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Was nun?
Die Gleichheit
Die Reichskonferenz der sozialdemokratischen Frauen Deutsch lands hat Klarheit geschaffen, wie sich die Genossinnen zur Par= teispaltung stellen. Schweren Herzens mögen die Genossinnen, die ein Jahrzehnt und darüber hinaus mit ihren ehemaligen Führerinnen Schulter an Schulter kämpften, die Berliner Reise angetreten haben. Von Wehmut werden wir erfüllt, wenn wir an der Wahre einer uns liebgewordenen treuen Kämpferin stehen. Da aber gegen den Würgengel Tod kein Kraut gewachsen ist, nehmen wir die Trennung als ein unabwendbares Schicksal hin. Um wieviel schwerer und nachhaltiger wirkt die Trennung zweier Menschen, die im Grunde ihres Herzens ein gemeinsames Ziel haben und nur durch rein taktische Erwägungen auseinandergerissen
werden.
Wie aber die Dinge innerhalb der Parteiorganisation stehen, mußte die Scheidungslinie gezogen werden. Das Wohl der Allgemeinheit muß stets das Leitmotiv all unserer Handlungen sein. Und da nach den bisherigen Erfahrungen nur festgefügte Organisationen ihre Aufgaben erfüllen können, mußten auch die Genossinnen Deutschlands gegen die Spaltungsbestrebungen in ihren eigenen Reihen entschieden Front machen. Disziplin und Unterordnung des einzelnen sind die Tugenden der Organisation, die uns bisher den Erfolg gebracht haben, und diese Tugenden dürfen wir daher auch nicht preisgeben. Von dem geistig hochbegabten Führer wie auch von dem rein gefühlsmäßigen Anhänger unserer Partei müssen wir eine solche Ein- und Unterordnung verlangen. Wäre es anders, würde die Organisation wie ein Kartenhaus zusammenbrechen.
Die Konferenz hatte die eigentliche Scheidungslinie zwischen ihren ehemaligen Führerinnen Zetkin und Zieh nicht mehr zu ziehen, da diese bereits die Trennung durch den Beitritt zu einer anderen Partei vollzogen hatten. Aus der so gegebenen Situation hatte der Parteivorstand nur die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. So wurde denn auch die Anstellung der als Hilfssekretärin beschäftigten Genossin Ju chacz von der Konferenz gutgeheißen, ebenso die Besetzung der Redaktion der„ Gleichheit" durch den Genossen Schulz und die Genossin Ju cha cz. Die Verdienste einer Klara Zetkin um die Aufklärung und Schulung der Frauen sollen wahrlich nicht geschmälert werden. Dennoch war es den früheren Schülerinnen dieser hochbegabten Frau nicht möglich, ihrer Lehrmeisterin noch weiter Gefolgschaft zu leisten. Die Kon
hebungen auch in weitgehender Weise unendlich vielen Menschen eine höchst gesundheitsförderliche Behandlung durch Ausbesserung ihrer Mund- und Zahnschäden zuteil. Daß sich der Staat diesen Zweig des Heeressanitätswesens viel Geld hat kosten lassen, ist aus der Kostbarkeit des für künstlichen Ersatz nötigen Materials erklärlich.
Säuglingsfürsorge im Sommer. Sechs wichtige Regeln für die heiße Zeit.
1. Das Zimmer fühl halten! Fleißig lüften! Fußboden feucht halten! Bei Tage Vorhänge zu! Bei Nacht Fenster offen! Das Kind muß das fühlste Plätzchen in der Wohnung haben. Ein über das Bett ausgebreiteter leichter Schleier verhütet, daß Fliegen Krankheiten auf das Kind übertragen und daß es Schnaken stechen.
2. Das Kind kühl halten! Leichte Kleidung und leichtes Bettzeug ( auch im Freien)! Nur keine Federbetten! Bei großer Hige kann das Kind auch nackt liegen. Täglich, wenn irgend möglich, lauwarm baden, oder wenigstens lauwarm abwaschen.
3. Brustkinder widerstehen der Hize am besten. Unter keinen Umständen darf jetzt abgestillt werden.
4. Größte Vorsicht in der Ernährung! Gegen den Durst gebe man nach Bedarf löffelweise dünnen, lauwarmen Tee( Fencheltee).
5. Kuh oder Ziegenmilch muß frisch sein, beim Bezug sofort drei bis fünf Minuten gekocht und gleich wieder gut gekühlt werden. Die Milch muß immer fühl stehen!
6. Jedes mit der Flasche ernährte Kind muß ärztlich überwacht werden! In den Beratungsstellen der Milchküchen und Säuglingsfürsorgestellen erhält jede Mutter und Pflegemutter unentgeltlich Rat und Auskunft. Bei der geringsten Gesundheitsstörung muß das Kind so rasch als möglich zum Arzt.
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Ärztliche Unterbrechung der Schwangerschaft. Die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen hat nach einem Gutachten der Geheimräte Blume und Krahan für die ärztliche Unterbrechung der Schwangerschaft folgende Leitfäße angenommen: 1. Der Arzt darf nur aus medizinischen Indikationen( Gründen) die Schwangerschaft unterbrechen. Die Anzeige darf nur dann als vorliegend erachtet werden, wenn bei der betreffenden Person in
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ferenzteilnehmer haben aber durch den Verlauf der Verhandlungen die Überzeugung gewonnen, daß auch ihre jezige Führung in guten Händen ruht. Und wenn die Genossinnen im Reiche es an tatkräftiger Unterstützung der leitenden Personen nicht fehlen las= sen, dann ist die Gewähr für eine Aufwärtsbewegung unserer. Partei gegeben.
Neben der theoretischen Aufklärung wird mehr als bisher die praktische Mitarbeit in der sozialen Fürsorge hervortreten müssen. Vor dem Kriege haben wir grundsätzlich unsere Mitarbeit ir der privaten Fürsorgetätigkeit abgelehnt, dagegen in der Gemeinde unseren Rechtsanspruch auf die Mitwirfung in den sozialen Einrichtungen zu wiederholten Malen geltend gemacht. Die bei Kriegsausbruch einsetzende Notlage großer Bevölkerungskreise bewirkte die Gründung neuer Organisationen, die sich besonders der hilfsbedürftigen Personen annehmen.
An dieser Fürsorgetätigkeit nehmen auch die Genossinnen teil, um damit einem einfachen Gebot der Pflicht zu genügen. Ihrer ganzen Lebenslage nach können die proletarischen Frauen die Notlage des anderen am besten und gründlichsten beurteilen und dementsprechend auch viel sicherer Vorschläge zur Hebung der Notlage machen. Die Berichte aus dem Reiche wie auch die Aussprache ließen deutlich den Umfang und die erfolgreiche Tätigkeit der Genossinnen auf dem Gebiet aller Fürsorgezweige erkennen. Die Beteiligung an der Fürsorgetätigkeit wäre noch größer, wenn nicht die Not der Zeit so viele Genossinnen an die Erwerbsarbeit fesselte. Rund 3 Millionen Frauen sollen nach den Berichten maßgebender Stellen mehr als vor dem Kriege im Erwerbsleben stehen. Das bedeutet unter den heutigen Verhältnissen eine vermehrte Arbeitslast der Frau und Mutter. Es bedeutet aber auch vermehrte Fürsorge für die Arbeiterinnen, für Mutter und Kind, damit das Leben und die Gesundheit dieser Personen nach Möglichkeit geschützt wird. Hinzu kommt die Fürsorge für die Hinterbliebenen Gefallener und für die Kriegsbeschädigten.
Die Zweckmäßigkeit der Mitarbeit an der sozialen Fürsorge wurde von allen Teilnehmern anerkannt. Nach dem Kriege hat neben einem vermehrten Arbeiterinnenschuß eine vermehrte soziale Fürsorge einzuseßen, und zwar auf fommunaler Grundlage. Hierzu gehören die Einrichtung von Krippen, Horten, Warteschulen, Wasch- und Speiseanstalten. In einigen Orten hat man den Anfang mit der Anstellung von Fabrikpflegerin nen gemacht. Wir können und werden die Anstellung von Fabrikpflegerinnen nur unterstüßen, wenn sie durch den Staat erfolgt. felge einer bereits bestehenden Erkrankung eine als unvermeidlich erwiesene schwerste Gefahr für Leben und Gesundheit vorliegt, die durch kein anderes Mittel als durch die Beseitigung der Schwangerschaft abgewendet werden kann. 2. Der Arzt ist nicht berechtigt, die Unterbrechung aus sozialen oder rassehygienischen Gründen vorzunehmen. Er würde durch eine solche Handlung einen Verstoß gegen das Strafgesetz begehen. 3. Es empfiehlt sich, eine Schwangerschaftsunterbrechung nur auf Grund einer Beratung mehrerer Ärzte vorzunehmen. 4. Für die durch Ärzte vorgenommene Unterbrechung der Schwangerschaft ist die Anzeigepflicht einzuführen.
Hauswirtschaftliches
Grünes Gemüse ist sehr nahrhaft und gesundheitsfördernd durch eine Reihe darin enthaltener Salze. Da im vergangenen Winter die Ernährung des deutschen Volkes sehr einseitig und fettarm war, haben sich mannigfache Strankheitserscheinungen herausgestellt, die nach ärztlichen Feststellungen durch den reichlichen Genuß grünen Gemüses zum Teil wieder ausgeglichen werden können. Da gegenwärtig grünes Gemüse leichter als sonst zu haben ist, ist den Frauen anzuraten, soviel wie möglich davon für die Ernährung ihrer Familien zu verwenden.
Bei neugekauften Strümpfen oder solchen mit neueingeftridien Hacken sollte man diese zur besseren Haltbarkeit stets unterziehen. Das geschieht auf der Rückseite, und zwar so, daß man, am Hadenrand beginnend, von oben nach unten die 1., 3., 5., 7. usw. krause Masche mit der Stopfnadel aufnimmt, den Faden lose durchzieht, dann zurückgehend die 2., 4., 6. usw. Masche durchzieht, bei der dritten Reihe wieder die 1., 3., 5. und so fort. Für ganz grobe, handgestrickte Strümpfe eignet sich dazu Perl- Strickgarn, soweit es noch in den erforderlichen Farben zu haben ist. Zu feinerer Knopflochseide, zu ganz feinen, gewebten nimmt man Twist oder baumwollenes Stickgarn, das auch in Schwarz zu haben ist. Feingewebte Strümpfe unterzieht man über dem Stopspilz in dichtem, versetztem Durchstopfstich.