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Social- Demokrat.
( 56 Kreuzer fibb. Währ.)
Die Verfolgungen
Seen unsere Partet mehren sich. Während die Reichs( 16 abgeordneten unserer Partei sich mit Besonnenheit Geschick an der Gesetzgebung betheiligen und dadurch zeigen, daß ihnen in der Partei über( an einer friedlichen Lösung der brennenden alen Frage der Gegenwart liegt, hält man immer feden Social- Demokraten für einen Verbrecher", man mit eifernen Ruthen zu züchtigen befugt sei. Die sociale Frage, welche sich löste innerhalb der Bergen des Grundbefizes und des mobilen Kapitals erdings erft blutiger Stempel bedurft, ehe bile Rapital die Herrschaft erlangte, und das
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das einzige Gute, welches diese Herrschaft fich brachte auch die Leibeigenschaft aufhörte. Aber jene blutigen Revolutionen hatten zweier harsprung. Zunächst war die geistige Revolution,
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die Erkenntniß, daß bei der Entwickelung eh Besellschaft und der Industrie das mobile Kavulgo Bourgeoisie, zur Herrschaft gelangen te, nicht genugsam durch Wort und Schrift ( hrt und verbreitet, und somit noch nicht Eigens der Gesellschaft, selbst desjenigen Theils, welte hauptsächlich anging, geworden deshalb ces Widerstreit der Meinungen und das Seßen auf ( e Karte", auf die blutige Revolution. Dann
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wurden diese Revolutionen begünstigt durch Adel und die hohe Geistlichkeit als Träger der ( e der Herrschaft des Grundbesißes, weil man Bebte, vereint mit der Krone im Kampfe durch das ene Militär die bürgerliche Ranaille, Be das goldene Kalb an Stelle der alten Ge rechte und Brivilegien segen wollte, niederzu ( 15 chen und mit ihr die Idee der Herrschaft des sfac esden Kapitals.
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a( 75) aß man eine berechtigte Idee und das ist Derrschaft des egoistischen Industrialismus, die aft des goldenen Kalbes als Uebergangs. nicht mit Waffengewalt vernichten tann, Bieber haben die Kapuzenträger und Krautjunker des Bien Jahrhunderts nicht gedacht; unsere jetzigen en find flüger, so die Herzoge von Ujeft, Ratis
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daß die Zertrümmerung des Kapitalismus Herrschaft der Arbeit eine nothwendige Folge
Entwickelung der Gesellschaft geworden ist, welche Blut und Gewalt zur vollen Geltung gelangen und auch gelangen wird. Birelangen wird!? Ja, wenn der zweite Fall nicht wenn nicht die herrschende Klasse in der Ber
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toteken fiegreich sein. Wir beneiden den drit Stand die Bourgeoisie, dann nicht um ihre Ap Revolutionen. or tim Bodurch aber die Anfänge entstehen, welche zu
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Revolutionen treiben, das wollen wir einem Artikel zu Nutzen der Volkszeitung" und
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Staatsanwalts Teffendorf zeigen.
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der Sigung des Reichstages am 12. März. Serren! In dem vorliegenden Fall muß ich dem Borrebner) in so fern beiftimmen, als es fi um eine Sandelt, bei welcher das Strafrecht nicht weiter vers Werben barf; aber auf der andern Seite bin ich fern
Der Abgeordnete Bank.
bavon, zu glauben, daß nun Befferungsanstalten, welche von Seiten der Einzelstaaten errichtet würden, ein genügendes Mittel feien, um den traurigen socialen Zustand, den wir hier thatsächlich vor Augen haben, aus der Welt zu schaffen. Denn es wird ja in den Betilonen zur Genüge nachgewiesen, daß die thatsächlichen Verhältniffe unhaltbar find; auch die gegen. wärtigen Zustände in Berlin , welche ich persönlich beobachtet habe, beweifen es sonnenklas, daß ein großer Theil der Ju gend aus der asmen Klaffe zu Grande geht, dem Verbrechen überliefert wir, auf der Straße von Berfonen umbergefüthst wird, welche nur auf die Ausbeutung dieser Kinder zu ver brecherischen Zweden spekuliren. Wenn die jeßigen Beffe runge anhalten und die Gesetzgebung der einzelnen Staaten hier von Nazen sein würden, dann würden wir diese himmel. sarelenden Zustände nist vor Angen haben. Es muß ge holfen werden, und ich glaube, daß gerade das Reich es ist, welches am ersten helfen kann.
Ich kann diese Gelegenheit nicht vorüber gehen laffen, ohne speziell gegen die fortwährende Aap eisung der Beffe rungeasfalten zu sprechen. Für mich ist eine solche Beffe rungeanstalt nicht viel Anderes, als ein Gefängniß; denn dasjenige, was ein Kind mit zastem Gemüth auf einen besseren Weg führen kann, das Familienleben, das fehlt ebenso gut im Gefängniß, als in der Besserungsanstalt.( Abgeord im horß:„ Sche richtig neter Dr.
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Auf anderem Wege muß ba geholfen werden. Wie glan ben, diesen Weg haben wir in unserem vorgeschlagenen Asänderungeantrag beschritten; bort heißt es nämita: 95
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Der Reichstag wolle beschließen: Die Betitionen dem Herrn Reichslanzler mit dem Ersuchen mitzuthei len, von einer Gefeßeevorlage zur Berseärfangen der Strafrechtlichen Bestimmungen der§ 55 des Strafgesets. buches abzusehen; dagegen einen Gefeßentwurf vorzu Tegen, durch welchen die Befferung der dur Eltern und Vormünder verwahrlosten Kinder, insbesondere mit telft Unterbringung derselben in rechtsgaffenen Familien für das deutsche Reich geregelt wird."
Sehr gut! im Centrum.)
5. Sie fehen, so I dies ein brister Standpunkt, und ich glaube, diefer ritte Standpunte bat feine Berechti gung. Die erfte Petition, welche sehr ausführlich gehalten ist, giebt ganz bestimmt an: baß es eine Thatsache sei, daß Kinder unter 12 Jahren zum Stehlen veranlaßt werden. Nan, das ist allerdings ee, die nicht blos aus biefen Petitionen hervorgeht, sondern auch aus manchem Ma terial, welches ich gelesen oder direkt beobachtet habe. Ich will Sie, die Sie im Augenblick selbst in Berlin find, aber die berhältnisse nicht genau tenuen, nur darauf aufmerksam machen, was für Mißbrauch des Abends auf den Straßen und in den Wirthschaften mit armen Kindern getrieben wird, welche Streich undhölzchen und ähnliche Dinge verkaufen. Es find nicht immer die Eltern, welche die Kinder, bazu anLeiten; diese Kinder find oft vollständig verwahrloft. Einzelne Unternehmer", welche bis zu 20, Personen find dann meist 5 bis 6 Kinder in ihrem Gefolge haben; ste stehen an den Straßenrden, schicken die Knoer na allen Richtungen mit der Waare fort, und wenn diese Kinder nicht genug vertauft oder zusammengebetielt haben, dann werden fle mißhan delt. Ich habe es selbst gesehen, wie Kinder, welche fanm zählen founten, welche nicht im Stande waren, irgendwie fich mit solchen Dingen zu befaffen und solchen Hanfirhandel zu betreiben, in Wirthschaften hineingefickt wurden, und daß ihnen ein anderes Kind, das vielleicht ein Jahr älter und routinister war, als Ueberwachung beigegeben wurde.
4. Jahrgang.
Bestellungen werben auswärts Bet allen Bostämtern, in Be in in der Erpedis tion, sowie bei jeben Spebiteur, ents gegengenommen. Inserate( in der Erpebition aufzugeben werben pro breigespaltene Petit- Zelle ober beren Raum mit 4 Sgr. berechnet. Arbeiter Annoncen bie breifaltige Beile oder beren Raum 1% Sgr
fie fürchten teine Strafe mehr; fie fürchten nicht den Dunkel arreft, dean fie find schon fritter gewohnt gewesen, in Berlin auf der Hausflur und auf Böden Monate lang zu tampisen, ohne Betten zu haben, ohne etwas Weiteres zu haben, als bald trockenes Brot, bald wieder etwas mehr, je nachdem fle es fich zu verschaffen wußten. Aus diesen Kindern, die auf den Straßen zu Grunde gehen, retratirt sis später das Ber brecherthum, das Lampenproletariat, Blicken Sie auf England, die Zustände dort find himmelsärelend geworden. In Folge des Garotterwesens ergriff eine Garotterpanit das Bolt und das Parlament, und es wurde die Prügelstrafe wieder, eingeführt. Das ist in England geschehen, weil man dort die Jugend verwahrioft hat, und, m. S. im gegenwärtigen Angeablid scheint es faft, als sollte in Deutf land auch eine folge Garotterpanit ausbrechen. Wenigstens spricht man bei jeder Gelegenheit von Revision des Strafgesetzbuches und von Verschärfang der Strafgesesgebung. Und doch, m. 0., in das Alles nur die Folge davon, daß der Staat selbst hier der Schuldige war, indem er gegenüber den Kindern fitablgte. &
Nun, in der ersten Petition wird einmal gegen den§ 55 felbft gesprochen, und zweitens wird verlangt, eventuell die Eltern und Bormünder zu bestrafen. Das wird aber auch nicht unter allen Umständen wistfam fein; denn die zu Berbre dhen mißbrauchten Kinder werden durch Prügelstrafe von Sei ten ihrer Eltern, durch Entziehung von Nahrungsmitteln, tarz, auf jegliche Welle so bearbeitet, daß fie wahrscheinlich die Schuld ihrer Eltern vor Geriat vollständig toothwelgen wieden, daß sie durchaus teine Aussage gegen ihre Eltern machen würden. Und dann, meine Herres, tann das Gericht jedenfalls nicht, wenn eine solche Frage vorliegt, genan ben Sachverhalt unterscheiden, ob die Eltern die Schuldigen find, oder ob noch durch andere Verführang, durch Verbrecher viel leicht, die Kinder verführt und der Obhut der Eltern ent zogen find; denn das tommt ja aug in den großen Städten thatsächlich sehr häufig vor. Bei Annahme eines solchen Ba ragraphen wirde man also immerhin in einer gewissen Schwierigkeit weben, ob der betreffende schuldige Theil wirklich betroffen wir. Und vor allen Dingen glauben Sie nur, das raffiairte Verbrecherthum, das wird am wenig ften durch solche Gefehr getroffen; folche Gefeße werden meist in erster und in scharffter Linie denfentgen teeffen, der zufällig einmal ftrauchelt, aber nicht denjenigen, welder geschäfts mäßig, planmäßig, als ein grauhaariger Sünder das Berbrechen betreibt. Solchen grauhaarigen Sitadern werden Sie es nigt berwehren, daß ste no fernerhin die Kinder ausbeuten.
Bezüglich der zweiten Betition hat auch schon mein Herr Borrebner gesagt, daß man wegen derselben kaum verhandeln tönnte. Diese zweite Betition, fie ist von einem Manne ge schrieben, der zwar ein Nachfolger des großen Nazareness sein will, der ein Prediger der christlichen Liebe sein will, der aber doch wahrlich hier in seinem Verlangen, daß Kindes von fünf Jahren bereits mit Gefängniß bestraft werden and fite the ganzes Leben gewiffermaßen mit einem Brand maal verschen werden sollen, durchaus teine Spur von chrift licher Liebe, teine Spur von Hamanität gezeigt hat. glaube, daß bei ihm viel eher ein persönliches Fatereffe über wuchert hat, gegenüber dem allgemeinen Jatereffe, daß ihm vielleicht die Dorfjagend einen Apfelbaum geplündert hat ( Seiterkeit!), und er in Folge deffen glaubt, saleunigft mit einem mächtigen Strafgesetparagraphen fünftige Fälle ähn licher Art zu beseitigen. Deshalb gehe ich auch auf diese zweite Petition nicht näher ein.
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Auf viele bele bit bie Sugeno wietlich beesot. Was Aber, was mich am meisten befremden muß, das ist, daß die die Gefängnisse später füllt, find die Kinder, gegen die jetzt Regierung bereits diese Aufhebung des§ 55 in Erwägung der Staat seine Pflicht night erfüllt, so lange sie im gezogen hat, ole ja aus der Erklärung des Heren taiferi., Einmal sollen ble Regierungsrath Aschenborn hervorgeht. Später werden bergleichen Kinder gegen zarten Alter find. den Staat fich auflehnen als Verbrecher, well fle niemals Antragsverbrechen verschärft werden, zweitens soll dieser§ 55 verschärft werden. gewußt haben, daß es ein Gesetz giebt zum Schütze der Armuth, well fie überhaupt niemals gewußt haben, daß das Gesetz Jeden schützen, und deshalb Jeder auch die Ver pflichtung haben soll, das Gesetz zu halten. Deshalb, m. H., werden fie später zu Berbrechern, und es wiro danu geschricen über die Rohheit des arbeitenden Boites. Dann wird eine Rohheitsstatistit" und, Gott weiß, was sonst noch, aufgestellt. Aber an den eigentlichen Kernpanit, daß man die Jugend hat berkommen laffen, daran denkt man nicht.
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Gerade io, m. H., kann Ihnen noch einen Gewähremann dafür anführen, daß dieser Zustand, welder selt der letzten bedeutenden Entwidelung erine zur Reichshauptstadt und Großstadti um fich gegriffen hat, es ist, welcher die maffenhaften Verbrechen, die zohen Handlungen hier zum großen Theile hervorgerufen hat. In Gefängniffen find es nicht die alten Verbrecher, die am renitenteften find. Es ist mir speziell bersichert worden: gerade Berbrecher im Alter zwischen 16 and 17 Jahren sind die renitenteften, welche jeden Augenblid Exceffe begeben. Diese Thatsache ist mir von politischen Gefangenen mitgetheilt worden; der preußische Staat behandelt politische Gefangene, wenn fie nicht im Stande find, foolel zu bezahlen, daß fie fich felbft betöftigen tönnen, ja, genax so, wie die zobesten Verbrecher, er sperst fle mit ihnen zufammen. Auf diese Weise haber politische Freunde bon mix Gelegenheit ge abt, in den Strafanstalten zu Nammelsburg und annerswo zu beobachten, und sie haben mir verfichert, une junge Leute seien es, welche sich an den Wärtern vergriffen, welche thatlich würden; fie thaten das gewiffermagen, um fidh bel threr Gefängnißhaft zu zerstreuen; denu
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Was wird eine solche Verschärfung des Strafgefeße sie die Boliemoral denn nüßen? Wird eine folche Schärfe der Strafgesetzgebung denn bewirken, daß wirklich das Bolt imoralischer wird?! Ich glaube roh taum! Wer einmal ein Verbrecher ist, wer Rohbetten begeht, dem wird es wenig darauf ankommen, ob es nur mit fünf Monaten, oder mit zehn Monaten bestraft wird.( Widerspruch.) Wer einmal in das Lumpenproletariat und Verbrecherpro letariat hinabgedrängt wird, der fürchtet sich nicht mehr vor der Strafe. Wenn es blos le Strafen wären, mit wel chen man das Bolt moralisch machen könnte, dann, m. H., gäbe es teine leichtere Aufgabe, als die, Gesetzgeber zu sein, Gesetzgeber bei Berathung eines Strafgesetzbuches. das, was das Volk bis jetzt noch von Berbrechen abgehalten hat, das, was die Arbeiter, selbst, wenn sie arbeitslos auf der Straße find, wie jetzt bei dieser Krisis, von Berbrechen zurüdhält; was sie davon zurückhält, daß sie Bäckerläden ftürmen, was fie davon zurückhält, daß ste fich au fremdem Eigenthum vergreifen: das ist wahrlich nicht die Strafe, das ist ihre Ehre, ihr Chrgefühl! Wenn dieses Ehrgefühl, dieser m ralische Weißt im Bolle nigt vordann handen ist, dieses Gefühl dort nicht gepflegt wird, werden wahrlich durch Strafgefeßesveriaärfungen and nicht die Berbrechen eingeschränkt werden. Gerade umgekehrt, wenn wir dem Bolle gegenüber sagen: wir verlassen uns darauf, daß Ihr aus Gesetzlichkeit, aus Ehrenhaftigteit teine gemeinen Berbrechen begeht, und deshalb lassen wir milde Be ftimmungen im Geseze walten, glauben Sie ganz bestimmt, dann wird das Bolt gerade um so energischer seine Ehre