Langensalza  , 1. Februar.( Tuchmacherstrike.) Die Kollegen wer­ben gebeten, wegen des am heutigen Tage hierselbst ausgebrochenen Tuch macherßrifes den Zuzug fern halten zu wollen."

Proletarierschicksal.

Die Hügel hingen rings voll Thau; Da hat die Lerche gesungen. Da hat geboren die arme Frau, Geboren den armen Jungen. Und als er sechszehn Jahre alt, Da wurden die Arme frammer; Da stand er in der Werkstatt bald Mit Schurzfell und mit Hammer.

Da rannt' er den Ofen in den Bauch Mit schweren Eisenstangen,

Daß hell aus Shlacken und aus Rauch Metall'ne Bäche sprangen.

Kanonen goß er! manches Stild! Die brüllten auf allen Meeren. Die brachten die Franjen in's Ungelück, Und mußten Indien   verheeren.

Die warfen Kugeln, leidlich schwer, Den Chinesen in die Hippen;

Die jauchzten Britanniens Ruhm einher

Mit eisernen Kehlen und Lippen.

Und immer goß der rüßt'ge Held

Die blizenden Geschüße,

Bis ihm das Alter ein Bein gestellt,

Die Fäuste wenig nie.

Und als fie verfagten den Dienst zulegt, Da gab es tein Erbarmen; Da ward er vor die Thite gesetzt, Wohl unter die Krippel und Armen.- Er ging, die Brust so zornig weh, Als ob fie der Tonner durchgrote, Bon allen Mörsern, die er je

Hervor aus den Formen rollte.

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erläuternber Weise auf die Produktibassoziationen verwies, und Interpellantgers oder Algemeine Bersammlungen" berufenen Bersammlungen als derfelbe sich in den Grenzen des Gesetzes bewegt; dies sei bann öffentlich zufrieden erklärte. An der Distaffion betheiligten sich Herr W. Thieme, welder ein Bild aus seiner Erfahrung entroute and Fortsetzungen des geschlossenen Vereine wären. Es kommt hierbei längst nicht mehr der Fall. Auf die Schließung muß na§ 8 ausführte, daß ble socialistischen Bewegungen bereits jest schon so viel Druck be, anders der von Tölde herausgegebene Leitfaden für Ber- und 16 des Bereinsgefeßes erkannt werden, weil Ordner und Es tritt auf auf unsere Berhältnisse ausgeübt hätten, daß speziell bei uns und anderen fammlungen des Allgem. deutschen   Arb.- Bereins" in Betracht. Leiter sich schon wiederholt krafbar gemacht haben. Otten die normale gehuftündige Arbeitszeit eingeführt sei. Die trop des Reinders bestreitet, daß die Tölde'se Broschüre als maßgebend Antrag Reinders' eine Bause von 10 Minuten ein. chlechten Wetters recht gut befuchte Bersammlung trennte sich unter dem Reinders betont in seiner Vertheidigung besondere, daß die meister in höchsteigener Berson nebst sechs Bolizeibeamten beehrten uns mit anderen Bereinen gleicher Tendenz in Berbindung getreten, ebenso Aufhebung der Klassengegensäge uur   in legter Reihe von dem Gefange der Marſeillaise   in mußterbafter Ordunug. Der Herr Bürgern betrachten sek. Nach der Anklage soll der hiesige Berein mit ihrer Gegenwart. Eine Tellersammlung ergab 8,53 Reichsmart. In der der Agitator Klein aus Elberfeld   auf Kosten der Haupt- und Aug. deutschen Arb.- Verein gewollt werde; wir wollen durch das Ueberzeugung, bald mehr von uns hören laffen zu können, zeichnet Lokalkaffe nach Breslau   gefandt worden sein; dies wird von Rein- allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht vorwärts kommen, und Albert Borholz. ders bestritten, da Klein nur als Privatmann hier anwesend ist. das ist gefeßlich; davon sagt der Herr Staatsanwalt nichte; der­Reinders fonstatirt, daß die nach der Schließung des Vereins felbe ist gegen uns eingenommen, weil wir oppofitionell vorgehen. berufenen Versammlungen theilweise von Nichtmitgliedern einbe- Redner beruft sich darauf, daß Niemand gegen die Geseze auf­rufen worden sind; er bestreitet, daß im Rügemeinen die Ber  - getreten sei, fouft würden die überwachenden Beamten längst zur fammlungen nur von früheren Mitgliedern besucht waren. Ats Berhaftung der Redner geschritten sein.( Der Vorsitzende ersucht Entlastungsbeweis beruft sich Reinders auf die Angaben des Be- den Angeklagten, sich nicht zu weitschweifend auszulassen und fich lastangszeugen, Polizeikommiffarius Anter, und will wissen, was ftritte an die Anklage zu halten.) Der Angeklagte bestreitet ent derselbe unter Anträgen und Beschlüssen versteht. In derselben schieden, daß die hiesige Witgliedschaft ein selbstständiger Verein Weise erörtert der Borsigende die einzelnen Theile der Antiage gewefen ist und bedauert, daß die Staatsanwaltschaft den Begriff mit jedem der übrigen Angeklagten. Zur Zeugenvernehmung be- Bercin" nur aus einem Sprachgebrauch herleite. Redner ver antragen die Angeklagten, die Polizeikommissarien nicht auf ihren lieft einen Artikel aus der Schles. Presse", welcher besagt, daß Dienfteid, sondern auf den körperlichen Eid zu vernehmen, be- durch das bestehende preußische Vereinsgesez irrthümliche Auffas fonders wird dies für den Kommiffarius Anter beantragt. Der fangen möglich sind und dasselbe untauglich ist, und welcher ein Staatsanwalt von Rosenberg widerspricht dem Antrage, weil kein Reichsvereinsgefes fordert. Reinders kritisirt das Bereinsgefet, Grund vorliege, von dem bisherigen Verfahren abzustehen, und welches aus der Reaktionszeit datire. Er erwähnt einige Ober­weil die Bestrafung wegen Meineides ebenfalls auf den Dienfteid tribunalserkenntnisse, welche besagen, daß es erlaubt sei, durch erfolgt. Der Gerichtshof beschließt nach kurzer Berathung, daß einzelne Personen mit anderen politischen Vereinen in Verbindung der Antrag Reinders abzulehnen set. Es fungiren als Be- zu treten, daß ein politischer Verein an verschiedenen Orten Mit­laftungszeugen die Polizeikommissarien Anter, Hußmann und glieder haben und von denselben Beiträge entgegennehmen darf. Sommer, Entlastungszeugen Klein und Hell. Herr Polizeilom- Reinders erklärt, daß er und seine Freunde für Laffalle's Idee miffar Anter erklärt, daß zu verschiedenen Malen Verhandlungen tämpfen und demzufolge nicht Mitglied des Allg. deutschen   Arb.­über Anträge stattgefunden haben, Beschlüsse jedoch nicht gefaßt Vereins zu sein brauchen; will Jemand trozdem Mitglied sein, wurden. Im Allgemeinen beruft sich Anter auf seinen über jede so mag er 3. 3. seine Beiträge selbstständig nach Bremen   senden. Versammlung dem föniglichen Polizeipräsidium eingesandten Be- Nicht Beitragszahlung bezeugt allein, daß ein Verein bestehe, denn right. Nachträglich wird noch beschlossen, auch den Polizeikom um dies zu umgehen, tönnte ein reicher Mann mehrere Tausende miffarius Slag zu vernehmen, welcher die Versammlung am 28. von Thalern deponiren, um ohne Beiträge einen Berein zu haben. Mal überwacht hat. Anter erklärt, daß auch nach Schließung Reinders fragt, warum der Staatsanwalt nicht gegen das Urtheil des Vereins( 21. August 1874) die Bersammlungen zu ungefähr des Appellationsgerichte appellirt habe, wonach die Schließung % der Anwesenden aus früheren Mitgliedern der gefchloffenen des Vereins aufgehoben wurde; jedenfalls doch nur, um heut Bereine bestanden haben. Herr Sommer giebt diese Zahl auf fagen zu können, nach§ 16 des Vereinsgesetzes find diese Herren 13 an.( Da mehrere Schuglente innerhalb des refervirten Rau wiederholt wegen dieses Vereins bestraft; ferner sucht Reinders mes anwesend waren, welche sich ab und zu durch das Zengen- zu beweisen, daß nach dem 29. Mai teine Verbindung mit Berlin  , zimmer entfernten, so beantragt Reinders, eine etwaige Korres resp. Bremen   bestanden habe, und daß nicht nach Zölde's Buch pondenz zwischen diesen und den im Zeugenzimmer anwesenden gehandelt worden, denn die Versammlungen haben schon früher Kommissarten zu verhindern; der Vorfigende erklärt dies durch nach denselben Grundfäßen stattgefunden. Reinders kritisirt in seine Frage, ob fich Zenge mit Jemandem besprochen habe, für schroffen Worten die Auflösungen bei Scholz. Auf Grund der erledigt.) Die Zahl der in den Volksversammlungen anwesenden Verfassung sei man berechtigt, fich jederzeit friedlich ohne Waffen früheren Mitglieder schäßt Herr Hußmann ungefähr auf die in geschlossenen Räumen zu versammeln; und wer dies hindere, Sälfte. begebe einen Berfassungsbruch. Zu verschiedenen Malen greift Reinders die Ausführungen der Anklage und die Behauptungen der Staatsanwaltschaft in scharfer Weise an. Er bestreitet ganz entschieden in längerer Ausführung, daß nach den verschiedenen Auflösungen des hiesigen Stadtgerichts, speziell nach dem 21. August 1874, der hiesige Verein noch bestanden habe, oder daß er( Reinders) persönlich mit dem Hauptverein in Verbindung ge­treten fet. Daß alle Versammlungen bei Scholz stattfinden, ist durchaus kein Beweis des ferneren Bestehens des Vereins; denn verschiedene Wirthe haben ihm persönlich erklärt, daß selbige as Furcht vor polizeilichen Tanzbeschränkungen u. f. w. the Lokal nicht zu solchen Bersammlungen hergeben mögen; dies hat- vor Jahresfrist Reinders dem Herrn Polizeipräsidenten   gemeldet. Das Aaffchreiben bei Scholz erwähnend, behauptet Reinders, deß gerade diese Liften erweisen müssen, wie nicht vorzugsweise Mit­glieder der geschlossenen Vereine den späteren Versammlungen beiwohnten. Der Herr Polizeipräsident habe erklärt, daß die Bersammlungen nicht wegen der dort gehaltenen Reden geschlossen werden, sondern, weil die königliche Staatsanwaltschaft dies vers fügt hat. Wenn das Statat bestimmt, wer 4 Wochen seinen Beitrag nicht zahlt, ist nicht mehr Mitglied, wie tann man uns beweifen, daß wir als Mitglieder den Versammlungen beiwohnen, da wir doch erwiesenermaßen längst teine Beiträge mehr zahlen. Wenn wir sieben Angeklagte verurtheilt werden, so bringt die Staatsanwaltschaft möglicherweise noch 150 Mann auf die An­flagebant, und es wird eine Menge Familienelend erzeugt, troß­dem die Angeklagten fich bewußt find, nicht ungesetzlich gehandelt zu haben und höchstens einen Formfehler begingen. Reinders sprach im Ganzen 2 Stunden. Friedrich beweist, daß die Dr ganisation des Allg. deutsch  . Arb.- Bereins gesetzlich sei, denn fo­wohl dieser Gerichte hof, als auch das Appellationsgericht haben nach verschiedenen Städten in Böhmen  , Ungarn   und Desterreich, zuletzt nach Salzburg  . Ueberall lehrte und schrieb er für seine Ueberzeugung: Aerzte und Pfaffen verfolgten ihn überall mit dem bittersten Haffe. Endlich gelang ihnen ihr Wert. Bei einem Gastmahl in Salzburg   wurde er von der Dienerschaft feindlicher Aerzte überfallen, erhielt im Tumult einen lebensgefährlichen Schädelschlag, entkam jedoch seinen Feinden noch durch die Flucht. Er ward in das Gasthaus zum Weißen Roß" gebracht. Drei Tage nachher, den 24. September 1541, ftarb er an den Folgen dieser Mißhandlungen. Er machte vorher noch sein Testament, und bestimmte, da er unverheirathet und ohne Familie war, fel nen einen Nachlaß meist für die Armen. An der Wand feines Wohnhauses in Salzburg   zeigt man noch sein Bild in Lebens­größe, ebenso feinen Schädel und in ihm den Sprung, den er durch jenen tödtlichen Schlag erhalten. Er starb, erft 48 Jahre alt, den Märtyrertod für die Wahrheit und das Wohl der Menschen.

Prozeß gegen die sieben ehemaligen Mitglieder des Allg. deutschen   Arb.- Bereins zu Breslan. Auf den 7. Dez. v. 3. war ein Termin gegen die Mitglie­der des Aug. deutschen Arb.- Vereins, Reinders, Fischer, Friedrich, Klöckner, Zimmer, Ulfon und Florian, wegen Uebertretung des Vereinsgefeßes angesetzt. Auf Antrag der Angeklagten wurde der Termin vertagt und stand derselbe am 25. Januar zur Berhand lung. Sämmtliche Angeklagte waren erschienen und hatten auf den Anklagebänken Platz genommen. Der Zuhörerraum war überaus gefüllt. Wir bringen die Verhandlung nach der Neuen Breslauer Morgenzeitung":

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Die Verhandlung begann Morgens 92 Uhr. Nach noch maliger Verlesung der Personalien der Angeklagten wird die höchst umfangreiche Antiage verlesen. Auf den Antrag des Herrn Rein­ders genehmigt der Gerichtshof die Bernehmung der nicht vorge ladenen Entlastungszeugen, welche sich im Zuschauerraum befinden, und müssen sich dieselben in's Zeugenzimmer begeben. In die Verhandlung eintretend, wird vom Vorsitzenden die Anklage in ihren einzelnen Theilen replizirt und vorzüglich das Statut des Allg. deutschen   Arb.- Bereins einer genauen Erörterung unter­zogen. Reinders betont besonders, daß an teinem Orte die Mit­gliedschaft selbstständige Beschläffe faffen könne, sondern dieselben nur Theile des zur Zeit zu Bremen   domizilirenden Allg. dent­schen Arb.- Bereins find; bestreitet ferner, daß, wie die Anklage angiebt, die hiesige Mitgliedschaft auch nach dem 29. Mai 1874 bestanden habe; der Vorsitzende erwähnt, daß selbst dann die Strafbarkeit vorliegen würde, wenn nach Behändigung der ersten Anklage( Ende April 1874) noch Bersammlungen des Vereins stattgefunden hätten. Die Anklage behauptet, daß sämmtliche von einzelnen der Angeklagten nach der erfolgten Schließung der hieft­gen Mitgliedschaft unter dem Namen Bolts-, Arbeiter, Bür­Zeit von den Schlacken gereinigt, Anderes davon ist noch in der Läuterung begriffen.

Diese Fortpflanzung und Fortwirkung der von ihm zuerst laut ausgesprochenen Gedanken, und zugleich die Thatsache, daß er auf die Menschen so viel Einfluß und fich so viel Anhang gewann, von unbedeutender Stellung ans so lange ein gefürchte ter Widerpart gegen die höchften Gewalten in Kirche und Staat war, und von allen Seiten angegriffen und verfolgt, nach allen Seiten hin fämpfte mit dem Schwerte   des Geistes das hat unter allen Ansichten und Farben dem tragisch untergegangenen Kämpfer wenigstens die Anerkennung errungen, daß er ein unge­wöhnlich begabter Mensch gewesen sein müsse.

Gerade weil er seiner Zeit so über alles Maß hinaus vor aus flog, wurde er von ihr nicht erkannt, sondern verkannt. Weil fein Geift, gleichsam ein tiefer Hohlfpiegel, in Luftgestalten dar ftellte, was spätere Zeiten in die Wirklichkeit einführen sollten, und wel die anderen, nicht so wie er gearteten Geister dafür ver fchloffen und unempfänglich blieben," glaubten Biele ihn verladen, ihn verachten zu dürfen, und erst die spätere Zeit half ihm zur Würdigung seiner Bedeutsamkeit.

Münzer war nicht das, was man einen großen Mann nennt, aber er war ein außerordentlicher Mensch, und ein Mikrotos­mus der Zukunft, ein Geift, in welchem sich manche Erscheinun gen des lange nach ihm kommenden Ganges   der menschlichen Bil­dung im Vorans abspiegelten. Münzer wäre ein großer Mann gewesen, wenn er neben feiner Phantaste und seiner vielseitigen Empfänglichkeit, neben seinem lebendigen, für die Menschheit offenen und tiefen Gemüth, neben seiner Beredtsamkeit und Be­geisterung auch diejenigen Eigenschaften gehabt hätte, die dazu gehörten, um das, was er wollte, zu verwirklichen; wenn er eben so viel Talent, die Dinge, wie fie lagen, praktisch zu ergreifen und thatkräftig zu handeln, gehabt hätte, als er hoch flog in fei­ner poetischen Excentricität, und gefchickt war, in den Tiefen des Vollis zu wühlen und aufzuregen.

Was ihm fehlte, konnte er Andern nicht geben. Die Mei­fen feines Anhangs wußten besser zu betev, zu fingen, über Für­

Um 122 Uhr beginnt die Staatsanwaltschaft ihr Plaidoyer und führt aus, daß durch Obertribunalserkenntnis anerkannt set, daß die hiesige Mitgliedschaft als ein selbstständiger Verein zu betrachten set, welcher sich vorzugsweise mit politischen Verhand­langen tessäftigt hat; daß derselbe sich nicht im Sande verlaufen hat, sondern heut noch bestehe; es sei durch das eigene Gefiändniß der Angeklagten festgestellt, daß dieselben als Ordner, Leiter und Vorsteher mit anderen Vereinen gleicher Tendenz in Verbindung getreten stud, speziell ist das mit dem Berliner   Hauptverein und dem hiesigen Tischlerverein geschehen. Die Staatsanwaltschaft behauptet ferner, daß die nach dem 21. August 1874 berufenen Volksversammlungen nur Fortsetzungen der geschloffenen Vereine waren und speziell diese Art Bersammlungen in Tölde's Leitfaden unter Nr. 3 erwähnt sind; wenn auch Nichtmitglieder einzelne Versammlungen berufen, so beweise ein derartiges Vorschieben von Strohmännern gar nichts; vorzugsweise haben Reinders und Fischer die Versammlungen einberufen und in denselben als Ord­ner und Leiter fungirt; die Vorträge seien dieselben gewesen, wie früher in den geschlossenen Vereinen; bewiesen sei, daß derselbe in späteren Versammlungen als Ordner und Redner fungirt habe; ebenso ist stets zum Abonnement auf den Neuen Social- Demo­trat" aufgefordert worden. Der Staatsanwalt beantragt daher gegen Reinders 3 Monate, gegen Fischer 6 Wochen, gegen Frie­dridh 30 Thlr. Geldbuße oder 4 Wochen, für die übrigen vier Angeklagten wird das Urtheil dem Gerichtshofe anheimgegeben, ob dieselben sich nach dem 21. Auguft als Mitglieder betheiligten und für diesen Fall Geldstrafen von 20 und 10 Thlr. beantragt, sowie Schließung des Vereins, weil der Allg. deutsche Arb.- Ver­ein, dieser größte social- demokratische Verein, gegen die staatliche Ordnung auftritt, und sein Bestehen nur so lange erlaubt ist, ften und Pfaffen und über die Ungleichheit unter den Menschen zu flachen, zu plündern und zu theilen, als zu fechten und mili­tärische Dronnng zu halten, überhaupt mit faltem Berstand und mit Benutzung der gegebenen Verhältnisse und Mittel nachdrück­lich zu handeln.

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Grausam ist weder Pfeiffer noch Münzer gewesen; habsüch­tig war keiner von Beiden. Beide sind, urkundlich, arm geftor­ben. Kein Blut ist gefloffen durch fle, weder durch Pfeiffer, noch durch Münzer, so lange sie in und um Mühlhausen   die Ober­hand hatten.

Bu allen Zeiten ist die Reaktion grausamer gewesen, als die Revolution; und selbst, wenn die Mitschule Münzer's an einigen Hinrichtungen erwiesen wäre, wie sie es nicht ist, so wäre das gegenüber der Nache der Fürsten   ein Tropfen neben einem Eimer voll Blut.

Durch die Verurtheilung Mühlhausen'  s zu dem schweren Schadengeld nnd Strafgeld und Erbschußgeld wurden gerade die jenigen getroffen, welche der Volksbewegung entgegen gewesen waren, die reichsten Bürger der Stadt. Der Syndikus von Ottera aber erhielt zum Lohn für seine Thaten von den Fürften eine Erhöhung; er wurde als fürstlicher Schultheiß über die Stadt und über die Dörfer gesezt.

Schluß folgt.)

Hohenheim  . ( Schluß.)

Sein unruhiger Geift, den sein langes Wanderleben hervor gerufen, wurde umgekehrt durch dieses nur noch unfteter gemacht, und dies ist die schwache Seite dieses Mannes. Seine lebendige Phantafle hielt ihn trop feiner besseren Grundsäge noch immer in alchemistischen Träumereien und Eitelkeiten gefangen, nnd, wie es solchen Menschen geht: fie finden nirgends Ruhe, zumal, wenn eine feindselige Welt fie bekämpft. Im Jahre 1526 war er in Basel   angestellt worden, aber schon nach zwei Jahren ging er nach Colmar  , dann in die Schweiz  , dann nach Augsburg  , dann

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So ift te oft in der Welt. Ihre schlimmsten Feinde er kennen die Menschen nicht, und freuen ihnen Weihrauch und bringen Opfer; ihre größten Wohlthäter erkennen fie auch nicht und weihen fle dem Tode.

So hat es auch Hohenheim  . erfahren müsser. Jahrhunderte lang schlief er in seinem Grabe, halb vergessen, halb verlegert. Einer viel späteren Zeit erst sollte es beschieden sein, seinem Na­men die gebührende Anerkennung zu verschaffen. Zu Anfang dieses Jahrhunderts hat man ihm in Salzburg   ein Denkmal er richtet und neuerdings haben wieder verschiedene deutsche Gelehrte in ausführlichen Schriften auf seine Berdienste hingewiesen. Doch was hat's ihm gehilfen. Berschmäht, verfolgt, hat er auf Erden gewandelt, ohne Anerkennung seiner Berdienste, wie alle die, welche Kämpfer find im großen Befreiungskriege der Menschheit.