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Nachdem noch einige weitere Titel ohne Diskussion genehmigt 1 griffen ist und es sei unzutreffend, zu sagen, sie sei auf den todten sind, wird ein Bertagungsantrag angenommen.

Nächste Sitzung Sonnabend 2 Uhr. Tagesordnung: 1. Handels­vertrag mit dem Drangefreistaat. 2. Gesetz betr. die Aufhebung der Beamtenkautionen. 3. Gesetz betr. die anderweite Festsetzung des Branntweinkontingents. 4. Novelle zur Konkursordnung. Schluß 6 Uhr.

Abgeordnetenhaus.

14. Sigung vom 4. Februar 1898, 11 Uhr. Am Ministertische: Schönstedt   und Kommissarien. Eingegangen ist der Gefeßentwurf, betr. die Bewilligung von Staatsmitteln zur Entschädigung der durch das Hochwasser an­gerichteten Beschädigungen.

getreten.

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Es wird in die Spezialberathung des Justiz Etats ein Abg. Kirsch( 3) dankt dem Minister für die Rangerhöhung der Richter. Im mündlichen Verfahren vor den Gerichtshöfen zeigen fich einige bedenkliche Erscheinungen. Einige Vorsitzende fühlen sich ge drungen, von Herren" Beugen zu sprechen und kürzlich sei es sogar vorgekommen, daß ein Angeklagter als" Herr Angeklagter" angeredet wurde. Es sollte einem geschäftsgewandten Richter doch nicht schwer werden, derartige Unzuträglichkeiten zu umgehen. Um die Ein­führung des Bürgerlichen Gesetzbuches genügend vorzubereiten, sollte man baldigst mit der Einbringung des preußischen Einführungsgesetzes vor gehen. Das Auerbenrecht für Westfalen und die Rheinproving ist von dem Oberlandesgericht zu Kiel   ungünstig beurtheilt worden. Es sei zu bedauern, daß die Regierung auf die begründeten Bedenken dieses Gerichtshofes nicht genügend Rücksicht genommen. Gedeihen könne die preußische Justiz nur, wenn an den Kosten, die sie verursacht, nicht gespart wird.

Minister Schönstedt  : Das preußische Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch   ist in der Ausarbeitung begriffen und wird dem nächsten Landtage zugehen. Schwierigkeiten haben sich ergeben in der Behandlung des ehelichen Güterrechts; man erwägt, ob nicht für die bereits bestehenden Ghen das bestehende Recht beibehalten werden soll. Reformen des Gerichtstoftenwesens werden vorbereitet, das entscheidende Wort wird der Herr Finanzminister zu sprechen haben. Wenn ein Angeklagter vor Gericht als Herr" angeredet wurde, so beruhte das auf einer allerh. Verordnung von 1806, wonach den Standesherren dies Prädikat von den Behörden nicht vorenthalten werden soll.

Punkt angekommen.

Abg. Frhr. v. Zeblik( ft.) fordert den Minister auf, gerade gegenwärtig streng in der Auswahl der Justizkandidaten zu sein, um den Richterstand auf der Höhe zu erhalten, auf der wir ihn alle wünschen.( Beifall.)

Hierauf wird die Debatte über den Titel Ministergehalt" ge­schlossen und dasselbe bewilligt.

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fügen, daß im Falle mildernder Umstände die Strafe bis auf ein Tag Gefängniß herabgesetzt werden könne.

Geh. Rath v. Tischendorff hat auch Bedenken gegen die Worte: oder sonst förderlich ist und räth einen Zusatz zu geben, der aus­drückt, daß die angedrohte Strafe nur zuhälter treffen solle.

Abg. Bebel bekämpft die Verschärfungsanträge und weißt darauf hin, daß eine Verschärfung der Strafe im Widerspruch stehe mit dem angenommenen§ 180, welcher nur Gefängnißstraße ausspreche Bei dem Kapitel Landgerichte und Amtsgerichte" wünscht uud zivar für Vergehen, die zum theil schwerer seien als jene im Abg. Dr. Porsch eine Vermehrung der etatsmäßigen Gerichte§ 181a. Auch müsse man mildernde Umstände zulassen, weil man schreiberstellen; die jetzt beliebte Anstellung von Diätarier an ftelle sonst in Widerspruch gerathe mit dem§ 181, wie er beschlossen fest angestellter Gerichtsschreiber werde namentlich beim Ober- wurde. landesgerichts Bezirk Breslau fultivitt aus Ersparniß- Abg. Beckh für seine Anträge, er ist ebenfalls für Streichung rücksichten. der Worte oder sonst förderlich ist". Geb. Rath v. Tischendorff Regierungskommissar Geh. Justizrath Vierhaus erklärt diese macht auf die eventuelle Infongruenz der Bestimmungen im§ 181 auf Zeitungsnachrichten beruhende Mittheilung als unzutreffend. Jm und 181a aufmerksam. Abg. Stephan erkennt feine Infongruenz au, Bezirk Breslau   feien nur Anordnungen getroffen, um dort die Ver- man könne mildernde Umstände bei§ 181 zulassen und bei§ 181a hältnisse in Einklang zu bringen mit denen anderer Bezirke. Jm ausschließen, ohne in Widerspruch zu kommen. Er ist gegen die Zu übrigen sei für die Aufbefferung der Aktuare alles geschehen, was laffung mildernder Umstände, aber auch gegen die Verschärfung wie möglich war. ste die Anträge Gustedt- Beckh bezwecken. Abg. v. Gustedt   beruft sich Abg. Dr. Stephan( 3.) beantragt, die Petitionen von Kanzlei- u gunsten seine Antrags auf das Volksgefühl, das gegen die gehilfen um Befferstellung der Regierung zur Erwägung zu über Buhälter sei und sie aufs strengste bestraft wissen wolle. Abg. Beckh weisen. Die Kommission beantragt: Uebergang zur Tagesordnung. vertheidigt seine Anträge gegen den Abg. Stephan. Abg. Pieschel Regierungs Kommissar Geh. Nath Vierhans befämpfte den wäre geneigt, Zuchthausstrafe zuzulassen, aber er findet die Strafe Antrag Stephan, ebenso später Minister Schönstedt  , während im Vergleich zu§ 180 zu hart. Er schlägt mehrere redaktionelle Abg. Stephan seinen Antrag zurückzieht zu gunften eines Antrages Menderungeen vor. Abg. Bebel spricht sich scharf gegen die Gustedt­Rickert, der auf leberweisung als Material gerichtet fchen Anträge aus. Das Publikum fei hauptsächlich gegen die Zu ist und nach kurzer Debatte angenommen wird. hälter durch die Gerichtsverhandlungen aufgebracht worden, weil es Eine Petition von Gerichtsvollziehern soll nach dem Antrage Berichtsverhandlungen gegen die Bordellinhaber, die ihr Schand­der Budgetkommission der Regierung als Material überwiesen gewerbe engros betrieben, fast nicht zu lesen bekomme, denn die werden. Polizei der meisten großen Städte schütze die Bordellinhaber im Die Abag. Seydel Hirschberg und Dr. Lotichins wünschen Widerspruch mit dem Gesetz. Es sprachen noch der Geheime Nath materielle Befferstellung der Gerichtsvollzieher. von Tischendorff und die Abg. Rören, Stephan und Schall. Letzterer Regierungskommissar Vierhaus weist darauf hin, daß die Rege- beantragt mit dem Abg. Pauli einige fleine Aenderungen und be= lung des Zustellungswesens einen erheblichen Einfluß auf die Ein- bantragt Abg. Pieschel einer Anregung des Geh. Raths Tischendorff kommensverhältnisse der Gerichtsvollzieher üben wird. Bis diese folgend eine Bezugnahme auf§ 180 Absatz 2, der auf den§ 181 a Abs. d Angelegenheit geregelt ist, möge man die Gehaltsfrage vertagen, die Anwendung finden solle. Bei der Abstimmung werden die Anträge Bebel augenblicklich sehr wenig geklärt sei. auf Streichung abgelehnt. Der Antrag Schall- Pauli, das Wort Zuhälter" am Schluß des Absatzes 1 einzuschalten, wird einstimmig angenommen. Der Antrag Pieschel, nach dem Absatz 1 die Bezugs nahme auf den§ 180 Absatz 2 einzuschalten, wird gegen 4 Stimmen angenommen. Annahme findet ferner der Antrag, an stelle des Wortes Thäter  " im Absatz 2 das Wort Zuhälter" zu sehen. Alle übrigen Anträge werden abgelehnt und darauf der ganze Paragraph in der Gestalt, welche er durch die Abstimmung erhielt, mit 11 gegen 1 Stimme( Bebel) angenommen.

Nach längerer Debalte wird unter Ablehnung eines von dem Abg. Dr. Stephan gestellten Antrages auf Erwägung, der Kommiffionsantrag angenommen.

Nächste Sigung Montag 11 Uhr: Disziplinarverhältnisse der Privatdozenten und Fortsetzung des Justizetals. Schluß 44 Uhr.

burch

Parlamentarisches.

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Eine andere Petition fordert

von Der

Kamerun  

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Moeven Abg.

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Abg. Munckel( frs. Vp.) erörtert die Zulassung der Kandidaten zur Justizkarriere. Man ist berechtigt, von einem Kandidaten zu fordern, daß er 1. wissenschaftlich genügt, 2. materiell versichert und Bei§ 182 wird beantragt, das Alter eines unbescholtenen vor Sorgen geschützt, 3. in fittlicher Beziehung intakt ist. Weitere Forderungen haben wir im vorigen Jahre zurückgewiesen. Stun In der Budgetkommission des Reichstags flanden heute zum Mädchens, dessen Verführung zum Beischlafe mit Gefängniß bis zu aber liegt ein Fall vor, wo ein junger Mann deshalb zurückgewiesen Postetat eingegangene Petitionen zur Verathung. Eine Petition einem Jahre bestraft wird, vom 16. auf das 18. Lebensjahr zu erhöhen. Die Abgeordneten Beckh und von Gustedt   be= wurde, weil fein Vater sich vor 20 Jahren eines Sittlichkeits- fordert die Gleichstellung der Postfefretäre mit den Gerichts­vergehens fchuldig gemacht hatte, von dem der junge Mann noch sekretären. Staatssekretär v. Podbielski fagt für den nächsten Etat kämpfen die Aenderung als gefährlich mit Hinweis auf die Abg. Slephan läßt die feine Kenntniß hatte, als er stubirte. Gine folche Burückweifung, cine genaue Statifit zu über das Aufrücken der Sekretäre. Die Gefahr von Erpressungsversuchen. wo man den Sohn büßen läßt für die Sünden des Vaters, wider Personalfragen wünden gründlich reformirt werden. Zur Zeit könne angeführten Gründe nicht gelten, deshalb könne auch gegen§§ 176 spricht unserem Rechtsgefühl. die Forderung der Petitionen nicht allein zur Regelung gebracht und 179 des Strafgesetzbuches geltend gemacht werden. Geh. Rath Minister Schönstedt  : Die Thatsache ist im wesentlichen richtig. werden. Wenn man den zurückgebliebenen Sekretären ein nach. Tischendorff weist darauf hin, daß die vorgeschlagene Aenderung Die Gründe der Abweisung sind in dem Familienleben des kan trägliches Aufrücken gewähre, so würden sich wieder andere Beamten sich seinerzeit in der Vorlage der Regierungen nicht befunden habe. didaten gefunden. Der Vater ist vor 20 Jahren wegen Sittlichkeits fategorien benachtheiligt fühlen. Die Interessen sämmtlicher Beamten Es handele sich hier um Schuß der geschlechtlichen Unerfahrenheit, verbrechens zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe und dreijährigem würden mit dem größten Wohlwollen gewahrt werden, man möge die man über das 16. Lebensjahr hinaus kaum annehmen dürfe, Ehrverlust, später noch wiederholt wegen Körperverlegung und Be- vorläufig die Sache zurückstellen bis zur nächsten Personalreform. auch sei das Themündigkeits- Alter mit 16 Jahren im Bürgerlichen leidigung bestraft; ein Bruder ist wegen Diebstahls verurtheilt. Die Kommission beschloß, dem Plenum zu empfehlen, mit Rücksicht Gesetzbuch angenommen worden. Abg. Schall ist nur dann für die Der junge Mann, dessen Geschick meine wärmste Theilnahme findet, auf die von der Reichspost- Verwaltung in baldige Aussicht gestellte Alterserhöhung, wenn eingeschaltet werde, wer durch Anwendung wurde von dem Gerichte feiner Heimath abgewiesen mit seinem allgemeine Personalreform über die Petition der Postfekretäre 3 verführe. Abg. Bieschel ist gegen die Erhöhung der Altersgrenze. hinterliftiger Kunstgriffe" ein unbescholtenes Mädchen zum Beischlaf Gesuche um Einstellung, und ebenso von einer Reihe anderer Tagesordnung überzugehen. Gerichte, an die er sich wandte. Um das Ansehen des Nichter die Anrechnung der Dienstzeit als Landbriefträger oder als Postillon Abg. Bebel findet, daß der Antrag Schall   unter Umständen eine ftandes zu wahren, habe auch ich geglaubt, ihm derartige Elemente bei der Austellung als Echaffner. Auch über diese Petition wurde vom Antragsteller nicht gewollte Abschwächung des jetzigen Gesetzes fernhalten zu müssen und die Zurückweifung gebilligt.( Lebhaftes llebergang zur Tagesordnung beschlossen, ebenso über eine Petition bedeute. Wolle man Mädchen gegen raffinirte Berführer schüßen, Bravo.) von Telegraphen- Wechanikern, welche gleiche Besoldung wie die so genüge auch die Festsetzung des 18. Lebensjahres in jedem Abg. Schmidt Warburg( 8) wünscht eine Entlastung der Telegraphen- issistenten verlangen. Eine Reihe von Petitionen Die Möglichkeit einer folchen Verführung fei in Alter vorhanden. Hauptsache sei, daß die Eltern, namentlich die Richter von einer Reihe unwesentlicher Arbeiten, so namentlich von von Einzelnen wird der Petitionskommission zur Prüfung über Mütter, die unglückselige Schen, ihre Töchter nach Eintritt der G:- der Rostenfeftfchung, um ihnen Zeit für das Studium des Bürger- wiesen. lichen Gesetzbuchs zu schaffen. Auch follte den Richtern in der Darauf wurde die Berathung des Rolonialetat3 fort. fchlechtsreife gebührend aufzuklären, endlich bei Seite fetzten und ihre Proving Gelegenheit gegeben werben, sich durch belehrende Vorträge gesetzt. Der Etat für Kamerun   wurde nach dem Ansatz der Vor- Schuldigkeit thäten, das helfe mehr als Strafparagraphen. In über das Bürgerliche Gesetzbuch zu unterrichten. lage in Höhe von 1394 100 m. bewilligt. Auf eine Anfrage des Rücksicht auf die Festsetzung des Ehemündigkeitsalters auf das sechs Minister Schönstedt   hält diese Wünsche für berechtigt und er- Abg Dr. Hasse erklärt Unterstaatssekretär v. Richthofen, die Lage zehnte Lebensjahr sei er für Beibehaltung dieser Altersgrenze. ift eventuell auch dafür, raffinirte Ver­Flärt sich bereit, denselben möglichst Rechnung zu tragen. in Kamerun   gebe zu keinerlei Vedenken Veranlassung; aber hier handle es sich Abg. Dr. Friedberg( nail.) bringt den Fall Wrede zur Sprache berechtige in seiner Weiterentwickelung als Plantagengebiet führer überhaupt zu bestrafen, aber die 21322 Schutz Altersgrenze, und erhöht diese müsse und bittet den Minister, sich wegen der gesundheitlichen Verhältnisse zu den besten Hoffnungen. Allerdings feien aber Erfolge in werden. Ein Mädchen werde durch Verführung zum Beischlaf für Linie in erster der Festung Weichselmiinde mit dem Herrn Kriegsminister in Ver- dieser Hinsicht in Gewährleistung ihr ganzes Leben schwer geschädigt. Abg. Pauli spricht sich gegen bindung zu setzen. Die Stangerhöhung der Richter zieht auch eines Bedrohungen feitens unruhiger Gingeborener finanzielle Sconfequenzen nach fich, namentlich bei den Umzuge ungestört bleibenden Betriebs abhängig. Im Hinblick auf die zur die Erhöhung der Schuhaltersgrenze aus. Geb. Rath v. Tischen toften, über die eine Werständigung mit dem Landtage nicht erfolgt Beit noch beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Schuhgebiets dorff macht darauf aufmerksam, daß bei der vorgeschlagenen Gefeßes ist. Partikularistisch   erscheint dem Siebner ein Fall, wo einem jungen sei eine Verstärkung der Schutztruppe um nur 100 Mann ins Auge änderung eventuell der Bräutigam der Strasbestimmung verfalle. Mann, der in Straßburg   seinen deferendar gemacht, der Eintritt gefaßt. Auch der Etat für Togo  ( 550 000 m.) wird genehmigt. bg. Schwarz für die Borlage. Abg. Beckh dagegen. Der§ 182 in den Juftizdienst in Preußen und in den Reichslanden verjagt Schließlich wird auch der Etat für Südwestafrika( 5000 600 22. tomme in der Regel nur zur Anwendung falls Schwangerschaft in­wurde; für Preußen verlangte man noch, daß er ein ferneres Jahr genehmigt. Abg. Dr. Haffe wünscht zu wissen, wie weit im Kriegsfalle auf folge der Verführung zum Beischlaf eingetreten fei. Abg. Stephan findet, daß die Unfittlichkeit überhand nehme, die studire und fein Referendar- Examen wiederhole. Sie farbige Bevölkerung zurückgegriffen werden tönne. Kommandeur Minister Schönstedt   ist über die Verhältnisse der Jefting Leutwein erwidert, man fönne damit nur langsam und allmälig Mehrheit der Kommission aber geneigt sei, die Verführer mit Glace­Weichselmiinde nicht orientirt; das ist Sache des Kriegsministers. vorgehen, allerdings bestände bei den Eingeborenen noch eine gewiffe handschuhen anzufaffen. Abg. Schall ändert seinen Antrag dahin Die Befuguiffe Sr. Maj. zu langerhöhungen fann durch Abneigung gegen den Militärdienst, aber das Menschenmaterial fei ab, daß die Verführung eines Mädchens durch hinterlistige Kunst­bas Geldbewilligungsrecht des Hauses nicht bevorzüglich und habe sich auch bereits im Kriegsfalle bewährt. griffe im Alter zivischen 16 und 18 Jahren mit der im§ 182 schränkt werben. Es handle fich etwa um 20 000 W. jährlich. Die wirthschaftlichen Nachtheile, welche die Rinderpest ben angedrohten Strafe zu belegen sei. Der Abg. Stephan beantragt, Bei der Einstellung fremdländischer Referendare gehen wir nicht so Gingeborenen zugefügt, veranlaffen sie, fich zahlreich für im Antrag Schall zu sehen statt 18 Jahre 21 Jahre. Es betheiligen sich noch an der Debatte der Geheime Rath v. Tischendorff weit als andere deutsche Einzelstaaten; wir verlangen nur, daß die Arbeiten der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. sie das Gramen wiederholen; preußische Referendare find in anderen Im Extraordinarium werden im Zitel 1 gefordert 258 000 M. für und die Abgg. Bebel, Stephan, Roeren, Beckh und Schall. Bei der Bundesstaaten pure zurückgewiefen, auch ihr Anerbieten, in dem betr. Neubauten und Beschaffung der inneren Einrichtung für diefelben, Abstimmung wird der beantragte§ 182 mit 4 gegen 8 Stimmen Staate das Gramen zu wiederholen, als unzulässig abgewiefen fowie zu sonstigen öffentlichen Arbeiten, insbesondere auch zu Wege- abgelehnt. Diefelbe Stimmenzahl erhält der Antrag Stephan. Der worden.( Bört! Hört!) und Wasseranlagen. Der Titel wird zusammen mit Titel 6 be: Antrag Schall   wird mit 6 gegen 6 Stimmen abgelehnt. Es be­Abg. Knebel( natl.) bebauert den Rückgang der fchiedsrichterlichen rathen, in dem 1 Million gefordert wird zur Fortführung der wendet also bei dem bisherigen Gefeß. Auf Antrag der fonfervativen Geschäfte und vermuthet, daß die Ursache in der nicht genügenden Gisenbahn und des Telegraphen von Swakopmund   nach Windhoek  . Abgeordneten wird Bertagung befchloffen. Nächste Sigung Borbildung der Schiedsmänner liege. -Referent Prinz Arenberg( 8.) bedauert, daß für die Donnerstag Vormittag 10 Uhr. beansprucht Zwecke zu wenig werde. Bur Die Wahlprüfungs- Kommiffion verhandelte in ihrer legten fulturellen weiteren Ausschließung des Landes fei auch die Anlegung von Sizung am Donnerstag Abend über die Wahlen der Abgg. Dr. Wegen dringend zu empfehlen. Eisenbahnen seien dauernde und Merz( Donaueschingen  ) natl., Reichmuth( Weimar  ) und Schulz werbende Anlagen, und die Ansgaben dafür würden besser auf dem( Westprignity). Wege der Anleihe beschafft. Die Belastung von einer Million in Unter Titel 6 stehe in feinem Verhältniß zum übrigen Etat. flaatssekretär v. Richthofen: Die Regierung babe fich zum Bahnbau erst nach Verabschiedung des vorjährigen Etats entschlossen und Darum feinen Nachtragsetat gebracht. Abg. Dr. Hafse ist dafür, daß Gisenbahnbauten in den Kolonien budgelmäßig ebenso behandelt werden, wie die anderen Reichs- Eisenbahnbauten. Abg. Richter Abg. Dr. Porfch wünscht eine weitergehende Umgestaltung bes wünscht diese Etatsposten in Gegenwart des Schahsekretärs zu be Roftenwesens zur Entlastung der Nichter und eine Aenderung handeln. Der bloßen Theorie zu Liebe ist doch keine Anleihe auf ber Borschriften über die Anlegung kleiner Mündel- Vermögen. zunehmen. Die Begründung der Nothwendigkeit des Eisenbahnbans Abg. Grkels( natl.) wünscht eine Aenderung des Titels in den Erläuterungen fei höchft mangelhaft und unzuverlässig. Die Agmannsdorf und Schloßvippach   die Gemeindevorstände Stimmzettel Staatsanwaltschaftsraths" und Erwägungen darüber, wie das Nachricht über den Ausbruch der Altuberpest fei bereits am 18. Mai und Flugblätter durch die Gemeindediener haben vertheilen lassen, nach vor. Jahres hier eingetroffen Titelwesen bei den Staatsanwälten geändert werden könne. und der Reichstag noch im jeder Richtung sich bestätigt. Auch daß in Schloßvippach   der Abg. Meinecke( natl.) wünscht ein Amtsgericht in Linden und Juni versammelt Wie sei die Regierung gewesen. die Regierung auf Bürgermeister durch den Polizisten den Wahltermin habe austlingeln Eisenbahn alts im Namen gekommen Reichs und führt Klage über das lange Warten bei den gerichtlichen Terminen. einmal Ordnung, Recht und Sitte" für ከዘቲ erbanen, die die Betriebskosten becken die Wahl Reichmuth's habe auffordern lassen, wurde durch Minister Schönstedt   hält ein Amtsgericht in Linden wohl für mitteln wünschenswerth, aber nicht nöthig, da das Gericht in Hannover   nur werde? Sobald etwas Afrikanisches" in Frage stehe, gehe man über die Erhebungen festgestellt. Die diese Vorgänge ableugnenden der Herren Gemeindevorstände und Gemeindebiener eine halbe Stunde von der Grenze der Stadt Linden und nur eine alle etatsrechtlichen Bedenken leicht hinweg. Auch Abg. Dr. Ham- Aussagen nach wiederholter gerichtlicher Vernehmung als Stunde von deffen weitestem Grenzgpunkt entfernt liegt. Das Warten macher macht etatsrechtliche Bedenken geltend und meint gleichfalls, haben sich Tie Kommission beschloß deshalb eins könne. Nothwendig sei der Bahnbau aber gewesen. müht; ganz lassen sich diese Bögerungen nicht vermeiden. Abg. Jansen( 3.) wünscht eine Aenderung der Vorschriften der Abgg. Dr. Lieber und Nadbyl( 3) machen etatsrechtliche Bedenken Wahl des Abgeordneten Reichmuth für ungiltig zu erklären. Prüfung der Wahl des Abg. Schulz gegen die ein von Antis Vormundschaftsordnung um kleine Mündelvermögen beffer ausnuten geltend. Die Abstimmung über beide Titel wird ausgefeyt. zu können. Kommission lex Heinze. Die Berathung wird fortgesetzt über femiten ausgehender Protest vorliegt wurde bis zur nächsten Abg. v. Seydebrand ist nicht ganz einverstanden mit der Stel-$ 181a( Buhalterparagraph). Abg. Bech batte beantragt, im Ab. Sigung vertagt. lung des Ministers in der Anstellungsfrage. fat II, der vom Ehemann als Zuhälter spricht, Buchthausstrafe bis In der sechsten Kommission des Reichstags wurden gestern Minister Schönstedt  : Diese Auffaffung lag für mich sehr zu 5 Jahren anzudrohen, aber mildernde Umstände zuzulaffen, in die SS 568 bis 596c der 3ivilprozeß Ordnung( Ehefachen nahe, allein nach dem Votum des Hauses über den Affeffor welchem Fall auf Gefängniß zu erkennen fei. Die Ab- und Entmündigungsfachen) erledigt. Im wesentlichen blieben die Paragraphen habe ich es vermieden, auf die Angelegenheit näher geordneten von Guftedt und Schall beantragen, in allen Fällen, die Regierungsvorschläge unverändert. einzugehen, um nicht Debatten hervorzurufen, die unabsehbar fein würden. Auf Anfrage des Abg. Dr. Sattler( natt.) erklärt ber Minifter, baß die Strafvollzugs Vorlage in der Bearbeitung be­

Minister Schönstedt muß die Thatsache des Geschäftsrückganges anerkennen und will anregen, daß die Gerichte sich fünftig vorher nach der Befähigung der Schiedsrichter erkundigen. Abg. Rickert( frf. Vg.) wünscht Gleichstellung der Walbeck'schen Beamten mit den preußischen. Hinsichtlich bes hier erörterten Falles wünscht Reduer eine Erklärung des Justizministers, daß er in den persönlichen Verhältnissen des betr. jungen Mannes keinen Grund zur Zurückweisung gefunden habe.

Minister Schönstedt   glaubt diese Erklärung abgegeben zu haben. Gegen die Gleichstellung der Waldeck'schen Beamten sind vom Finanzminister formelle Bedenken erhoben worden.

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Die Wahl des Abg. Dr. Merz war von der Kommission schon einmal für ungiltig erklärt worden. Doch kam der darüber nicht mehr zur erstattete Bericht in der vorigen Session Verhandlung. Die Kommiffion trat ihrem früheren Beschlusse auch beute wieder bei und beschloß, dem Reichstage die Ungiftigkeit der Wahl zu empfehlen. Bu demselben Nefultate kam die Kommiffion bezüglich der Wahl des Abg. Neichmuth. Auch diese Wahl hatte die Wahlprüfungs- Kommission früher bereits für ungiltig erklärt, im Bleni wurden aber neue Erhebungen beschlossen, deren Resultat jetzt vorliegt., Diefelben ergeben, daß die Protestbehauptung, wonach in den Orten

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ber Geladenen möglichst zu vermeiden, find die Gerichte überall be- daß die Frage nur in Gegenwart des Schahsekretärs erledigt werden stimmig, wie bereits erwähnt, dem Reichstag zu empfehlen, die

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der Paragraph vorfieht, auf Buchthaus bis zu 5 Jahren zu erkennen Dem preußischen Abgeordnetenhause ist der Gefeßentwurf und mildernde Umstände wie im Antrage Beckh zuzulassen. Abg. betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung der Bebel beantragt die Worte gewohnheitsmäßig oder" und die Worte durch die Hochwasser des vorigen Sommers herbeigeführten Bes oder sonst förderlich ist" zu streichen, weiter dem Paragraph hinzuschädigungen zugegangen. Es soll eine Anleihe von 5 Millionen