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Die Gleichheit

oft heftig angegriffen wurde, als eine Art Aufsichtsinstanz über die mit dem Staat finanziell liierten Baugenossenschaften gesetzt werden soll. Im preußischen Abgeordnetenhause dürfte der wichtige Gesez­entwurf gewiß auch in dieser Hinsicht zu lebhaften Debatten führen.­In den größeren Gemeinden beginnt man ebenfalls die Wichtig keit der Kleinwohnungsfroge nach dem Striege einzusehen und schon jetzt sich darauf einzurichten. So hat die Stadtverwaltung von Bwidau beschlossen, drei Millionen Mark zur Förderung des ge­meinnützigen Kleinwohnungsbaues zur Verfügung zu stellen. Auch hier rechnet man besonders auf die baugenossenschaftliche Tätigkeit, die durch städtische Mittel unterstützt werden soll. Die Stadt hat aber auch die Absicht, in eigener Regie zu bauen. Man fann nur wünschen, daß das Beispiel möglichst rasche und viel Nachahmung findet.

In Osterreich hat die konsumgenossenschaftliche Tätigkeit eine eigentümliche Veränderung und Erweiterung erfahren. Die allge­meine Rationierung der Lebensmittel ist dort bei weitem nicht so ausgebaut wie in Deutschland . Nachdem die Gewerkschaftsvertreter mit dem Striegsministerium verhandelt hatten und sich dann wieder an die Konsumbereine wendeten, ist eine neue genossenschaftliche Drganisation entstanden, die man Lebensmittelverband der Kriegdienstleister" nennt. Schon der Name sagt, daß es sich dabei um Versorgung der Kriegsdienstleister" in den Betrieben mit Lebensmitteln handelt. Der neuen Genossenschaft sind angeschlossen die Unternehmer, die Gewerkschaften und die Großzeinkaufsgesellschaft österreichischer Stonsumvereine. Sie ist unter der Bedingung in den Versorgungsverband der Armee aufgenommen worden, daß sie die praktische Durchführung des Systems übernehme.(!) Diese Aufgabe mußte naturgemäß der Konsumvereinsorganisation zufallen, denn den Unternehmern und den Gewerkschaften fehlten dazu alle Ein­richtungen und Erfahrungen. Die Konsumvereinsorganisation erhält die nötigen Waren zur Verteilung direkt von den Reichszentralen geliefert. Und zwar nicht nur für die Kriegsdienstleister", sondern auch für die Konsumvereinsmitglieder der in Frage kommenden Bezirke. In dem letteren Umstand scheint man den Vorteil der Sache für die Konsumvereine zu sehen, die auf diese Weise wohl ficher zu den Waren kommen, die sie für die Mitglieder brauchen. Damit ist eine regelmäßigere Versorgung gewährleistet, was in den Massen den Anreiz zum Eintritt in die Konsumverine gibt. Vor­läufig kommt für diese genossenschaftliche Warenvermittlung haupt. fächlich Wien in Frage, wo ein sehr großer Konsumverein mit ent sprechenden Einrichtungen und Eigenbetrieben die praktische Durch führung der komplizierten Aufgabe ermöglicht. Ein Biertel der Wiener Bevölkerung wird angeblich auf diese Weise mit Waren versorgt. In Niederösterreich dürfte inzwischen der gleiche Plan feine Verwirklichung gefunden haben. Der Heeresverwaltung wird diese freiwillige Mithilfe in der schwierigen Ernährungsfrage natür­lich ebenfalls sehr willkommen sein.

Der Konsumverein in Mailand besteht jetzt 30 Jahre. Seine Gründung und Entwicklung ähnelt stark der der deutschen Arbeiter­Konsumvereine. Er wurde im Jahre 1886 von 134 Personen mit einem Kapital" von 1712 Lire ins Leben gerufen. Seine Grün­dung unterschied sich nur insofern von deutschen Verhältnissen, als man zunächst Sleidungsstücke und Schnittwaren, nicht Lebensmittel, für die Mitglieder besorgte. Heute ist der Verein eine große mo­derne Genossenschaft, die im Jahre 1915 an 15 037 Mitglieder zählte und einen Umsatz von beinahe 15 Millionen Lire verzeichnete. Der Verein hat Bäckerei und andere eigene Betriebe, er unterhält ein großes Weinlager, ein Boltshotel und volkstümliche Nachtherbergen, in denen für wenig Geld gule Unterkunft geboten wird. Während der Kriegszeit hat die Genossenschaft eifrig als Preisregulator ge­wirkt.

Der Präsident der Verwaltungskommission des Verbandes schweizerischer Konsumvereine, B. Jäggi, hat die ihm von der sozialdemokratischen Partei der Schweiz übertragenen parla­mentarischen Mandate als Mitglied des Nationalrates und des Großen Rates niedergelegt. Er begründet diesen Entschluß in einem längeren Schreiben an die Parteileitung, das auch in einem Teil der deutschen Parteipresse mit Kommentaren vom Standpunkt der fogenannten Mehrheitspolitik veröffentlicht wurde. Jäggi erklärt, daß seine Auffassung mit der verschiedener Organe der Partei nicht immer übereinstimmte". Er lehnt es ab," politische Rücksichten einer gesunden Entwicklung der genossenschaftlichen Institutionen voran­zustellen". Er müsse seinem Gewissen Zwang antun, wolle er sich allen Parteibeschlüssen fügen, die nach seiner Meinung öfter ohne gründliche Überlegung gefaßt" worden wären. Der Vorgang hängt mit den nunmehr durchgeführten Bestrebungen der Einheit der Partei in der Schweiz zusammen, und es mlißte genügen, davon Stenntnis zu nehmen. Die Konsumgenossenschaftliche Rundschau"

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fühlt sich aber beranlaßt, der Erklärung Jäggis folgenden Schwanz anzuhängen: Parteipolitischer Unverstand, Prinzipienreiterei und Unduldsamfeit erweisen sich also auch in der Schweiz als schlimme Hemnmisse des Fortschritts und schädigen die Interessen gerade der­jenigen Streise, zu deren Wohl sie angeblich wirfen." Db man in Hamburg wirklich sachlich so genau orientiert ist, um ein derartiges Urteil abgeben zu lönnen? Der Schweizer Arbeiterbewegung ist sicher damit nicht gedient. Sie dürfte sich eine solche von Sachkenntnis nicht getrübte Einmischung wahrscheinlich entschieden verbitten.­Der Verband schweizerischer Konsumvereine hat bei Frauenfeld einen zweiten landwirtschaftlichen Betrieb für 240000 Franken er­II. F. worben.

Notizenteil.

Aus dem öffentlichen Leben.

Die Genossen Franz Mehring und Ernst Meyer aus der Schughaft entlassen. Am 23. Dezember ist Genosse Mehring end. lich aus der Schutzhaft entlassen worden, die die Gesundheit des mehr als 70 jährigen schwer bedrohte. Er wurde, wie die Leipziger Volkszeitung " mitteilt, im Strantenwagen in seine Wohnung be­fördert. Gründe für seine Haftentlassung sind ihm nicht angegeben worden, dagegen erhielt er nach dem Borwärts" die Verwarnung, ,, daß er erneut in Schughaft genommen werde, wenn er während der Kriegsdauer durch seine weitere Tätigkeit die Sicherheit des Reichs gefährden würde". Geheimnis und Belagerungszustand lautet die Antwort auf die Frage, wodurch Genosse Mehring durch seine frühere Tätigkeit die Sicherheit des Reichs gefährdet haben soll. Genosse Meyer, der kränklich ist und in der Schuzhaft schwer er­frankt war, tehrte am 30. Januar in die deutsche Freiheit zurück. über die Gründe seiner monatelangen Schughaft fehlt ebenfalls jede Erklärung, geschweige denn ein Beweis seiner reichsgefährdenden Betätigung. Möchten die beiden Genossen sich bald von den Folgen der unbequemen Tatsache erholen, durch eine fest begründete über­zeugung am Umlernen verhindert zu sein.

Die Genossen Schwab, Nödel, Schlumberger aus Stuttgart vor dem Reichsgericht. Vor den vereinigten zweiten und dritten Straffenaten des Reichsgerichts zu Leipzig ist am 20. und 21. Dezember 1916 gegen die Genossen Schwab, Rödel und Schlumberger aus Stuttgart verhandelt worden. Genosse Schwab war seit Januar 1912 Gemeinderat in Stuttgart und bis zur Spaltung der Parteiorganisation Vorsitzender des Bezirksvereins Stöckach. Seit Frühjahr 1916 war er zweiter Vorsitzender des so= genannten alten oder roten Sozialdemokratischen Vereins Stutt gart. Etwa sechs Jahre amtierte er als Vorstand des Sozialdemo­Tratischen Jugendausschusses für Württemberg und bis zum Fe­bruar 1916 als Vorsitzender des Jugendausschusses für Stuttgart . Zu der angegebenen Zeit verbot ihm das stellvertretende General­Tommando des 13. Armeekorps jede Tätigkeit für die Jugendorga­nisation. Genosse Rödel ist Filialleiter des Deutschen Textil­arbeiterverbandes in Stuttgart und war vor der Spaltung Vor­standsmitglied des Sozialdemokratischen Vereins. Genosse Schlum­berger war seit Sommer 1916 Beisitzer im Vorstand der alten Stuttgarter Parteiorganisation und saß von 1903 bis 1905 im württembergischen Landesvorstand. Die Anklage gegen die drei lautete auf bersuchten Landesverra t. Parteiorgane und bürgerliche Blätter haben über den Prozeß vor dem Reichsgericht den folgenden Bericht veröffentlicht:

Es handelt sich um das Flugblait, Zweieinhalb Jahre Zucht­haus, das in Stuttgart und vielen anderen Orten Deutschlands am 9. und 11. Juli 1916 verbreitet worden ist. Irgendwelchen Er­folg hat dasselbe nicht gehabt, Arbeitseinstellungen sind nirgendwo erfolgt. Schwab hatte zugegeben, daß er etwa 600 Stück dieses Flugblatts an verschiedene Genossen zur Verbreitung in Stuttgart abgegeben habe. Bei einer Haussuchung in Rödels Geschäftsräumen der Stuttgarter Filiale des Textilarbeiterverbandes am 13. Juli wurden unter abgelegten Zeitungen etwa 200 Stück des Flugblatts gefunden, ebenfalls bei einer Haussuchung in Schlumbergers Wohnung 40 Stück in dessen Joppe. Rödel und Schlumberger be­streiten jede Verbreitung.

In der Verhandlung spielte die politische Tätigkeit der Angeklagten eine große Rolle. Sie wurden vom Reichsanwalt als Anhänger der Liebknechtgruppe bezeichnet, und es wurden cine große Anzahl der Flugschriften dieser Gruppe sowie einige Spar­tacus- Briefe verlesen. Ebenso wurden die gemeinschaftliche Erklä­rung des Parteivorstandes und der Generalfommission von 25. Juli und ihre Erwiderung im Vorwärts' auf die Mitteilung der Opposition Nr. 4 verlesen, in denen sie gegen gewissenlose