§ür Sie Serien! Eine ganze Anzahl der SAI.-Bezirksleitungen Veranstalter in diesem Jahre Fericnfahrren. Auch der Hauptvorstand des Ver- bandes bietet den Mitgliedern unserer Organisation die Möglichkeit, ihr« Ferien recht gut zu oerleben, und zwar sinden nachstehende Veranstaltungen statt: Ferienwochen im Friedrich-Ebert-Heim Tännich. 1. Vom 12. bis 18. Juni, Thema:Arbeiterjugend und Kunst", Leitung Willi H o f m a n n- Dortmund. 2. Vom 26. bis 2. Juli, Thema:Arbeiterjugend und Politik", Leitung Otto Schröter- Leipzig  . 3. Vom 16 Juli bis 16. Juli, Thema:Der sozialistische Ge' danke als formendes Element unseres Lebens", Leitung Erwin S ch ö t t l e- Stuttgart. 4, Vom 24. Juli bis 30. Juli, Thema:Der Jugendliche in der Gesellschaft", Leitung Siegm. C r u m m e n e rl- Magdeburg. ö. Vom 7. Juli bis 13. August, Thema:Die Jugend im Ringen um neuen Lebensinhalt und neue Lebenssorinen", Leitung Gerhard B o t h u r- Berlin. 6. Vom 21. August bis 27. August, Thema: Wandern, Heimat- künde, Körperpflege", Leitung August A l b r e ch t- Berlin. Diese Ferienwochen sollen keine Arbettswochen sein. Die Leiter der Ferienwochen lzoben vielmehr die Aufgabe, die fich in Tännich zusammensindende Feriengemeinde zu einem harmonischen Ganzen zu ammenzufassen und die zur Verfügung stehende Zeit gut auszu- ge talten. Während der Ferienwochen soll das Geiueinschastslebeir die Hauptsache sein. Also Wanderungen, Spiele, Tanzen, Singen sollen die Haüptzeit ausfüllen: doch soll auch täglick» in gewissem Grade geistig gearbeitet werden, dergestalt, daß man sich vormittags, nachmittags oder abends über ein Reserot oder eine Vorlesung unter- hält oder über einzelne Fragen, die die Teilnehmer inter-.ssieren. Die Feriengemeinde regiert sich selbst und kann die Einzelheiten der Zeitverwendung selbst bestimmen. Das für jede Ferienwoche ange- gebene Thema bleibt natürlich unverändert. An diesen Ferienwochen können sich alle Mitglieder und Mit- arbeiter des Verbandes beteiligen. Sie müssen sich rechtzeitig beim Genossen Karl Heintz, Tännich  , Po st Remda in-Lhü» ringen, anmelden. Sie haben außer den üblichen Pensionskosten im Heim lediglich pro Person eine Teilnehmergebühr von 2 M. zu zahlen. Diese Teilnehmergebühr ist ein kleiner Unkostenbeitrag für die Stellung des Leiters und Referenten durch die Vcrbandsleitung. Wir hofsen, daß diese Ferienwochen von unseren Jugendgenojsen und-genossinnen recht stark besucht werden. IS SSS Usbernachtungen im Ikieörich- Ebert- heim. Im vergangenen Geschäftsjahr hat das Friedrich-Ebert-Heim der SAJ. 1045 Gäste gehabt, davon waren SS4 männlichen und 451 weiblichen Geschlechts. Unter 18 Jahre alt waren 373 und über 18 Jahre all 470 Gäste. Die Uebernachtungszifser der Gäste betrug insgesamt 7606. In der Jugendherberge hoben insgesamt 1600 Wanderer übernachtet, davon 1342 unter 18 Jahre. Die lieber- nachtungszahl stieg auf 2424. Damit beträgt die Gesamtzahl der Uebermachtungen 10 030. Die meisten Besucher unseres Ferienheims und der Jugendherberge kamen aus den Orten Berlin  , Leipzig   und Jena  . Berlin   steht weitaus an der Spitze mit 2934 Uebernach- tungcn im Ferienheim. !»Vtf! Die fugend in der Gesetzgebung. Di« Zugcndverbände und das Lustbarkeiksgeseh. Der Reichs- ausschuß der deutschen Jugendverbände hat dem Reichstag folgende Entschließung zum Lustbarkeitsgesetz übermittelt: Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände erklärt zu dem Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Jugend bei Luft- barkeitcn, daß er gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Jugend für wünschenswert hält bei Veranstaltungen wie Rummelplätzen, Tanz- dielen, Kabaretts, soweit diese geeignet sind, die Jugend geistig, sittlich und körperlich zu gefährden. Der Reichsausschuß ist der Meinung, daß die Fassung eines solchen Gesetzes eindeutig die Mög- lichkeit ausschließen muß, es zu Beschränkungen des politischen, geistigen und kulturellen Lebens unseres Volkes anzuwenden, die nur formal mit der Jugendschutzaufgabe des Gesetzes begründet werden können. Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände ersucht daher, in der jetzt vorliegenden Fassung, des Gesetzes die im fj 1, Absatz 3 enthaltenen Worte:als solcher" zu streichen, ferner ersucht der Reichsausschuß, dem Z 1 noch einen neuen Absatz 3a mit folgendem Wortlaut einzufügen: Von dem Gesetze werden nicht betroffen künstlerisch« und wissenschaftliche Veranstaltungen und Schaustellungen, Kunst- ausstellungen, sowie die Veranstaltungen der Volksbildungs- organisationen, Jugend- und Sportverbände." Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände ist ferner der Auffassung, daß der durch das genannte Gesetz ersttebte Schutz der Lugend nur Hilfsmittel sein kann. Wertvoller und wichtiger ist die tatkräftige und ausreichende staatliche Unterstützung und Förderung der öffentlichen Einrichtungen und freien Organisationen, die der Jugenderziehung dienen und sich die Heranbildung eines körperlich, geistig und seelisch gesmiden Nachwuchses zum Ziel gesetzt haben, Dierepublikanische" Reichswehr  . Die Reichswehr   bestreitet, daß sie bei der Einstellung von Mannschaften nur rechtsgerichtete Leute aussuche. Es ist aber nicht zu bestreiten. Männer mit republikanischer Gesinnung werden abgewiesen. Dafür zwei Bei» spiele, die die KönigsbergerBolkszeitung" bekannt gibt. Diese Beispiele entstammen einer Zuschrift von zuverläsiiger Seite au» Osterode   in Ostpreußen  : Der Tischler P. O. meldete sich nach Kiel   zur Marine. Auf Grund des Untersuchungsbefundes wird ihm in Aussicht gestellt, daß er zum 1. Oktober auf Einstellung bei der Reichsmarine rechnen könne. Hierauf sendet er die vertangten Papiere(polizeiliches Führungs- und Lehrzeugnis) ein. Einige Zeit später findet sich dann bei ihm zu Hause der evangelische Pfarrer, Herr Büchler, ein, fragt ihn, ob es zutrifft, daß er sich zur Marine gemeldet habe, und sagt dann, daß wohl nichts zu machen fein werde. Der Pfarrer er- kundigt sich weiter, ob O. im Jünglingsverein fei. Als er den Bescheid erhält, daß O. jetzt in der SÄJ. und in derFreien Turner» schaft" ist, war der Wissensdurft dieses Vertrauensmannes gestillt. Einige Zeit später traf die Mitteilung der Marinestelle Kiel ein, daß wegen Mangels an freien Stellen eine Einstellung des P. O. bei der Marine nicht stattfinden könne. Der Stellmacher W. W. meldete sich im Sommer ebenfalls zur Marine. Er bekommt die Anweisung, sich untersuchen zu lassen; auf Grund des Untersuchungsbefundes erhält er die Nachricht, daß er auch im Hinblick auf seinen Berus   bevorzugt eingestellt werden kann. Kurze Zeit daraus suchten einig« unbekannte Herren sein« Wohnung auf, ohne ihn jedoch zu Hause zu treffen. Einer derselben, der Gemeindehelfer der evangelischen Kirche, suchte ihn auf seiner Arbeitsstelle auf und erkundigte sich, in welchem Sportverein er Mitglied sei. Als ihm hierauf geantwortet wird: in der SAJ�, zieht er die Stirn« kraus und entfernt sich. Nachdem einige Zeit verstrichen ist, erhält W. W. ebenfalls die Nachricht, daß wegen Mangels an freien Stellen seine Einstellung nicht erfolgen könne." Hier ist also der Nachweis geführt, daß Mitgliedschaft in der SAJ. die Einstellung in die republikanische Reichswehr   ausschließt. Ein rigoroser Orlsvorsteher. Der Rückweg von einer Wände- rung führte die Tnngermünder Arbeiterjugend Anfang Oktober 1925 durch den Ort Hämerten  . Der Trupp, dem eine Jugendgenossin «ine rote Fahne vorantrug, marschierte in wohlgeordneten Reihen und sang das jedem Arbeiter heilige Kampflied:Brüder, zur Sonne, zur Freiheit!" Als sich die singenden Burschen und Mädel dem Ausgang des Dorfes näherten, lief plötzlich ein Mann auf sie zu und gebot ihnenHalt!" Es war der Gemeindevorsteher, Mit- glied des Stahlhelms. Herangekommen, stürzte er sich sofort auf die rote Fahne und entriß sie dem Mädel mit dem Ausruf:So«in lausiges Mädchen! Trägt folch einen roten Lappen!" Dann wandt« sich derHeld", der ein Hüne von Gestalt ist, mit unvermindertem Eifer gegen die anderen unserer jungen Freunde, von denen der älteste 17, der jüngste noch nicht 14 Jahre alt, noch schulpflichtig war. Mit der 214 Zentimeter starken Fahnenstange schlug er blindlings in die Schar hinein. Auf dein Rücken eines Jugendgenossen zer» trümmerte er die Stange, so daß dieser dicke Blutstriemen auf» zuweisen hatte. Auch Nase und Auge dieses Jugendgenojsen wurden verletzt: seine Brille zersplitterte. Die Arbeiterjugend meldete dieses Vorgehen des Kemeindevor- stehers von Hämerten der Tongermünder Polizeibehörde. Der Staatsanwalt in Stendal  , dem die Anzeige weitergegeben wurde, lehnte aber einen Strafantrog ab mit der merkwürdigen Begrün- dung, daßkein öffentliches Jnt«resse vorliege" und daß der Ge- meindevorsteher nicht in seiner Amtseigenschaft, sondern als Privat- mann gehandelt habe. Der Staatsanwalt empfahl PrivatNage. Die Verhandlung fand endlich Anfang März 1927 statt. Die Vernehmung ergab einwandfrei, daß der Herr Ortsvorsteher in un- glaublich roher Weise seine'Wut über die rote Fahne und das sozialistische Kampflied an den jungen Menschen ausgelassen hatte. Der Angeklagte hatte trotzdem die Stirn, zu behaupten, er habe in Notwehr" gehandelt, da ihn die Jugendlichen wegen seines Stahl- Helmabzeichens gereizt hätten. Er hatte aber mit diesem Märchen kein Glück, denn das Gericht verurteilte den Herrn Stahlhelmführer zu 30 Mk. Geldstrafe wegen Beleidigung und 70 Mk. Geldstrafe wegen Mißhandlung. Man muß schon sagen, daß dieses Urteil eine sehr milde Sühne für dieses rohe Verhalten ist. Gewerkschastsausschuß für Berussausbildung. Die gewerkschaft- lichen Spitzenverbände(ADGB.  , AfA-Bund, Deutscher Gewerkschasts- bund und Gewerkschaftsring) haben einen gemeinsamen Ausschuß gebildet, der sich mit allen Fragen der Berussausbildung beschäftigen soll. Hierunter sind besonders die Angelegenheiten der Lehrlingshaltung, Berufsberatung und Berufsschule zu verstehen. Es soll der Versuch gemacht werden, durch gemeinsames Auftreten der gewerkschaftlichen Auffassung mehr Nachdruck zu verleihen. Der seit Iahren sich in der Vorbereitung befindende Entwurf«ine» Berufsausbildungsgesetzes, der jetzt endlich dem R«ichs. kabinett zur Verabschiedung vorliegt, wird dem Ausschuß für die nächste Zeit ein weites Betätigungsfeld bieten. Weitere Arbeits- gebiete ergeben sich für den Ausschuß durch die Notwendigkeit, in gemeinsamen Besprechungen mit anderen Stellen zur Regelung praktischer Fragen der Berufsausbildung zu kommen, für die gesetz- siche Maßnahmen nicht in Betracht kommen.