Nr. 8
Die Gleich beit
einer solchen Handlung der Frau liegt nicht etwa der Tatbestand der böslichen Verlassung, mithin für den Mann kein Recht zur Scheidung(§ 1567).
Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes. Strittig ist, ob sie daneben ihren Mädchennamen führen darf, was mit der herrschenden Meinung unbedingt zu bejahen ist (§ 1355). Gemäß§ 1356 ist die Frau nicht nur verpflichtet, das gemeinschaftliche Hauswesen zu leiten, sondern auch dazu berechtigt. Allerdings muß sie sich auch hier entsprechend § 1354 der ehemännlichen Entscheidung beugen, soweit diese nicht einen Mißbrauch seines Entscheidungsrechts enthält. Die Frau ist auch zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäft des Mannes verpflichtet, soweit eine solche Tätigkeit nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten leben, üblich ist. Dem sittlichen Gedanken der ehelichen Lebensgemeinschaft als vollster - Kameradschaft wird das Gesetz durch diese Bestimmung nicht gerecht. Die kapitalistische Weltanschauung äußert sich hier unzweideutig. Die Frau des reichen Mannes braucht nicht im Hauswesen zu arbeiten, sie braucht nicht ihrem Mann im Geschäft zu helfen, wohl aber die Frau des sogenannten fleinen Mannes!
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Als Krankenkassen gelten nach dem Gesetz Drts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Die Ortskrankenfaffen sind die Allgemeinen. Bei den Landkrantenfaffen werden in der Landwirtschaft und im Wandergewerbe beschäftigte Hausangestellte und Hausgewerbetreibende versichert. Doch kann die Errichtung der Landkrankenkassen unter bestimmten Bedingungen unterbleiben, dann werden die oben genannten Gruppen bei der Ortskrankenkasse versichert, die in der Regel als Normalfrankenkasse viel leistungsfähiger ist. Betriebe und Innungen dürfen von einer bestimmten Mitgliederzahl an besondere Kassen errichten.
Versicherungspflichtige müssen sofort nach Antritt ihrer Beschäftigung vom Arbeitgeber bei der zuständigen Kasse angemeldet werden. Ein Arbeitgeber, der das unterläßt, macht sich strafbar und muß die Beiträge nachzahlen. Die Kaffe bestimmt die Höhe des Beitrags und teilt die Versicherten nach der Höhe ihrer Löhne und Gehälter in Klassen ein. Der Beitrag für den Versicherten wird von der Kasse nach Höhe ihres Bedarfs bestimmt und soll in der Regel nicht 712 Broz., jedenfalls aber nicht 10 Proz. des Grundlohnes übersteigen. Davon zieht der Arbeitgeber zwei Drittel dem Versicherten vom Lohne ab und überweist sie nebst dem Drittel, das er selbst zu zahlen hat, der Krankenkasse. Eine Wohlfahrtspflegerin, die das Einkommen einer Familie feststellen will, wird gut
Was muß die Wohlfahrtspflegerin von tun, diese zwei Drittel Lohnabzug, ebenso wie den Beitrag der sozialen Gesetzgebung wissen?
( Fortsetzung)
Die Versicherungspflicht für die Krankenversicherung erstreckt sich auf alle Arbeiter und zwar sowohl auf Lehrlinge, Gehilfen und Gefellen, wie auch auf Betriebsbeamte und Werkmeister, aber auch auf Angestellte und Hausangestellte, Bühnen- und Orchestermitglieder, Lehrer und Erzieher, Hausgewerbetreibende, See- und Binnenschiffer. Die Arbeiter, Gehilfen, Gesellen und Lehrlinge, Hausgewerbetreibenden und Schiffer müssen in jedem Fall versichert werden, die anderen angeführten Kategorien nur, wenn ihr Gehalt 15 000 Mt. nicht übersteigt. Die Beamten sind versicherungsfrei.
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Feuilleton Frühling
Nun ist er doch da! Nun ist er doch da! Und klingt und fingt und lacht und lockt! Soweit ihn der Winter nach Süden verschlug,
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Und folang ihm der Regen den Rückweg zertrug, Und ob im späten April fogar
Kaum erit ein Veilchen zu fehen war!
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Caefar Flalfchlen.
Noch ist der Kreis derer ein, die diesen Namen kennen, und wie es den Großen und Größten fast immer ergeht, erging es auch Emil Gött nun es zum Kennenlernen kommt, deckt ihn schon längst der fühle Rasen. Den Wenigen aber, denen er persönlich oder durch seine Werte jemals nahegekommen ist, tönt sein Name wie eine tiefe volle Glocke, deren Hall man noch lange nachlauscht. Emil Gött ist einer von denen, die unsterblich sind, nicht eigentlich seiner„ Werke" wegen, die drei schmale Bändchen umfassen, sondern deswegen, weil er ein Mensch war, weil sein Leben sein Werk war, an dem er ständig arbeitete. Was heißt es doch: ein Mensch sein? Wir alle nemmen uns ja Menschen, aber erst wenn
1) Wir möchten bei dieser Gelegenheit auf ein Buch der Mutter Emil Götts, Maria Ursula Gött, verweisen, das fürzlich bei der C. H. Beckschen Berlagsbuchhandlung in München erschienen ist. Es enthält Aufzeichnungen aus dem Leben und Schaffen des so früh verstorbenen Dichters und ist ganz aus vollstein Berständnis und tiefster Mutterliebe heraus geschrieben.
zur Invalidenversicherung und den Steuerabzug vom Lohneinkommen abzuziehen.
Versicherte können, wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind und die Versicherungspflicht aufhört, sich freiwillig weiter. versichern, wenn sie unmittelbar vor Ablauf ihrer Beschäfti gung 6 Wochen, oder ein Jahr vorher im ganzen 6 Monate beschäftigt waren. Doch muß der Wille zur Weiterversicherung während der 3 Wochen nach Ablauf der Beschäftigung erklärt werden. Das gilt auch für Angestellte, die durch Gehaltserhöhung aus der Grenze der Versicherungspflicht herauskommen. auskommen. Der freiwillig Weiterversicherte behält alle Rechte der Versicherungspflichtigen. Die freiwillig Ber⚫sicherten zahlen ihren Beitrag allein.
Mit Ausnahme der Wochenhilfe, die ich noch gesondert
einmal se ein ganz voller, tiefer, schöner Mensch vor uns gestanden hat, fühlen wir es bis ins Innerfie erschüttert und wissen von nua an um dieses Menschsein.
Es ist die Glut, die niemals falte,
der Durst nach Wahrheit, der nicht Grenzen leant,
der Hunger ist's, der nie gestillt,
das Sehnen, dem Erfüllung nur die Raftstatt ist
für neues unbegrenztes Wandern.
Des Lebens Süße, feine herbe Qual
schöpft er wie feiner aus,
und immer neu gebärend sich
vollend suchend
durchkreist er ruhlos Himmel, Höll' und Erbe
So einer war Emil Gött ! Und in seinen Tagebüchern und Briefen findet sein Ringen und Kämpfen einen wahrhaft er. greifenden Niederschlag. Was ihn so ganz besonders hervorhebt aus der Reihe der ihm Ebenbürtigen, ist seine Stellung zur Frau, oder besser gesagt: feine Stellung zum Geschlechtsproblem als der tiefften Quelle des Lebens überhaupt. Sagt er doch selbst von sich, ,, am Ende meines Strebens fönnte meine göttliche Tat( oder Mittat) gewesen sein, dem Manne das Weib gleichgefellt zu haben." Er ist kein Sänger der Frauenfchönheit, kein Berherrlicher weiblicher Ideale er preist nicht Liebe und Minne als Schmuck und Krone des Lebens fie damit gemisfermaßen ins Reich des Unwirf lichen erhebend sondern ihm ist die Liebe der Weg zur Menschwerbung im höchsten Sinne. Und darum fordert er Niezsche heraus, Friedrich den Tiefen", den er doch sonst flebt und bewundert wie faum einen zweiten:
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,, Der Welt vertrauft du und traust dem Weibe nicht? Den Uebermenschen willst du lehren und machst das Beib zum Tier?"
nein: llebermensch, das ist wohl: der Menschentier entwachfen zu sein, hoch über seinem hellen Sammer und seiner dumpfen Lust und Qual dahinzuleben aber zum Ueberleben wird es erst in
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