführung nachbarte Dorf Randogne wurde heute vom Feuer bei heftigem ei der Firma Eberhard mit der Bezahlung, nicht allzu schwer ins eines Geschäftsabschlusses nicht aufgewandt. Fragten auswärtige Winde in weniger als einer Stunde völlig zerstört. 150 Scheunen sewicht fallen könne. Zum Beweise dessen zitirt er einen Fall, in Berkaufslustige einige Zeit nach Unterzeichnung des Reverses nach und Wohnungen sind von den Flammen vernichtet, nur wenig elchem er persönlich eine Forderung für einen früber bei dem Stande ihrer Angelegenheit, so erhielten fie feine Antwort, Gigenthum ist gerettet. Gerüchtweise werden eine Frau und zwei r Firma Beschäftigten einzuklagen hatte. Der Vertreter auf mündliche Anfrage wurde ihnen ausweichender Bescheid Kinder als verbrannt angegeben. Auch ist viel Vieh zu gründe es Klägers, Rechtsanwalt Ladewig, stellt hierbei unter Beweis, ertheilt oder sie wurden vertröstet, bis die im Reverse gegangen. aß die genannte Firma zur Zeit, als der fragliche Artikel er vorgesehene Zeit für die Fälligkeit Der Entschädigungs. Paris , 31. Januar .( W. Z. B.) Deputirtenkammer. Das hienen war, bei der Deutschen Bant" ein Guthaben von fumme verstrichen war. Dann aber erging fofort ein Haus begann die Berathung des Marine- Etats. Lockroy unterwarf 000 m. zu stehen hatte. Es sei deshalb wohl nicht angebracht, Bahlungsbefehl und wenn Zahlung nicht sofort erfolgte, fo wurde wiederum den Zustand der Flotte einer scharfen Beurtheilung, woIgemein davon zu sprechen, daß es mit der Bezahlung bei der Reversunterzeichner verklagt und fast in allen Fällen auf grund bei er namentlich auf die zahlreichen Kesselunfälle hinwies. Firma hapere. Der Borsigende des Schöffengerichts macht des Reverses verurtheilt. Die von der Anklagebehörde zusammen- Redner wandte sich tabelud gegen die Unordnung, welche in rauf aufmerksam, daß der letztere Umstand den Vorwurf an sich, gestellten Einzelfälle stellen nur einen geringen Bruchtheil der ge- den Bureaus des Marineministeriums herrsche und bezeichnete aß es mit der Bezahlung hapere", nicht grundsäßlich erschüttere. fammten Thätigkeit der Gebr. Wendler dar. Dies geht schon daraus die Verwaltung als sehr unvollkommen. Sodann wies er auf die enn die Parteien einen Bergleich nicht herbeiführten, sei eine um- hervor, daß in der Zeit vom Juli 1896 bis zum 31. März 1897 Anstrengungen aller Völker zur Vermehrung ihrer Flotte hin und igreiche Beweisaufnahme nothwendig. Im übrigen rathe er, da ja auf nach amtlicher Zählung bei dem Amtsgericht I nicht weniger als hielt dem entgegen, daß die französische Rolonialflotte aus Holzden Seiten ein Entgegenkommen vorhanden zu sein scheine, ebenfalls zu 680 Prozesse anhängig waren, in denen die Gebr. Wendler auf grund schiffen bestehe. Schließlich fagte Lockroy, Deutschland habe ein em Vergleich. Gleich bei Beginn der Verhandlung wurde von Reversen als Kläger aufgetreten waren. Nach Ansicht der Flottenprogramm mit bewundernswürdiger Methode aufgestellt; igen beiderseitig zugegeben, daß es eine formelle Beleidigung Anklagebehörde ist das ganze Geschäftsgebahren der angeklagten seine Schiffe befäßen Schnelligkeit und Gediegenheit. darstellte, wenn in dem Artikel gesagt werde, er Brüder Wendler und der in ihrem Dienste thätigen Mitangetlagten Paris , 31. Januar .( W. T. B.) Major Esterhazy hat bei Herrn v. Stumm, dem er das" Räuspern und ein schwindelhaftes gewesen. Sie geht von der Ansicht aus, dem Kriegsminister die Ermächtigung nach gesucht, diejenigen Personen abgeguckt habe". Unter diesen Umständen ging der An- daß die Verkaufsluftigen die Vermittelung der Wendler's nicht gerichtlich zu verfolgen, welche ihn denunzirt und verleumdet haben. e Jacobey auf folgenden Vergleich ein: nachgesucht haben würden, wenn sie von vornherein gewußt Padua , 31. Januar .( B. H.) Großfeuer zerstörte die hiesige Ingeklagter bedauert die in dem Artikel des Vorwärts" vom hätten, daß Wendler's ihre Thätigkeit lediglich auf das Kavallerietaserne. November 1897 vorgekommenen formellen Beleidigungen und Annonciren beschränken würden. Die Verkaufsluftigen würden Konstantinopel , 81. Januar. Laut anitlicher Mittheilung enimmt die Kosten, zahlt auch an den Asylverein für Obdach- auch den Revers nicht unterschrieben haben, wenn ihnen nicht vorhaben die Russen bei der Verfolgung von Kurden türkisches Gebiet " 30 M. Kläger nimmt die Klage zurück." gespiegelt worden wäre, daß der Verkauf sich sehr bald bewerk- besetzt. Die Privatklage des Mitinhabers der Firma Eberhard, Herrn stelligen würde, und wenn sie nicht durch die Versicherungen der Washington, 31. Januar .( W. T. B.) Die Resolution des Ilriegel, in derselben Angelegenheit, wurde damit gleichfalls Wendler und ihrer Beauftragten in den Glauben ver- Senators Teller, in welcher gefordert wird, daß die Vereinigten geglichen. setzt worden wären, daß die Angeklagten sich in der That Staaten- Bonds sowohl in Gold als in Silber zahlbar sein sollen, Der Beleidigungs- Prozeß Witte- Stöcker beschäftigte gestern ernstlich um die Beschaffung eines Käufers und den Abschluß gelangte am letzten Sonnabend an die Kommission des Unterbauses ermals das Kammergericht. Bekanntlich wurde Stöcker seiner des Geschäfts bemühen würden. Daß es denselben aber um den für Mittel und Wege. Die Kommission beschloß sofort, ihren Bet vom Schöffengericht wegen verleumderischer Beleidigung des ernstlichen Abschluß eines Kaufs oder Verkaufs aber gar nicht an- richt in ablehnendem Sinne zu erstatten. Berantwortlicher Redakteur: Auauft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Wax Bading in Berlin .
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Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.