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Die Gleichheit

zichtes auf das Kind bis in das Zimmer der Hebamme, wo Ver­Trüpplung, Kerker und Tod drohen? Welche Stunden, welche Tage! Behntausende, nein, Hunderttausende schritten und schreiten diesen Weg, ein Kreuzweg des bittersten Seelen­schmerzes und tiefster Körpernot und niemand sah dieses Leid der geliebten, geheiligten, viel befungenen und gepriesenen Mütter, niemand vernahm ihre Seufzer? Wo ist die stets betonte Verehrung, die Liebe zur Mutter zu finden? Und die vielen, die in ihren Heimen walteten, scherzten, sich füßten, sich an ihren Kindern erfreuten, alle diese Väter, Mütter, Söhne, Bräutigame, Brüder, fie wußten, daß in der gleichen Zeit infolge eines unber nünftigen Gefeßes viele von Pfuschern und Hebammen verfrüp­pelte, todwunde Mütter in die Spitäler eingeliefert wurden, um den Hunger der Ihren nicht durch ein neues Leben zu vergrö Bern . Wo blieb das Mitgefühl mit den Müttern?

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Nun wir im Namen der Menschlichkeit für den in diesem Worte eingeschlossenen Gefühlsinhalt für die Mutter wer ben, sollte man annehmen, daß die Menschen, bie je Kindes. liebe fühlten, einmütig fordern würden, die Mütter von dem Leide, das ein Gesetz über sie verhängt, zu befreien. Wie irrt der, der mich ob meiner Feststellung der Scheinliebe schalt. Biele berharren unbewegt, andere schweigen, bis ihnen das gleiche Weh den Jammerruf auf die Lippe zwingt. Andere wieder spannen Mutterschaft und Menschlichkeit auf das Protruftesbett von Dok­trinen, die große Forderung in einen Wuft von Geschwätz verdeckend.

Mutterschaft und Menschlichkeit stehen außerhalb des politischen Tagestampjes wie auch außerhalb theoretischer Gedankenton­ftruftionen. Sie sind das Fundament des Lebens der mensch lichen Gesellschaft, als solches Bestandteil jedes einzelnen Indivi­dums, der Liebe und der Empfindungswelt. Es ist eine Tat der Kultur, die gleichgültige Scheinliebe zu den Müttern zur echten Liebe zu gestalten, zur helfenden, Leid mildernden Gefährdung vermeidenden. In dieser Liebe birgt sich die Wertschäzung des Weibes überhaupt. Denn nicht nur den Müttern gilt die Befreiung der Frau von der Zwangsmutter­schaft, sondern in ihrer Güte und Mitleid bedingenden Unter­ftüßung verrät sich der Gefühlswert des Gatten, des Bräutigams, des Sohnes. Jede denkende Frau kann den Mann nach feiner Stellungnahme zur Abschaffung des Mutterschafts­awanges abschätzen. Und so ist zu hoffen, daß über die Schein­liebe unwahren politischen, religiösen und literarischen Treibens boch jiegt der Appell an die Menschlichkeit für die Märtyrer unter uns für arme. unglückliche, schuldlos leidende

Witter.

Wohlfahrtspflege

Arbeiterwohlfahrt. Von Marie Juchacz I.

Gründung und Richtlinien

Am 13. November 1919 stimmte der Parteiausschuß einer An­rigung des Parteivorstandes zu, die dahin ging, innerhalb der Arbeiterbewegung, ähnlich so, wie es bei unseren Bildungsaus­Schüssen und in der Jugendbewegung der Fall ist, Ausschüsse für Arbeiterwohlfahrt zu bilden. Die Ausführung des Beschlusses wurde den weiblichen Mitgliedern des Parteivorstandes übertragen. Der Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt seit fich zusammen aus Mitgliedern des Parteivorstandes, verschiedenen weiblichen Mitgliedern des Parlaments, unter Berücksichtigung der einzelnen Landesteile, und einer größeren Zahl von Sachverstän­bigen in der öffentlichen, sozialen Arbeit beamteten und ehren­amtlich tätigen Genossinnen und Genossen. Erstere sind natur­gemäß stärker vertreten.

Richtlinien

§ 1. Der Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt" bezweckt die Mitwirkung der Arbeiterschaft bei der Wohlfahrtspflege, um hierbei die soziale Auffassung der Arbeiterschaft durchzusehen. Im besonderen will er die gesetzliche Regelung der Wohlfahrts­pflege und ihre sachgemäße Ausführung fördern.

§ 2. Dieser 8wed foll erreicht werden durch:

1. Zusammenfassung aller in der Wohlfahrtspflege tätigen Frauen und Männer,

2. die Gewinnung neuer Kräfte,

3. die Schulung der bereits tätigen und der neu herange­aogenen Kräfte,

4. Stellungnahme zu allen Fragen der Wohlfahrtspflege in der Deffentlichkeit und ihre wissenschaftliche Durcharbeitung.

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5. die Wahrnehmung der Intereffen der Arbeiter bei der Besetzung von Stellen und bei der Vermittlung ehren­amtlicher Hilfskräfte für die öffentliche Wohlfahrtspflege, 6. die Vertretung der Arbeiterschaft bei den Behörden des Reiches, der Länder und der Selbstverwaltungsförper, bei Zusammenschlüssen der Wohlfahrtsorganisationen sowie der Zusammenarbeit mit gleichartigen Organisationen. § 8. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat sich der Haupt­ausschuß für Arbeiterwohlfahrt" gebildet. Er seht sich zusam men aus einem gefchäftsführenden Ausschuß von 7 Mitgliedern mit dem Eike in Berlin und einem Beirat aus allen Teilen des Reichs und in der Wohlfahrtspflege erfahrenen Personen Der Beirat kann durch Vertreter von Arbeiterorganisationen ergänzt werden.

§ 4. In den Ländern, Bezirken und Gemeinden werden ,, Unterausschüsse für Arbeiterwohlfahrt"( Landes-, Bezirks- und Ortsausschüffe) gebildet. Der Hauptausschuß ist gleichzeitig Lan desausschuß für Preußen. Die Unterausschiffe haben die in. § 2 genannten Aufgaben innerhalb ihres Bezirkes zu erfüllen, der Hauptausschuß hat sie dabei durch Richtlinien zu unter­stützen.

§ 5. Der Hauptausschuß ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich mit Vertretern der Unterausschüsse eine gemeinsame Besprechung abzuhalten. Im ersten Jahre des Bestehens des Hauptausschusses soll die Besprechung besonders der Prüfung von Satzung und Richtlinien der Ausschüsse für Arbeiterwohl­fahrt dienen.

Neuanmeldungen von Ortsausschüssen und sonstige Bu schriften für den Hauptausschuß für Arbeiterwohl­fahrt find an Frau Marie Juchacz , Berlin S. 68, Lindenstr. 3, zu senden.

Die Richtlinien des Hauptausschusses gelten vorläufig finn­gemäß auch für die Ortsausschüsse. Im übrigen dürfte es praktisch sein, ihnen möglichste Freiheit der Entfaltung zu lassen, damit aus den dabei gemachten Erfahrungen auf der Jahres bersammlung das weitere beschlossen werden kann.

Der Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt hat Vertreterinnen entfandt in folgende Wohlfahrtsorganisationen:

Deutsche Wohlfahrtsstelle.

Deutscher Kinderschutzversand.

Deutscher Zentralausschuß für Auslandshilfe.

Reichsausschuß zur Verfchidung von Arbeiterkindern.

Bon anderen zentralen Wohlfahrtsorganisationen find Gla tuten und Berichte erbeten worden. Von der ganzen Tendenz, den Grundsätzen und der Arbeit, ebenso von dem Wollen der be­treffenden Organisationen wird die Zusammenarbeit resp. Mit­arbeit abhängig gemacht werden. Ebenso sind die als fachverstän dige Berater im Hauptausschuß mitwirkenden Genoffen zum großen Teil in zentralen Aemtern tätig.

In Parallele hierzu müssen die sich neu bildenden Ortsgruppen ebenso wie die schon bestehenden zur Erleichterung ihrer Arbeit Anspruch darauf erheben, bei kommunalen Wohlfahrtsbestrebungen aller Art zur offiziellen Mitwirkung herangezogen zu werden. Zur Erläuterung der Richtlinien wird im folgenden Artikel noch einiges gesagt werden.

Aus der Frauenbewegung des Auslandes

Nach einem Telegramm aus Buenes Aires sind im Laufe des lebten Jahres 5000 Familien aus Deutschland , Desterreich, Ru­ mänien , Griechenland und verschiedenen Baltanländern ausge­wandert, um sich in Argentinien niederzulassen. Alle brachten genug Geld mit, um sich anzukaufen. Die dortige Regierung ist über diese Einwanderung sehr erfreut, da dadurch viel unfulti­viertes Land unter den Pflug gebracht wird.

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Der schwedische Reichstag hat mit großer Mehrheit den Ente wurf eines neuen Chegesebes gutgeheißen, der die völlige Gleich­stellung der beiden Geschlechter gutheißt. Auch in Dänemark ist ein neues, für die Frauen günstigeres Ehegesek in Beratung. Seit Anfang Mai haben auch die Luxemburgerinnen das aktive und passive Wahlrecht,

In den englischen Textilfabriken in Lancashire sollen für Frauen und Kinder wieder Doppelschichten eingeführt wer den, welche das Leben der Arbeiterinnen viel beschwerlicher machen wird als die 56ftündige Arbeitszeit. Die Regierung hat ein neues Gesetz eingeführt, vorgeblich zum Schuge arbeitender