d.

ich ble

ret

Bef

Beilage zu Nr. 56 des Neuen Social- Demokrat".

Fra Kerl, schämt er sich nicht, arbeiten zu wollen?

8.

zeine

ino F

fel

Fabrit

Sonntag, den 17. Mai 1874.

Bergehen, welche in diesem Geseze mit Strafe bedroht sind, schreibt A. de Lamartine über die Entstehung der Marseillaise Folgendes: verjährt in sechs Monaten. V. Beschlagnahme. Es lag ein junger Offizier vom Geniecorps in der Garnison Derselbe § 23. Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne rich- Straßburg . Sein Name war Rouget de Lisle. terliche Anordnung findet nur flatt: war zu Lons le Saulnier im Jura am 10. März 1760 gt­

rief vor furzer Zeit ein schweizerischer Fabrikant in Baar , Nationalrath Henggeler, welcher also zu den ersten Staatsbeamten fener Republik zählt, einem armen, in seiner zum Krüppe gewordenen Arbeiter zu, als derselbe für led: igen Lohn bei ihm um Arbeit nachsuche. Dieser Arbei- 1) wenn eine Druckschrift den Vorschriften der§§ 6 und 7 nicht entspricht, oder den Vorschriften des§ 14 zuwider war Familienvater, hatte vier Kinder zu ernäh berbreitet wird, und war schon Anfangs der sechsz'ger Jahre in der Fa­it des Herrn Henggeler beschäftigt gewefen. Bei der Arbeit otte er sich ein Fußleiden zugezogen. Die lange Arbeitszeit, wie der äußerst niedrig bemessene Lohn hatten es ihm nicht laubt, bei Zeiten für Heilung des franken Fukes Sorge zu en Der Unglückliee mußte, da die Krankheit fortwäh- gründet, in den Fällen der§ 111 und 130 jedoch nur end im Bunchmen begriffen war, die Arbeit verlassen und be in ein Spital ge chafft. Hier ver or er durch Ampu tien sein Bein bis zum Knie und erhielt, nachdem die Hei in genügender Weise vorgeschritten war, an dessen Stelle Infchle künstliches. Nach seiner erfolgten Genesung suchte er

et.

g ant

reint

hit F

ein

g

Bri

Counte

2) wenn durch eine Druckschrift einem auf Grund des§ 15 dieses Gesetzes erlassenen Berbot zuwider gehandelt wird, 3) wenn der Inhalt einer Drud chrift den Thatbestand einer der in den§§ 85, 95 111, 130 oder 184 des deutichen Strafgesetzbuches mit Strafe bedrohten H.ndlungen be­dann, wenn dringende Gefahr besteht. daß bei Verzöge rung der Beschlognahme die Aufforderung oder Anrei zung ein Verbrechen oder Vergehen unmittelbar zur Folge haben werde.

§ 24. Ueber die Bestätigung oder Aufhebung der vor läufigen Beschlagnahme hat das zuständige Gericht zu ent­

boren, in einer der roman ischten und interessantesten Gegenden dieses Gebirges. Dieser junge Mann liebte als Soldat den Krieg, als Denter die Revolution; mit Dichten und Musiciren rtrieb er sich die Langeweile des Garnisonlebens. Beliebt, in Folae seines Talentes als Musiker und Dichter, besuchte er häufig das Haus des Barons von Di trich, eines edlen Elsaffers von der konftitutionellen Partei, dr ein Freund Lafayette's und Bürgermeister( Maire) von Straßburg war. Die Gemahlin des Barons von Dietrich und deren junge Freundinnen, theilten den Enthusiasmus des Vaterlandsliebe und der Revolution, welche besonders an den Grenzen die Herzen beben machte, wie die Zuckungen eins bedrohten Kör­pers immer an den äußersten Gliedern am fichtbarsten sind. Sie lieb en den jungen Offizier, fte begeisterten sein Herz zur Brot nun wieder in der Fabrit des Herrn Henggeler. Boefte und Mufit; sie spielten seine taum erft entsproffenen Burde es fom auch schwer, als ha ber Krippel die onftren scheiden. Gedanken und waren die Vertrauten der ersten Regungen sei­enden Arbeiten, welche ihm dort auferlegt worden waren, zu Diese Entscheidung muß von der Staatsanwaltschaft bin- nes Gentes. Im Winter 1792 herrschte Hungersnoth in rtichten, so wollte er do s als guter Familienvater die Sei­nen 24 Stunden nach Anordnung der Beschlagnahme bean Straßburg . Das Haus Dietrich's, so reich zu Anfange der en nicht Noth leiden lafen und bot daher alle seine Kräfte trast und von dem Gerichte binnen 24 Stunden nach Em Revolution, aber erschöpft durch die nothwendigen Opfer der um feinem Haufe das zum Leben Nothdürft'gfte zu ver­Zeit, war verarmt. Judeß stand seine gaftliche Tafel immer ffen. Aber leider vergingen koum einige Jahre, fo bißie pfang des Antrags erlaffen werden. Hat die Polizeibehörde die Beschlagnahme shne Anord- noch für Rouget de Lisle offen. Der junge Offizier setzte sich Wermste auch seinen anderen Fuß ein. Beim Heben einer ten Rifte verlor er den Handgriff und eine Ecke der nung der Staatsanwaltschaft verfügt, so muß sie die Absen- am Morgen wie am Abend gleich einem Sohn oder Bruder fiel ihm auf den Rücken des bisher noch gefunden Fu- dung der Verhandlungen an die legere ohne Verzug und an den Tisch der Familie. Eines Tages, als es weiter nichts spätestens binnen 12 Stunden bewirten. Die Staatsanwalt- als Schwarzbrod und Schinten gegeben hatte, blickte Die rich Er tam abermals in's Spital, wo auch dieser Fuß am schaft hat entweder die Wiederaufhebung der Beschlagnahme mit schwermüthiger Heiterfeit de Lisle an und sagte: Der Pet werden mußte. Endlich, nach langer Sülflosigkeit, mittelst einer so ort vollstreckbaren Berfügung anzuordnen, Enthusiasmus geht unserem Mahle ab; aber wus thut es, iner Familie zurückkehren. Wiederum fand er in seinem Empfang der Verhandlungen zu beantragen. er wieder auf Krücken das Spital verlassen und zu oder die gerichtliche Bestätigung binnen 12 Stunden nach wenn unr nicht der Enthusiaemus unseren ger eſten und der Muth den Herzen unserer Krieger jehlt! Ich habe noch der während deffen so weit berangewachten waren, daß sie Wenn nicht bis zum Ablaufe des fünften Tages nach An- eine letzte Flasche Rheinwein im Keller; holt fte herauf und Brot allein verdienen konnten, so verlangten doch deren orbung der Beschlagnahme der bestätigende Gerichtsbeschluß trin'en wir auf das wohl der Freiheit des Baterlandes! ter noch geborenen Geschwister die thatsächliche Unter- der Behörde, welche die Beschlagnahme angeordnet hat zuge- Straßburg wird bald ein vaterländisches Fest fetern; de Liste bung des Baters. Unfer unglücklicher Arbeiter fonnte auch gangen in, erlischt die lettere und muß die Freigabe der ein muß aus diesen legten Tropfen eines der Baterlandslieder schöpfen, welches in der Seele des Boltes Trunkenheit er­kt als vollständiger Strippel natiricherweise nicht ohne einen zelnen Sittde erfolgen. 131 67 rwerbs weig bleiben, falls er nicht mit den Seinen verhun § 25. Gegen den Beschluß des Gerichts, welcher die vor- regen soll! Die jungen Frauen flatschten Beifall, brachten den Wein a wollte. Er begab sich daher nochmals zu Herrn Hengg- läufige Beschlaguaome a fheb, findet ein Rechtsmittel nicht statt. § 26. Die vom Gerichte bestätigte vorläufige Beichlag herbei und füllten die Gläser Dietrich's und de Lisle's, bis 10 Sende Arbeit verrichten könne, ihm solche zu geben, und und ersuchte ihn da er seiner verlorenen Füße wegen nur nahme ist wieder aufheben, wenn nicht binnen zwee Wochen die Flasche leer war. Es war spät und die Nacht alt. De ung zufitebent sein, die man ihm biete Aber da tam er eingeleitet worden ist. so fügte er hinzu, würde er mit der geringsten Löh- nach der Bestätigung die Strafverfolgung in der Hauptfache Lisle war träumerisch geworden, sein Herz flopfte, sein Kopf brann e. Er flag an zu frieren; tehrte wantend in sein ein­$ 27. Die Beschlagnahme von Druckschriften trifft die fames Bimmer zurück und suchte in seiner Abspannung die wollen?" so harischte dieser schweizerische Nationalrath den Exemplare nur da, wo dergleichen zum Zwecke der Berbrei Be jetfterung bald ta dem Schlagen seines Kriegerherzens, Hermften an, indem er hohnlädelnd auf seine verkrippelten ung sich befinden. Sie fann sich auf die zur Vervielfäli- bald auf den Taften eines Instrumentes zu vertreiben; bald F wies. Dann zeigte er ihm den Rücken und schickte fich gung dienenden Blatten und Formen erstrecken; bei Drud- tomponirte er die Melodie vor den Worten, bald dichtete er Doch", sagte er, indem er sich wiederum fchriften im engeren Sinne hat auf Antrag des Betheiligten die Worte vor der Melodie und verschmolz diesel en so insig in seiner Erinnerung, daß er mich wissen konnte, was von der Melodie oder den Veisen zuerst entstanden war, und daß es ihm unmöglich wurde, die Boefte von der Musik und die und schrie Nichts nieder. U bermannt von dieser erhabenen Inspiration, schief er, den Kopf auf das Instrument gestüzt, ein und erwachte erst mit dem Morgen. Was er in der eines Traumes, erinnern. Nacht gesungen, deffen to ante er sich nur mit Mühe, wie Er schrieb es nieder, setzte die

g;

gr.;

Raben

5

10.

1.

.

eny

mgege

at

In an.

Rerl, schämt er sich uit, arbeiten zu

dt, zu gehen.

Pubrehte,

rine beiden in meiner Fabrit verlorenen Füße 2 France Beschehen. 16 Silbergroschen); nun packe er sich aber aus meinen Augen.Stellen der Schrift unter Anführung der verletzten Geseze Empfin ung von dem Ausdrude zu trennen. Er sang Alles

Damit

"

ich will mit ihn mileid haben; hier hat er für statt Beschlagnahme des Satzes das Ablegen des letzteren zu Bei der Beschlagnahme sind die diefelbe veranlassenden zu bezeichnen. Trennbare Theile der Drudschrift( Beilagen einer Zeitung zc.), welche nichts Strafbares enthalten, find von der Belchlagnahme auszuschließen.

den Mann der Arbeit stehen. en fernte fich dieser menschenfreundliche" Herr und Wären wir nicht garz genau über diesen Vorfall unter gehendet, wir hätten denselben faßt selbst für unglau lich gehal Daß aber so weit die Ausbeutung der Ar eit fräfte Berbreitung der von derselben betroffenen Druckschrift oder § 28. Während der Dauer der Beschlagnahme ist die Hange'chritten ist, war uns doch bis jetzt noch nicht bekannt der Wiederabdruck der die Beschlagnahme veranlassenden Noten dazu und eilte zu Dietrich. Er fand ihn im Gar en. worden. Ein Arbeiter also, welcher bald ein Jahrzehnt Stellen anstatthaft.

befte

hen und fleißig bei einem Herrn gearbeitet und der in deffen

49,

orden wird bei Gesah um Ar et schnöde abgewielen

mb Uhrenften erst zum halbe dann fogar zum garzen Krüppel Bestimmung entgegenhandelt, wird mit Geldstrafe bs fünf­Wer mit Kenntniß der verfügten Beschlagnahme dieser ift dics ein Akt der Barbaret, ein Alt der Unmenschlich- hundet Mark oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten wie ihn wohl schwerlich die ärgften Sclavensta ten in bestraft. § 29. Zur Entscheidung über die durch die Presse be­Geschichte aufzuweisen haben. Wahrhaftig, die Sclaven und Griechenlanes lebten glüdlicher, als diese jezi- gangenen Uebertretungen find die Gerichte auch in denjenigen enannten freien Arbeiter, und der Sclave Südame- Bundesstaaten ausschließlich zuständig, wo zur Zeit noch deren

ergeb

habe

Ben

ftie

tr.

Pfing

Daafe

ergeb

eidung nd b

Rome

Arbeiter

fibers fteht, er wil be ficherlich mit einem solchen freien Saatsanw Itschaft bei den Gerichten unterster Instanz nicht rich fig wenige Monate nachher auf's Schaffot, bei dem

der freien

weig" nicht tauschen.

Gesetz über die Presse.

( Für das deutsche Reich.)

[ Schluß.]

Soweit in einzelnen Bundesstaaten eine Mitwirkung der vorgeschrieben ist, sind in den Fällen der ohne richterliche Anordnung erfolgten Beschlagnahme die Atten unmittelbar dem Gericht vorzulegen.

VI. Schlußbestimmungen.

8 30. Die für Beiten der Kriegsg fahr, des Krieges, des erklärten Kriegs( Belagerungs-) Buftar des oder innerer Un ruben( Aufruhrs) in Bezug auf die Bresse bestehenden beson deren gefeßlichen Bestimmungen bleiben auch diesem Gefeße gegenüber bis auf Weiteres in Kraft.

Die Gemahlia des patriotischen Maires war noch nicht wach; für Mufit schwärmten und die Komposition de Lisle's aufzu­Dietrich weckte fte. Er lud einige Freunde ein, die, wie er, Eines von den jungen Mädchen führen im Stande waren. begleitete fte und de Lisle sang dazu. Bei der ersten Strophe erbleichten sie, bei der zweiten flossen ihre Thränen; bei der testen kam das Entzücken des Enthusia mus zum Ausbruch. Dietrich, seine Gemaslin und de Lisle war en sich weinend einander in die Arne; das Vaterlandslied war gefangen! Es fonte auch d 8 Schreckenslied werden! Der unglückliche Diet Klange erselben Töne, die an seinem Heerde dem Herzen feines Freundes entsproffen waren und die die Stimme teiner Frau gelungen hatte. Das neue Eieb, welches einig Tage darauf in Straßburg zur öffentlichen Aufführung kam, flog von Stadt zu Stadt und wurde bald auf allen Drehorgeln gespielt. Marseille eignete fich daffelbe an und es sollte Berantwortlichkeit für die durch die Presse in Anfang und zum Schluß aller Sigungen seiner begangenen ftrafbaren Handlungen. Bereine gefungen werden. Die Marseiller verbreiteten 120 Die Briontwortlichkeit für Handlungen, deren es in Frankreich , indem sie es auf ihrem Marsche sangen; Rofbarkeit durch ten Inhalt einer Druckschrift begründer Das Recht der Landesgefezgebung. Bo schriften über das daher schreibt sich der Name Marseillaise ". Die alte Matter bestimmt sich n ch den bestehenden allgemeinen Straf öffentliche Anschlagen, Anbeften, Auestellen, sowie die öffent de Lisle's, Royasinin und Bienistin, entsetzt von dem Klange liche, unentgeltliche Vertheilung von Betann machungen Blader Stimme thres Sohnes, schrieb an ihn: A die Druckschrift eine periodische, so ist der veranwort- aten und Aufrufen zu erlassen, wird durch dieses Gesetz für ein revolutionäres Lied, welches ein Heerde von Räubern a Gli Redakteur als Tbäter zu bestrafen, wenn nicht durch nicht berührt. auf ihrem Zuge durch Franke ich fingt und in das man nd re Umstände die Annahme seiner Thäterschaft auege­De Lisle selbst hörte es, nachdem offen wird. Daffelbe gilt von den Borschriften der Landesgesetze über unsern Namen mengi?" Begründet er Jubalt einer Druckschrift den Thatbe Abgabe von Freiexemplaren an Bibliotheken und öffentliche er wegen feiner g- mätigten Gesinnung gerichtet worden, Sammlungen. schaudernd als eine Todesdrohung an sein Dhe flingen, als elmer strafbar n Handlung, so sind der verantwortliche Vorb haltlich der auf den Landesgesetzen beruhenden aller durch die Schluchten des I ra flitch ete. Wie nennt man after, der Ber eger, der Drucker, derjenige, welder die gemeinen Gewerbesteuer findet eine besondere Besteuerung der dies& Lid?" fragte er seinen Führer. Die Mar eillaise!" chrift gewerbsmäßig vertrieben oder sonst öffentlich ver- Breffe und der einzelnen Breßerzeugnisse( Beinungs- und erwiderte der Landmann So erfuhr er den Namen seines tet hat( Berbre ter). fo weit sie nicht bach§ 20 ale Ralenderftempel, Abgaben von Juferaten 2c.) nicht statt. eigenen Wertes. Er wurde von dem Enthusiasmus verfolgt, ter ober Theil rhmer zu bestrafen find, wegen Fahrläffig­§ 31. Diefes Gefeß tritt am 1. Juli 1874 in Kraft. Seine welchen er felbft gefäet bat e Nur mit Mühe entfloh er dem mit Ge'dftrafe bis zu Eintaufet Mar oder mit Saft Einführung in Elsaß- Lothringen bleibt einem besonderen Tode. Die Waffe tehrte fich gegen die Hand, welche sie ge­hit Feftungshaft oder Gefängniß bis zu einem Jahre Gesetze vorbehalten. gen, wenn fie nicht die Anwendung der pflichtgemäßen

11

eunde

ju ihr

the.

Bwig

5.

tem

Panne

raße

Wieg

F.

ben.

Sober Un: fände nachweisen, welche diese Anwendung

fender.

Die

Bran

tab

into

5

nerfit

blatt 60

cm.

Ranal

berm

Hert

Berlin

erlin.

ant

Tie Marseillaise.

schmiedet.

Was ist das

Rouget de Lisle lebte später in Kummer und Armuth, bis ihm nach der Julirevolution Ludwig Philipp einen Gna bengehalt verlieh.

gemach habent. Bestrafumo bleibt jedoch für jede der benannten Ber- Manchem meiner lieben Parteigenossen wird es erwünscht Arm und verlassen, wie so mancher Dichter, farb auch ausgefchloff n, wenn sie als den Berfaffer oder den fein, einmal über di Marseillaise und deren Entstehung einige er am 30. Juni 1836; doch sein Lied hallte in Frankreich mit deffen Einwilligung die Veröffentlichung ge- Auf chlüffe zu erfahren, um so mehr, da man in Deut chland trok taufenofachen Berbotes jedesmal wieder, wenn das Volk Singt der deutsche Arbeiter nicht: bandelt, als den Herausgeber derselben, oder als einen verbieten, resp. zu unterbrüde ich fnt. Sats unser Dichter, Allons enfant de la patrie," fo fingt er: Woblan, wer ohiger Reihenfolge vor ihr Benannten eine Berfon bis Audorf so schön verstanden, in dieser Melodie die feurigften Recht und Wahrheit achtet!" und dieses Lied will man ihm Das deutsche Volt singt die Berkündigung des ersten Ur heils nachwe fit, welche in Töne, auch für den deutschen Arbeiter, berauszufinden, so hat verbi ten? Et les Beginnen? Bereich der richterlichen Gewalt eines deutschen Bundes- er mit der Anpaffung seines vortrefflichen Textes den Sieg Weifen seiner größten Dichter, und wenn es ihnen Altäre So, wie Rouget de Liele's Melodie in die Herzen

Weben Ift, oder, wenn es sich um eine nicht periodische Druck pößlich Anstand an der un'erigen zu nehmen, und dieselbe in feine Ketten brach.

tes fich befindet, oder Falle fie verstorben ist, sich aur Zeit davon getragen; denn trotzdem die onnertei e einer beraufbaut, vergißt es der fleineren nicht, die es ihm erst nahe ge Beröffentlichung befunden hat; hinsichtlich des Verbreiters ziehenden Reaktion das Lieblingslied des deutschen Arbeiters bracht. andler Drud drif en außerdem, wenn ihm dieselben vernichten möchten, wird die gewaltige Mufit deffelben doch der deutschen Arbeiter fest ein gewurzeit bleibt, so wird auch Wege des Buchhandels zugekommen find. den Gewittersturm übertönen. Die Melodie an und für der goldene Text Audorf's in den Herzen guter Menschen, fich tingt wie eine Siegeshymne und wie ein Trauergefang: freier Arbeiter, unauslöschlich bleiben, trotz Ketten und Ban­So, wie 22. Die Strafverfolgung derjenigen Verbrechen und et glorreich, dann düfter, tröstet sie das Baterland und macht den, denn, nur öse Menschen haben keine Lieber. Schiller in feiner Glode fingt: Bettler werden Fürstenbrü In einer felt 1848 verschollenen französischen Zeitschrift, I der", und die Werte der größten Freiheitsdichter der Reaktion

IV. Verjährung.

geben, welche durch die Berbreitung von Druckschriften die Unterdrüder erbleichen. Mbaren Juhalte begangen werden, sowie derjenigen fonftigen I