§ür Sie Serien!Eine ganze Anzahl der SAI.-Bezirksleitungen Veranstalter indiesem Jahre Fericnfahrren. Auch der Hauptvorstand des Ver-bandes bietet den Mitgliedern unserer Organisation die Möglichkeit,ihr« Ferien recht gut zu oerleben, und zwar sinden nachstehendeVeranstaltungen statt:Ferienwochen im Friedrich-Ebert-Heim Tännich.1. Vom 12. bis 18. Juni, Thema:„Arbeiterjugend und Kunst",Leitung Willi H o f m a n n- Dortmund.2. Vom 26. bis 2. Juli, Thema:„Arbeiterjugend und Politik",Leitung Otto Schröter- Leipzig.3. Vom 16 Juli bis 16. Juli, Thema:„Der sozialistische Ge'danke als formendes Element unseres Lebens", LeitungErwin S ch ö t t l e- Stuttgart.4, Vom 24. Juli bis 30. Juli, Thema:„Der Jugendliche in derGesellschaft", Leitung Siegm. C r u m m e n e rl- Magdeburg.ö. Vom 7. Juli bis 13. August, Thema:„Die Jugend im Ringenum neuen Lebensinhalt und neue Lebenssorinen", LeitungGerhard B o t h u r- Berlin.6. Vom 21. August bis 27. August, Thema: Wandern, Heimat-künde, Körperpflege", Leitung August A l b r e ch t- Berlin.Diese Ferienwochen sollen keine Arbettswochen sein. Die Leiterder Ferienwochen lzoben vielmehr die Aufgabe, die fich in Tännichzusammensindende Feriengemeinde zu einem harmonischen Ganzenzu ammenzufassen und die zur Verfügung stehende Zeit gut auszu-ge talten. Während der Ferienwochen soll das Geiueinschastslebeirdie Hauptsache sein. Also Wanderungen, Spiele, Tanzen, Singensollen die Haüptzeit ausfüllen: doch soll auch täglick» in gewissemGrade geistig gearbeitet werden, dergestalt, daß man sich vormittags,nachmittags oder abends über ein Reserot oder eine Vorlesung unter-hält oder über einzelne Fragen, die die Teilnehmer inter-.ssieren.Die Feriengemeinde regiert sich selbst und kann die Einzelheiten derZeitverwendung selbst bestimmen. Das für jede Ferienwoche ange-gebene Thema bleibt natürlich unverändert.An diesen Ferienwochen können sich alle Mitglieder und Mit-arbeiter des Verbandes beteiligen. Sie müssen sich rechtzeitig beimGenossen Karl Heintz, Tännich, Po st Remda in-Lhü»ringen, anmelden. Sie haben außer den üblichen Pensionskostenim Heim lediglich pro Person eine Teilnehmergebühr von 2 M. zuzahlen. Diese Teilnehmergebühr ist ein kleiner Unkostenbeitrag fürdie Stellung des Leiters und Referenten durch die Vcrbandsleitung.Wir hofsen, daß diese Ferienwochen von unseren Jugendgenojsenund-genossinnen recht stark besucht werden.IS SSS Usbernachtungen im Ikieörich- Ebert- heim.Im vergangenen Geschäftsjahr hat das Friedrich-Ebert-Heimder SAJ. 1045 Gäste gehabt, davon waren SS4 männlichen und451 weiblichen Geschlechts. Unter 18 Jahre alt waren 373 undüber 18 Jahre all 470 Gäste. Die Uebernachtungszifser der Gästebetrug insgesamt 7606. In der Jugendherberge hoben insgesamt1600 Wanderer übernachtet, davon 1342 unter 18 Jahre. Die lieber-nachtungszahl stieg auf 2424. Damit beträgt die Gesamtzahl derUebermachtungen 10 030. Die meisten Besucher unseres Ferienheimsund der Jugendherberge kamen aus den Orten Berlin, Leipzig undJena. Berlin steht weitaus an der Spitze mit 2934 Uebernach-tungcn im Ferienheim.!»Vtf!Die fugend in der Gesetzgebung.Di« Zugcndverbände und das Lustbarkeiksgeseh. Der Reichs-ausschuß der deutschen Jugendverbände hat dem Reichstag folgendeEntschließung zum Lustbarkeitsgesetz übermittelt:Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände erklärt zudem Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Jugend bei Luft-barkeitcn, daß er gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Jugend fürwünschenswert hält bei Veranstaltungen wie Rummelplätzen, Tanz-dielen, Kabaretts, soweit diese geeignet sind, die Jugend geistig,sittlich und körperlich zu gefährden. Der Reichsausschuß ist derMeinung, daß die Fassung eines solchen Gesetzes eindeutig die Mög-lichkeit ausschließen muß, es zu Beschränkungen des politischen, geistigenund kulturellen Lebens unseres Volkes anzuwenden, die nur formalmit der Jugendschutzaufgabe des Gesetzes begründet werden können.Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände ersucht daher,in der jetzt vorliegenden Fassung, des Gesetzes die im fj 1, Absatz 3enthaltenen Worte:„als solcher" zu streichen, ferner ersucht derReichsausschuß, dem Z 1 noch einen neuen Absatz 3a mit folgendemWortlaut einzufügen:„Von dem Gesetze werden nicht betroffen künstlerisch« undwissenschaftliche Veranstaltungen und Schaustellungen, Kunst-ausstellungen, sowie die Veranstaltungen der Volksbildungs-organisationen, Jugend- und Sportverbände."Der Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände ist ferner derAuffassung, daß der durch das genannte Gesetz ersttebte Schutz derLugend nur Hilfsmittel sein kann. Wertvoller und wichtiger ist dietatkräftige und ausreichende staatliche Unterstützung und Förderungder öffentlichen Einrichtungen und freien Organisationen, die derJugenderziehung dienen und sich die Heranbildung eines körperlich,geistig und seelisch gesmiden Nachwuchses zum Ziel gesetzt haben,Die„republikanische" Reichswehr. Die Reichswehr bestreitet,daß sie bei der Einstellung von Mannschaften nur rechtsgerichteteLeute aussuche. Es ist aber nicht zu bestreiten. Männer mitrepublikanischer Gesinnung werden abgewiesen. Dafür zwei Bei»spiele, die die Königsberger„Bolkszeitung" bekannt gibt. DieseBeispiele entstammen einer Zuschrift von zuverläsiiger Seite au»Osterode in Ostpreußen:„Der Tischler P. O. meldete sich nach Kiel zur Marine. AufGrund des Untersuchungsbefundes wird ihm in Aussicht gestellt,daß er zum 1. Oktober auf Einstellung bei der Reichsmarine rechnenkönne. Hierauf sendet er die vertangten Papiere(polizeilichesFührungs- und Lehrzeugnis) ein. Einige Zeit später findet sich dannbei ihm zu Hause der evangelische Pfarrer, Herr Büchler, ein, fragtihn, ob es zutrifft, daß er sich zur Marine gemeldet habe, und sagtdann, daß wohl nichts zu machen fein werde. Der Pfarrer er-kundigt sich weiter, ob O. im Jünglingsverein fei. Als er denBescheid erhält, daß O. jetzt in der SÄJ. und in der„Freien Turner»schaft" ist, war der Wissensdurft dieses Vertrauensmannes gestillt.Einige Zeit später traf die Mitteilung der Marinestelle Kiel ein,daß wegen Mangels an freien Stellen eine Einstellung des P. O.bei der Marine nicht stattfinden könne.Der Stellmacher W. W. meldete sich im Sommer ebenfalls zurMarine. Er bekommt die Anweisung, sich untersuchen zu lassen;auf Grund des Untersuchungsbefundes erhält er die Nachricht, daßer auch im Hinblick auf seinen Berus bevorzugt eingestellt werdenkann. Kurze Zeit daraus suchten einig« unbekannte Herren sein«Wohnung auf, ohne ihn jedoch zu Hause zu treffen. Einer derselben,der Gemeindehelfer der evangelischen Kirche, suchte ihn auf seinerArbeitsstelle auf und erkundigte sich, in welchem Sportverein erMitglied sei. Als ihm hierauf geantwortet wird: in der SAJ�,zieht er die Stirn« kraus und entfernt sich. Nachdem einige Zeitverstrichen ist, erhält W. W. ebenfalls die Nachricht, daß wegenMangels an freien Stellen seine Einstellung nicht erfolgen könne."Hier ist also der Nachweis geführt, daß Mitgliedschaft in derSAJ. die Einstellung in die republikanische Reichswehr ausschließt.Ein rigoroser Orlsvorsteher. Der Rückweg von einer Wände-rung führte die Tnngermünder Arbeiterjugend Anfang Oktober 1925durch den Ort Hämerten. Der Trupp, dem eine Jugendgenossin«ine rote Fahne vorantrug, marschierte in wohlgeordneten Reihenund sang das jedem Arbeiter heilige Kampflied:„Brüder, zurSonne, zur Freiheit!" Als sich die singenden Burschen und Mädeldem Ausgang des Dorfes näherten, lief plötzlich ein Mann auf siezu und gebot ihnen„Halt!" Es war der Gemeindevorsteher, Mit-glied des Stahlhelms. Herangekommen, stürzte er sich sofort auf dierote Fahne und entriß sie dem Mädel mit dem Ausruf:„So«inlausiges Mädchen! Trägt folch einen roten Lappen!" Dann wandt«sich der„Held", der ein Hüne von Gestalt ist, mit unvermindertemEifer gegen die anderen unserer jungen Freunde, von denen derälteste 17, der jüngste noch nicht 14 Jahre alt, noch schulpflichtig war.Mit der 214 Zentimeter starken Fahnenstange schlug er blindlings indie Schar hinein. Auf dein Rücken eines Jugendgenossen zer»trümmerte er die Stange, so daß dieser dicke Blutstriemen auf»zuweisen hatte. Auch Nase und Auge dieses Jugendgenojsen wurdenverletzt: seine Brille zersplitterte.Die Arbeiterjugend meldete dieses Vorgehen des Kemeindevor-stehers von Hämerten der Tongermünder Polizeibehörde. DerStaatsanwalt in Stendal, dem die Anzeige weitergegeben wurde,lehnte aber einen Strafantrog ab mit der merkwürdigen Begrün-dung, daß„kein öffentliches Jnt«resse vorliege" und daß der Ge-meindevorsteher nicht in seiner Amtseigenschaft, sondern als Privat-mann gehandelt habe. Der Staatsanwalt empfahl PrivatNage.Die Verhandlung fand endlich Anfang März 1927 statt. DieVernehmung ergab einwandfrei, daß der Herr Ortsvorsteher in un-glaublich roher Weise seine'Wut über die rote Fahne und dassozialistische Kampflied an den jungen Menschen ausgelassen hatte.Der Angeklagte hatte trotzdem die Stirn, zu behaupten, er habe in„Notwehr" gehandelt, da ihn die Jugendlichen wegen seines Stahl-Helmabzeichens gereizt hätten. Er hatte aber mit diesem Märchenkein Glück, denn das Gericht verurteilte den Herrn Stahlhelmführerzu 30 Mk. Geldstrafe wegen Beleidigung und 70 Mk. Geldstrafewegen Mißhandlung. Man muß schon sagen, daß dieses Urteil einesehr milde Sühne für dieses rohe Verhalten ist.Gewerkschastsausschuß für Berussausbildung. Die gewerkschaft-lichen Spitzenverbände(ADGB., AfA-Bund, Deutscher Gewerkschasts-bund und Gewerkschaftsring) haben einen gemeinsamen Ausschußgebildet, der sich mit allen Fragen der Berussausbildungbeschäftigen soll. Hierunter sind besonders die Angelegenheiten derLehrlingshaltung, Berufsberatung und Berufsschule zu verstehen.Es soll der Versuch gemacht werden, durch gemeinsames Auftretender gewerkschaftlichen Auffassung mehr Nachdruck zu verleihen. Derseit Iahren sich in der Vorbereitung befindende Entwurf«ine»Berufsausbildungsgesetzes, der jetzt endlich dem R«ichs.kabinett zur Verabschiedung vorliegt, wird dem Ausschuß für dienächste Zeit ein weites Betätigungsfeld bieten. Weitere Arbeits-gebiete ergeben sich für den Ausschuß durch die Notwendigkeit, ingemeinsamen Besprechungen mit anderen Stellen zur Regelungpraktischer Fragen der Berufsausbildung zu kommen, für die gesetz-siche Maßnahmen nicht in Betracht kommen.