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Die Gleichheit
sollte, vertrat sie die Schneiderinnen und Näherinnen bei den VerHandlungen mit den Unternehmern. Am Kampfe für volles Bürgerrecht der Frau in Gemeinde und Staat hat Genossin Brockmann einen hervorragenden Anteil genommen. Ihm hat sich Genossin Berg mit ganzer Kraft und zäher Ausdauer gewidmet. Ihre Kandidatur wird sicherlich auch viele Stimmen bürgerlicher Frauen auf sich vereinigen, die entschiedene Verfechterinnen konsequenter Demokratie und durchgreifender sozialer Reformen find. Helene Berg , eine studierte Frau, Dr. phil. , hat mit Sachkenntnis und Erfolg für Geseze gewirkt, die der Fürsorge für Familien, Mütter und Kinder dienen. Sie bekleidet das Amt einer Inspektorin des hauswirtschaftlichen Unterrichts in Staatsschulen und ist eine überzeugte Kämpferin für den Frieden. Als stellvertretendes Mitglied für Dänemark wirkt sie bei der Friedenskonferenz mit, die dank der Initiative des Amerikaners Ford in Stockholm zufammengetreten ist. Sie sprach am 21. Mai bei den großen Friedensdemonstrationen, die in Stockholm unter dem Vorsiz des Genossen Lindhagen stattgefunden haben. Große Frauenkreise hoffen, daß beide sozialdemokratische Kandidatinnen ins Parlament gewählt werden und dort Wertvolles leisten können.
Das Wahlrecht der Frauen zum Staatsparlament von Kanada hat der Abgeordnete Bugsley gefordert, ein alter, bewährter Vorkämpfer für die politische Gleichberechtigung der Geschlechter. Allerdings machte er sich in seinem Antrag einer Halbheit schuldig. Danach sollten nämlich das Wahlrecht zum Staatsparlament nur die Frauen jener kanadischen Provinzen erhalten, in denen das weibliche Geschlecht gleichberechtigt an den Wahlen zur Provinzialvertretung teilnimmt. Der Regierungsvertreter erklärte sich deswegen, und nicht grundsätzlich, gegen den Antrag. Er machte geltend, daß es untunlich und ungerecht sei und zu allerhand Schwierigkeiten führen würde, wenn in manchen Provinzen der Kolonie die Frauen zur Urne gehen dürften, in anderen aber nicht. Der Antrag wurde abgelehnt. Da aber seither wie wir in letter Nummer berichteten die Provinz Alberta dem Beispiel der Provinz Manitoba gefolgt ist und den Frauen das Wahlrecht zum Provinzialparlament verliehen hat, und da die Provinz Sastatschewan mit der gleichen Reform demnächst folgen wird, so soll der Antrag bald aufs neue im
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Staatsparlament eingebracht werden. Sein Erfolg scheint dann gesichert. Der Abgeordnete Pugsley trug schon vor fast dreißig Jahren in der kanadischen Provinz Neu- Braun schweig dem Kampfe für das Frauenwahlrecht das Banner voran. Die Ferderung war der unterscheidende Punkt seines politischen Programms bei den Wahlen zum Provinzialparlament, und Pugsley wurde trok der Forderung gewählt, manche behaupten gerade wegen ihr.
Die Nolle der großen Brauereien und Brennereien im Kampfe gegen das Frauenwahlrecht in den Vereinigten Staaten ist wiederholt von den Verfechtern voller politischer Gleichberechtigung für beide Geschlechter gebrandmarkt worden. Nun scheint fie auch offiziell festgestellt au sein. Die" Philadelphia American" schreibt:„ Die Regierung hat Beweise dafür in der Hand, daß bedeutende Kapitalien der Brau- und Schnapsindustrie aufgewendet worden sind, um vergangenen Herbst die Anti- Frauenwahlrechtskampagne in New Jersey , Massachusetts , New York und Pennsylvanien finanziell zu unterstüßen." Frau Chapman- Catt, die Vorsitzende des Weltbundes für Frauenwahlrecht, hat also mit Recht im„ König Alkohol" eine der Mächte erblickt, die bei der Volksabstimmung in den vier genannten Staaten die gerechte und demokratische Reform der Verfassung verhindert haben.
Soziale Fürsorge.
Frauenforderungen und Bundesratsbeschlüsse. Der nun aus dem Amte geschiedene Stellvertreter des Reichskanzlers, Dr. Delbrück, hat dem Reichstag eine übersicht der vom Bundesrat gefaßten Entschließungen auf Beschlüsse des deutschen Parlaments überreicht. Damit haben auch eine ganze Anzahl von Wünschen Beschwerden verschiedener Frauenorganisationen und Frauenforderungen vertretender Einzelpersonen ihre vorläufige Erledigung gefunden. Drei Petitionen bürgerlicher Vereinigungen forderten die Ergänzung des Militärhinterbliebenengefeßes dahingehend, daß zu den Hinterbliebenen der an den Folgen des Strieges Verstorbenen auch die unehelichen Kinder gerech net werden. Dazu wurde beschlossen, die Versorgung der unehelichen Kinder von Kriegsteilnehmern durch eine Novelle zum Militärhinterbliebenengesek zu regeln. Bis dahin wird durch einmalige Zuwendungen geholfen.
Nr. 19
Der Verein Frauenwohl in Berlin bat, das Gesek betreffend Unterstübung von Familien in den Dienst ge= tretener Mannschaften dahin abzuändern, daß die Lage der Eltern und der ohne Schuld geschiedenen Ehefrauen verbessert wird. Darauf hat der Bundesrat der schuldlos geschiedenen Ehefrau die Unterstübung zugebilligt; dem Antrag wurde jedoch nicht entsprochen, Eltern, die mehrere Söhne im Felde haben, auch für mehrere Söhne die Kriegsunterstübung zu geben. Das ist eine große Härte in den Fällen, wo die Söhne vereint die alten Eltern unterhielten.
Der Magistrat in Lauban bat im Sinne vieler Frauen um Abänderung des Kriegsunterstübungsgesetzes 1. hinsicht lich der Lage der Bedürftigkeit, 2. der Berücksichtigung der Angehörigen von Mannschaften, die zur Erfüllung ihrer aktiven Dienstpflicht dienen und 3. hinsichtlich der unehelichen Kinder. Der Begriff der„ Bedürftigkeit" ist bei der Gewährung der Kriegsunterstützungen von jeher ein sehr wunder Punkt gewesen, weil er oft gar zu engherzig nach den Gewohnheiten der Armenpflege ausgelegt wurde, obwohl die unablässig steigende Teuerung den Beginn der Bedürftigkeit allmählich immer weiter ausdehnt. Trotzdem hat der Bundesrat dem Antrag, ohne Rücksicht auf die besondere Bedürftigkeit Familienunterstüßung zu gewähren, nicht stattgegeben. Dagegen wurden die unehelichen Kinder im Sinne der Petition berücksichtigt. Zum Nachweis der Vaterschaft ist eine gerichtliche Anerkennung nicht mehr nötig. Auch ein nicht formgerechter Nachweis, zum Beispiel ein Brief, genügt jetzt als Beweis. Unerledigt blieb der zweite Punkt der Laubaner Petition, obwohl seit bald zwei Jahren ein bitter beklagter Notstand vorliegt, der schnelle Abhilfe gefordert hätte. Die Angehörigen von Mannschaften, deren aktive Dienstzeit während des Krieges eintritt, erhalten erst nach Ablauf dieser Dienstzeit eine Unterstüßung. Eine Unterstüßung der bedürftigen Angehörigen aller aktiv dienenden Mannschaften soll erst später in Aussicht genommen werden.
Zwei Petitionen hatten beantragt, der Gewährung von Wo che n- hilfe rückwirkende Kraft beizulegen und sie auf alle Frauen auszudehnen, die während des Krieges entbunden haben. Eine Rüdwirkung bis auf die Zeit des Kriegsbeginns wurde vom Bundesrat nicht gewährt. Gewisse Härten, die entstehen, wenn eine arme Wöchnerin noch Schulden für Arzt, Hebamme, Arznei, Pflegerin und dergleichen hat, sollen Unterstützungen bis zur Höhe von 50 Mt. für den Einzelfall abhelfen. Im übrigen sollen die Wochenhilfe nur die minderbemittelten Wöchnerinnen erhalten, die mit dem Ehemann zusammen ein Gesamteinkommen von höchstens 2500 Mt. oder nach dessen Einberufung von 1500 Mt. und 250 Mt. für jedes schon vorhandene Kind unter 15 Jahren haben. Damit glaubt der Bundesrat dem Bedürfnis auf Ausgestaltung der Wochenfürsorge während des Krieges ausreichend genügt zu haben". M. Kt.
Die Frau in öffentlichen Aemtern.
Ein beratender Ausschuß für die steigende Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in England ist von dem Handelsministerium und dem Ministerium des Innern geschaffen worden. 3wed der Körperschaft ist die Erteilung von Ratschlägen und Gutachten in Fragen, die infolge der Notwendigkeit auftauchen, die im Heer stehenden Industriearbeiter in wachsender Zahl durch Frauen zu ersehen, damit das Wirtschaftsleben ungestört seinen Gang weitergeht. Dem Ausschuß gehören vier Frauen an.
Der Verband der Hausangestellten, Ortsgruppe Hamburg, sucht zum 1. September eine erfahrene
Geschäftsführerin
die zugleich die Kassengeschäfte übernimmt und in allen agitatorischen und schriftlichen Arbeiten bewandert ist. Schriftliche Bewerbungen sind bis 8. Juli dieses Jahres unter„ Bewerbung" an das Bureau des Verbandes, Hamburg, Besenbinderhof 57 IV zu richten. Gehalt nach Übereinkunft.